Das Amtsgericht Gudensberg (bis 1867 Justizamt Gudensberg) war ein von 1822 bis 1943, als Zweigstelle bis 1971, bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der nordhessischen Stadt Gudensberg.
Geschichte Durch eine Verordnung vom 29. Juni 1821Verordnung vom 29. Juni 1821, die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend wurden die zuvor gemeinsam ausgeübten Staatsgewalten Justiz und Verwaltung getrennt. Im kurhessischen wurde aus dem bisherigen Amt Gudensberg, das sowohl für die Verwaltung und die Justiz innerhalb seines Bezirkes zuständig gewesen war, das Justizamt Gudensberg, das nur noch als Untergericht fungierte.Verordnung vom 30. August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend Der Bezirk des Justizamtes Gudensberg bestand aus den Städten Gudensberg und Niedenstein und den benachbarten Dörfern Besse, Dissen, Dorla, Ermetheis, Gleichen, Grifte, Haldorf, Holzhausen am Hahn, Kirchberg, Lohne, Maden, Metze, Obervorschütz, Wehren, Werkel und Wichdorf.. In: Handbuch des kurhessischen Militair-, Hof- und Civil-Staats auf das Jahr 1821. Waisenhaus, Kassel, S. 23–26.
Nach der Annexion Kurhessens durch das Königreich Preußen nach dem Deutschen Krieg erging im Juni 1867 eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Kurfürstentum Hessen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsstellen wurden aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt.Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 26. Juni 1867 Das bisherige Justizamt wurde in Amtsgericht Gudensberg umbenannt und dem Sprengel des Kreisgerichtes Cassel zugeteilt.Verfügung vom 8. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden neuen Gerichte ()
Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes kam es mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 in den Bezirk des neu errichteten Landgerichtes Kassel;Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (preußGS) 1878 S. 275 der Bezirk des Amtsgerichtes Gudensberg änderte sich nicht.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (preußGS) 1879 S. 536 Im Jahre 1943 verlor das Amtsgericht Gudensberg seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Fritzlar.Verfügung des Oberlandesgerichtspräsidenten in Kassel vom 11. Juni 1943 — 3200 — 1624 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Windecken des Amtsgerichts Hanau am Main, der Zweigstelle Gudensberg des Amtsgerichts Fritzlar, der Zweigstellen Felsberg und Spangenberg des Amtsgerichts Melsungen und der Zweigstelle Gemünden an der Wohra des Amtsgerichts Kirchhain
Die Zweigstelle Gudensberg wurde zum 1. April 1971 aufgehoben.Staats-Anzeiger für das Land Hessen, Jg. 1971, Nr. 9, Pkt. 445, S. 383 Digitalisat
Literatur Stefan Hartmann: Zur Geschichte der preußischen Amtsgerichte im Kreis Fritzlar (1879–1932). In: ZHG 97 (1992) S. 251–264, Digitalisat.
Einzelnachweise
Gudensberg Gudensberg Kategorie:Gudensberg Kategorie:Organisation (Schwalm-Eder-Kreis) Kategorie:Geschichte (Schwalm-Eder-Kreis) Kategorie:Gerichtsgründung 1822 Kategorie:Aufgelöst 1971