Die Armenpflege gehört, gemeinsam mit der Wohlfahrtspflege und Sozialhilfe, zur Armenversorgung. Sie ist – auf Deutschland bezogen – nach allgemeinem Verständnis eine Aufgabe, deren Bestimmungen und Ziele dem Staat und seinen Institutionen obliegen und im Sozialgesetzbuch XI und XIISozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI), Soziale PflegeversicherungSozialgesetzbuch (SGB), Zwölftes Buch (XII), Sozialhilfe festgelegt sind. Allgemein erklärt ist die Armenpflege Bestandteil der öffentlichen Hand und geht mit Fürsorge und Sozialarbeit einher. Armenpflege beinhaltet auch Fürsorgepflicht und Hilfe, sie versteht sich nicht nur als physische und materiell-finanzielle Unterstützung, sondern auch als eine seelsorgerische Verpflichtung.

Armenpflege heute Die Situation der Armenpflege stellt sich – auf Deutschland bezogen – heute noch nicht als mustergebende Lösung dar. Trotzdem kann eine tendenzielle Verbesserung festgestellt werden, die sich aber ständig situationsbedingt verändert. Zumindest bis heute gilt: So umschreibt das Sozialgesetzbuch XII die Aufgabe der Sozialhilfe, es wird nicht nach arm, alt oder behindert unterschieden, man spricht umfassend von den Leistungsberechtigten. In diesem Gesetzbuch wird die örtliche, regionale und überregionale Zuständigkeit festgelegt. Für die in diesem Artikel behandelte „Armenpflege“ kann auf die §§ 41Sozialgesetzbuch § 41 Tagespflege und Nachtpflege und 61 bis 66Sozialgesetzbuch §§ 61 -66 des SGB XII verwiesen werden.

Religiöse Grundlagen zur Armenpflege Zentrales Anliegen der Religionen ist es, das Heil, zu dem die Erlösung, das Erwachen und die Befreiung zählen, zu verbreiten. Die Religionen ermöglichen zudem eine Öffnung zum Mitmenschen und sie leiten zur Harmonisierung der Menschen mit seinen Lebenswirklichkeiten. Die religiösen Grundgedanken bestimmen die Wertevorstellungen und liefern die moralischen und ethischen Anforderungen zur Nächstenliebe und zur gegenseitigen Hilfe. Sie bietet Antworten auf die Fragen des Zusammenlebens, der Nächstenhilfe, der Bedürfnisse und politischen Entwicklungen. In ihren Grundzügen beschreiben und praktizieren viele Religionen die Fürsorge und die Pflege der Armen.

Alttestamentliche Quellen Im 5. Buch Mose wird eine Gesetzessammlung beschrieben und Gesetze sowie Rechte vorgestellt, auf die geachtet werden soll. Mose geht auf „den Verzicht auf Forderungen in jedem siebten Jahr“ ein und sagt: „Doch eigentlich sollte es keine Armen geben…“ (5. Mos ), es heißt dann weiter: „Wenn bei dir ein Armer lebt, irgendeiner deiner Brüder in irgendeinem deiner Stadtbereiche in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt, dann sollst du nicht hartherzig sein und sollst deinem armen Bruder deine Hand nicht verschließen“ (5. Mos ). Im weiteren Text werden Pflichten auferlegt: „Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum mache ich dir zur Pflicht: Du sollst deinem Not leidenden und armen Bruder, der in deinem Land lebt, deine Hand öffnen“. (5. Mos ) und zur „Lohnauszahlung an den Tagelöhner“ heißt es: „Du sollst den Lohn eines Notleidenden und Armen unter deinen Brüdern oder unter den Fremden, die in deinem Land innerhalb deiner Stadtbereiche wohnen, nicht zurückhalten“ (5.Mos ).

Neutestamentliche Grundlagen mini|hochkant|Bettler am Wegesrand (Darstellung von 1568) Die Armenpflege ist, ausgehend vom Alten Testament, im Christentum verwurzelt und verpflichtend. Unabhängig zur religiösen Zugehörigkeit umfasst sie die Alten, Kranken, Witwen und Bettler. Der christlich-biblische Ansatz zur Armenpflege findet sich auch im Neuen Testament bei Mt 25, 40 und 45 mit der Aussage: „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, habt ihr mir getan“ wieder. Jesus verbindet damit den Auftrag sich mit „seinen geringsten Bruder“ zu identifizieren, aber auch ihnen das Evangelium zu verkünden (Mt 11,5 ). Zu den Armen führt Jesus weiter an, dass „die Armen bleiben werden“, aber „ihn werden wir nicht für immer haben“. (Vergleiche: Mt 26,11 ; Mk 14,7 und Joh ). Ausgehend von der biblischen Aufforderung „Umsonst habt ihr empfangen, umsonst sollt ihr geben“ (Mt 10,8 ) lehrt das Christentum den Nächsten in seinen Nöten beizustehen. Das Almosenspenden an Arme ist ein Zeichen der Bruderliebe und eine Gott wohlgefällige Tat. Die Nächstenliebe ist die Pflicht jedes einzelnen Menschen, die Kirchen müssen zur Erfüllung dieser Pflicht mahnen und entsprechende Maßnahmen unterstützen. Diese Aufforderungen ergeben sich aus dem Urchristentum und spiegeln sich in der Apostelgeschichte : „Sie verkauften Hab und Gut und gaben davon allen, jedem so viel, wie er nötig hatte…“ wider.

Luthers Stellung zur Armenpflege Martin Luther hat sich bei seiner Stellungnahme zur ArmenpflegeRolf Kramer: Umgang mit der Armut – Eine sozialethische Analyse (Luthers Stellung zur Armenpflege). , aufgerufen 10. April 2013. auf das Alte Testament bezogen, zusammenfassend heißt es bei Luther: „…es soll niemand betteln oder des nötigsten ermangeln müssen…“ (5. Mos. 15,4 „Doch eigentlich sollte es keine Armen geben…“) Vielmehr soll den Armen gegeben werden. So hat es Luther im großen Sermon über den WucherEyn Sermon von dem wucher. (PDF; 7,6 MB) Digitale Bibliothek Thüringen (aufgerufen am 11. April 2013) von 1519 und wiederholt in der Schrift von Kaufhandel und Wucher von 1524, niedergeschrieben. Er fordert die Städte auf ihre Armen zu versorgen und eine geordnete Armenpflege mit kompetenten Verwesern aufzubauen. In der Ordnung eines gemeinen KastensMartin Luther: Ordnung eines gemeinen Kastens. Ratschlag, wie die geistlichen Güter zu handeln sind. 1523 äußerte sich Luther 1523 in aller Deutlichkeit zur Armenpflege.

Jüdische Armenpflege Die Fürsorge und Hilfe für Durchreisende, Arme und Kranke gehört zur Tradition des jüdischen Gemeindelebens und ist Bestandteil der innerjüdischen Solidarität.Der Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen/Flüchtlingshilfen (PDF; 113 kB) Die Pflicht zur Unterstützung beruht auf religiösen Weisungen und wird von den Verwandten der Bedürftigen wahrgenommen. Sollte diese Hilfe nicht ausreichend geleistet werden können, wird sie von der Kehillah mitgetragen. Da es keine öffentlichen Armenfonds gibt, besteht die materielle Hilfe aus Spenden. Reiche Juden verfügten in ihren Testamenten, dass die Nachkommen zur Spende an die Armen verpflichtet sind. Zu hohen Feiertagen sind Gaben an die Armen gebräuchlich und in den Synagogen werden freiwillige Spenden gesammelt. Darüber hinaus übernahmen auch jüdische Vereine die Armenpflege. : „Diese Vereine wurden zu Wohltätigkeitszwecken von der jüdischen Gemeinde gegründet. Sie hatten die Aufgabe, die in der Gemeinde gesammelten Gelder und Naturalien an die bedürftigen Juden zu verteilen.“

Islamische Almosen Zu den Pfeilern des Glaubens gibt es im Islam bestimmte Pflichten, die von einem Muslim verlangt werden, zu ihnen zählen: Schahāda, Salāt, Saum, Zakat und Haddsch. Das Almosengeben hat einen rituellen Charakter und wird als Zakat bezeichnet.Die dritte Säule des Islam: Almosen Vom Grundgedanken ausgehend, bedeutet es, dass ein gewisser Prozentsatz des eigenen Vermögens als Almosen abgeführt werden soll. Naturgemäß liegt heute eine große Bandbreite zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Traditionell nutzen die Muslime ihren zakat um ärmeren Familien oder mittellosen Waisen während ihres ganzen Lebens zu unterstützen. Die Almosen kommen aber nur Muslimen zugute:

Entwicklung der Armenpflege Die ersten Pflegeheime, die sogenannten Xenodochien oder Hospitien wurden von Mönchen errichtet. Sie dienten als Herbergen für Reisende und Pilger, hielten aber auch Räume für Arme, Alte und Kranke vor. So war ein um 370 bei Kayseri (Türkei) entstandenes Hospital die erste Grundlage für weitere, gerade an Pilgerwegen und in Wallfahrtsorten errichtete Kranken- und Pilgerherbergen. Im Jahre 799 verpflichtete Karl der Große die Grundherren zur Armenpflege und erweiterte 809 die Almosenpflicht auf das gesamte Volk. Die Trägerschaft der kirchlichen Alten- und Krankenpflege auf dem Land wurde den Klöstern zugeteilt, in den Städten wurde sie von den Kanonikatsstiften übernommen. Später, während und nach den Kreuzzügen, entwickelten sich neben den militärischen Ritterorden die Orden der Hospitaliter. Hierzu zählten die Ritterorden der Hospitaliter (1048), Johanniter (1099), Deutschorden (1191), Antoniter (1095), Trinitarier (1198) und die von Laienbrüdern getragenen Spitalorden.

Armenpflege im Mittelalter mini|hochkant|Szene aus einem Badehaus. (Abbildung aus dem Factorum Dictorumque Memorabilium des Valerius Maximus, 15. Jahrhundert) Im Mittelalter wurde die Armenpflege ausschließlich von der Kirche organisiert und durchgeführt. Die Klöster, Stifte und Spitäler waren die federführenden Einrichtungen. Im Spätmittelalter verlagerte sich die Finanzierung auf die Städte und Gemeinden, da diese ein größeres Vertrauen genossen. Von den Landesherren wurde mitunter angeordnet, dass die ärztliche Betreuung der Armen kostenfrei war, wie es beispielsweise in der „Heidelberger Apothekerordnung“ von 1471 niedergelegt worden war. Universitäten waren auch verpflichtet die Armen „umb Gottes willen“ zu versorgen. Die Erbauung städtischer und öffentlicher Badehäuser sollte das unentgeltliche Baden von Armen und Hilfsbedürftigen ermöglichen, wobei diese Angebote auch mit städtischen oder staatlichen Hygiene und Gesundheitspraktiken in Verbindung zu bringen waren.Mittelalterliche Armenpflege und soziale Einrichtungen.

Reformation Die Organisation der Armenpflege war zur Zeit der Reformation, zwischen 1517 und 1648, auf eine grundlegende Regelung festgelegt, sie war als allgemeine Bürgerpflicht fest verankert. Neben der öffentlichen Armenpflege entwickelte sich parallel ein genossenschaftliche Zweig, der sich als eine wichtige Rolle zur späteren Sozialversicherung entwickelte. Berufliche Organisationen, Verbände und Gemeinschaften übernahmen die Unterstützung von kranken und notleidenden Mitgliedern. Die mit der Reformation einhergehende Säkularisation der Klöster hatte zur Folge, dass die bisher von den Ordensgemeinschaften geleisteten karitativen Arbeiten verlagert wurden. Es entstanden, wie zum Beispiel in Hessen die Hohen Hospitäler, die als vom Fürsten eingerichtete Institution der Alten- und Armenpflege dienten.

Industriezeitalter mini|Siechenhaus vor Dassow Mit der wirtschaftlichen und industriellen Revolution in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelte sich ebenfalls eine soziale Revolution. Die großbetrieblichen Werkstätten und Fabriken brauchten viele Arbeitskräfte. Das Landvolk wanderte in die Städte, es entstanden bisher nicht gekannte soziale Probleme. Die Armenpflege in den ländlichen Regionen verblieb bei der Familie, bei der Kirche oder den Armen- und SiechenhäusernVergleichbar der Entstehung der Hochtaunusklinik Usingen: „Im 14. und 15. Jahrhundert wurden in Usingen mit dem „Sichenhaus“ und der „Unterkunft der Beginen“ erste Einrichtungen der Krankenpflege eingerichtet. Die Geschichte der Hessenklinik begann aber erst im 18. Jahrhundert mit der Gründung des Fonds für „fromme und mildtätige Zwecke“ des Fürstentums von Nassau-Usingen“. der Gemeinde.

Das „Heimatprinzip“ der Armenfürsorge wurde durch das „Unterstützungswohnsitzprinzip“ ersetzt, was der durch die Arbeitsmigration entstandenen Situation eher entsprach: Mit dem Gesetz über den Unterstützungswohnsitz – zunächst ab 6. Juni 1870 als Gesetz für den norddeutschen Bund sowie nach der Gründung des Deutschen Reiches ab dem 16. April 1871 als ReichsgesetzChristoph Sachße: Mütterlichkeit als Beruf. Sozialarbeit, Sozialreform und Frauenbewegung 1871–1929, VS Verlag für Sozialwissenschaften;, 2., überarbeitete Auflage 1994, S. 36. – wurde der Wohnsitz zum Anknüpfungspunkt für Unterstützungsleistungen der Armenfürsorge erklärt.

Christliche Soziallehre und Armenpflege