mini|Auktion konfiszierter armenischer Güter in einer armenischen Kirche 1918 in Trabzon nach dem Völkermord.
Die Enteignung der Armenier in der Türkei war ein Prozess, in dessen Verlauf neben der vollständigen Deportation der armenischen Bevölkerung Anatoliens 1915 Eigentum, Vermögen sowie Ländereien von Armeniern und anderen christlichen Minderheiten von der osmanischen bzw. türkischen Regierung konfisziert wurde. Das konfiszierte Eigentum der nicht-muslimischen Minderheit stellte die wirtschaftliche Grundlage der türkischen Republik dar.Samuel Totten: Impediments to the Prevention and Intervention of Genocide. Transaction Publishers, 2013, S. 55.Kamil Taylan: Türkiye – Türkei – Die gespaltene Republik. ARTE, 2013. Die Aneignung und Plünderung der armenischen, aber auch griechischen und jüdischen Vermögen fungierte ebenfalls als Grundlage für die Schaffung einer neuen türkischen Bourgeoisie.Fatma Müge Göke: The Transformation of Turkey: Redefining State and Society from the Ottoman Empire to the Modern Era. Tauris Academic Studies, 2011, S. 119.Richard G. Hovannisian: Remembrance and Denial: The Case of the Armenian Genocide. Wayne State University Press, 1998, S. 37.Andreas Bähr, Peter Burschel, Gabriele Jancke: Räume des Selbst. Selbstzeugnisforschung transkulturell. Böhlau, 2007, S. 165.Metin Heper, Sabri Sayari: The Routledge Handbook of Modern Turkey. Routledge, 2012, S. 284.
Zahlreiche Personen und türkische Unternehmen, darunter die Industriellenfamilien Sabancı und Koç, profitierten direkt oder indirekt von der Vertreibung und Eliminierung der Armenier und der Konfiszierung ihrer Besitztümer.Sidney E.P. Nowill: Constantinople and Istanbul: 72 Years of Life in Turkey. Troubador Publishing, 2011, S. 77.Ayşe Buğra: State and Business in Modern Turkey. A Comparative Study. SUNY Press, 1994, S. 82.Uğur Üngör, Mehmet Polatel: Confiscation and Destruction. The Young Turk Seizure of Armenian Property. Bloomsbury Academic, 2011, S. 132.Geoffrey Jones: Entrepreneurship and Multinationals: Global Business and the Making of the Modern World. Edward Elgar Pub, 2013, S. 35.
Geschichte mini|Anordnung vom 22. Juni 1915 über die Konfiszierung der armenischen Schulen und deren Vergabe an moslemische Muhacir (Osmanisches Archiv des Ministerpräsidialamts)
Enteignung im Zuge des Völkermords Am 16. Mai 1915 wurde während des Völkermords an den Armeniern ein Edikt erlassen, die Armenier zu enteignen. Das Gesetz sah die Gründung von besonderen Komitees vor, die Listen und Berichte über all das „aufgegebene“ armenische Eigentum ausarbeiteten und die Güter und Waren „im Namen der Deportierten“ in sichere Verwahrung brachten. Vergängliche Güter und Tiere sollten verkauft und die Einnahmen im Namen der Eigentümer hinterlegt werden. Bauernhöfe, Olivenhaine, Häuser, Weingüter wurden unter den türkischen Flüchtlingen verteilt. Gebäude, die die türkischen Neuankömmlinge nicht annahmen, wurden öffentlich versteigert.
Am 29. Mai 1915 verabschiedete das Komitee für Einheit und Fortschritt das Tehcir-Gesetz, das die Deportation von Personen autorisierte, die als Bedrohung für die öffentliche Sicherheit eingeschätzt wurden.
mini|hochkant|Das „Temporäre Gesetz der Zwangsenteignung und Konfiszierung“ wurde am 23. Oktober 1915 in der englischsprachigen osmanischen Zeitung The Orient veröffentlicht, das alle elf Artikel veröffentlichte.
