Der Begriff Haram () bezeichnet im Islam den heiligen Bezirk um eine Wallfahrtsstätte. Der weiträumigste Bezirk dieser Art ist der Haram um die Stadt Mekka, der vorislamische Ursprünge hat. Er umfasst ein Gebiet von 554 QuadratkilometernHani Al-Lehadani: , in: Saudi Gazette, 30. Dezember 2008., in dessen Zentrum sich die Heilige Moschee mit der Kaaba befindet. Ein weniger weiträumiger Haram-Bezirk existiert daneben in Medina. Die beiden Heiligtümer in Mekka und Medina werden auf Arabisch auch mit dem Dual als die "beiden Harams" (al-ḥaramān, beziehungsweise flektiert al-ḥaramain) bezeichnet. Diese Dual-Form kommt auch in dem islamischen Titel Diener der beiden heiligen Stätten (ḫādim al-ḥaramain) vor, den heute die saudischen Könige tragen.

Für die beiden Haram-Bezirke gelten eine ganze Reihe von Verboten. So dürfen sie zum Beispiel von Nicht-Muslimen nicht betreten werden. Neben Mekka und Medina werden auch die Heiligtümer von Jerusalem und Hebron als Haram bezeichnet, doch ist ihr Haram-Status bei den muslimischen Gelehrten umstritten. Die Zwölfer-Schiiten betrachten darüber hinaus einige ihrer Pilgerstätten als Haram-Bezirke.

Die arabischen Wörter Harām (ḥarām) und Mahram (maḥram) und das deutsche Wort Harem (von arab. ḥarīm) sind mit dem Wort Haram verwandt: Sie sind alle von der arabischen Wortwurzel ḥ-r-m, die etwas „Verbotenes, Unantastbares, Unverletzliches“ bezeichnet, abgeleitet.

Haram-Bezirke im vorislamischen Arabien Der Haram von Mekka Der Haram von Mekka war wahrscheinlich schon längere Zeit vor Mohammed ein heiliger Bezirk. So wird in der mekkanischen Lokalchronik von al-Azraqī berichtet, dass es in der Zeit vor Qusaiy ibn Kilāb verboten war, neben der Kaaba Häuser zu bauen. Die Menschen hielten sich nur tagsüber im Heiligen Bezirk auf und zogen am Abend auf das Gebiet des Hill hinaus. Auch sexuelle Handlungen waren auf dem Gebiet des Haram nicht erlaubt. Als Qusaiy mit den Quraisch den Heiligen Bezirk unter seine Kontrolle brachte, erlaubte er den Menschen, auf dem Gebiet des Haram Häuser zu bauen und sich dort anzusiedeln.An-Nahrawālī: Kitāb al-Iʿlām bi-bait Allāh al-ḥarām. 1857, S. 45. Qusaiy ibn Kilāb erlaubte den Quraisch auch, Bäume des Haram für ihre Häuser zu fällen, was sie vorher nicht gewagt hatten.at-Tabarī: Taʾrīḫ al-rusul wa-l-mulūk. Ed. M. J. de Goeje. Leiden, 1879–1901. Bd. I, S. 1097, Z. 13–14. Digitalisat

