mini|Säuglingsheim Cottbus, 1955
Bei den Dauerheimen für Säuglinge und Kleinstkinder handelte es sich um Einrichtungen des Gesundheitswesens, die unter ärztlicher Überwachung bzw. unter ärztlicher Leitung standen. Es waren Einrichtungen, in denen gesunde Säuglinge und Kleinstkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr ständig untergebracht waren (auch an Sonn- und Feiertagen). Sie unterstanden von 1951 bis 1990 der Aufsicht der zuständigen Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Land- oder Stadtkreises.Verordnung über Aufgaben und Organisationen der Krippen und Säuglingsheime als Einrichtungen des Gesundheitswesen vom 6. August 1953, Gesetzblatt Nr. 91.
Diese Heime nahmen innerhalb der Heimerziehung in der DDR eine Sonderstellung ein. Neben Waisen und Sozialwaisen wurden auch Säuglinge sowie Kleinkinder aufgenommen und ständig untergebracht, deren Mütter alleinerziehend waren oder deren Eltern in Schichtsystemen§§ 1 bis 3 der Verordnung über die Einweisung und Aufnahme von Säuglingen und Kleinkindern in Kinderkrippen und Dauerheime v. 1973 – GBl. 1973, 181. arbeiteten. Waisen und Sozialwaisen, denen sich keine Adoptionsmöglichkeiten eröffneten, wurden nach Vollendung des 3. Lebensjahres in weiterführende Heime verlegt. Wurden Säuglinge und Kleinstkinder als gefährdet eingestuft, waren für die Anordnung der Heimerziehung seit 1969 die Organe der Jugendhilfe zuständig. Für die Durchführung der Heimerziehung waren die Organe des Gesundheitswesens verantwortlich. Sie sollten mit der Jugendhilfe zusammenarbeiten, wenn es u. a. darum ging, individuelle Erziehungsprogramme zu entwickeln.F. Wapler: Rechtsfragen der Heimerziehung in der DDR. In: Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR.Ziff. 2.2 und 2.3 der Gemeinsamen Anweisung über die Zusammenarbeit der Organe der Jugendhilfe und der Organe des Gesundheits- und Sozialwesens zur Verhütung und Beseitigung der sozialen Fehlentwicklung oder sonstigen Gefährdung von Kindern im Alter bis zu drei Jahren, deren Erziehung, Entwicklung oder Gesundheit unter der Verantwortung der Erziehungsberechtigten nicht gesichert sind vom 3. April 1969, VuM Nr. 13, 79.Vgl. Staude 1970, S. 266.
Entwicklung der Heime Erbe, Neuanfang und Orientierung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. in der DDR (1945–1949) Neue Strukturen mussten aufgebaut werden und kriegsbedingte Zerstörungen gingen auch an den Heimen nicht spurlos vorbei. Ohne Improvisation konnte eine notdürftige Versorgung vieler Kriegswaisen nicht aufrechterhalten werden. Eine konzeptionelle Neuorientierung war in den ersten Jahren schwierig. Man stützte sich in der Arbeit zunächst auf Konzepte aus der Weimarer Republik.
Für alle Heime, die der Zentralverwaltung für Volksbildung (dem späteren Ministerium für Volksbildung der DDR) unterstanden, bildeten die Befehle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) die gesetzlichen Grundlagen.Befehl der SMAD Nr. 225 vom 26. Juli 1946 und Nr. 156 vom 20. Juli 1947.Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde – Ministerium für Gesundheitswesen der DDR BArch DX / 45051. In diesen Befehlen wurden Säuglingsheime nicht erwähnt. Ob es eine scharfe Trennung zwischen Säuglings- und Kleinstkindheimen gab, ist gegenwärtig noch nicht hinreichend erforscht. In den Statistiken der Deutschen Zentralverwaltung für Gesundheitswesen (DZVG) werden Säuglingsheime gesondert geführt. Die Altersbegrenzung in diesen Heimen lag bei zwölf Lebensmonaten.Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde – Ministerium für Gesundheitswesen der DDR BArch DQ 1 / 84. Offen bleibt somit vorerst, ob die Fürsorge für Kleinstkinder (bis zum 3. Lebensjahr) der Zentralverwaltung für Volksbildung oder der DZVG unterstand. Eine weitere gebräuchliche Praxis in dieser Zeit war es, Säuglings- und Kleinstkindheime Entbindungsstationen in Krankenhäusern anzuschließen.
