Die Wochenarbeitszeit bezeichnet die durchschnittliche Anzahl der Stunden, die ein Arbeitnehmer in einer Woche ohne Feiertage arbeitet. Sie ist häufig Gegenstand von Tarifverhandlungen und speziellen Arbeitszeitmodellen. Man unterscheidet: Im kollektiven Bereich bezieht sich die Wochenarbeitszeit meist auf Vollzeitarbeitsverhältnisse; eine übliche oder mittlere Arbeitszeit wird geregelt oder gemessen. In einem individuellen Bereich bezieht sich die Wochenarbeitszeit meist auf ein Teilzeitarbeitsverhältnis.
Betriebliches Gesundheitsmanagement Im Zusammenhang mit betrieblichem Gesundheitsmanagement, Work-Life-Balance und Gesundheitsförderung spielt die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit eine wesentliche Rolle. So zeigte es sich beispielsweise als Ergebnis einer 2005 veröffentlichten Sekundäranalyse der Daten einer Repräsentativerhebung in 15 europäischen Staaten der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dass sämtliche erfassten gesundheitlichen Beschwerden umso ausgeprägter waren, je länger die wöchentliche Arbeitszeit war. Die Studie kam zu dem Fazit, „dass eine generelle Ausdehnung der Arbeitszeit aus arbeitswissenschaftlicher Perspektive wegen des erhöhten Risikos gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht unbedenklich erscheint“.Nachreiner, Janßen und Schomann, 2005. Zitiert nach: Eberhard Ulich: Arbeitspsychologie. vdf Hochschulverlag AG und Schäffer Poeschel Verlag, 6. Auflage, 2005, ISBN 3-7281-2998-4, ISBN 3-7910-2442-6, S. 582 ().
Europäische Rahmenbedingungen Die EU-Arbeitszeitrichtlinie hat gemeinsame Mindeststandards für Arbeitszeiten eingeführt, die in der gesamten Union gelten. Die EU-Rechtsvorschriften legen individuelle Rechte für alle Arbeitnehmer fest, mit einer maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Je nach nationaler Gesetzgebung und/oder Tarifverträgen wird der 48-Stunden-Durchschnitt über einen Referenzzeitraum von bis zu 4, 6 oder 12 Monaten berechnet.
Die EUu-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt Abweichungen und Ausnahmen für leitende Angestellte oder sonstige Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis; Arbeitskräfte, die Familienangehörige sind; Arbeitnehmer, die im liturgischen Bereich von Kirchen oder Religionsgemeinschaften beschäftigt sind (Artikel 17 (1)). Weitere Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Ärzte in der Ausbildung (Artikel 17 (5)).
Deutschland Rechtslage in Deutschland Das deutsche Arbeitszeitgesetz als ein Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer regelt wegen der Tarifautonomie die Wochenarbeitszeit nicht explizit, sondern definiert maximale zulässige Arbeitszeiten und Arbeitsverbote an bestimmten Tagen. Damit existiert ein im Wesentlichen aus dem Gesundheitsschutz begründeter weit gespannter Rahmen, in dem sich die Tarifparteien mit ihren Vereinbarungen bewegen können. So legt ArbZG fest, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Nach ArbZG dürfen Arbeitnehmer sonntags grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Von dem Sonntagsarbeitsverbot gibt es viele Ausnahmen. Daraus ergibt sich eine maximale reguläre Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Die Tagesarbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Daraus ergibt sich eine kurzfristig mögliche maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden.
