Territorium imHeiligen Römischen ReichDeutscher Nation Übersicht Liste der Territorien im Heiligen Römischen Reich Wappen siehe Abbildung unten Bezeichnung Herrschaft Dalberg Staatsoberhaupt Senior der Herren von Dalberg Hauptstädte/Residenzen Wallhausen, Herrnsheim, Sankt Martin Herrschaftsform Herrschaft Herrscherhaus Kämmerer von Worms, Dalberg Religion/Konfession römisch-katholisch Sprache Deutsch Reichstagskollegium Im Reichstag vertreten mit Kuriatsstimme des Rheinischen Ritterkreises Reichstagsbank Heeresmatrikel 1422 Reichsmatrikel 1521 Reichsmatrikel 1663 Reichskreis Oberrheinischer Reichskreis Untergegangen 1803 Reichsdeputationshauptschluss mini|Wappen Dalberg (Kämmerer von Worms)

Die Herrschaft Dalberg bezeichnet zwei territoriale Einheiten im Alten Reich, die beide ihre Bezeichnung von der Burg Dalberg ableiten.

Herrschaft Dalberg – im engeren Sinn mini|Burg Dalberg mini|Älterer Dalberger Hof in Mainz mini|Wallhausen (Nahe) mit Schloss Wallhausen mini|Herrnsheimer Schloss in Worms-Herrnsheim mini|Dalberghaus Mannheim, heute Teil der Stadtbibliothek Mannheim mini|Dalberger Hof, heute: Stadttheater Aschaffenburg

Geografische Lage Die Herrschaft Dalberg – im engeren Sinn – war ein unmittelbar um die Burg Dalberg gelegenes Territorium. Es wurde später auch als „Herrschaft Wallhausen“ bezeichnet. Dazu gehörten: Beres: Die Kämmerer, S. 138.: Dalberg (Dorf), die Burg Dalberg. Münchwald, eine Neugründung um 1700, 1789 für 16.000 Gulden an den Markgrafen von Baden verkauft Sommerloch, 1784 für 16.000 Gulden verpfändet, aber im 19. Jahrhundert hatten die Dalberger dort immer noch Grundbesitz.Bisová: Die Kämmerer, S. 303 und Anm. 53. Spabrücken und Wallhausen

Geschichte Das Gebiet war ursprünglich salisch. Im 12. Jahrhundert gehörte es dem Hochstift Speyer und der Bischof von Speyer hatte es als Lehen an die Familie Weyerbach vergeben, die sich auch als „Herren von Dalberg“ bezeichneten.

Im 14. Jahrhundert erwarb Johann III. Kämmerer von Worms, der über seine erste Frau, Juliane, in die Verwandtschaft der Herren von Dalberg eingeheiratet hatte, 5 % der Burg und die Hälfte der Herrschaft Dalberg.Andermann: Der Aufstieg, S. 21. Noch im 14. Jahrhundert starb die Familie der ersten Dalberger aus. Johann XI. Kämmerer von Worms brachte sich in dieser Zeit in den Besitz der gesamten Burg und Herrschaft und fügte fortan seinem Familiennamen Kämmerer von Worms den Zusatz „zu Dalberg“ bei. 1390 oder 1400 hatte die Familie den Alleinbesitz an der Herrschaft erlangt.

Bei der endgültigen Auflösung des linksrheinischen Teils des Deutschen Reichs nach dem Friede von Lunéville wurde die Herrschaft Dalberg – im engeren Sinne – dem Département de Rhin-et-Moselle zugeschlagen.

Herrschaft Dalberg – im weiteren Sinn Geografische Lage Der wirtschaftlich potenten Familie von Dalberg gelang es im Laufe der Zeit, einen umfangreichen, aber weit verstreuten Besitz zu erwerben, zu dem auch die engere Herrschaft Dalberg gehörte, der sich aber weit darüber hinaus vergrößerte und insgesamt nach der Familie Dalberg benannt wurde – die Herrschaft Dalberg im weiteren Sinn. Im 19. Jahrhundert befand sich die Verwaltung des in Deutschland gelegenen Besitzes in Aschaffenburg.Die Verwaltung hatte seit 1857 ihren Sitz in der Stiftsgasse 9 in Aschaffenburg (Bisová: Die Kämmerer, S. 303 und Anm. 53). Die Verwaltung der böhmischen Güter befand sich in Datschitz.

