Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung (Geprüfter Betriebswirt (HwO)) ist in Deutschland ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss, der nach einer erfolgreich absolvierten kaufmännischen Aufstiegsfortbildung vergeben wird. Es handelt sich um die höchste Ausbildung (Meister-Plus-Ebene) im Handwerk, die bereits 1977 mit dem Betriebswirt des Handwerks (Betriebswirt (dH) = (BdH)) in Baden-Württemberg ihren Anfang nahm. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Handwerkskammer. Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung ist am 1. April 2011 mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015 in Kraft getreten. Die bisherigen Kammerregelungen nach § 42a HwO werden somit durch die bundeseinheitliche Rechtsverordnung nach § 42 HwO ersetzt. Die Vorbereitungslehrgänge werden von den jeweiligen Akademien des Handwerks der Handwerkskammern durchgeführt. Abgerufen am 8. Juli 2018

Inhalte Ziel der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Betriebswirt (HwO) ist die Qualifizierung künftiger Führungskräfte im Handwerk. Die Absolventen sollen befähigt werden, ein Unternehmen nachhaltig, eigenständig und verantwortlich zu führen. Dazu gehören insbesondere die folgenden Aufgaben:

Die Entwicklung eines Unternehmens strategisch planen, das Unternehmen führen und die Ziele operativ umsetzen, dabei insbesondere rechtliche, gesamtwirtschaftliche, politische und internationale Entwicklungen bewerten, marktbezogene und unternehmensinterne Prozesse im Unternehmen analysieren, die Unternehmensstrategie planen und durch betriebswirtschaftliche Steuerung im Tagesgeschäft umsetzen, die Organisation und Geschäftsprozesse des Unternehmens im Sinne der Unternehmensstrategie nachhaltig verbessern, die eigene Position in Beschaffungs- und Absatzmärkten entsprechend der strategischen Ausrichtung bestimmen und entwickeln, die Personalgewinnung und -entwicklung strategisch planen und umsetzen sowie Personal führen.

Mit einem strategisch ausgerichteten Verständnis des Handelns soll der Geprüfte Betriebswirt (HwO) nach der Handwerksordnung diese Aufgaben mit betriebswirtschaftlicher Fachkompetenz, verbunden mit Methoden-, Führungs- und Sozialkompetenz wahrnehmen. Bei der Erarbeitung neuer Lösungen sind die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen.

Diese Inhalte sind im Rahmenlehrplan in die folgenden Qualifikationsbereiche integriert: Strategieentwicklung Unternehmensführung Personalmanagement Innovationsmanagement

Ein zentraler Aspekt des Rahmenlehrplans ist die Kompetenzorientierung, die Aspekte der Fach‐, Methoden‐, Führungs‐ und Sozialkompetenz in sich trägt. Die Bearbeitung komplexer Problemlösungen spiegelt sich in der Ausgestaltung der schriftlichen Prüfungsteile wider. Diese werden anhand betrieblicher Situationsaufgaben formuliert, die als Abbilder der betrieblichen Realität kompetenzorientierte Prüfungen zulassen.

Der Zeitrichtwert für den Präsenzunterricht beträgt 700 Stunden, es besteht jedoch eine Abweichungsmöglichkeit von 10 % nach unten oder oben.

Prüfende Einrichtung Die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt (HwO) wird durch die Handwerkskammern abgenommen. Die jeweils prüfende Handwerkskammer bestimmt einen Prüfungsausschuss, der für die Durchführung der Prüfungen verantwortlich zeichnet.

Qualifikationsrahmen EQR/DQR Der Betriebswirt baut auf der Meisterausbildung auf und stellt die höchste Qualifikationsebene im Handwerk dar, somit steht dieser Abschluss auf der sogenannten Meister-Plus-Ebene. Um das erworbene Kompetenzniveau einstufen zu können, wurde der hier behandelte Betriebswirt auf die DQR-Stufe 7 von 8 eingeordnet. Damit steht dieser Abschluss auf der gleichen Stufe mit dem akademischen Master bzw. dem akademischen Diplomgrad.

Diese Einstufung soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung verdeutlichen und zum Ausdruck bringen, dass Bildungsformate, die für unterschiedliche Handlungsfelder qualifizieren, das gleiche Anforderungsniveau aufweisen können. Die Abschlüsse entsprechen zwar dem gleichen Kompetenzniveau (gleichwertig), jedoch sind die Abschlüsse nicht gleichartig. Die Kompetenzen der einzelnen Handlungs- und Berufsfelder unterscheiden sich teilweise erheblich. Es darf die Einstufung von Master, Diplom und Betriebswirt daher keinesfalls so missverstanden werden, dass sie die gleichen Tätigkeiten ausführen könnten.

Die Absolventen sind nicht zur Führung der Bezeichnung „Master Professional“ berechtigt, da die Fortbildungsprüfungsordnung keine Zuordnung zur 3. Fortbildungsstufe (§ 55a BBiG) enthält, obgleich, wie beim Master Professional, eine Zuordnung in DQR-Stufe 7 erfolgt ist.Geprüfter Betriebswirt (HwO) hwk-koblenz.de

Prüfungszulassungsvoraussetzungen eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum Industriemeister, Fachwirt, Fachkaufmann, zu einem Fachmeister oder einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder einen Fortbildungsabschluss mit anderen einschlägigen Qualifikationen und eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.

Finanzielle Fördermöglichkeiten Teilnehmer können zur Förderung der Fortbildungskosten und Prüfungsgebühren Leistungen über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) beantragen.

Abgrenzung zu älteren Abschlüssen („Betriebswirt des Handwerks“) mini|Urkunde Betriebswirt des Handwerks 1999 Die Zuordnung zum DQR-Niveau 7 erfolgt nicht rückwirkend für sämtliche historische Vorgängerabschlüsse. Abschlüsse mit der älteren Bezeichnung „Betriebswirt des Handwerks“, die vor dem Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Rechtsverordnung von 2011 auf Basis von regionalem Kammerrecht der jeweiligen Handwerkskammern (HWK) abgelegt wurden, sind von der pauschalen Einstufung auf Niveau 7 ausgenommen.Vgl. exemplarisch die Auskunftspraxis der regionalen Kammern: Handwerkskammer Hannover, Rechts- und Weiterbildungsberatung (Stand: 2026).

Da der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) grundsätzlich nur Abschlüsse einbezieht, die auf aktuellen, bundesweit harmonisierten Rahmenlehrplänen beruhen, verbleiben ältere kammerrechtliche Abschlüsse formal ohne pauschale DQR-Zuordnung. Absolventen dieser Altbestände besitzen jedoch in der Praxis die Möglichkeit, über Einzelfallprüfungen (Äquivalenzprüfungen) an Hochschulen oder durch spezifische, verkürzte Upgrade-Lehrgänge der Handwerkskammern die aktuelle Prüfung nach HwO-Recht abzulegen, um die formale Gleichstellung auf Master-Niveau zu erlangen.

Weblinks

Geprüfter Betriebswirt nach der HwO – Angebote der Handwerkskammer Dresden Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung. (PDF; 75 kB) Bundeseinheitlicher Rahmenlehrplan „Geprüfter Betriebswirt / Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung“. (PDF; 231 kB) Mehr als meisterlich - Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung. (PDF; 856 kB)

Einzelnachweise

Kategorie:Betriebswirtschaftlicher Abschluss Kategorie:Kaufmännischer Beruf Kategorie:Berufsbildung Kategorie:Aufstiegsfortbildung