Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) sind teilstationäre Einrichtungen für Kinder (Kindergarten, Hort), Jugendliche (Hort) und junge Erwachsene im Alter zwischen 3 und 21 Jahren, die von einer Behinderung betroffen sind oder von Behinderung bedroht sind.

In aller Regel wird von jeder HPT eine konkrete Altersgruppe betreut; ist die HPT an eine oder mehrere Kitas oder Schulen angegliedert, ergibt sich daraus auch die konkrete Altersgruppe der HPT.

Die Leistung umfasst heilpädagogische sowie sonstige Maßnahmen im Sinne § SGB XII und strebt die ganzheitliche Förderung des zu betreuenden Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen an. Die Eingliederungshilfe wird vom zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe gemäß § 53 ff. SGB XII gewährt. Grundlage ist eine bestehende Betriebserlaubnis nach SGB VIII.Bayerische Staatsregierung - Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vom 1. August 2009, aufgerufen am 18. Mai 2013

Einzelnachweise

Siehe auch Sonderpädagogik

Kategorie:Heilpädagogik Kategorie:Kindertagesstätte