Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) war eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es war dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachgeordnet und hatte seinen Hauptsitz in Bochum.
Zum 1. Juli 2025 hat das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) die Rechtsnachfolge für das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung (LIA) und das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) übernommen.
Aufgaben Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) beriet und unterstützte die Landesregierung und die Dienststellen des staatlichen Arbeitsschutzes des Landes Nordrhein-Westfalen in Fragen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt. Darüber hinaus nahm das Institut sicherheitstechnische Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung wahr.
Geschichte Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung war Rechtsnachfolger des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen NRW (LIGA.NRW) und wurde am 1. Januar 2012 errichtet.
Weblinks Website des LfGA NRW
Quellen Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung – Landesorganisationsgesetz 'LOG NRW' – vom 10. Juli 1962 Errichtung der Einrichtung "Landesinstitut für Arbeitsgestaltung" des Landes Nordrhein-Westfalen, RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales vom 18. November 2011 Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (Zuständigkeitsverordnung Arbeits- und technischer Gefahrenschutz – ZustVO ArbtG) vom 27. November 2012 Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW-Errichtungsgesetz) – vom 10.06.2025
Einzelnachweise
Kategorie:Institut Kategorie:Behörde (Düsseldorf) Kategorie:Behördengründung 2012