Bestandteile Zur Herrschaft Dalberg im weiteren Sinn zählte – teilweise auch nur vorübergehend, da immer wieder einmal Besitz verkauft, getauscht oder erworben wurde:

Herrschaften die engere Herrschaft Dalberg (auch: „Amt Wallhausen“), ein Lehen des Bischofs von Speyer.Stendell: Die Familien, S. 11. die Herrschaft St. Martin, ein Lehen des Bischofs von SpeyerKraft: Ortsverzeichnis, S. 16Battenberg: Repertorien 14/2, Regest 2385., gehörte seit 1323 zur Hälfte, seit 1439 ganz zur Herrschaft Dalberg. Bestandteile waren: Sankt Martin (auch: „Herrschaft Kroppsburg“Battenberg: Die Entwicklung der Gerichtsverfassung, S. 137.) der Kropsburg Herrschaft Gabsheim = Geispitzheim Herrschaft Herrnsheim mit Dorf und Schloss Herrnsheim und Abenheim und dort auch die Burg AbenheimBollinger, S. 46. waren entweder ein Lehen von den Grafen von Leiningen oder Allod. Das „Baugut“ in Herrnsheim war ein Reichslehen.Godsey: Ritteradel , S. 255. Herrschaft Heßloch war entweder ein Lehen von den Grafen von Leiningen. oder Allod. Herrschaft Essingen, wurde 1585 von dem Mainzer Kurfürsten Wolfgang X. von Dalberg als Allod für die Familie gekauft. Die Herrschaft bestand aus den Orten Ober-Essingen und Unter-Essingen. Die hohe Gerichtsbarkeit in Ober- und Niederessingen waren ein Reichslehen. Herrschaft Esthal, ein Allod, mit dem Erfensteiner Hof, ehemals eine Burg und ein Lehen der Grafen von Leiningen. Die Herrschaft wurde 1585 mit der St. Martin vereinigt. Herrschaft Datschitz in Böhmen, seit 1809 Herrschaft Maleschau in Mähren, seit 1809

Eine Quelle behauptet die Zugehörigkeit von Neustadt an der Haardt als Lehen von den Grafen von Leiningen, zur Herrschaft Dalberg. Alle anderen Quellen ordnen es aber der Kurpfalz zu.Stellvertretend auch für andere Quellen: Kraft: Ortsverzeichnis, S. 13.

Anteile an Ganerbschaften und Gemeinschaften Bechtolsheim Dittelsheim wurde 1602 und 1606 an Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz verkauft Mitglied der Burgmannschaft der Burggrafschaft Friedberg die Hälfte der Burg und des Dorfes Gamburg Burg Leyen mit dem Dorf Rümmelsheim Mommenheim

Einzelne Orte und Anteile AlbersbachNach Kraft: Ortsverzeichnis, S. 3, gehörte der Ort zur Kurpfalz. Argenschwang Büchold, aus dem Besitz der Echter von Mespelbrunn übergegangen, ein Lehen des Bistums Würzburg und an dieses 1722 heimgefallen. Clerf (; heute: Großherzogtum Luxemburg) Erlasee (heute ein Ortsteil von Büchold), 1966 an den bayerischen Staat verkauft GoldbachBisová: Die Kämmerer, S. 303 und Anm. 53. Heddesheim Güter in Hattenheim Hösbach Langenlonsheim LaubenheimNach Kraft: Ortsverzeichnis, S. 12, gehörte der Ort zur Kurpfalz. Mandel wurde 1786 an die Fürsten von Bretzenheim verkauft. Münster NiersteinVillinger: Die Kämmerer von Worms, S. 67.Nach Kraft: Ortsverzeichnis, S. 14, gehörte der Ort zur Kurpfalz. Burglehen zu OppenheimVillinger: Die Kämmerer von Worms, S. 62. Rodenbach, 1934 verkauft Roxheim gehörte dem Hochstift Worms und gehörte als Lehen zum Besitz der Familie Dalberg. Rüdesheim (Krebsmühle und ein Hof) Weinsheim gehörte zum Hochstift Worms und befand sich im Besitz der Herren von Dalberg. Ab 1420 ein Starkenburger Mannlehen, zunächst von Kurmainz, später von der Kurpfalz, das Güter in Bensheim und im westlichen Odenwald umfasste 1520 kauften die Dalberger die Burg Ramburg bei Ramberg, veräußerten sie aber bereits 1540 wieder. 1541 Ruppertsberg gehörte zum Hochstift Speyer und gelangte als Lehen durch Erbschaft oder als Heiratsgut aus dem Hause Fleckenstein 1549 Neuweier, durch Erbschaft Mitte des 16. Jahrhunderts: „Hofweiler“, zutreffend ist vermutlich Hofweier, nicht mehr im 18. Jahrhundert Mitte des 16. Jahrhunderts: Niederschopfheim, nicht mehr im 18. Jahrhundert Die SchüttburgVgl. hier (Artikel in der Wikipedia in Luxemburgischer Sprache); Bollinger, S. 49, nennt hier dagegen „Schauenburg“. um 1634 Massenbachhausen, durch Erbschaft 1649 Stein am Kocher, durch Erbschaft 1729 Kauf des Ritterguts in Friesenhausen

Städtische Bereiche Worms: das Rügegericht den JudenschutzBattenberg: Die reichsritterschaftliche Herrschaft, S. 167.Dass eine Urkunde von 1392 von „Judengericht“ spricht, hat unzutreffender Weise zu Spekulationen über ein entsprechendes Justizorgan geführt, zu dem aber sonst keine Belege überliefert sind. Battenberg: Die reichsritterschaftliche Herrschaft, S. 167, geht davon aus, dass hier der bekannte Judenschutz, den die Kämmerer von Worms innehatten, gemeint ist. Zwei Anwesen in der KämmerergasseVillinger: Die Kämmerer von Worms, S. 55. Sickinger Hof in der Sterngasse, gekauft 1609 Mainz Älterer Dalberger Hof in Mainz Jüngerer Dalberger Hof in Mainz Dalberg-Hammelburger Hof in Mainz Mannheim Palais Dalberg, B2, 2, erbaut 1730, 1770 verkauftHans Huth: Die Kunstdenkmäler des Stadtkreises Mannheim II. München 1982, ISBN 3-422-00556-0, S. 1222 f., zerstört Dalberghaus, N3, 4, 1782 von Wolfgang Heribert von Dalberg angemietet, aber im Eigentum des Freiherrn von BaboHans Huth: Die Kunstdenkmäler des Stadtkreises Mannheim II. München 1982, ISBN 3-422-00556-0, S. 952f. sowie: Dalberger Hof in Aschaffenburg, 1953 an die Stadt Aschaffenburg verkauft Dalberger Hof in Bensheim Dalberger Hof in Eppelsheim Dalberger Haus in Höchst Dalberger Hof in Ingelheim am Rhein Dalberger Hof in Oppenheim Dalberger Hof in Osthofen. Der Hof kam wohl durch die Heirat Wolfgang V. (* 1469 oder 1470; † 24. Februar 1549) mit Elisabeth († 24. August 1534), Erbtochter von Eberhard Vetzer von Geispitzheim († 1520) und Lisa von Ingelheim in Dalberger Besitz.

Geschichte Im Lauf der Zeit erwarb die Familie eine stattliche Zahl von Besitzungen, territorialer Art, aber auch Rechte. Dieses „Territorium“ war zwar klein und zersplittert, aber eine eigene reichsunmittelbare Herrschaft. Es erstreckte sich schließlich zwischen Koblenz im Norden, Neuweiler im Süden, dem Odenwald im Osten und Landstuhl im Westen und bestand formal bis zum Ende des Alten Reiches. Der größte Teil ging allerdings mit der französischen Besetzung des linken Rheinufers 1793 bereits verloren. Das bekannteste der Rechte war der Judenschutz in der Stadt Worms. Er bezog sich auf den Schutz der Juden, wenn sie das Ghetto verließen, insbesondere etwa zu Hochzeiten und Begräbnissen. Dann stellten die Dalbergs Begleitschutz. Dieser wurde über eine Abgabe durch die Juden bezahlt und betrug Ende des 15. Jahrhunderts 80 Malter Korn.Battenberg: Die reichsritterschaftliche Herrschaft, S. 169.

In der Reformation blieb die Familie von Dalberg überwiegend und letztendlich dauerhaft römisch-katholisch und nach dem Grundsatz cuius regio, eius religio mussten ihr darin auch ihre Untertanen folgen. In der Herrschaft Dalberg fanden an der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert eine Reihe von Hexenprozessen statt.

Ab 1513 gab es in einzelnen Herrschaften Gerichtsordnungen. 1531 erhielt die Familie Dalberg ein Privilegium de non appellando für ihr Territorium.Battenberg: Dalberger Urkunden 14/2, Regest 2068. 1559 wurde eine Dalberger Hofgerichtsordnung nach dem Vorbild derjenigen der Grafschaft Leiningen-Hardenburg für das Gesamtterritorium der Herrschaft Dalberg eingeführt, eine Prozessordnung für die Berufungsinstanz. Das Hofgericht wurde in Herrnsheim eingerichtet. Im Gegensatz zu Hofgerichten benachbarter Territorien, etwa der Kurpfalz oder in Kurmainz, fungierte in der Herrschaft Dalberg der Senior der regierenden Familie persönlich als Hofrichter, was sicher auch an dem geringen Umfang des Herrschaftsgebiets lag.

Ab 1615 wurden Polizey-Ordnungen erlassen 1730 wurde die Pfälzische Landesordnung als allgemein geltendes Recht eingeführt, 1752 aber das alte Dalberger Gewohnheitsrecht wieder in Kraft gesetzt.

Siehe auch Dalberg (Adelsgeschlecht) Stammliste der Familie von Dalberg

Literatur Kurt Andermann: Der Aufstieg der Kämmerer von Worms im späten Mittelalter. In: Kurt Andermann (Hrsg.): Ritteradel im Alten Reich. Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg. Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2009. (Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission, Neue Folge, Band 31), ISBN 978-3-88443-054-5, S. 13–34. Friedrich Battenberg: Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und der Freiherren von Dalberg 1165–1843: Band 1: Urkunden und Kopiare des Staatsarchivs Darmstadt (Abt. B 15 Und O 1 B), des Pfarrarchivs Herrnsheim und des freiherrlich-Franckensteinschen Archivs in Ullstadt = Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14/1. Darmstadt 1981. ISBN 3-88443-222-2