Heinrich Popitz (* 14. Mai 1925 in Berlin; † 1. April 2002 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Soziologe, der vor dem Hintergrund der Philosophischen Anthropologie bedeutende Beiträge zur Allgemeinen Soziologie leistete.Vgl. Joachim Fischer, Heinrich Popitz - ein Klassiker der bundesrepublikanischen Soziologie, in: Heinrich Popitz, Einführung in die Soziologie, Konstanz 2010, S. 261–281, hier S. 261f. Popitz publizierte insbesondere zu elementaren Begriffen wie Soziale Norm, Soziale Rolle oder Macht und Gewalt.
Leben Heinrich Popitz wuchs in Berlin auf. Er war der Sohn von Cornelia Popitz, geborene Slot, und des preußischen Finanzministers und Widerstandskämpfers Johannes Popitz. Seine Mutter starb, als er ein Kind war. Sein Vater wurde hingerichtet, als er 19 Jahre alt war. Popitz studierte in Heidelberg, Göttingen, Basel und Cambridge Philosophie, Geschichte und Ökonomie. Nach seiner Promotion zum Dr. phil. im Jahr 1949 bei Karl Jaspers in Basel habilitierte er sich 1957 bei Arnold Bergstraesser in Freiburg, war dort von 1957 bis 1959 Privatdozent an der Universität und arbeitete dann an der Sozialforschungsstelle an der Universität Münster in Dortmund. Heinrich Popitz war evangelisch und heiratete 1958 Maria von Handel. 1959 wurde er ordentlicher Professor für Soziologie in Basel. 1964 wurde er Gründungsdirektor des neu geschaffenen Instituts für Soziologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg in Freiburg im Breisgau, an dem er bis zu seinem Tod 2002 wirkte. 1971/72 war Popitz für ein Jahr Gast an der New School for Social Research in New York, an deren Theodor-Heuss-Lehrstuhl er unterrichtete.
Der entfremdete Mensch Mit seiner Schrift Der entfremdete Mensch. Zeitkritik und Geschichtsphilosophie des jungen Marx (Dissertationsschrift von 1949) hatte Popitz entscheidenden Anteil an der Wiederentdeckung und Interpretation von Marx’ Pariser Manuskripten von 1844 in Deutschland.Zusammen mit Hans Paul Bahrdt, Burkart Lutz und Theo Pirker. Vgl. hierzu: Norman Birnbaum, Toward a Critical Sociology, New York 1971, S. 222. Marx’ Manuskripte wurden erstmals im Jahre 1932 veröffentlicht. Popitz zeigte, und das war richtungsweisend, dass Marx „den Menschen als ‚Naturwesen‘, als gesellschaftliches Gattungswesen begreift, kein ‚fixes‘ Wesen mit ‚statischen‘ Eigenschaften, sondern der sich ändernden Natur unterworfen, die ihm weder objektiv noch subjektiv unmittelbar und adäquat vorhanden ist“.Klaus H. Fischer, Zur Soziologie des Rechts. Vorstudien über sozialen Wandel durch Recht, Schutterwald/Baden 2018, Band 1, S. 126. ISBN 978-3-946764-01-4 und ISBN 978-3-946764-02-1; vgl. Heinrich Popitz, Der entfremdete Mensch, S. 122 ff.
Beiträge zur Soziologie Popitz hat wichtige Beiträge zur Industriesoziologie (Das Gesellschaftsbild des Arbeiters, Technik und Industriearbeit, gemeinsam u. a. mit Hans Paul Bahrdt), zur sozialen Rolle (Der Begriff der sozialen Rolle als Element der soziologischen Theorie), zu sozialen Normen (Über die Präventivwirkung des Nichtwissens, Die normative Konstruktion von Gesellschaft), zur Soziologie der Macht (Prozesse der Machtbildung, Phänomene der Macht) und zur historischen Anthropologie bzw. Techniksoziologie (Der Aufbruch zur artifiziellen Gesellschaft, Wege der Kreativität) geleistet.
Ebenso wie sein Freiburger Kollege Günter Dux arbeitete Popitz in den 1970er und 1980er Jahren daran, Grundgedanken der philosophischen Anthropologie in die Form soziologischer Aufklärung zu bringen. Seine Arbeiten sind seither durchweg elementarsoziologisch. Er skizzierte sein Erkenntnisinteresse wie folgt:
„Allgemeine soziologische Theorie ist, ausgesprochen oder unausgesprochen, von der Idee geleitet, die fundamentalen Prinzipien menschlicher Vergesellschaftung zu ergründen. Zu ergründen also, um es weniger trocken zu sagen, was die Gesellschaft im Innersten zusammenhält oder, vielleicht noch anspruchsvoller, was sie im Innersten bewegt.“Heinrich Popitz: Die normative Konstruktion von Gesellschaft, Tübingen 1980, S. 15.