Innerhalb des Haram war das Kämpfen und Töten verboten.Munt: The holy city of Medina. 2014, S. 34. Der Haram war auch Asylbereich. Selbst Mörder oder Totschläger durften hier nicht getötet werden. Al-Azraqī (gest. 837) berichtet: "Wenn ein Totschläger (qātil) den Haram betrat, durfte man weder mit ihm zusammensitzen, noch ihm etwas verkaufen. Und man durfte ihn auch nicht beherbergen. Derjenige, der ihn suchte, sprach zu ihm: 'Soundso, fürchte Gott wegen der Bluttat an Soundso und verlasse die heiligen Orte'. Erst wenn er den Haram verließ, wurde die Hadd-Strafe an ihm vollzogen."Al-Azraqī: Aḫbār Makka. 1858, S. 367. Qusaiy ibn Kilāb soll mit diesem Tötungsverbot auch die Ansiedlung der Quraisch auf dem Haram begründet haben: Wenn sie dort wohnten, würden sie von den Arabern gefürchtet werden; es sei dann nicht mehr erlaubt, sie zu bekämpfen oder zu vertreiben.An-Nahrawālī: Kitāb al-Iʿlām bi-bait Allāh al-ḥarām. 1857, S. 45. Auch diejenigen, die unabsichtlich jemanden getötet hatten und sich dann etwas von der Rinde der Bäume des Haram um den Hals banden, waren in das Tötungsverbot eingeschlossen. Man durfte dann keine Wiedervergeltung mehr an ihnen üben.Al-Azraqī: Aḫbār Makka. Ed. Malḥas, 1983, Bd. I, S. 192 Digitalisat.

Auf den Haram wird auch im Koran Bezug genommen. So werden in Sure 28:57 den Mekkanern, die bei einem Anschluss an die Lehre Mohammeds eine gewaltsame Vertreibung aus ihrer Stadt befürchten, die Worte entgegengehalten: "Gaben wir ihnen denn nicht Macht über einen sicheren Haram (ḥaram āmin), für den Früchte aller Art gesammelt werden – als Versorgung von uns? Doch die meisten haben kein Wissen". Und in Sure 29:67 heißt es: "Ja, haben sie denn nicht gesehen, dass wir einen sicheren Haram (ḥaram āmin) geschaffen haben, während die Menschen rings umher hinweggerafft werden?" Die Übersetzung folgt der Koranübersetzung von Hartmut Bobzin, allerdings ist das Wort ḥaram, das Bobzin mit "Heiligtum" übersetzt, hier mit Haram wiedergegeben. Mohammed selbst soll dem Haram großen Respekt gezollt haben. Es wird überliefert, dass er während seines 40-jährigen Aufenthaltes in Mekka kein einziges Mal auf dem Gebiet des Harams uriniert oder Stuhlgang gehabt habe.Gaudefroy-Demombynes: Le pèlerinage à la Mekke. 1923, S. 6.

Die Anlage des Haram von Mekka wurde schon in vorislamischer Zeit dem Stammvater Abraham zugeschrieben. Dies geht aus einer Tradition hervor, die der Baghdader Gelehrte Muhammad ibn Habīb (gest. 860) überliefert.Vgl. dazu M. J. Kister: "Some Reports Concerning Al-Tāʾif" in Jerusalem Studies in Arabic and Islam 1 (1979) 1–18. Hier S. 9. Demnach ließen sich in vorislamischer Zeit viele Quraisch in dem Tal Waddsch nieder, in der die Stadt at-Tā'if liegt. Als sie den Thaqīf, also dem arabischen Stamm, der in at-Tā'if ansässig war, ein Bündnis vorschlugen, das vorsah, dass die Quraisch in gleicher Weise an dem Tal von Waddsch beteiligt werden sollten wie die Thaqīf an dem Haram von Mekka, lehnten die Thaqīf diesen Vorschlag mit dem Argument ab, dass Waddsch von ihren eigenen Vorfahren angelegt worden sei, der Haram von Mekka jedoch ein von Abraham angelegtes Heiligtum sei, an dessen Begründung die Quraisch keinen Anteil hätten. Da die Quraisch starken Druck auf die Thaqīf ausübten, waren sie aber schließlich doch gezwungen, in ein Bündnis mit den Quraisch einzutreten.Muḥammad ibn Ḥabīb al-Baġdādī: Kitāb al-Munammaq fī aḫbār Quraiš. ʿĀlam al-Kutub, Beirut, 1985. S. 232f. Digitalisat

