Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld wurde am 27. Juni 1969Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, 1969, S. 348 verkündet und gliederte 15 Gemeinden des Landkreises Coesfeld neu. Außerdem wurden die Ämter Gescher, Billerbeck und Buldern aufgelöst.
Durch das Münster/Hamm-Gesetz wurden zum 1. Januar 1975 weitere Gemeinden des Kreises Coesfeld neu gegliedert, der bisherige Kreis Coesfeld (1. Januar 1939 bis 30. September 1969: Landkreis Coesfeld) aufgelöst und die Städte und Gemeinden überwiegend dem neuen Kreis Coesfeld zugeordnet, lediglich Gescher kam zum neuen Kreis Borken.
Kurzbeschreibung I. Abschnitt Gebietsänderungen§ 1 Eingliederung der Gemeinde Kirchspiel Coesfeld in die Stadt Coesfeld§ 2 Zusammenschluss der Gemeinden Büren, Estern, Gescher, Harwick, Tungerloh-Capellen und Tungerloh-Pröbsting zur neuen Stadt Gescher, Auflösung des Amtes Gescher§ 3 Zusammenschluss der Stadt Billerbeck und der Gemeinden Kirchspiel Billerbeck und Beerlage zur neuen Stadt Billerbeck, Auflösung des Amtes Billerbeck§ 4 Zusammenschluss der Gemeinden Buldern und Hiddingsel zur neuen Gemeinde Buldern, Eingliederung von Teilen der Gemeinde Limbergen, Auflösung des Amtes Buldern§ 5 Zusammenschluss der Gemeinden Darfeld und Osterwick zur neuen Gemeinde RosendahlII. Abschnitt Schlussvorschriften§ 6 Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen§ 7 Zuordnung zu Amtsgerichten: Gescher, Billerbeck und Rosendahl zum Amtsgericht Coesfeld Buldern zum Amtsgericht Dülmen§ 8 Auflösung des Rates der Stadt Coesfeld§ 9 Inkrafttreten am 1. Juli 1969
Weblinks Das Gesetz im Wortlaut
Einzelnachweise
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