mini|Der Ort des Prozesses: Das Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16 in München

Der NSU-Prozess war das Strafverfahren gegen fünf Personen, die angeklagt wurden, an den Taten der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) beteiligt gewesen zu sein, darunter neun Morden an Migranten, einem Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen sowie insgesamt 43 Mordversuchen.

Die Hauptverhandlung fand ab dem 6. Mai 2013 unter dem Vorsitz von Manfred Götzl vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München mit über hundert Beteiligten statt. Die Plädoyers begannen am 27. Juli 2017, dem 375. Verhandlungstag, das Urteil wurde am 11. Juli 2018 verkündet, dem 438. Verhandlungstag, es wurde am 21. April 2020 zugestellt.

Das Urteil verhängte gegen Beate Zschäpe, die Lebensgefährtin der beiden ausführenden Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, wegen Mittäterschaft bei deren Taten und Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung NSU sowie schwerer Brandstiftung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ralf Wohlleben, Carsten Schultze, Holger Gerlach und André Eminger wurden wegen verschiedener Beihilfehandlungen zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und zweieinhalb Jahren verurteilt.

Das Urteil gegen Schultze erlangte am 17. Januar 2019 als erstes Rechtskraft, da der Angeklagte seine Revision zurücknahm. Mit zwei Beschlüssen vom 12. August 2021 wurden die Revisionen der Angeklagten Zschäpe, Wohlleben und Gerlach verworfen; bei Zschäpe unter geringfügiger Änderung des Schuldspruchs, die nichts an der gegen sie verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe änderte. Im Fall Eminger wurden nach einer Hauptverhandlung am 2. Dezember 2021 die Revisionen des Angeklagten und des Generalbundesanwalts mit Urteil vom 15. Dezember 2021 verworfen (siehe #Urteil am Ende).

Prozessrahmen Gerichtsort und Kosten mini|Sicherheitsvorkehrungen und Medieninteresse am Tag des Prozessbeginns vor dem Eingang für die Nebenkläger

Der Gerichtsstand befand sich in München, da der NSU fünf Morde in Bayern verübt hatte und das Oberlandesgericht München über einen Staatsschutzsenat verfügt, den hier zuständigen 6. Strafsenat.Gerlinde Sommer: Poppenhäger zum bevorstehenden NSU-Prozess in München. In: Thüringer Landeszeitung, 7. Februar 2013. Die Hauptverhandlung fand im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16, Nähe Stiglmaierplatz, in München-Neuhausen-Nymphenburg statt (). Der Gerichtssaal A 101, mit 250 Sitzen der größte der Münchner Justiz, wurde aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen umgebaut. Zusätzliche Räume und Sicherheitskontrollen wurden eingerichtet, die Plätze der Nebenkläger mit Mikrofonen versehen. Eine in deutschen Gerichten unübliche Simultandolmetscheranlage wurde eingebaut; die Aussagen der Nebenkläger wurden für Besucher und Pressevertreter auf Leinwände projiziert.Hannelore Crolly: NSU-Gerichtssaal ist nichts für Klaustrophobiker. In: Welt Online, 12. April 2013. Auf dem Vorplatz wurde für Besucher ein gesicherter Wartebereich eingerichtet.NSU-Prozess: „Lagern und Campieren verboten“. In: Abendzeitung, 9. April 2013. Durchschnittlich kamen an jedem Verhandlungstag 57 Besucher, schätzungsweise 24.500 bis Mai 2018.Tom Sundermann: Das Mammutverfahren. In: Zeit Online, 6. Mai 2018.

Im Mai 2018 wurden die Kosten für das Verfahren auf 28 Millionen Euro geschätzt, davon etwa 23 Millionen an Anwaltsgebühren und 1,25 Millionen für die Herrichtung des Gerichtssaals sowie 2,7 Millionen Verwaltungskosten, etwa für Sanitäter und Sicherheitsdienst.Tom Sundermann: NSU-Prozess: Das Mammutverfahren. In: Zeit Online, 6. Mai 2018; Marc Kniepkamp, Andreas Thieme: Urteil im NSU-Prozess: Zahlen, Kosten, Fakten. In: Rheinischer Merkur, 11. Juli 2018. Im Oktober 2018 nannte der Oberlandesgerichts-Präsident Peter Küspert ausschließlich des Ermittlungsverfahrens Kosten von 30 bis 37 Millionen Euro.NSU-Prozess kostete voraussichtlich 37 Millionen Euro. In: Zeit Online, 11. Oktober 2018.

