Mit der Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel nimmt der deutsche Gesetzgeber Regelungen über das Zusetzen von natürlichen und synthetischen Vitaminen zu Lebensmitteln vor. Sie verfolgt damit Zwecke des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes.
Im Sinne der Verordnung gelten Lebensmittel als vitaminisiert, wenn deren Vitamingehalt ganz oder teilweise auf einer Zugabe von natürlichen bzw. synthetischen Vitaminen oder von vitaminreichen Stoffen beruht; die Vitaminisierung kann außerdem durch Anwendung von chemischen, physikalischen oder biologischen Verfahren erfolgt sein.Kai Sackreuther: Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel (VitaminVO). In: Jürgen Peter Graf, Markus Jäger, Petra Wittig (Hrsg.): Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. C. H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-60962-6, S. 2424. Die Rechtsvorschrift wird am 14. Juli 2026 außer Kraft treten.
Inhalt In Absatz 1 sind solche Lebensmittelzusatzstoffe aufgelistet, die zur Vitaminisierung von Lebensmitteln allgemein zugelassen sind. Diese Zulassung kann jedoch nach Abs. 2 und 3 durch die Nahrungsergänzungsmittelverordnung in der jeweils geltenden Fassung oder durch andere spezialgesetzliche Vorschriften Einschränkungen erfahren.
benennt zur Vitaminisierung von Lebensmitteln von vornherein beschränkt zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe. Diese Beschränkung bezieht sich auf die Zugabe von Höchstmengen an Lebensmittelzusatzstoffen zu Margarine- und Mischfetterzeugnissen sowie zu Lebensmitteln, die zur Verwendung als Mahlzeit bestimmt sind. Auch die Bestimmungen von § 1b verhalten sich subsidiär zu etwaigen Vorschriften der Nahrungsergänzungsmittelverordnung.
Nach dürfen vitaminisierte Lebensmittel „mit einem Hinweis auf ihren Vitamingehalt nur in Verpackungen in den Verkehr gebracht werden“.
Die Straf- und Bußgeldvorschriften in verweisen auf entsprechende Bestimmungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.
Auswirkung Früher, etwa in den 1950er Jahren, wurde das Brotmehl in den Vereinigten Staaten vitaminisiert (mit Thiamin, Laktoflavin und Nikotinsäureamid), da die Amerikaner das schneeweiße Brot bevorzugten.Wilhelm Stepp: Was leistet die Diät in der modernen Krankenbehandlung. In: Münchener Medizinische Wochenschrift. Band 95, Nr. 1, 2. Januar 1953, S. 25–31 (Vortrag vor den Ärzten Vorarlbergs in Dornbirn am 20. Mai 1952), hier: S. 26. Trotz der Reglementierung der Vitaminzusätze wird der hohe Gehalt an künstlich hinzugefügten Vitaminen in Lebensmitteln kritisiert, da dieser ernährungsphysiologisch nicht erforderlich ist und oft nur zu Werbezwecken gebraucht wird.Kinderlebensmittel: Viel zu pfundig - Vitamine: Überflüssig, test.de, 27. Mai 2004, online abgerufen am 14. Mai 2013. Bei übermäßigem Verzehr kann es zu einer Übervitaminisierung kommen, bei der über längere Zeit Schäden nicht auszuschließen sind.Kakaogetränkepulver: Mehr Zucker als Kakao - Nährstoffzusätze sind überflüssig, test.de, 12. Dezember 2008, online abgerufen am 14. Mai 2013.
Außerkrafttreten
Die Verordnung über vitamitisierte Lebensmittel tritt nach Art. 9 Abs. 5 der Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen vom 24. November 2025 (BGBl. I 2025, Nr. 280) am 14. Juli 2026 außer Kraft. Regelungen über den Zusatz von Vitaminen finden sich dann in der Margarine- und Mischfettverordnung vom 31. August 1990 (BGBl. I, S. 1989, 2259), zuletzt geändert durch Art. 6 der genannten Verordnung vom 24. November 2025, sowie der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln (Anreicherungsverordnung).
Einzelnachweise
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