Mit Wirtschaftsdemokratie werden verschiedene historische und zeitgenössische Gesellschaftsentwürfe bezeichnet, welche die Mitbestimmung und Beteiligung der Arbeitnehmer und ihrer Organisationen an der Ordnungs- und Prozesspolitik der Wirtschaft beziehungsweise eine demokratisch legitimierte Gestaltung und Steuerung der Wirtschaft zum Programm erheben.

Geprägt wurde der Begriff von einer im Auftrag des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes von Fritz Naphtali geleiteten Kommission zur Ausarbeitung eines Programms zur Demokratisierung der Wirtschaft. Das von namhaften Wissenschaftlern kollektiv erarbeitete Programm zur Wirtschaftsdemokratie wurde 1928 von den Delegierten des Hamburger Gewerkschaftskongresses verabschiedet. In ihrem Verständnis stellte es ein Übergangsprogramm zum Sozialismus dar.

Nach dem Zweiten Weltkrieg knüpfte der Deutsche Gewerkschaftsbund mit seinem Münchener Programm von 1949 an diese Konzeption an, mit der eine wirtschaftliche Neuordnung zwischen Kapitalismus und kommunistischer Planwirtschaft angestrebt wurde. Während und nach der Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009 wurde wieder verstärkt über neue Konzepte zur Wirtschaftsdemokratie debattiert, insbesondere bei den Gewerkschaften IG Metall und Ver.di.

Definitionen Das Lexikon zur Soziologie definiert Wirtschaftsdemokratie folgendermaßen:

Der Gewerkschafter und Politikwissenschaftler Fritz Vilmar definiert Wirtschaftsdemokratie wie folgt:

Theoretischer Hintergrund Zugrunde lag der Konzeption der Wirtschaftsdemokratie Rudolf Hilferdings Theorie des organisierten Kapitalismus, der als ein gewaltfreies Durchgangsstadium zum Sozialismus verstanden wurde. Als einer der Autoren der Programmschrift hat Hilferding wahrscheinlich den ersten Abschnitt des 1. Kapitels - "Von der freien Konkurrenz zum organisierten Kapitalismus" - verfasst.

Chronologie Weimarer Republik Die Forderung nach der Demokratisierung der Wirtschaft war in den 1920er Jahren eine programmatische Forderung des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB). Ihre theoretische Grundlage war die von dem Sozialdemokraten Rudolf Hilferding formulierte Theorie des organisierten Kapitalismus, eine Theorie, die sich vom orthodoxen Marxismus abwandte und die Grundlagen für den sozialdemokratischen Reformismus legte.

Das von Fritz Naphtali in Gemeinschaft mit führenden, den Gewerkschaften und der Sozialdemokratie verbundenen Wissenschaftlern (u. a. Fritz Baade, Rudolf Hilferding, Ernst Nölting, Hugo Sinzheimer)Michael Schneider: Höhen, Krisen und Tiefen. Die Gewerkschaften in der Weimarer Republik 1918 bis 1933. In: Klaus Tenfelde, Klaus Schönhoven, Michael Schneider, Detlef J. K. Peukert: Geschichte der deutschen Gewerkschaften von den Anfängen bis 1945. Bund-Verlag, Köln 1987, ISBN 3-7663-0861-0, S. 279–389, hier: S. 379. entworfene Programm war als eine Zwischenetappe auf dem Weg zum Sozialismus konzipiert worden. Wie Naphtali auf dem Hamburger Gewerkschaftskongress 1928 in seinem Referat „Die Verwirklichung der Wirtschaftsdemokratie“ erklärte, könnte man jetzt schon mit einer schrittweisen Demokratisierung der Wirtschaft beginnen, da der Kapitalismus „bevor er gebrochen wird, auch gebogen werden“ könne.Michael Schneider: Höhen, Krisen und Tiefen. Die Gewerkschaften in der Weimarer Republik 1918 bis 1933. In: Klaus Tenfelde, Klaus Schönhoven, Michael Schneider, Detlef J. K. Peukert: Geschichte der deutschen Gewerkschaften von den Anfängen bis 1945. Bund-Verlag, Köln 1987, S. 279–389, hier: S. 379. Die von Naphtali in einem Buch zusammengefasste Programmschrift wurde den Delegierten des Gewerkschaftstages zur Abstimmung vorgelegt. Sie ist wie folgt gegliedert: I. Kapitel: Die Demokratisierung der Wirtschaft II. Kapitel: Die Demokratisierung der Organe staatlicher Wirtschaftspolitik III. Kapitel: Die Demokratisierung des Arbeitsverhältnisses IV. Kapitel: Die Demokratisierung des Bildungswesen. Die Durchbrechung des Bildungsmonopols V. Kapitel: Die Gegenwartsforderungen der Demokratisierung der Wirtschaft auf dem Wege zum SozialismusFritz Naphtali: Wirtschaftsdemokratie. Ihr Wesen, Weg und Ziel. Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1966, S. 195.

Im umfänglichen I. Kapitel, das fast zwei Drittel des Buches ausmacht, werden die planmäßigen Formen einer „Vergesellschaftung des Kapitals“ (Kartelle, Syndikate, Trusts) und die demokratischen Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaftsführung beschrieben sowie die nichtkapitalistischen Formen des Eigentums (öffentliche Betriebe, Konsumgenossenschaften, gewerkschaftliche Eigenbetriebe) vorgestellt. In ihnen finden die historischen Tendenzen zu einem organisierten Kapitalismus (Hilferding) ihren Ausdruck.

Im nur wenige Seiten umfassenden II. Kapitel wird die seit dem Ersten Weltkrieg veränderte Stellung der Gewerkschaften im Staat beschrieben. Ausgehend von dem sogenannten Hilfsdienstgesetz vom Dezember 1916 und der 1918 beschlossenen Zentralarbeitsgemeinschaft zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern wird die offizielle Anerkennung der Gewerkschaften als legitime Interessenvertreter ihrer Mitglieder durch Staat und Unternehmer hervorgehoben und ihre korporative Repräsentation in zahlreichen wirtschaftspolitischen Räten, Ausschüssen und Kammern (z. B. Reichswirtschaftsrat, Verwaltungsrat der Reichspost, Zentralausschuss der Reichsbank) als erobertes „Mitbestimmungsrecht an der Wirtschaftsgestaltung“ gedeutet.Fritz Naphtali: Wirtschaftsdemokratie. Ihr Wesen, Weg und Ziel. Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1966, S. 137.

Das III. Kapitel, vermutlich vom Arbeitsrechtler Hugo Sinzheimer geschrieben, ist in seiner Analytik für die Thematik von zentraler Bedeutung. In drei Abschnitten werden Entwicklung und Bedeutung der Demokratisierung des Arbeitsverhältnisses beschrieben. Der erste Abschnitt skizziert die Entwicklung vom Sachenrecht über das Schuldrecht zum Arbeitsrecht, das auf den Arbeiter als Verkäufer seiner Arbeitskraft jeweils zur Anwendung kam bzw. kommt. Der zweite Abschnitt behandelt die Mitbestimmung der Gewerkschaften in der Sozialpolitik, insbesondere die Mitbestimmung in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Knappschafts- und Arbeitslosenversicherung) und der Arbeitsvermittlung. Im dritten Abschnitt kommt die „Betriebsdemokratie“ mit den neugeschaffenen Betriebsräten zur Sprache. Ihre Aufgabe auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet sei die „Durchführung und Überwachung“ der Tarifnormen. Wegen ihrer nachgeordneten Stellung könnten sie auch nicht, „wie die Gewerkschaften, der Pionier einer neuen Wirtschaftsordnung werden“.Fritz Naphtali: Wirtschaftsdemokratie. Ihr Wesen, Weg und Ziel. Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1966, S. 162 f.

Nach den Ausführungen im IV. Kapitel über die Durchbrechung des Bildungsmonopols durch den Ausbau des öffentlichen Bildungswesens werden im V. Kapitel 12 Gegenwartsforderungen der Gewerkschaften aufgelistet:

1. die Ausgestaltung des Arbeitsrechts und des sozialen Arbeitsschutzrechts, 2. der Ausbau und die Ausgestaltung der Selbstverwaltung der Sozialversicherung, 3. eine planmäßige Lohnpolitik, 4. Sicherung und Ausbau der Rechte der Betriebsräte, 5. die paritätische Vertretung der Arbeiterschaft in allen wirtschaftspolitischen Körperschaften, 6. die Kontrolle der Monopole und Kartelle unter voller Mitwirkung der Gewerkschaften, 7. Reform der Selbstverwaltungskörper im Bergbau sowie die Zusammenfassung von Industrien zu Selbstverwaltungskörpern, 8. die Ausgestaltung der Wirtschaftsbetriebe in öffentlicher Hand, 9. die planmäßige Produktionsförderung in der Landwirtschaft, durch Förderung Genossenschaften, 10. Unterstützung der Konsumgesellschaften und ihrer Eigenproduktion, 11. Entwicklung der gewerkschaftlichen Eigenbetriebe, 12. weitere Schritte zur Durchbrechung des Bildungsmonopols.Fritz Naphtali: Wirtschaftsdemokratie. Ihr Wesen, Weg und Ziel. Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1966, S. 184–186.

Die überwältigende Mehrheit der Delegierten des Hamburger Kongresses stand hinter diesem Programm. Der Vorsitzende des ADGB, Theodor Leipart, hob hervor, dass die Arbeitnehmer nicht nur „gleichberechtigte Staatsbürger, sondern auch gleichberechtigte Wirtschaftsbürger“ sein sollten. Auf massive Ablehnung stießen die Programmforderungen hingegen bei den Arbeitgebern. Die Sprecher der kommunistischen Gewerkschafter, die sich in der Revolutionären Gewerkschafts-Opposition noch innerhalb des ADGB gesammelt hatten, nannten es „ein Verbrechen an der Arbeiterklasse“, „wirtschaftsdemokratische Illusionen“ zu verbreiten.Michael Schneider: Höhen, Krisen und Tiefen. Die Gewerkschaften in der Weimarer Republik 1918 bis 1933. In: Klaus Tenfelde, Klaus Schönhoven, Michael Schneider, Detlef J. K. Peukert: Geschichte der deutschen Gewerkschaften von den Anfängen bis 1945. Bund-Verlag, Köln 1987, S. 279–389, hier: S. 380 f.

Nachkriegsdeutschland Nach der Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes 1949 griffen die Gewerkschaften die Idee der Wirtschaftsdemokratie wieder auf (bereits während des Novemberstreiks 1948 in der Bizone wurden Forderungen zur Wirtschaftsdemokratie geäußert). Zur Begründung führten sie an: „Die Erfahrungen der Jahre 1918 bis 1933 haben gelehrt, daß die formale politische Demokratie nicht ausreicht, eine echte demokratische Gesellschaftsordnung zu verwirklichen. Die Demokratisierung des politischen Lebens muß deshalb durch die Demokratisierung der Wirtschaft ergänzt werden.“Protokoll des Deutschen Gewerkschaftsbundes, München 12.–14. Oktober 1949. Bund Verlag, Köln 1950, S. 322. Das DGB-Programm zur „Neuordnung der Wirtschaft“ war ein Synonym für die Demokratisierung der Wirtschaft und „stand damit in der Tradition der Diskussionen um die Wirtschaftsdemokratie in der Weimarer Zeit“.Werner Müller: Die Gründung des DGB, der Kampf um die Mitbestimmung, programmatisches Scheitern und der Übergang zum gewerkschaftlichen Pragmatismus. In: Hans-Otto Hemmer, Kurt Thomas Schmitz (Hrsg.): Geschichte der Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Von den Anfängen bis heute. Bund-Verlag, Köln 1990, ISBN 3-7663-3153-1, S. 85–147, hier: S. 87. Es unterschied sich jedoch erheblich von der Konzeption der Wirtschaftsdemokratie. Die im Münchener Programm von 1949 erhobenen Grundsatzforderungen lauteten:

I. Eine Wirtschaftspolitik, die unter Wahrung der Würde freier Menschen die volle Beschäftigung aller Arbeitswilligen, den zweckmäßigsten Einsatz aller volkswirtschaftlichen Produktivkräfte und die Deckung des volkswirtschaftlich wichtigen Bedarfs sichert. II. Mitbestimmung der organisierten Arbeitnehmer in allen personellen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen der Wirtschaftsführung und Wirtschaftsgestaltung. III. Überführung der Schlüsselindustrien in Gemeineigentum, insbesondere des Bergbaus, der Eisen- und Stahlindustrie, der Großchemie, der Energiewirtschaft, der wichtigsten Verkehrseinrichtungen und der Kreditinstitute. IV. Soziale Gerechtigkeit durch angemessene Beteiligung aller Werktätigen am volkswirtschaftlichen Gesamtertrag und Gewährung eines ausreichenden Lebensunterhalts für die infolge von Alter, Invalidität oder Krankheit nicht Arbeitsfähigen. Eine solche wirtschaftspolitische Willensbildung und Wirtschaftsführung verlangt eine zentrale volkswirtschaftliche Planung, damit nicht private Selbstsucht über die Notwendigkeiten der Gesamtwirtschaft triumphiert.Zitiert nach Walther Müller-Jentsch: Gewerkschaften und Soziale Marktwirtschaft seit 1945. Reclam, Stuttgart 2011, S. 53 f.