mini|Eines der circa 100 Naturschutzzentren des NABU, die Blumberger Mühle im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin Der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) ist eine deutsche nichtstaatliche Organisation mit dem Ziel, Natur und Umwelt zu schützen. Der NABU setzt konkreten Naturschutz im In- und Ausland um. Dazu gehören der Erhalt von Flüssen, Meeren, Wäldern und vieler weiterer Ökosysteme sowie der Schutz einzelner Tier- und Pflanzengruppen und Arten. Er setzt sich als einer der großen, anerkannten Naturschutzverbände in Deutschland für ein gutes Zusammenspiel von Mensch und Natur ein und ist die nationale Partnerorganisation von BirdLife International.

Die Organisation wurde 1899 als „Bund für Vogelschutz“ gegründet, benannte sich nach dem Zusammenschluss mit dem Schwesterverband der DDR in Naturschutzbund Deutschland um und erweiterte seine Naturschutzziele. Die Organisation führt konkrete Naturschutzprojekte durch, unterhält eigene Forschungsinstitute, betreibt Umweltbildung und informiert Medien und Bürger über wichtige Themen im Umwelt- und Naturschutz. Der NABU und alle seine Gliederungen sind ein staatlich anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband (im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) und müssen daher bei Eingriffen in den Naturhaushalt angehört werden. Außerdem verfügt er aus dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz über ein Recht zur Verbandsklage.

Die Organisation hatte Ende 2025 zusammen mit dem bayerischen Partner LBV etwa 893.000 Mitglieder (NABU: 796.800, LBV: 96.200) und 87.000 Förderer. Sie sind in ganz Deutschland in etwa 2000 lokalen Gruppen organisiert. Präsident ist seit dem 9. November 2019 Jörg-Andreas Krüger, die Geschäftsführung hat Susanne Baumann zusammen mit Ingo Ammermann inne.

Aufgaben und Ziele Zu den Aufgaben gehört die überparteiliche, politische Arbeit. Leitbild ist dabei eine lebenswerte Umwelt. Die Organisation „mischt“ sich auf gesetzlicher Grundlage ein, wird an behördlichen Naturschutzverfahren beteiligt und begutachtet Eingriffe in die Natur. Dabei geht es vor allem darum, Umweltschäden zu vermeiden und hierfür konstruktive, praktikable Lösungen vorzuschlagen.

Zu den Zielen gehört es, Bewusstsein für die Natur zu schaffen und über sie zu informieren. Über den Erhalt einzelner Schutzgebiete hinaus sind auch langfristige Lösungen und ein konsequentes Umdenken gefragt. Deshalb bringt die Organisation die Umwelt in die Medien – zum Beispiel mit Kampagnen für naturnahe Waldwirtschaft, ökologische Landwirtschaft oder für eine ökologische Steuerreform. Verteilt über ganz Deutschland bieten außerdem rund hundert eigene Naturschutzzentren Information und Umweltbildung an. Oft wird dort gleichzeitig praktische Naturschutzarbeit geleistet, indem ein bestimmtes Gebiet geschützt und gepflegt wird.

Einige Mitglieder betreiben vielfach praktischen Naturschutz vor Ort: Sie pflanzen Hecken, stellen Krötenzäune (Amphibienschutz) auf und schützen so bedrohte Tierarten. Darüber hinaus betreuen sie mehr als 5000 Schutzgebiete. Die Organisation ist auch international aktiv und hilft beispielsweise, das Weltnaturerbe Russlands zu retten oder in Kirgisistan die letzten Schneeleoparden vor dem Aussterben zu bewahren.

Die eigenen Forschungsinstitute, wissenschaftlichen Fachausschüsse und Arbeitskreise leisten dabei Grundlagenarbeit. Sie erarbeiten Konzepte und geben Fachpublikationen heraus. Die Arbeitsgebiete reichen von naturwissenschaftlichen Spezialthemen über Verkehr- und Energiepolitik bis hin zu ökologischer Land- und Forstwirtschaft.

Die Organisation ist ein nach a.F. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) anerkannter Verein. Die Anerkennung gilt nach a.F. des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und Abs. 3 BNatSchG fort. Der NABU wirkt nach BNatSchG im Bund und in den Ländern bei der Vorbereitung von Verordnungen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege, in Planfeststellungsverfahren, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, und bei Plangenehmigungen mit, für die eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist.