Angeklagte Angeklagt waren Zschäpe und vier Unterstützer.Felix Hansen, Sebastian Schneider: Der NSU-Prozess in Zahlen – eine Auswertung. In: NSU-Watch, 9. Juli 2018. Prozessbeteiligte finden sich bei: Die Beteiligten am NSU-Prozess. In: Bayerischer Rundfunk, 6. Oktober 2015; Übersicht über die Prozessbeteiligten. In: NSU-Watch; Annette Ramelsberger u. a.: Der NSU-Prozess. Band 5, München 2018, S. 21–49. Zschäpe musste sich unter anderem wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, besonders schwerer Brandstiftung und Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten.Gericht lässt Anklage gegen Zschäpe zu. In: Süddeutsche Zeitung, 31. Januar 2013.

Den weiteren Angeklagten wurde vorgeworfen:Rainer Erb: Die Unterstützer. In: Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, Februar 2012; Pressemitteilung. In: Generalbundesanwalt.de. Ralf Wohlleben (früherer NPD-Funktionär): Beihilfe zum neunfachen Mord durch Beschaffung der Tatwaffe, Carsten Schultze: Beihilfe zum neunfachen Mord durch Beschaffung der Tatwaffe, André Eminger (Brigade Ost): Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag, zum Raub und wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in je zwei Fällen, Holger Gerlach: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen.

Seit ihrer Festnahme befanden sich Zschäpe (8. November 2011) und Wohlleben (29. November 2011) in Untersuchungshaft. Ab dem 13. September 2017 war auch Eminger wegen des hohen Strafmaßes, das die Bundesanwaltschaft für ihn forderte, in Haft. Die beiden Letzteren wurden nach der Urteilsverkündung aus der Haft entlassen. Zu möglichen weiteren NSU-Mitgliedern und Unterstützern laufen zehn gesonderte Ermittlungsverfahren (siehe Überprüfung weiterer Straftaten).

Richter Das Gericht war mit fünf Berufsrichtern und drei Ergänzungsrichtern besetzt. Vorsitzender Richter war Manfred Götzl. Er hatte zuvor Verfahren wie den Mordfall Rudolph Moshammer und das Verfahren gegen den Kriegsverbrecher Josef Scheungraber geleitet.Christian Rost: Raubein mit Robe. In: Süddeutsche Zeitung, 9. November 2012; Wolfgang Dick: „Hart aber brillant“ – der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess. In: Deutsche Welle, 12. April 2013. Danach wurde er im Dezember 2018 erster Vizepräsident des drei Monate zuvor wieder eingerichteten Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG).

Die weiteren Richter waren:Annette Ramelsberger u. a.: Der NSU-Prozess. Band 5, München 2018, S. 21; NSU-Prozess verliert schon die zweite Richterin. In: Süddeutsche Zeitung, 20. Januar 2016.

Peter Lang (Beisitzer, Berichterstatter im Verfahren), Konstantin Kuchenbauer (Beisitzer, Berichterstatter im Verfahren), Michaela Odersky (Beisitzerin), Axel Kramer (zunächst Ergänzungsrichter, nach dem Ausscheiden von Gabriele Feistkorn Beisitzer), Renate Fischer (zunächst Beisitzerin, im Sommer 2014 an den Bundesgerichtshof berufen), Peter Prechsl (Ergänzungsrichter).

Bundesanwaltschaft und Nebenklage Der anklagende Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof entsandte anfangs vier, später drei Vertreter. Bundesanwalt Herbert Diemer (* 1953) hatte die Ermittlungen von Beginn an geleitet. Für Zschäpe war Oberstaatsanwältin Anette Greger, für die weiteren Angeklagten Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten zuständig. Unterstützt wurden sie von Staatsanwalt Stefan Schmidt.Annette Ramelsberger u. a.: Der NSU-Prozess. Band 5, München 2018, S. 26–28.

60 Anwälte vertraten die 95 Nebenkläger. Zu diesen zählten Mehmet Daimagüler, Angelika Lex, und Alexander Seifert. Viele engagierten sich in Zeugenbefragungen und Recherchen, einige vertraten politisch linke oder explizit migrantische Anliegen, andere bemühten sich um eine Beschleunigung des Verfahrens.Annette Ramelsberger u. a.: Der NSU-Prozess. Band 5, München 2018, S. 46–49. Im Oktober 2015 wurde bekannt, dass ein vermeintliches Opfer des Kölner Nagelbombenanschlags, das als Nebenklägerin durch Rechtsanwalt Ralph Willms vertreten worden war, nicht existiert; er wurde zur Rückzahlung von über 211.000 Euro an die Justizkasse verurteilt und wegen Betrugs angeklagt.Annette Ramelsberger u. a.: Der NSU-Prozess. Band 5, München 2018, S. 47 f. Im Januar 2018 zog sich die Schwester Süleyman Taşköprüs als Nebenklägerin aus dem Verfahren zurück, weil ihre Vertreterin im Plädoyer institutionellen Rassismus der Ermittlungsbehörden bestritten und die Beweislage gegen Ralf Wohlleben als nicht ausreichend bezeichnet hatte.Wiebke Ramm: Nebenklägerin im NSU-Prozess bricht mit Anwältin. In: Süddeutsche Zeitung, 23. Januar 2018.

Von Nebenklagevertretern wurden 154 Anträge gestellt, die teils zu wesentlichen Erkenntnissen führten. Zahlreiche Anträge zur Rolle der Ämter und Behörden wurden abgelehnt, auch der zu den Aktenvernichtungen in den NSU-Fachdezernaten. Daher wurde dem Richter Götzl vorgeworfen, er habe die tiefergehende Untersuchung der Rolle von Behörden erfolgreich unterbunden.Gisela Friedrichsen: Essay: Unvorstellbar. In: Welt Online, 20. Dezember 2017; Frank Jansen: Die Nebenklage stellt wichtige Fragen. In: Der Tagesspiegel, 8. Januar 2018; Annette Ramelsberger: Das Verdienst der Nebenkläger im NSU-Prozess. In: Süddeutsche Zeitung, 14. Januar 2018; Tom Sundermann: Die NSU-Nebenklage: wertvoll oder überflüssig? In: Zeit Online, 22. Januar 2018.

Verteidiger Die fünf Angeklagten wurden durch zunächst elf, später vierzehn Verteidiger vertreten. Zschäpe hatte zunächst drei Pflichtverteidiger, die Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Heer und Stahl verteidigten Zschäpe seit Beginn des Ermittlungsverfahrens, Sturm kam Mitte 2012 zunächst als weitere Wahlverteidigerin hinzu und setzte zusammen mit Stahl ihre Mitwirkung auch fort, als die Bundesanwaltschaft im November 2012 einen von Heer unter Verweis auf die Komplexität des Verfahrens angeregten Antrag auf zwei weitere Pflichtverteidiger abgelehnt hatte. Stahl und Sturm wurden im Dezember 2012 zu weiteren Pflichtverteidigern bestellt.Jörg Diehl: Zschäpes Anwälte: Heer, Stahl, Sturm. In: Spiegel Online, 10. November 2012; Frank Jansen: Beate Zschäpe wird jetzt von drei Pflichtverteidigern vertreten. In: Der Tagesspiegel, 17. Dezember 2012. Nach dem Bruch mit ihren bisherigen Anwälten und 215 Verhandlungstagen wurde Beate Zschäpe im Juli 2015 zusätzlich der in München zugelassene Rechtsanwalt Mathias Grasel beigeordnet, der sie zuvor bereits beraten hatte.Annette Ramelsberger: Vierter Anwalt übernimmt Zschäpes Verteidigung. In: Süddeutsche Zeitung, 6. Juli 2015. Im Dezember 2015 kam Grasels Kanzleikollege Hermann Borchert als fünfter (Wahl-)Verteidiger hinzu. Die „fragile Konstruktion“ zwei nebeneinander arbeitender Verteidigerteams ließ das Verfahren immer wieder stocken (siehe Verteidigerkrise).Eberhard Reinecke: Rechtsanwalt JuDr Borchert: „Einer der erfahrensten Strafverteidiger in München“ – ein Portrait. In: Die Schneeflocke, 9. Mai 2018; Annette Ramelsberger u. a.: Der NSU-Prozess. Band 5, München 2018, S. 42, 44.