Popitz gilt als „Meister der kleinen Form“So Friedrich Pohlmann: Heinrich Popitz - sein Denken und sein Werk, in: Heinrich Popitz: Normen, Frankfurt am Main 2006, S. 13 f., der seine Theorien in Essays darlegte und nur zwei Monografien publizierte. Ihn kennzeichnete ein permanentes Bemühen um Verknappung, „alles was ihm auch nur einen Deut zu lang erschien, wanderte umgehend in den Papierkorb.“
Machttheorie Seine Machttheorie hat Popitz in verschiedenen Essays entwickelt, die gesammelt unter dem Titel Phänomene der Macht (zuerst 1986, erweiterte Auflage 1992) erschienen. Popitz versteht unter Macht „das Vermögen, sich gegen fremde Kräfte durchzusetzen“.H. Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 22. Von dieser bei Max Weber grundlegenden Machtdefinition ausgehend, entwickelt Popitz unter Einfluss von Helmuth Plessners Anthropologie seine Phänomenologie der Macht. Ausgehend von den Handlungsfähigkeiten und Abhängigkeiten des Menschen, die in seiner „exzentrischen Positionalität“ begründet liegen, unterscheidet Popitz vier Grundformen der Machtausübung.
Aktionsmacht. Aktionsmacht ist in der Verletzungsfähigkeit und Verletzbarkeit des Menschen begründet. Entsprechend versteht Popitz unter Aktionsmacht die Macht anderen, in einer gegen sie gerichteten Aktion, Schaden zuzufügen – anderen etwas anzutun.H. Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 68. Aktionsmacht meint in erster Linie Gewalt, umfasst aber auch Aktionen zur Minderung sozialer Teilhabe (z. B. Pranger, Mobbing). Aktionsmacht bezieht sich auf den ganzen Menschen und zielt nicht notwendig darauf ab, das Verhalten anderer Menschen zu beeinflussen, z. B. im Fall von Racheaktionen. Instrumentelle Macht geht von der Zukunftsorientiertheit der menschlichen Existenz und der Sorge aus. Sie zielt darauf, das Verhalten Anderer durch Drohungen oder Versprechungen, also durch negative oder positive soziale Sanktionen zu steuern.H. Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 79. Im Gegensatz zur punktuellen Aktionsmacht ist instrumentelle Macht dauerhafter, weil sie „rentabel“ und dehnbar ist: Eine erfolgreiche Drohung spart bei konformem Handeln die Kosten ihrer Durchsetzung, die Machtmittel lassen sich dann auch gegen andere einsetzen. Auch wer nur eine Kugel in seiner Pistole hat, kann damit mehreren Menschen glaubhaft drohen.H. Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 94. Autoritative Macht, also Machtausübung auf der Basis von Autorität, gründet auf die prinzipielle Maßstabs- und Anerkennungsbedürftigkeit des Menschen und seinem Bedürfnis nach Anerkennung. Entsprechend üben Personen Autorität aus, deren Anerkennung ausschlaggebend für das Selbstwertgefühl des Autoritätsabhängigen wird. Er ist gefesselt an die Beziehung, die ihn real oder imaginär mit anderen verbindet. Für den Machtausübenden liegt der Vorteil autoritativer Macht darin, dass nicht nur das beobachtbare, kontrollierbare Verhalten Anderer, sondern Einstellungen und Normen beeinflusst werden und auf grobe Mittel verzichtet werden kann. Datensetzende Macht geht aus der Bestimmtheit des Menschen durch technische Artefakte hervor. Als Mängelwesen ist der Mensch darauf angewiesen, Artefakte herzustellen, um zu überleben. Technisches Handeln ist in mehrfacher Hinsicht mit sozialer Machtausübung verbunden: Es verändert die vorgefundene Wirklichkeit nicht nur für den Handelnden, sondern auch für Andere. Wer z. B. eine Brücke baut oder einen Wald abholzt, greift damit auch in die Lebensbedingungen anderer Menschen ein. In der Verwendungsabsicht von Technik steckt zudem die Frage nach Eigentumsansprüchen und im Herstellungsprozess eine Form der Arbeitsteilung.
Weitergehend als Max Weber hat Heinrich Popitz Gewalt als besondere Form von Machtausübung „Todesmacht von Menschen über Menschen“ eingeschlossen, anthropologisch verortet und soziologisch präzisiert: „Der Mensch muß nie, kann aber immer gewaltsam handeln, er muß nie, kann aber immer töten […]. Gewalt überhaupt und Gewalt des Töten im besonderen ist […] kein bloßer Betriebsunfall sozialer Beziehungen, keine Randerscheinung sozialer Ordnungen und nicht lediglich ein Extremfall oder eine Ultima Ratio (von der nicht so viel Wesens gemacht werden sollte). Gewalt ist in der Tat […] eine Option menschlichen Handelns, die ständig präsent ist. Keine umfassende soziale Ordnung beruht auf der Prämisse der Gewaltlosigkeit. Die Macht zu töten und die Ohnmacht des Opfers sind latent oder manifest Bestimmungsgründe der Struktur sozialen Zusammenlebens.“H. Popitz: Phänomene der Macht. 2., erw. Aufl. Tübingen: Mohr 1992, S. 57ff.
Gewalt
Heinrich Popitz definiert Gewalt als eine
„Machtaktion, die zur absichtlichen körperlichen Verletzung anderer führt, gleichgültig, ob sie für den Ausführenden ihren Sinn im Vollzug selbst hat [...] oder, in Drohungen umgesetzt, zu einer dauerhaften Unterwerfung [...] führen soll“ (Popitz 1986: 48).
Gewalt, die ihren Sinn im Vollzug selbst hat, bezeichnet er an anderer Stelle als bloße Aktionsmacht und unterscheidet sie von bindender Aktionsmacht. Unter bindender Aktionsmacht versteht Popitz instrumentalisierte Gewalt zum Zweck der dauerhaften Unterwerfung und Machterlangung. Diese begrifflichen Setzungen ermöglichen ihm, unter Einbezug des Kontextes einer Gewalttat, sowohl das »wie« und das »was« der selbstzweckhaften Gewalt als auch das »warum« dauerhaft bindender Gewaltphänomene zu rekonstruieren (vgl. von Trotha 1997: 20).Von Trotha, T. (1997): Zur Soziologie der Gewalt. S. 9–58. In: Ders. (Hrsg.): Soziologie der Gewalt. Opladen: Westdeutscher Verlag. Popitz will damit Gewalt als mehr oder weniger stark formalisiertes und entpersonalisiertes Gewaltphänomen begreifen und als ein historisch Gewordenes rechtfertigen.
Mit dem Konzept der bindenden Aktionsmacht ist Popitz vor die Differenzierung von Macht, Herrschaft und Gewalt zurückgegangen und hat deren Gegensätzlichkeit vermittelt. Denn mit bindender Aktionsmacht begreift er Gewalt als ordnungsstiftende Erfahrung (vgl. Popitz 1986: 61ff.). Ordnung ist jedoch eine Grundtatsache des menschlichen Lebens und Gewalt ist damit zu derselben geworden. Die radikale Ablehnung von Gewalt wird überflüssig. Auf den unteren Stufen des geschichtlichen Prozesses sieht Popitz die Gewalt unter bestimmten Umständen noch als moralisch verwerflich an. Erst wenn die Macht ihren Weg von der sporadischen Macht bis zu ihrer Institutionalisierung genommen hat (vgl. Popitz 1986: 233f.)Die erste analytische Stufen beschreibt er als sporadische Macht. Die zweite Stufe bezeichnet er als normierende Macht, welche Wiederholbarkeit, Voraussehbarkeit, Regelmässigkeit von Verhaltensabläufen durch Normierung erhöht. Diese Normierungsprozesse erreichen ihren Höhepunkt in der Positionalisierung der Macht. Damit wird eine überpersonale Machtstellung bezeichnet, „ein Platz, der übertragbar ist und für dessen Besetzung gesorgt wird (Popitz 1986: 244).“ Die vierte Stufe der Verfestigung von Macht bezeichnet die Herausbildung eines Positionsgefüges der Herrschaft. Dieser Herrschaftsapparat organisiert sich arbeitsteilig um die zentrale, überpersonale Machtposition herum (vgl. Popitz 1986: 256). Als fünfte Stufe der Machtstabilisierung bezeichnet Popitz die staatliche Herrschaft, die normative Funktionen mittels zentraler Instanzen monopolisiert (Popitz 1986: 260)., tritt sie paradoxerweise als soziale Ordnung in zivilisierter Form auf. Popitz reflektiert diesen paradoxen Zusammenhang:
„Soziale Ordnung ist eine notwendige Bedingung der Eindämmung von Gewalt – Gewalt ist eine notwendige Bedingung zur Aufrechterhaltung sozialer Ordnung. Ohne ein Normensystem, das durch Sanktionsregelungen geschützt wird, kann eine dauerhafte und einigermassen zuverlässige Gewaltbegrenzung nicht gelingen“ (Popitz 1986: 63).
Normentheorie