Ein anderes Gesetz wurde am 13. September 1915 verabschiedet, genannt „Temporäres Gesetz der Zwangsenteignung und Konfiszierung“, das besagte, dass das Armeniern gehörende Eigentum, einschließlich Ländereien, Viehbestand und Häuser, von den Behörden entschädigungslos konfisziert werden konnte. Rechtsexperten beschreiben das Gesetz als „Legalisierung von Raub“. Das Gesetz regelte detailliert, wie Ansprüche registriert werden konnten. Dieses Gesetz wurde vom osmanischen Parlamentsabgeordneten Ahmed Rızâ abgelehnt:
Der türkische Geschichtswissenschaftler Uğur Ümit Üngör erklärt in seinem Artikel Seeing like a nation-state: Young Turk social engineering in Eastern Turkey, 1913–50:
Konfiszierung in der Türkei Am 15. April 1923, kurz vor der Unterzeichnung des Lausanner Vertrags, konfiszierte der Staat durch ein Gesetz namens „Gesetz der Aufgegebenen Eigentümer“ im Zuge des Türkischen Befreiungskrieges die Besitztümer aller Armenier, die nicht mehr anwesend waren.Gidel, Lapradelle (1929). Le Fur. Confiscation des Biens des Refugies Armeniens par le Gouvernement Turc, S. 87–90 (französisch).
Nach der Unterzeichnung des Deutsch-türkischen Freundschaftsvertrages 1941 mit dem nationalsozialistischen Deutschen Reich trieb die türkische Regierung eine Kapitalsteuer ein, die Varlık Vergisi, welche die nichtmuslimischen Bürger der Türkei unverhältnismäßig hart traf. Als Folge der Nichtzahlung der Steuer sammelte die türkische Regierung 324 Millionen Lira (270 Millionen $ zu der Zeit) durch die Konfiszierung nichtmuslimischer Eigentümer ein.
1974 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, welches besagte, dass nichtmuslimische Treuhandschaften nicht mehr besitzen dürfen, als unter ihrem Namen 1936 registriert war. Als Folge dessen wurden mehr als 1400 Besitztümer von Stiftungen der Istanbuler Armeniergemeinde ab dem Jahr 1936 rückwirkend zu illegalem Erwerb erklärt und vom Staat beschlagnahmt. Dies umfasste Kirchen, Schulen, Wohnbauten, Krankenhäuser, Sommercamps, Friedhöfe und Waisenhäuser.
Als Versuch, die Türkei mit EU-Standards in Einklang zu bringen, wurde durch die Demokratischen Linkspartei (DSP) unter Ministerpräsident Bülent Ecevit die Offenlegung der osmanischen Landregistrierung, Schriftgüter und Urkunden in Erwägung gezogen. Dies wurde nach einer Warnung des Nationalen Sicherheitsrates der türkischen Streitkräfte von der regierenden islamischen AKP am 26. August 2005 abgelehnt:
Am 15. Juni 2011 stimmte das United States House Foreign Affairs Committee mit 43 zu 1 für die Unterstützung einer Resolution (House Resolution 306), die die Republik Türkei dazu aufruft, „ihr christliches Erbe zu schützen und die konfiszierten Kircheneigentümer zurückzugeben.“
Heutige Einschätzung
Die Hrant-Dink-Stiftung gibt an, dass 661 Eigentümer allein in Istanbul von der osmanischen und der späteren türkischen Regierung enteignet wurden, wodurch nur noch 580 der 1.328 Eigentümer übrig bleiben, welche von den 53 armenischen Stiftungen genutzt und betrieben werden (Schulen, Kirchen, Krankenhäuser etc.). Das Schicksal der verbliebenen 87 konnte nicht festgestellt werden. Von den 661 enteigneten Eigentümern wurden bislang lediglich 143 (21,6 %) den Stiftungen zurückgegeben.
Die Hrant-Dink-Stiftung forschte lange Zeit über die Enteignungen und bietet heute Beschreibungen, Fotografien und Grenzlinien auf ihrer interaktiven Kartenquelle.
Quellen Hrant Dink Foundation: Website dedicated to the confiscation of properties. Site includes maps, detailed history, and status. (türkisch) (Youtube-Video) Prof. Ugur Ungor Discusses Property Confiscation During the Armenian Genocide (April 30, 2012)
Einzelnachweise
Kategorie:Völkermord an den Armeniern Kategorie:Wirtschaft (Osmanisches Reich) Kategorie:Recht (Osmanisches Reich) Kategorie:Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung