Die Universität Straßburg (französisch Université de Strasbourg) ist eine staatliche französische Universität.
Sie ging aus einem lutherischen Gymnasium der Freien Reichsstadt Straßburg hervor. Dieses wurde 1538 gegründet, 1566 in eine Akademie umgewandelt und erhielt 1621 den Status einer Volluniversität. In den folgenden Jahrhunderten teilte die Hochschule die wechselvolle Geschichte der Stadt und des Elsass.
Nachdem die Freie Reichsstadt des Heiligen Römischen Reichs 1681 von Frankreich annektiert worden war,Robert Seidel, Hanspeter Marti (Hrsg.): Die Universität Straßburg zwischen Späthumanismus und Französischer Revolution. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2018, S. 18–20 (Google Books). blieb die Universität bis zur Französischen Revolution 1789 im Wesentlichen eine deutsch geprägte Hochschule. Erst danach wurde sie in das französische Hochschulsystem integriert. Infolge des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71 und dem Frieden von Frankfurt kam sie mit dem Reichsland Elsass-Lothringen wieder unter deutsche Herrschaft. Sie wurde 1872 als Kaiser-Wilhelm-Universität neu gegründet und in den folgenden Jahrzehnten erheblich ausgebaut.
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges 1918 wurde sie wieder als französische und nach dem deutschen Sieg über Frankreich 1940 erneut als deutschsprachige Hochschule eingerichtet. Diese Reichsuniversität Straßburg bestand von 1941 bis zur Befreiung von Frankreich durch alliierte Truppen Ende 1944. Anfang 1945 begann der Wiederaufbau als französische Hochschule. Im Jahr 1971 nach Fachrichtungen in drei eigenständige Universitäten aufgeteilt, wurde sie 2009 wiedervereinigt.
Geschichte Alte Universität Gymnasium mini|hochkant|Johannes Sturm – erster Rektor des Straßburger Gymnasiums In Straßburg hatte die lutherische Reformation schon frühzeitig Anhänger gefunden. Straßburg war ein Zentrum des Buchdrucks und die Drucker standen den neuen Ideen aufgeschlossen gegenüber und trugen zu ihrer Verbreitung bei. 1529 schaffte der Rat der Stadt die Heilige Messe endgültig ab und 1530 bekannte sich die Stadt auf dem Reichstag zu Augsburg zum neuen Glauben in der Form des „Vierstädte-Bekenntnisses“. Eine andere geistige Strömung, die in Straßburg und am Oberrhein Fuß gefasst hatte, war der von Italien ausgehende Humanismus, der eine Wiederentdeckung antiker Traditionen und Werke mit sich brachte. Im nahen Schlettstadt bestand schon seit Jahren eine bedeutende Humanistenschule, die vor allem durch Jakob Wimpfeling geprägt war. Von 1514 bis 1529 lebte und wirkte Erasmus von Rotterdam im nicht weit entfernten Basel. Vertreter beider Geistesströmungen – Reformatoren und Humanisten – legten großen Wert auf Bildung. Die Reformatoren hoben die Bedeutung der individuellen Bibellektüre und Schriftauslegung hervor, und die Humanisten versuchten, die Schriften antiker, vorchristlicher Autoren publik zu machen. In vielen lutherisch gewordenen Territorien nahm das allgemeine Schulwesen einen großen Aufschwung.
Auch in Straßburg fühlte man die Notwendigkeit, eine Schule zur höheren Bildung einzurichten. Seit dem Jahr 1528 gab es in der Stadt drei höhere Schulen, die von Alt St. Peter, mit den Unterrichtsfächern Griechisch, Latein, Musik und Religion, die im Karmelitenkonvent und die im Dominikanerkloster. Im höchsten Ansehen stand die letztgenannte, weil hier auch öffentliche Lektionen in Latein, Griechisch und Hebräisch stattfanden. Der Stadtrat Jakob Sturm von Sturmeck und der Reformator Martin Bucer gründeten Anfang der 1530er Jahre eine höhere theologische Schule, die durch zahlreiche Zuwendungen und Stiftungen aus dem süddeutschen Raum finanziert wurde. An der Schule lehrten unter anderen Martin Bucer, Wolfgang Capito und Caspar Hedio. Da die drei oben genannten Schulen nicht immer die angestrebte Ausbildungsqualität gewährleisten konnten, wurde im Jahr 1536 mit dem Einverständnis der drei Schulleiter (Scholarchen) Jakob Sturm von Sturmeck, Nicolaus Kniebs und Jacob Meier der Plan gefasst, die höheren Schulen von Straßburg zu einer gemeinsamen Institution, einem Gymnasium zusammenzuführen. Zum Rektor des künftigen Gymnasiums wurde Johannes Sturm erwählt, der darauf 1536, von der Universität Paris kommend in Straßburg eintraf. Im folgenden Jahr wurde über den künftigen Lehrplan der Schule beraten. In einer kleinen Schrift De litterarum ludis recte aperiendis („Über die rechte Eröffnung der Schulen“) legte Sturm seine Vorstellungen im Februar 1538 dar und der Rat der Stadt ermächtigte am 7. März 1538 die Scholarchen, die Schule nach diesen Vorstellungen einzurichten. Als Schulgebäude wurde das verlassene Dominikanerkloster (später: Kollegium zu St. Wilhelm, Collegium Wilhelmitanum) bestimmt und die offizielle Eröffnung der Schule erfolgte am 22. März 1538. Den Kern der Lehrerschaft bildeten die Kanoniker von St. Thomas, wodurch die Schule von Anfang an einen konfessionellen (lutherischen) Charakter erhielt. Der Lehrplan sah im ersten Abschnitt (meist 10 Jahre) Unterricht in Grammatik, Rhetorik und Dialektik vor (das klassische Trivium). Im zweiten Abschnitt (vier Jahre) folgten als Fächer Griechisch, Hebräisch, Logik, Ethik, Mathematik, Physik, Geschichte, Jurisprudenz, Theologie und Musik.
Sturm kümmerte sich mit großer Sorgfalt um die Ausbildung seiner Schüler. Jedoch zeigte sich von Beginn an, dass insbesondere die Schulklassen des zweiten Lehrabschnitts, die von Sturm als besonders wertvoll geschätzt wurden, an einem chronischen Mangel an Schülern litten. Viele Schüler zogen es vor, anstelle des Besuchs dieser Schulklassen lieber gleich in eine andere Stadt auf eine Universität zu gehen, um dort einen echten akademischen Grad (z. B. Magister) zu erwerben. Im Rückblick beklagte sich Sturm 1566, „… dass die Schul nicht, wie uff Universitäten, die gerechtigkeit hatt, wie mans nennt, Studenten, Bacealaureos und Magistros zu machen, und solche gradus allererst uff andern hochen Schulen erholen und zuweg bringen“ müssen.Supplication und ansuchen sampt aussführlichem Bericht des Herrn Rectors, der Visitatoren und Professoren der Schuolen um aufbringung kaiserlicher Freiheit allhie Studenten, Baccalaureos und Magistros zu machen – Denkschrift, vorgetragen dem Magistrat der Stadt am 6. Mai 1566, unterschrieben von Johann Sturm (Rector), Johann Marbach, Cunradus Dasypodius (Visitator), Leonardus Hentschus, Melchior Speccerus – heute wohl aufbewahrt im Archiv von St. Thomas, Straßburg; frei in modernem Deutsch: „… dass die Schule nicht, wie die Universitäten, das Recht hat, akademische Grade zu verleihen (Bakkalaureus und Magister) und die Schüler daher solche Grade an anderen hohen Schulen erwerben“ müssen. Zitiert bei Schricker, S. 13.
Akademie mini|hochkant|S[IGILLUM] ACADEMIÆ REI P[UBLICÆ] ARGENTINENSIS = Akademiesiegel der Republik (= Freien Reichsstadt) Straßburg (wahrscheinlich von 1567) Die führenden Lehrer des Gymnasiums stellten 1566 einen Antrag an die Stadt, die Schule nach Schulklassen aufzutrennen. Die ersten 8 Klassen sollten weiter als Partikularschule existieren. Die Absolventen der oberen Klassen sollten dagegen nicht mehr „Schüler“, sondern „Studenten“ genannt werden und nach dem erfolgreichen Abschluss die Grade eines Bakkalaureus und Magisters erwerben. Sturm hatte ursprünglich die Umwandlung der oberen Schulklassen in eine Volluniversität angestrebt, konnte sich hier aber nicht gegen die anderen Lehrer durchsetzen, so dass man sich auf die Einrichtung einer Akademie einigte. Auf dem Reichstag in Augsburg 1566 stellten die Vertreter der Stadt Straßburg einen Antrag auf die Erteilung eines kaiserlichen Privilegs zur Gründung einer Akademie. Nach Verhandlungen mit dem kaiserlichen Vizekanzler Ulrich Zasius und Zahlung einer Gebühr von 500 Gulden setzte Kaiser Maximilian II. am 1. Juni 1566 seine Unterschrift unter die entsprechende Urkunde. Sturm legte in einem Memorandum genau seine Vorstellungen über die einzelnen Akademieämter dar. Über die Position des Rektors schrieb er:
Im Gegensatz zu den Vorstellungen Sturms blieb die neue Akademie allerdings immer noch mit den unteren Klassen des Gymnasiums organisatorisch verbunden. Die feierliche Eröffnung der Akademie erfolgte am 1. Mai 1567.
Das Lehrjahr dauerte von Juni bis Mai, unterbrochen durch die Weinleseferien (Feriae vindemiales) im Oktober. Im April jeden Jahres fanden akademische Titelverleihungen (Baccalaureaten und Magister der Philosophie und freien Künste) statt.
In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde die Akademie von den Streitigkeiten um die lutherische Orthodoxie erfasst. Ab 1578 kam es zum Streit um die Konkordienformel. Der Akademie-Rektor Sturm hing weiterhin dem offeneren Bekenntnis nach der Prägung Martin Bucers an, während der Theologe Johannes Marbach einen lutherisch-orthodoxen Standpunkt einnahm. Marbach wurde in dem Streit durch Johannes Pappus unterstützt. Der Streit nahm zusehends persönliche Züge an und schließlich erreichten die Gegner Sturms, dass dieser von seinem Rektorenamt abgesetzt wurde. Sturm strengte daraufhin einen Prozess vor dem Reichskammergericht zu Speyer an, konnte aber bis zu seinem Tod 1589 nicht seine Wiedereinsetzung erreichen. Zum Nachfolger Sturms im Rektorenamt wurde Melchior Junius gewählt.
Für die Akademie zeigte sich zunehmend das Problem, an dem auch schon ihr Vorgänger, das Gymnasium gelitten hatte. Viele Studenten der Akademie wechselten in andere Universitätsstädte, um an den dortigen Universitäten eine Promotion zum Doktor der Theologie, Jurisprudenz oder Medizin durchzuführen, was an der Akademie nicht möglich war. Schließlich folgte der Rat der Stadt einer Bitte der Akademie-Professoren und reichte auf dem Reichstag zu Regensburg 1594 das Gesuch ein, dass die Akademie künftig das volle Promotionsrecht erhalten solle. Der streng römisch-katholische Kaiser Rudolph II. gewährte dieses Privileg teilweise auch, schloss dabei jedoch die lutherisch-theologische Fakultät davon aus. Aus Protest beschlossen die anderen Fakultäten, nicht von den ihnen neu gewährten Rechten Gebrauch zu machen. Nach längeren Verhandlungen erreichte die Stadt, dass Kaiser Ferdinand II. am 5. Februar 1621 das Privileg gewährte, die Akademie in eine Volluniversität umzuwandeln. Das Privileg war Teil eines größeren Verhandlungspakets, in dessen Rahmen sich die Stadt Straßburg zur Zahlung einer größeren Geldsumme, sowie zum Austritt aus der Protestantischen Union und zur Beendung der Unterstützung Friedrichs V. von der Pfalz verpflichtete. Im Gegenzug sagte Ferdinand zu, dass er die Privilegien Straßburgs erhalten und die Stadt nicht durch Garnisonen oder Truppendurchzüge beschweren werde. In einem feierlichen Akt in Anwesenheit von zahlreichen Gästen wurde die Universitätsgründung am 14. August 1621 offiziell begangen. mini|hochkant=1.1|Frontispiz des Vorlesungsverzeichnisses der Akademie Straßburg aus dem Jahr 1578 (Holzschnitt, unsigniert).Steffen Siegel: Tabula: Figuren der Ordnung um 1600. Walter de Gruyter, 2009, ISBN 978-3-05-004563-4, S. 217. (books.google.de)Die akademische Welt ist allegorisch als Festung (Arx palladis, „Zitadelle der Gelehrsamkeit“) dargestellt. Diese wird belagert durch die Laster und Sünden (Furcht, Ignoranz, Wollust, Arroganz, Vergnügungssucht, Faulheit, Ängstlichkeit). In den äußeren Festungsring (Baccalaureati) führen die drei Stufen des Trivium (Rhetorik, Dialektik, Grammatik). In den inneren Ring (Magistri) führen die Stufen Mathematik, Physik, Ethik. Im Inneren befinden sich die drei Türme Jurisprudenz, Medizin und Theologie. Bei letzterem sitzt eine Herrscherperson auf dem Thron mit der Fahne Gloria („Ruhm“).
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