Wichtige in Deutschland existierende Wochenarbeitszeitregelungen Folgende Wochenarbeitszeiten sind für Vollzeitstellen durch verschiedene Vereinbarungen, Verträge oder andere Regelungen festgelegt:
Dauer Erläuterung28,8-Stunden-Woche eine 4-Tage-Woche bei Volkswagen, galt von 1994 bis 2024 (siehe hier). 35-Stunden-Woche Sie gilt seit 1995 in der westdeutschen Metallindustrie und ist tarifvertraglich auch in der Stahl-, Elektro-, Druck- sowie holz- und papierverarbeitenden Industrie vereinbart. In den Waldkliniken Eisenberg wurde sie 2023 erstmals in einem Krankenhaus vereinbart.37-Stunden-WocheGilt seit 2006 bei Vattenfall Europe.37,5-Stunden-Woche Gilt seit 1991 im Einzelhandel.38,5-Stunden-Woche Galt ab 1990 im Öffentlichen Dienst, aber nur im Tarifgebiet West. Im Tarifgebiet Ost galt nach dem TVöD weiterhin die 40-Stunden-Woche. Gilt heute nur noch für die Beschäftigten in den kommunalen Krankenhäusern des Tarifgebiets West – mit Ausnahme Baden-Württembergs. (Hinweis: Aufgrund der Föderalismusreform I gelten für die Beamten nach den Arbeitszeitverordnungen überall unterschiedliche Arbeitszeiten von 40 bis 42 Wochenstunden). Einen Überblick zum Öffentlichen Dienst bietet dbw-online.de.39-Stunden-Woche Gilt seit dem 1. Januar 2006 im Öffentlichen Dienst für die Beschäftigten des Bundes. Gilt seit dem 1. Oktober 2006 im Öffentlichen Dienst für die Beschäftigten im Bereich des KAV Baden-Württemberg – inkl. der Beschäftigten der Krankenhäuser. Gilt seit dem 1. Juli 2008 im Öffentlichen Dienst für die Beschäftigten der Kommunen im Tarifgebiet West (ausgenommen Beschäftigte der Krankenhäuser) und seit dem 1. Januar 2023 auch für die Beschäftigten der Kommunen im Tarifgebiet Ost (ausgenommen Beschäftigte der Krankenhäuser).39,5-Stunden-Woche Galt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 im Öffentlichen Dienst für die Beschäftigten der Kommunen im Tarifgebiet Ost.40-Stunden-Woche Früher übliche Arbeitszeit und derzeit von verschiedenen Arbeitgebergruppierungen wieder angestrebte allgemeingültige Arbeitszeit. Sie wurde 1965 in der Druckindustrie und 1967 in der Metallindustrie eingeführt. Im Oktober 2004 wurde die 40-Stunden-Woche wieder für alle Bundesbeamten in Deutschland eingeführt und gilt in den meisten Bundesländern ebenfalls für Landesbeamte (und somit auch für Kommunalbeamte).41-Stunden-Woche Gilt seit dem 1. September 2003 für Beamte des Landes Baden-Württemberg. Gilt seit 2004 für Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen. Gilt seit dem 1. Oktober 2005 für alle Bundesbeamten ohne Kinder bzw. mit Kindern über 12 Jahre (für Bundesbeamte mit Kindern unter 12 Jahren gilt die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden) siehe: Arbeitszeitverordnungen. Gilt seit 2017 für hessische Beamte unter 61 Jahren.42-Stunden-Woche Galt bis zum 1. August 2017 für hessische und galt bis ins Jahr 2011 für Thüringer Landesbeamte. Vom 1. September 2004 bis zum 31. Juli 2013 galt sie für bis zu 60 Jahre alte bayerische Landesbeamte.
Die tatsächliche Wochenarbeitszeit kann je nach Branche und Position von diesen formalen Wochenarbeitszeiten abweichen (in der Regel nach oben), ist arbeitsvertraglich anders geregelt (z. B. in Bezug auf Mehrarbeit) oder unterliegt keiner Beschränkung (z. B. bei Selbstständigen).
Bei Teilzeitstellen werden Wochenarbeitszeiten vereinbart, die unter den genannten Werten liegen.
Historische Entwicklung der Wochenarbeitszeit in Deutschland Die Wochenarbeitszeit ist in einer langfristigen Betrachtung deutlich rückläufig. Die Angaben in der Tabelle beziehen sich auf die Regelung in Schlüsselbranchen, meist Metall- und Elektroindustrie. Viele Branchen folgten den Änderungen erst Jahre später (oder im Falle der 38,5-Stunden- bzw. 35-Stunden-Woche bisher noch gar nicht). 1825: 82 Stunden 1875: 72 Stunden 1900: 60 Stunden (in 6 Tagen) 1913: 57 Stunden 1918: 48 Stunden (8-Stunden-Tag) 1941: 50 Stunden (Verlängerung im Zweiten Weltkrieg) 1950: 48 Stunden 1956: Übergang zur 5-Tage-Woche 1965: 40 Stunden (Druckindustrie) 1967: 40 Stunden (Metallindustrie) 1984: 38,5 Stunden (Metallindustrie, in Verbindung mit Arbeitszeitflexibilisierung und Arbeitszeitdifferenzierung, und Druckindustrie) 1995: 35 Stunden (Druck-, Metall- und Elektroindustrie) Die Arbeitszeitverkürzung (Achtstundentag, 40-Stunden-Woche) wurde von der Arbeiterbewegung, namentlich den Gewerkschaften, meist mit Streiks gegen den Widerstand der Unternehmer durchgesetzt. Seit Mitte der 1990er Jahre ist die Wochenarbeitszeit in vielen Branchen – meist unter dem Stichwort „Rücknahme der Arbeitszeitverkürzung“ – wieder deutlich angestiegen.
Erst am 25. Februar 1990 erfolgte die Einführung der 5-Tage-Unterrichtswoche im Bildungswesen der DDR. Margot Honecker als Bildungsministerin hatte sich lange Zeit gegen diese Änderung gewehrt; ihr Rücktritt am 20. Oktober 1989 (zwei Tage nach dem ihres Mannes Erich) machte den Weg dafür frei.
Siehe auch Arbeitsvolumen in Deutschland Arbeitszeitgesetz Auseinandersetzungen um die 35-Stunden-Woche Polarisierung von Arbeitszeiten
Österreich
§ 3 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes regelt, dass die wöchentliche Normalarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf. Allerdings regelt § 4 ff. eine Reihe von Ausnahmen, deren wichtigste die Möglichkeit ist, in Tarifverträgen abweichende Regelungen zu treffen. Die längste mögliche Wochenarbeitszeit sind 60 Stunden im Fall von Bereitschaftsdiensten.
Nach § 11 Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) ist die Wochenarbeitszeit von Jugendlichen auf 40 Stunden begrenzt.
Schweiz Die Regelung der Arbeitszeit, im Arbeitsrecht der Schweiz, ist bei privaten Arbeitgebern weitgehend auf Bundesebene vereinheitlicht, jedoch bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern nach wie vor in zahlreichen kantonalen Gesetzen geregelt. Insbesondere die zivilrechtliche Normierung ist auf eine Vielzahl von Gesetzen verteilt. Von größerer Bedeutung sind insbesondere die Bundesverfassung, das Obligationenrecht, das Arbeitsgesetz sowie im öffentlich-rechtlichen Bereich das Bundespersonalgesetz.
Wöchentliche Arbeitszeit Üblicherweise werden in der Schweiz 38,5 bis 42,5 Stunden pro Woche gearbeitet. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens 45 Stunden betragen für Beschäftigte in industriellen Betrieben, für Büropersonal, für technische und andere Angestellte einschließlich des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Einzelhandels ab 50 Beschäftigten. Für alle übrigen Arbeitnehmer gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, die eine Wochenarbeitszeit von über 50 Stunden ermöglichen.
Für Nachtarbeit gelten spezielle Regelungen. Jugendliche dürfen maximal 9 Stunden am Tag arbeiten. Überstunden sind bis zu einem gewissen Umfang möglich. Sie müssen durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen oder mit einem Lohnzuschlag von wenigstens 25 % ausbezahlt werden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Übliche wöchentliche Arbeitszeiten 38,5 / 40 Stunden für Swissmem-Industrie (Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie) 41,5 / 42 / 42,5 Stunden allgemein in der Privatwirtschaft und für Beamte (Staats-, d. h. Bundes-, Kantons- und Gemeindeangestellte)
Gesetzlich höchstens zulässig Wöchentliche Höchstarbeitszeit (Art. 9 ArG): 45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmer
Teilzeitarbeit Jede dritte aktive Person ist in der Schweiz zu einem reduzierten Arbeitspensum beschäftigt, womit sie im europäischen Vergleich nach den Niederlanden auf dem zweiten Platz rangiert. Das allgemein hohe, und immer noch (leicht) steigende, Lohnniveau ist einer der Gründe dafür – immer mehr Personen und Familien können sich die Teilzeit leisten.
2017 gingen knapp 6 von 10 erwerbstätigen Frauen und beinahe 2 von 10 Männern (58,6 % und 17,5 %) einer Teilzeitarbeit nach. In den letzten zweieinhalb Jahrzehnten ist die Teilzeitarbeit gestiegen, sowohl bei den erwerbstätigen Frauen als auch Männern. Seit Anfang der 2010er Jahre hat sie sich bei den Frauen auf einen Anteil von rund 60 % stabilisiert.und
Teilzeitarbeit (2017), Beschäftigungsgrad (%): Frauen: 58,6 %, davon arbeiteten 33,9 % in Teilzeit von 50–89 % 24,7 % in Teilzeit von unter 50 % Männer: 17,5 %, davon arbeiteten 10,7 % in Teilzeit von 50–89 % 6,8 % in Teilzeit von unter 50 %