Geschichte Bund für Vogelschutz 1899 Am 1. Februar 1899 gründete Lina Hähnle in Stuttgart den Bund für Vogelschutz (BfV). Zweck der Gesellschaft war der Schutz der einheimischen Vogelwelt durch Schaffung von Nisthilfen, Fütterung im Winter und Aufklärung der Bevölkerung, beispielsweise durch ein Verbot der damaligen Vogelfeder-Hutmode. Lina Hähnle selbst strebte einen breiter angelegten Naturschutz an und stimmte dem Namen und Vereinszweck unter der Bedingung zu, dass unter der Flagge des Vogelschutzes für die gesamte Natur Sorge getragen würde. Bis 1938 war sie Vorsitzende und gewann mit ihrem Konzept eines besonders niedrigen Jahresbeitrags von 50 Pfennig für Erwachsene und 10 Pfennig für Kinder bis über 41.000 Mitglieder. Das erste betreute Schutzgebiet war die Vogelinsel bei Giengen an der Brenz.

Zeit des Nationalsozialismus Die Machtübernahme des Nationalsozialismus von 1933 wurde offiziell vom Bund für Vogelschutz freudig begrüßt. In der Behördenstruktur wurde der Vogelschutz zunächst 1933 dem Fachamt Naturschutz des neugeschaffenen Reichsbund Volkstum und Heimat zugeordnet. Jedes BfV-Mitglied war so zugleich Mitglied im Reichsbund. Der Bund für Vogelschutz war in der Zeit des Nationalsozialismus nicht nur unverändert staatstreu, die organisatorische Einbindung in die Strukturen von Staat und Partei gab dem Bund sogar einen fast offiziellen, halbstaatlichen Charakter. Der Bund blieb dabei rechtlich stets ein unabhängiger, eingetragener Verein.

Die Naturschutzarbeit ging vor Ort unverändert weiter. Die Zentrale des Bundes lieferte an die Gruppen Pflanzmaterial für neue Vogelschutzgehölze, Vorträge wurden gehalten, Ausstellungen beschickt, Vogelfutter und Nistkästen vertrieben. Ab 1930 erschienen in hoher Auflage kleinformatige Naturschutzkalender, die dann von 1934 bis 1941 unter dem Titel Des Deutschen Heimat auch über die Schulen vertrieben wurden. In den großen Schutzgebieten wie Federsee, Steckby, Hiddensee und Trischen stand die Bewachung der brütenden Vögel im Mittelpunkt und in Mecklenburg beteiligte sich der BfV zur Hälfte an der Pacht des 700 Morgen großen Nonnenhofes nahe Neubrandenburg. Lediglich das Schutzgebiet Deep an der Ostsee gab der Bund wegen des Baus eines Wasserflugzeug-Stützpunktes auf, und die Pacht für den Knechtsand wurde aus Geldmangel 1934 nicht mehr erneuert.

Ende 1934 wurde der Reichsbund für Volkstum und Heimat wieder aufgelöst, der Vogelschutz dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unterstellt. Gleichzeitig führte jedoch die NS-Kulturgemeinde eine Abteilung „Volkstum und Heimat“ ein, wiederum einschließlich der Abteilung Vogelschutz. Auf Anordnung des Reichsforstamts erfolgte dabei eine Umbenennung in Reichsbund für Vogelschutz (RfV). Der staatliche Vogelschutz samt den Vogelschutzwarten wurde Mitte 1935 als Teil des Naturschutzes dem Reichsforstamt Hermann Görings als oberster Naturschutzbehörde eingegliedert.

1936 schloss der RfV ein Arbeitsabkommen mit der NS-Kulturgemeinde, man warb gegenseitig Mitglieder, und der RfV konnte im Kulturgemeindeorgan Volkstum und Heimat Aufsätze und Mitteilungen veröffentlichen. Zusammengearbeitet wurde auch mit dem Reichsheimstättenamt der NSDAP, für das Vogelschutz-Schulungswochen durchgeführt und vogelschutzgerechte Gärten in den Neusiedlungen entworfen wurden. Andere Partner waren der Deutsche Siedlerbund, die Deutsche Arbeitsfront (DAF), der NS-Lehrerbund und die NS-Volkswohlfahrt, viele Vortragsveranstaltungen fanden mit der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ statt. Einen wesentlichen inhaltlichen Fortschritt brachte das bereits zu Weimarer Zeiten vorbereitete Reichsnaturschutzgesetz vom 26. Juni 1935, das bis zum Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes Ende 1976 die Grundlage für das staatliche Naturschutzhandeln in Deutschland bildete.

Durch einen Erlass des Reichsforstmeisters Hermann Göring vom 24. September 1938 waren neben diesem Einheitsverband keine anderen Vogelschutz-Vereine mehr zulässig. Auch durften nur noch „deutsche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“ Mitglied werden. Übernommen wurde die Zeitschrift Deutsche Vogelwelt, diese ersetzte die Ornithologische Monatsschrift des aufgelösten Deutschen Vereins zum Schutz der Vogelwelt.

Ende 1938 begann auch die bis Kriegsende dauernde Präsidentschaft des vorherigen Vize Reinhard Wendehorst. Lina Hähnle wurde Ehrenvorsitzende des Bundes und starb schließlich zwei Tage vor ihrem 90. Geburtstag am 1. Februar 1941, genau 42 Jahre nach Verbandsgründung. Da sich Wendehorst aus beruflichen Gründen nur wenig um die Tagesarbeit kümmern konnte, übernahm de facto Hermann Hähnle die Leitung des Verbandes. Im Verlauf wurden neue Landesverbände gegründet: in Niederschlesien mit bis zu 14.500 Mitgliedern, in Sachsen-Anhalt – dort zusammen mit dem Reichsnährstand, also dem Bauernverband – und in Mecklenburg mit Unterstützung des Heimatbundes. Im Deutschen Reich kamen in „Sudetengau“, „Ostmark“ und „Südmark“ eigene Abteilungen dazu. Nach dem Anschluss Österreichs richtete der BfV in Wien eine Geschäftsstelle ein, 1940 auch in Graz. Ende 1942 erreichte die Mitgliederzahl ihren Höchststand von 55.000.

1945–1990

Nach 1945 änderte sich die Ausgangslage des nationalen Naturschutzvereins auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland noch einmal gravierend. Die Geschäftsstellen des Vogelschutzbundes in Stuttgart, München und Berlin waren völlig zerstört. Ab 1946 erfolgte unter der Präsidentschaft Hermann Hähnles der Wiederaufbau des Vereins, und unter dem alten Namen Bund für Vogelschutz wurden wieder die ersten Gruppen vor Ort aktiv. Im Laufe des Jahres 1946 ließen die Besatzungsmächte auch wieder regionale Vereinigungen zu.

Im Juli 1946 erteilte die Militärregierung dem Bund für Vogelschutz für die amerikanisch besetzte Zone Nordwürttemberg/Nordbaden die Genehmigung zum Aufbau einer Verbandsarbeit. Der Verbandssitz blieb Stuttgart bzw. Giengen, jedoch blieb die Zusammenarbeit mit Aktivitäten in anderen Zonen informell. Am 6. November 1948 wurde der Bund für Vogelschutz wieder offiziell als Rechtsnachfolger des Reichsbundes für Vogelschutz zugelassen und Hermann Hähnle offiziell als Vorsitzender gewählt.

Erich Ficker führte die Geschäftsstelle für die sowjetische Besatzungszone und hielt Kontakt zur Verbandszentrale in Giengen. Mit der Entstehung der beiden deutschen Staaten brach die organisatorische und praktische Arbeit zwischen Ost und West auseinander. Die Naturschutzgruppen im Osten gingen in der Abteilung Natur- und Heimatfreunde des im Juli 1945 gegründeten Kulturbundes auf. Erst 1980 entstand innerhalb des Kulturbundes die Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU), die bis zu 50.000 Mitglieder hatte – mit 4900 Aktiven in 280 Vogelschutz-Fachgruppen.

Um 1950 machte sich der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) selbstständig. Allerdings wurde der LBV noch 1962 als DBV-Landesgruppe gelistet, und ab 1971 war der LBV kurzzeitig wieder Mitglied im Dachverband DBV. Verbindlich war die Eigenständigkeit des bayerischen LBV erst ab 1974. Danach scheiterten alle Versuche, ihn wieder in den DBV/NABU zu integrieren.

In Westdeutschland wurde 1966 der BfV in Deutscher Bund für Vogelschutz (DBV) umbenannt und in Landesverbände untergliedert. Der Weißstorch wurde zum Wappenvogel. 1971 wurde der Wanderfalke zum ersten Vogel des Jahres gekürt, seither wird dieser Titel jedes Jahr vergeben. 1982 wurde die eigenständig arbeitende Jugendabteilung „DBV-Jugend“ gegründet und später in Naturschutzjugend (NAJU) umbenannt.

1990-Gegenwart