Andere Haram-Bezirke Neben dem Haram von Mekka gab es im vorislamischen Arabien noch einige andere Orte, die als Haram galten. So zitiert Abū l-Faradsch al-Isfahānī ein Gedicht, in dem von einem Haram in ʿUkāz die Rede ist.Siehe Munt: The holy city of Medina. 2014, S. 33. Derselbe Autor überliefert auch einen Bericht, demzufolge Angehörige des arabischen Stammes Ghatafān in vorislamischer Zeit an einem Ort namens Buss einen Haram nach dem Vorbild des Haram von Mekka zu begründen versuchten, nachdem sie über den Stamm der Sudāʿ gesiegt hatten und sich besonders stark fühlten. Zuhair ibn Dschanāb, der damals Anführer der Banū Kalb war, soll dieses Unternehmen jedoch vereitelt und zum Zeichen, dass der Haram null und nichtig war, einen der Gefangenen an der Stelle enthauptet haben.Munt: The holy city of Medina. 2014, S. 37–39. Aus dem "Götzenbuch" von Ibn al-Kalbī ist bekannt, dass sich in Buss ein Heiligtum von al-ʿUzzā befand.Ibn al-Kalbī: Kitāb al-Aṣnām. Kairo 1914. Ed. Aḥmad Zakī Bāšā. S. 18 Digitalisat

At-Tabarī berichtet darüber hinaus, dass Musailima in der Region von al-Yamāma einen Haram errichtete und für unantastbar erklärte. In diesem Haram lagen die Dörfer seiner Verbündeten von den Banū Usaiyid, die sich in al-Yamāma angesiedelt hatten. In der fruchtbaren Zeit unternahmen sie Raubzüge auf die Ernte der Bewohner von al-Yamāma und nahmen dann den Haram als Rückzugsort.Peters: Mecca: a literary history of the Muslim holy land. 1994, S. 90. Harry Munt vermutet, dass der Haram im vorislamischen Arabien eine Institution war, mit dem eine "Form von heiligem Raum" erschaffen werden konnte, der den Aufbau von "Strukturen sozialer Führerschaft" ermöglichte.Vgl. Munt: The holy city of Medina. 2014, S. 65.

Der Haram von Mekka im Islam Geschichte Nach der Eroberung Mekkas im Jahre 630 ließ Mohammed die Grenzen des Haram durch Tamīm ibn Asad al-Chuzāʿī neu kennzeichnen.Vgl. Ferdinand Wüstenfeld: Geschichte der Stadt Mekka, nach den arabischen Chroniken bearbeitet. Leipzig 1861. § 113. Hier online einsehbar. Nach einem Hadith, der von ʿAbdallāh ibn ʿAbbās überliefert wird und auch Aufnahme in die kanonische Hadith-Sammlung von Muslim ibn al-Haddschādsch gefunden hat, soll er bei dieser Gelegenheit gesagt haben:

Dieser Hadith bildet die Grundlage für die islamische Lehre von der Heiligkeit des mekkanischen Haram. In ihm wird berichtet, dass al-ʿAbbās ibn ʿAbd al-Muttalib anschließend bei Mohammed noch um eine Ausnahmegenehmigung für das Idhchir, eine Art der Zitronengräser, bat, weil dieses in Mekka für den Häuserbau benötigt wurde. Die Bitte wurde ihm gewährt.

Weitere Erneuerungen der Haram-Grenzmarkierungen erfolgten im Jahre 17 der Hidschra (= 638 n. Chr.) durch ʿUmar ibn al-Chattāb, im Jahre 26 (= 646/47 n. Chr.) durch ʿUthmān ibn ʿAffān und später durch Muʿāwiya I. (reg. 661–680).Ibrāhīm Rifʿat Bāšā: Mirʾāt al-ḥaramain Bd. I, S. 227. Die frühen Muslime wandten hinsichtlich des Haram weiter strenge Regeln an. Von ʿAbdallāh ibn ʿAmr (gest. 683 od. 685) wird überliefert, dass er bei Aufenthalten in Mekka zwei Zelte aufschlug, das eine im Hill und das andere im Haram. Wenn er seine Frauen schelten wollte, tat er das im Hill. Wenn er aber beten wollte, tat er es im Haram. Als man ihn darauf ansprach, sagte er, dass man ihm beigebracht habe, dass man im Haram nicht schwören dürfe.Al-Azraqī: Aḫbār Makka. 1858, S. 361. Viele Rechtsgelehrten hielten es auch für verpönt, Steine oder Erde aus dem Hill in den Haram einzubringen oder aus dem Haram in den Hill herauszuschaffen. Von ʿAbdallāh ibn az-Zubair (gest. 692) wird berichtet, dass er weißen Kies, den man auf dem Hof rund um die Kaaba ausgestreut hatte, wegschaffen ließ, nachdem er erfahren hatte, dass er aus dem Gebiet außerhalb des Harams stammte, weil er es für verboten hielt, Steine aus dem Hill mit solchen aus dem Haram zu vermischen.Al-Azraqī: Aḫbār Makka. 1858, S. 379f.

In der islamischen Tradition verbreitete sich die Ansicht, dass die erste Kennzeichnung der Grenzen des Haram-Bezirks mit Steinmalen durch Abraham auf Geheiß des Engels Gabriel erfolgt sei.Al-Azraqī: Aḫbār Makka. 1858, S. 357, Zeile 12ff. Auch in späterer Zeit wurden diese Steinmale immer wieder erneuert, so unter dem Umaiyaden ʿAbd al-Malik (reg. 685–705) und dem Abbasiden al-Mahdī (reg. 775–785). Der abbasidische Kalif ar-Rādī (934–940) erneuerte 936/937 die beiden großen Steinmale von Tanʿīm und brachte darüber eine Inschrift mit seinem Namen an; der Begteginide al-Muzaffar erneuerte 1219 das große Steinmal bei ʿArafāt. Letzteres wurde erneut 1284 durch den Rasuliden al-Muzaffar aufgerichtet.Ibrāhīm Rifʿat Bāšā: Mirʾāt al-ḥaramain Bd. I, S. 227.

Grenzen mini|Arabische Karte von Haram und Hill in Ibrāhīm Rifʿat Bāšā: Mirʾāt al-ḥaramain (1925). Die Haram-Grenzpunkte sind mit Doppelblöcken markiert, die Mawāqīt an den Außengrenzen des Hill mit Kreisen. Grundlegend für die Abgrenzung des Haram gegenüber dem Hill, also dem Profanbereich (siehe dazu unten), waren die hydrologischen Verhältnisse in der Umgebung von Mekka. Als ʿUmar ibn al-Chattāb die Grenzmarkierungen des Haram neu aufstellen ließ, gab er den Auftrag, nach jedem Wadi zu sehen, das bei Sturzfluten in den Haram entwässert. An ihm sollten sie Markierungen aufstellen und es als Haram kennzeichnen. Die Wadis, die sich in den Hill entwässerten, sollten sie dagegen dem Hill zurechnen. Der mekkanische Lokalhistoriker Al-Azraqī (gest. 837) lehrte, dass alle Wadis des Haram sich (letztendlich) in den Hill ergießen, kein Wadi des Hill dagegen sich in den Haram ergießt, mit Ausnahme eines Ortes bei at-Tanʿīm bei den Zelten der Ghifār.Al-Azraqī: Aḫbār Makka. 1858, S. 360.

Von den klassischen arabischen Autoren werden die Grenzen des Haram über die folgenden PunkteDie Angaben in der nachfolgenden Tabelle stützen sich, wenn nicht anders angegeben, auf al-Ḥuwaiṭān: Aḥkām al-Ḥaram al-Makkī. 2004, S. 34–40. auf den Ausfallstraßen Mekkas definiert: