Einhausen ist eine Gemeinde im südhessischen Landkreis Bergstraße, etwa 15 Kilometer östlich von Worms.
Geographie Geographische Lage Einhausen liegt an der Bergstraße im Hessischen Ried und gehört zum klimatisch begünstigten nordöstlichen Oberrheingraben. Umgeben ist der von der Weschnitz durchflossene Ort von großen Wald- und landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Nachbargemeinden Einhausen grenzt im Norden an die Gemeinde Groß-Rohrheim und die Stadt Gernsheim (Kreis Groß-Gerau), im Osten an die Städte Bensheim und Lorsch, im Süden an die Stadt Bürstadt sowie im Westen an die Gemeinde Biblis.
Gemeindegliederung Einhausen besteht offiziell nur aus einem Ortsteil, die historisch entstandene Unterscheidung zwischen Groß-Hausen (nördlich der Weschnitz) und Klein-Hausen (südlich der Weschnitz) findet sich allerdings auch heute noch im Sprachgebrauch. Das Gemeindegebiet Einhausen ist katastermäßig in die Gemarkungen Groß-Hausen und Klein-Hausen unterteilt.
Geschichte Von den Anfängen bis zur Vereinigung zu Einhausen mini|Groß-Hausen und Klein-Hausen auf einer historischen Karte des Großherzogtums Hessen
Funde von Steinkeilen und -beilen lassen eine frühe Besiedlung der Gemarkung bereits in der Jungsteinzeit vermuten. Nachgewiesen sind Reste eines Palisadenwalls, mehrere Schanzen und Gräben sowie ein Hügelgrab („Hexen-“ oder „Römerbuckel“) mit 80 Brand- und Körpergräbern aus der späten Bronze- und Eisenzeit nördlich des heutigen Gemeindegebiets.
Klein-Hausen ist aus einer Schenkung, Besitzname: Husun, an das Kloster Lorsch im Jahre 768 hervorgegangen, die im Lorscher Codex dokumentiert ist. In historischen Dokumenten späterer Jahre ist der Ort unter folgenden Ortsnamen belegt (in Klammern das Jahr der Erwähnung): Husun (780), Husen (1101), Husen (1323, 1400) und Hußen (1423).
Groß-Hausen wurde im Jahr 1139 erstmals urkundlich erwähnt. Nach dem Niedergang des Klosters Lorsch kam Klein-Hausen in den Herrschaftsbereich von Kurmainz, während Groß-Hausen zur Obergrafschaft Katzenelnbogen gehörte, die 1479 an die Landgrafschaft Hessen fiel. Im Zuge der Reformation und Gegenreformation entwickelten sich im 15. und 16. Jahrhundert zwei politisch sowie religiös zerstrittene Orte Groß-Hausen (protestantisch) und Klein-Hausen (katholisch).
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen schreibt 1829 über Großhausen:
Kleinhausen:
Seit der Vereinigung zu Einhausen 1937 Mit Wirkung zum 1. April 1937 wurden die beiden Dörfer per Erlass zur Gemeinde Einhausen vereinigt. Diese Zusammenlegung war aufgrund der Vorbehalte zwischen den Einwohnern der zwei Orte durchaus umstritten und unbeliebt. Im Vorfeld der Vereinigung der Gemeinden erfolgte bereits im Jahr vorher die Anordnung zum Zusammenschluss der Schulen von Groß- und Klein-Hausen. Dies führte am ersten Schultag zu massiven Protesten: Einige Eltern weigerten sich, ihre Kinder auf der jeweils anderen Seite der Weschnitz in die Schule gehen zu lassen. Die Polizei musste eingreifen, um den „Aufruhr“ zu beenden und nahm schließlich 16 Personen fest, von denen in der Folge 14 zu Haftstrafen von bis zu sechs Monaten verurteilt wurden.
Nach 1945 gab es Bestrebungen, die von den Nationalsozialisten verfügte Zusammenlegung der beiden Orte wieder rückgängig zu machen, schließlich setzte sich aber die Erkenntnis durch, dass eine größere Gemeinde den Herausforderungen der Zukunft besser gewachsen sein würde. In einer Volksabstimmung im Dezember 1953 wurde daher ein Antrag zur Aufspaltung von Einhausen abgelehnt. Eine bedeutende Auswirkung dieser Entscheidung zeigte sich etwa zwanzig Jahre später, als Einhausen im Zuge der Gebietsreform in Hessen in den 1970er Jahren seine Eigenständigkeit bewahren konnte und unverändert blieb.
In Hessen wurde am 3. Juli 1933 das „Gesetz zur Durchführung von Feldbereinigung zum Zwecke der Arbeitsbeschaffung im Zuge der Riedmelioration“ erlassen. In 13 Gemeinden der Provinz Starkenburg, darunter Klein-Hausen wurde das Feldbereinigungsverfahren auf einer Fläche von 200.000 ha angeordnet. Im Verlauf dieses Meliorations- und Siedlungsprogramms entstanden die beiden Orte Riedrode und Worms-Rosengarten.
Die in Klein-Hausen lebenden Juden gehörten zur Bensheimer Gemeinde; im Jahr 1830 wurden 14 jüdische Einwohner in Klein-Hausen gezählt. Im November 1938 brachte die sogenannte Reichskristallnacht den jüdischen Mitbürgern Not und Elend. Die Bensheimer Synagoge wurde niedergebrannt und die Wohnungen und Geschäfte jüdischer Familien wurden verwüstet. Bereits nach 1933 waren ein Teil der zu diesem Zeitpunkt aus 160 Personen bestehenden jüdischen Gemeinde Bensheims infolge der zunehmenden Repressalien weggezogen oder ausgewandert. Nach dem Beginn des Zweiten Weltkriegs war dies nicht mehr möglich, und 1942 wurden alle noch in Klein-Hausen lebenden Menschen jüdischer Abstammung in Lager deportiert. Die meisten von ihnen starben in den Lagern durch die schlechten Verhältnisse oder wurden ermordet.
In der Endphase des Zweiten Weltkriegs überquerten amerikanische Truppen am 26. März 1945 bei Hamm den Rhein und stießen noch am gleichen Tag bis Einhausen vor. Im Osten von Einhausen war eine deutsche Flakbatterie eingegraben, die durch Flakhelfer und Angehörige des Reichsarbeitsdienstes bedient und von einem Obertruppführer des Arbeitsdienstes befehligt wurde. Von dort wurden die anrückenden Amerikaner auch dann noch unter Feuer genommen, als alle anderen Wehrmachtsangehörigen Einhausen bereits verlassen hatten. Dies führte zu intensivem Artilleriebeschuss und Jagdbombereinsatz seitens der Amerikaner auf die Flakstellung und auf den Ort. Dadurch wurden 40 Gehöfte völlig zerstört und 13 Zivilisten kamen ums Leben. Einhausen hatte in diesem Krieg 131 Gefallene und 53 vermisste Soldaten zu beklagen.
Am 17. Dezember 1957 wurde im Nibelungensaal des Lorscher Rathauses der „Wasserbeschaffungsverband Riedgruppe Ost“ gegründet, dem neben Einhausen auch die damaligen Gemeinden Fehlheim, Lorsch, Rodau und Schwanheim angehörten. Im Dezember 1958 wurde daraufhin mit dem Bau des Wasserwerkes „Kannegießer Tannen“ begonnen und ein Jahr später konnte der Verbandsvorsteher in Einhausen verkünden: „Für 15.000 Riedbewohner läuft jetzt Wasser aus den Hähnen – und wir wollen dankbar sein“. Es folgte im September 1960 das Wasserwerk „Kannegießer Tannen“ an der Gemarkungsgrenze zwischen Lorsch und Einhausen. Das mit einem Kostenaufwand von 4,5 Millionen D-Mark errichtete Wasserwerk, zusammen mit den 74 Kilometern verlegter Rohrleitungen, wurde nach dessen Fertigstellung als „Größtes Gemeinschaftsprojekt des Kreises Bergstraße“ bezeichnet.Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des Bergsträßer Anzeigers, 2007. Endlich Wasser aus dem Hahn. S. 31 mini|Die 2006/2007 neugestaltete Weschnitz fließt durch Einhausen (in westlicher Richtung). mini|Die Weschnitz in Einhausen (in östlicher Richtung).
Gerichte in Hessen seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Für Klein-Hausen war damit die Amtsvogtei Lorsch und für Groß-Hausen das Amt Zwingenberg und Jägersburg zuständig. Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Lorsch das in erster Instanz zuständige Gericht. Nach Umsetzung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Großherzogtum mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten. In sowohl in Großhausen als auch in Kleinhausen war nun das Amtsgericht Lorsch zuständig, das im Bezirk des Landgerichts Darmstadt lag.
Am 1. Oktober 1934 wurde das Amtsgericht Lorsch aufgelöst und aus dem Bezirk des Amtsgerichts der Ort Hofheim dem Amtsgericht Worms, der Ort Bobstadt und die Stadt Bürstadt dem Amtsgericht Lampertheim und mit Klein- und Groß-Hausen die restlichen Orte dem Amtsgericht Bensheim zugeteilt.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Klein-Hausen, Groß-Hausen und schließlich Einhausen angehört(e):
Klein-Hausen vor 1782: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Mainz, Amt Starkenburg (1461–1650 an Kurpfalz verpfändet), Zent Heppenheim ab 1782: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Mainz, Unteres Erzstift, Oberamt Starkenburg, Amtsvogtei Lorsch ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Fürstentum Starkenburg, Amtsvogtei Lorsch ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Starkenburg, Amt Lorsch ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Amt Lorsch ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Landratsbezirk HeppenheimTrennung zwischen Justiz (Landgericht Lorsch) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Bensheim ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Heppenheim ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Bensheim ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Bensheim
Groß-Hausen vor 1479: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Katzenelnbogen, Obergrafschaft Katzenelnbogen, Amt Zwingenberg ab 1479: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Obergrafschaft Katzenelnbogen, Amt Zwingenberg ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Obergrafschaft Katzenelnbogen (1783: Amt Zwingenberg und Jägersburg) ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Fürstentum Starkenburg, Amt Zwingenberg und Jägersburg ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Starkenburg, Amt Zwingenberg ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Amt Zwingenberg ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Landratsbezirk HeppenheimTrennung zwischen Justiz (Landgericht Lorsch) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Bensheim ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Heppenheim ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Bensheim ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Bensheim ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Bensheim
Einhausen ab 1937: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Bergstraße ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Einhausen 6125 Einwohner. Darunter waren 234 (3,8 %) Ausländer, von denen 125 aus dem EU-Ausland, 58 aus anderen europäischen Ländern und 51 aus anderen Staaten kamen. (Bis zum Jahr 2020 erhöhte sich die Ausländerquote auf 9,3 %.) Nach dem Lebensalter waren 1044 Einwohner unter 18 Jahren, 2643 zwischen 18 und 49, 1295 zwischen 50 und 64 und 1140 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 2576 Haushalten. Davon waren 620 Singlehaushalte, 812 Paare ohne Kinder und 885 Paare mit Kindern, sowie 205 Alleinerziehende und 54 Wohngemeinschaften. In 476 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 1789 Haushaltungen lebten keine Senioren.
Einwohnerentwicklung Groß-Hausen