Die ordonnance de non-lieu (wörtlich: Anordnung des Nicht-Stattfindens) bezeichnet im französischen Strafprozessrecht den Beschluss über die Einstellung des Verfahrens durch den juge d’instruction (Untersuchungsrichter) nach Art. 177 CPP. Die Einstellungsverfügung kann sowohl aus tatsächlichen (non-lieu par des raisons de fait) als auch aus rechtlichen Gründen (non-lieu par des raisons de droit) erfolgen.
Einem non-lieu par des raisons de fait eignet beschränkte Rechtskraft (chose jugé). Eine Neuaufnahme ist nur unter folgenden Bedingungen (Art. 188 bis 190 CPP) möglich: Vorliegen neuer Tatsachen, Veranlassung des ministère public an die zuständige Staatsanwaltschaft, einen Antrag auf réouverture part les charges nouvelles zu stellen und die Bestätigung durch das Untersuchungsgericht, dass es sich um neue Tatsachen handelt.
Grenzüberschreitend ist die Entscheidung des non-lieu besonders für Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) relevant.
Literatur
Weblinks Art. 177 Code de procédure pénale
Kategorie:Strafrecht (Frankreich)