Periode des forcierten Aufbaus und der Reformideen (1950–1960) mini|Säuglingspflegerin in Berlin, 1955
Trotz aller Bemühungen, in verlassenen oder konfiszierten Immobilien von Gutsbesitzern oder Fabrikanten Dauerheime einzurichten, fehlte es vielerorts an geeigneten Räumen. Oft wurden Baracken notdürftig hergerichtet. Auf dem Dritten Parteitag der SED 1950, und mit Verabschiedung durch die provisorische Volkskammer am 27. September 1950, erfolgte der Ausbau der Heime im Rahmen des Fünfjahresplans der Volkswirtschaft planmäßig.Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde – Ministerium für Gesundheitswesen der DDR BArch DY 30 / JIV 2 / 3 – 084Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde – Ministerium für Gesundheitswesen der DDR SAPMO 96 C / 292 a-2. Mit diesem Gesetz war auch die Ausbildung von Säuglingspflegerinnen verbunden.Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde – Ministerium für Gesundheitswesen der DDR BArch DC 20 I / 3417.
Die Verabschiedung des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau ging im Jahr 1951 mit einer Umstrukturierung der Verwaltungen in den Ministerien und den unteren Verwaltungsebenen einher.Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau, DDR, 1. Oktober 1950. Die „Abteilung für Mutter und Kind“, jetzt im Ministerium für Gesundheitswesen (MfGe), erhielt u. a. die neu festgelegten Aufgaben zur Förderung und Entwicklung der Dauerheime für Säuglinge und Kleinstkinder. Darüber hinaus wurde den Abteilungen die Amtsvormundschaft sowie das Adoptions- und Pflegekinderwesen zugeordnet.Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde – Ministerium für Gesundheitswesen der DDR BArch DQ 1 / 1374. Die Kleinstkinder, die bisher in den Heimen der Volksbildung untergebracht waren, fielen jetzt in die Zuständigkeit des MfGe und wurden in deren Heime verlegt.Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde – Ministerium für Gesundheitswesen der DDR BArch DQ 1/1374. Es kam zur konsequenten Differenzierung und zur klaren Trennung der Kinder nach Altersgruppen in den Betreuungseinrichtungen.Verordnung der Regierung der DDR über die Einrichtung der vorschulischen Erziehung der Horte. DDR, 18. September 1952.Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde – Ministerium für Gesundheitswesen der DDR BArch DC 20 / I / 3 / 417 Über die Aufnahme von Kindern und die Vergabe der Plätze in den Heimen entschied eine Kommission nach Dringlichkeit.
Der Ausbau der Dauerheime wurde bis in die späten 1950er Jahre forciert.Gesetz zur Erziehung §3, DDR Kritiklos blieb diese Entwicklung nicht. Vorbehalte äußerten insbesondere Pädiater, die ihre Zweifel durch eigene freie Forschungsergebnisse Ende der 1950er Jahre belegen konnten. Indirekt untermauerten ihre Ergebnisse die Erkenntnisse und theoretischen Überlegungen der angelsächsischen Forscher John Bowlby und James Robertson, die die Bindungstheorie weiterentwickelten.Zeitschrift für ärztliche Fortbildung in der DDR 1957,21/22, S. 895ff. / 1958,7, S. 307ff. / 1959,22, S. 1443ff. / 1960,21, S. 1220ff. u. a. m. Auf Betreiben der Pädiater wurden Reformideen wie z. B. die Schaffung von familiären Milieus, persönliches Spielzeug und Kleidung, schnellere Adoptionsverfahren sowie Pflegepersonen für die Kinder diskutiert und erprobt.Schmidt-Kolmer, E.: Erscheinungen des psychischen Hospitalismus und ihre Verhütung. In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung 1957, 21/22, S. 895ff.Bothmer, C. v.: Bericht über die Tagung der Ärzte und Leiter von Dauerheimen der DDR. In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung 1958, 7, S. 307ff.
Obwohl erhebliche Bedenken hinsichtlich einer Heimunterbringung vorlagen, stieg die Zahl der Heimplätze in den Jahren 1959 bis 1961 auf fast 11.000 Plätze an.Statistisches Jahrbuch der DDR 1955–1989. Politisch motivierte Sichtweisen in Teilen der DDR-Regierung und der SED-Führung sahen die erzieherische Bedeutung und den Vorteil der Dauerheime in der Erziehung zur Gemeinschaft, die eine einseitige Bevorzugung ausschließe.Kern, K.: Erläuterungen zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau. In: Arbeit und Sozialfürsorge 1954, 8, S. 17ff.Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde – Ministerium für Gesundheitswesen der DDR BArch DQ 1 / 13585
Umwandlung der Dauerheime in Einrichtungen zur gesellschaftlichen Erziehung (1961–1970) Der Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 blieb für die Dauerheime nicht ohne Folgen. In den Folgejahren kam es zu einer ideologischen Ausrichtung in der Erziehung in den Heimen sowie in der Kleinkindforschung. Die angeregten und erprobten Reformbemühungen durch die Pädiater wurden weitestgehend zurückgenommen. Die Risiken, die für die Heimkinder durch fehlende Nestwärme entstanden, fanden nicht genügende Beachtung. So schrieb die Ministerin für Justiz Hilde Benjamin am 25. April 1962 an den Gesundheitsminister Max Sefrin:
Die freien Forschungsgruppen in Halle, Leipzig und Berlin wurden aufgelöst. Ihre Ergebnisse wurden, wie die bindungstheoretischen Erkenntnisse von John Bowlby, James Robertson und Mary Ainsworth, bis zur politischen Wende 1990 nicht weiter publiziert. Die Anzahl der Dauerheimplätze erreichte Anfang der 1960er Jahre mit rund 11.000 ihren Höchststand. Erst nach 1962 verringerte sich die Zahl der Kinder, die in den Dauerheimen betreut wurden. 1965 wurde das „Gesetz über das einheitliche, sozialistische Bildungssystem“ verabschiedet. In diesem Gesetz wurden die Dauerheime erstmals als Vorschuleinrichtungen erfasst. 1966 wurde unter der Leitung von Eva Schmidt-Kolmer das zentralgeführte Institut für Hygiene des Kindes- und Jugendalters (IHKJ) als nachgeordnete Dienststelle des MfGe gegründet. Vergleichende Forschungsergebnisse zwischen Familienkindern und Heimkindern hat dieses Institut nicht veröffentlicht. Nennenswerte Impulse zur Verbesserung der Lebenssituation der Heimkinder gingen von dem Institut nicht aus.
Im Oktober 1966 fand in Prag das erste internationale Symposium über Krippen- und Heimprobleme unter Beteiligung einer DDR-Delegation statt. Neben Problemen der Krankheitsanfälligkeit und -häufigkeit ging es auch um die grundsätzliche Frage, ob Säuglinge und Kleinstkinder überhaupt mit einigem Erfolg in Kollektiveinrichtungen betreut werden könnten. Für die DDR-Delegation waren dies Restbestände rückständigen Denkens und sie argumentierte entsprechend.Niebsch, G.: Internationales Symposium „Probleme der Krippen“. In: Die Heilberufe 1967, 4, S. 157 ff.
1968 erschien unter dem Titel Pädagogische Aufgaben und Arbeitsweise der Krippen der Entwurf eines Erziehungsprogramms, das auch in den Heimen seine Anwendung fand.
Stagnation und Auflösung (1971–1990) Anfang der 1970er Jahre wurde eine Reihe von Anweisungen und Verordnungen für die Arbeit in den Heimen erlassen.Verordnung über die Einweisung und Aufnahme von Säuglingen und Kleinkindern in Kinderkrippen und Dauerheime. Gesetzblatt Teil I Nr. 20, Berlin 30. April 1973.Anordnung über Aufgaben und Arbeitsweisen der Kinderkrippen und Dauerheime für Säuglinge und Kleinkinder. Gesetzblatt Teil I Nr. 36, Berlin 13. August 1973. Grundsätzliche Reformen, die auf die Bedürfnisse der Säuglinge und Kleinkinder eingingen, sucht man in dieser Zeit vergeblich. Internationale Forschungserkenntnisse aus dem Säuglings- und Kleinkindbereich, wie die von Emmi Pikler aus Ungarn, fanden in der Heimbetreuung der DDR keinen Widerhall. 1983 wurde vor dem „Rat für medizinische Wissenschaften“ beim Minister für Gesundheitswesen das neue Erziehungsprogramm für Krippen und Heime vorgestellt und abgesegnet. Margot Honecker, Ministerin für Volksbildung, stoppte das bereits genehmigte Erziehungsprogramm. Im Ergebnisprotokoll der Kommission zur Vorschulerziehung heißt es dazu: