Die sogenannte Gemeindeordnung von Medina () ist ein Bündnisvertrag, den der islamische Prophet Mohammed nach seiner Ankunft in der Stadt Yathrib (später: Medina) im Jahr 622 zwischen den Auswanderern aus Mekka und seinen Helfern in Yathrib schloss. Durch den zweiten Teil des Vertrags sind auch verschiedene jüdische Stämme in das Bündnis eingeschlossen. Das Dokument ist in Ibn Hischāms Bearbeitung von Ibn Ishāqs Prophetenbiographie überliefert; eine defektive Version ist außerdem in dem Kitāb al-Amwāl des Abū ʿUbaid al-Qāsim ibn Sallām (gest. ca. 837) enthalten.
Ziel des Vertrags war, die Feindseligkeiten und Clan-Rivalitäten unter den Vertragspartnern zu beenden und sie gegen Bedrohungen von außen zu vereinigen. Hierzu wurde eine Liste von Rechten und Pflichten für die Unterzeichner aufgestellt, mit denen sie die Grundlage schufen, sich künftig als einzige und einige Gemeinschaft (Umma wāḥida) zu definieren. Die überlieferte Version des Dokuments stammt wahrscheinlich aus dem Jahre 627.
Bezeichnungen Der Begriff „Gemeindeordnung“ als Bezeichnung für das Schriftstück wurde von Julius Wellhausen geprägt. In dem Text selbst wird das Dokument einfach nur als Kitāb („Schriftstück“, „Buch“)So direkt am Anfang des Dokuments, siehe Ibn Hišām: Kitāb Sīrat Rasūl Allāh. 1858, S. 341, Zeile 4. bzw. Ṣaḥīfa ("Blatt")So mehrfach am Ende des Dokuments, siehe Ibn Hišām: Kitāb Sīrat Rasūl Allāh. 1858, S. 343, Z. 13 und 19. bezeichnet. In der Sekundärliteratur kommen neben „Gemeindeordnung“ auch Begriffe wie „Verfassung“, „Constitution“, „Charta“ usw. von Medina vor, Bezeichnungen, die allerdings „wenig glücklich sind, weil sie zu unsachgemäßen Assoziationen führen können“.Albrecht Noth: „Früher Islam“ in Ulrich Haarmann (Hrsg.): Geschichte der arabischen Welt. 2., durchgesehene Aufl. C.H. Beck, München, 1991. S. 11–101. Hier S. 32. Die Frage, ob es sich um einen Bündnisvertrag oder die erste Verfassung des islamischen Staates handelt, wird bis heute unter muslimischen Gelehrten und Intellektuellen intensiv diskutiert.Ḥilmī M. Zawātī: Is Jihad a Just War? War, Peace, and Human Rights Under Islamic and Public International Law. Studies in Religion and Society 53. Mellen, Lewiston, NY, 2001. S. 56.
Aufbau Wellhausen, der den Text des Dokuments zum ersten Mal untersuchte, teilte ihn in 47 Paragraphen ein. In der Edition von Michael Lecker aus dem Jahre 2003, die heute in der Forschung zugrunde gelegt wird, ist der Text in 64 Paragraphen eingeteilt.Vgl. Lecker: The "Constitution of Medina". 2004, S. 7–31. Nach Saïd Amir Arjomand setzt sich das Dokument aus drei Teilen zusammen: I. dem Bund der Einheit (§ 1–26), II. dem Pakt mit den Juden von Medina (§ 27–52) und III. der Ergänzung zum Pakt mit den Juden über die Verteidigung der Stadt (§ 53–64). Er teilt das Dokument in 30 Artikel ein, die stärker thematisch gefasst sind. Insgesamt ergibt sich für ihn die folgende Struktur: Teil I. Bund der Einheit: Der von Mohammed dem Propheten unterzeichnete Einheitspakt (Art. 1), Verfassung einer vereinten Gemeinschaft (Art. 2), Bestandteile der Gemeinschaft, ihre Organisation und Verantwortlichkeiten (Art. 3), Gegenseitige Pflichten der Vertragspartner (Art. 4), Einheit gegen innere Feinde (Art. 5), Beziehungen mit Ungläubigen (Art. 6), Allgemeine Sicherheit und unteilbarer Schutz Gottes für die Gemeinschaft (Art. 7), Beziehungen zwischen den Vertragspartnern (Art. 8), Einheit im revolutionären Kampf für die Sache Gottes (Art. 9), Verpflichtung zur Einhaltung (Art. 10), Ausschluss der Quraisch aus der allgemeinen Sicherheit (Art. 11), Schutz des Lebens und Institution der Todesstrafe (Art. 12), Verfassungsmäßiger Schlichter und richterliche Gewalt (Art. 13). Teil II. Pakt mit den Juden von Medina: Kriegsabgaben (Art. 14), religiöse Toleranz (Art. 15), Genehmigung militärischer Einsätze (Art. 16), Erlaubte und unerlaubte Gewalt (Art. 17), Gottes Garantie (Art. 18), Zusammenarbeit im Krieg und Solidarität (Art. 19), Individuelle Verantwortung und Ansprüche (Art. 20), Etablierung des Heiligen Bezirks (Art. 21), Voraussetzung für Schutz im Heiligen Bezirk (Art. 22), Richterliche Gewalt und verfassungsgemäße Prüfung (Art. 23). Teil III. Ergänzung zum Pakt mit den Juden über die Verteidigung der Stadt: Präambel (Art. 24), Bündnis gegen die Quraisch (Art. 25), Beteiligung an Krieg und Friedensstiftung (Art. 26), Neue Verbündete der Vertragspartner (Art. 27), Treueversprechen (Art. 28), Schutz des Heiligtums von Medina und Ausschluss von Kriminellen (Art. 29), Segensspruch (Art. 30).Arjomand: The constitution of Medina. A sociolegal interpretation of Muhammad’s acts of foundation of the umma. 2009, S. 562–564.
Arabischer Text und Übersetzung