mini|Litauischer Reisepass Die litauische Staatsbürgerschaft (pilietybė) bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband Litauens, das als unabhängiges Staatswesen 1919–40 und seit 1991 existiert. Vor der Etablierung der Sowjetmacht waren die Bewohner Untertanen des Zaren.Auf die kurzlebigen Sowjetrepubliken LSSR (ab 16. Dezember 1918) und Litauisch-Weißrussische Sozialistische Sowjetrepublik (Februar bis September 1919), Teil der Wirren des Polnisch-Sowjetischen Kriegs kann hier nicht eingegangen werden. Weiterführend: Rutenberg, G.; Anerkennung des litauischen Staats; ZaöRV, Vol. I (1929), S. 250-63.
Litauer sind seit 2004 auch EU-Bürger.
1919 bis 1940 mini|Das im polnisch-litauischen Krieg von Polen annektierte Vilniuser Land (grün) im Jahr 1921, weiteres zwischen Litauen und Polen umstrittenes Gebiet (schraffiert). Das Memelland an der Küste. mini|Litauischer Reisepass von 1940.
Vorläufiges Staatsbürgerschaftsgesetz 1919 Das Kabinett erließ am 9. Januar 1919 ein vorläufiges Staatsbürgerschaftsgesetz.Veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 2/3 am 16. Jan. Streng genommen verfassungswidrig, da das Kabinett erst zum 24. Januar Gesetzgebungskompetenz erhielt.Ganzer Abschnitt nach: Schwartz, Gustav; Recht der Staatsangehörigkeit in Deutschland und im Ausland seit 1914; Berlin 1925 (Springer), S. 142, 280-5.
Litauer wurden per Gesetz alle Einwohner mit litauischen Eltern, Rückkehrer, Personen die vor 1914 über zehn Jahre im Lande gelebt hatten und Grundeigentum besaßen oder eine Festanstellung (nicht als russischer Beamter) hatten. Dies galt auch für Kinder, Frauen und Witwen dieses Personenkreises.
Einbürgerungen waren, Solvenz und Unbescholtenheit vorausgesetzt, auf Antrag nach fünf Jahren Wohnsitz möglich. Zuständig war das Innenministerium in Absprache mit dem Justizministerium.
Der am 12. Juli 1920 in Moskau unterzeichnete litauisch-russische FriedensvertragRatifiziert am 14. Okt. Staatsanzeiger Nr. 53 vom 30. Nov. 1920. regelte nicht nur den Grenzverlauf, sondern auch die Optionsmöglichkeiten. Russische Einwohner Litauens, die vor Ratifikation dauerhaft im Land gelebt hatten oder vor 1914 in den Einwohnerverzeichnissen eingetragen waren, wurden eo ipso litauische Bürger, sofern sie nicht Beamte oder Berufssoldaten im russischen Dienst gewesen waren. Optionsregeln wurden an das Staatsbürgerschaftsgesetz 1919 als § 6 angefügt.Staatsanzeiger Nr. 94, 22. Juni 1922; geändert Nr. 146, 22. Dez. 1923.
1921 schloss man mit der Sowjet-Ukraine und Lettland9. Juli 1921. Zweijährige Option ab Ratifikationsdatum. (zugleich über die GrenzziehungIn den Regionen Palanga und Mažeikiai (LIT) sowie Ilūkste (LET). Vgl. Zenonas Butkus; Great Britain's mediation in establishing the Lithuanian-Latvian Frontier, 1920–1921 Journal of Baltic Studies, Vol. 24 (1993), S. 359–86.) Abkommen hinsichtlich Staatsangehörigkeitsfragen, primär regelte man Optionsmöglichkeiten, um Doppelstaatlichkeit zu verhindern.
Litauische Verfassung 1922 In § 8 der VerfassungVeröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 100 vom 6. Aug. 1922. wurde festgelegt, dass Staatsangehörigkeitsfragen durch Gesetz zu regeln sind. Doppelstaatlichkeit wurde ausdrücklich verboten. Außerdem wurde die Aufenthaltserfordernis für Einbürgerungen auf zehn Jahre erhöht. Der Justizminister interpretierte die Regel so, dass die 10-Jahresfrist erst mit dem 16. Februar 1918 beginnen könne, so dass bis 1928 keine Einbürgerungen stattfanden.
Provisorische Litauische Verfassung 1928 Gestattete Doppelstaatlichkeit für Litauer, die in amerikanischen ius soli-Ländern lebten. Die Verwaltungspraxis sorgte aber dafür, dass niemand zwei Reisepässe bekam. In Folge hiervon schloss man mit den USA ein Abkommen betreffend der Wehrpflicht der Doppelstaatler.18. Okt. 1937, in Kraft 20. Juli 1938.
Verfassung 1938 und Staatsbürgerschaftsgesetz 1939 Schon seit 1936 verlangte man für Einbürgerungen eine extrem hohe Gebühr von 5000 Litas.1932: 1 Litas = 42 ₰; beim Anschluss des Memellandes 1939: 40 ₰. 1937 führte man die Regel ein, dass die Staatsbürgerschaft durch den Innenminister aberkannt werden konnte, wenn jemand zwei Jahre ohne gültigen Pass im Ausland lebte.
Die nationalistisch-litauische neue Verfassung 1938 ging in den Art. 11–14 vergleichsweise ausführlich auf Staatsbürgerschaftsfragen ein. Man bestimmte mögliche Erwerbsarten, verbot Doppelstaatlichkeit mit gesetzlich zu bestimmenden Ausnahmen und Verleihungen wegen Verdiensten um das Land ebenso wie Aberkennung wegen staatsfeindlichen Akten.
Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz vom 8. August 1939 erschwerte die Einbürgerung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit (tautybė). Man diskriminierte Deutsche und Polen. Für rückkehrende ethnische Litauer genügte die Wohnungsnahme im Inland ohne Wartefrist. Die in der Verfassung angegebenen Aberkennungsgründe wurden genauer bestimmt. Sie standen vor allem im Zusammenhang mit ausländischem Staatsdienst und militärischen Dienstpflichten.
Memelland mini|1940 vom litauischen Konsulat in Memel ausgestellter Reisepass, deutscherseits verlängert um sechs Monate 1942. Nach der völkerrechtlich ohne Abstimmung erfolgten Besetzung des Memellands durch Litauen 1923 wurde Bewohnern, die nicht Litauer werden wollten, eine 18-monatige Optionsfrist für die deutsche Staatsangehörigkeit eingeräumt. Sie hätten dann innerhalb zwei Jahren ausreisen müssen, wobei ihnen die ungehinderte, zollfreie Vermögensmitnahme gestattet war.Memelkonvention (8. Mai 1924, ratifiziert 30. Juli; litauischer Staatsanzeiger Nr. 169), die auch noch den Status eines „Bürger von Memel“ schuf und Memelstatut, Art. 8, 9. Dazu der Options-Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Litauen 1925 (RGBl. II, 1925, S. 59ff., 107), der den Stichtag für Staatsangehörigkeitsfragen auf den 30. Juli 1924 legte. Vgl. auch Schiedsspruch über eine Meinungsverschiedenheit zwischen der Regierung des Deutschen Reiches und der Regierung der Republik Litauen betreffend die Staatsangehörigkeit verschiedener Personen; abgedruckt in ZaöRV, 1937, S. 881–919. Die Reichsregierung erhielt 1928 die Zusage Litauens auf die Ausweisung verbliebener deutscher Optanten zu verzichten. Die 10-Jahresfrist für Einbürgerungen zählte im Memelland ab dem Tag der Wohnsitznahme.
Mitte der 1930er waren ziemlich genau die Hälfte der 145.000 Einwohner Deutschstämmige. Das Staatsbürgerschaftsabkommen vom 7. Juli 1939 bestimmte, dass Litauer, die vor Inkrafttreten am 9. November 1939 aus dem Memelland nach Litauen zogen, die dortige Staatsbürgerschaft behielten. Die deutschen Optanten von 1924 und ihre Nachfahren in Memel wurden rückwirkend zum 22. März 1939 wieder Deutsche, litauisch-stämmige Bewohner jedoch nur dann, wenn sie ihren Wohnsitz in dem Gebiet hatten. Letzteren blieb wiederum eine Option, sich bis 31. März 1940 für die litauische Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Doppelstaatlichkeit war von beiden Seiten nicht vorgesehen.Deutsches und preußisches Recht trat zum 1. Mai 1939 wieder in Kraft ( 23. Feb. 1939), i. V. m. dem deutsch-litauischen Vertrag über die Staatsangehörigkeit der Memelländer, RGBl. II, 17. Nov. 1939, S. 999. Weiterführend: Ereignisse 1918–1939.
1940 bis 1991 mini|Gebietsabtretungen 1938–40, die sich auf die Staatsangehörigkeiten der Bewohner auswirkten: Memelland. Gebiet östlich des Šešupė, 1939–40 deutsch, 1941 sowjetisch. Suwałki-Dreieck im Sept. 1939 deutsch; Süd-Suwałki-Gebiet im Sept. 1939 sowjetisch. Ost-Wilnius-Gebiet 12. Jul. 1920 litauisch; West-Wilnius-Gebiet nach dem Freundschaftsvertrag vom 10. Okt. 1939 an Litauen, dazu zur litauischen SSR am 6. Nov. 1940.
Das sowjetische Staatsbürgerschaftsrecht wurde 1940 bzw. 1945 auf alle zugewonnenen Gebiete ausgedehnt. Verordnung vom 7. Sept. 1940, verkündet in Vědomosti Verchovnogo Soveta, 17. Sept. 1940, Nr. 31; dt. Übs.: Zschr. für osteuropäisches Recht, NF, Vol. 7, S. 184 ff.Für Litauer, die zum Stichtag 22. März 1939 im Memelland gelebt hatten, erging eine separate Verordnung 1947. Im Ausland lebende Balten durften sich bis 1. November 1940 in Konsulaten registrieren. Für die in Lateinamerika Lebenden, die die Frist versäumt hatten, erlaubte die Verordnung vom 30. Apr. 1948 eine Nachfrist bis 1. Juli 1949. (Daten aus United Nations Legislative Series: Laws Concerning Nationality, 1954.) Nach der Verordnung des obersten litauischen Sowjets vom 30. November 1940 wurde jeder, der zum 1. September 1939 in Litauen gewohnt hatte, Bürger, unabhängig davon, ob er zuvor die litauische Staatsangehörigkeit gehabt hatte. Hier war nur die Unionsbürgerschaft von Bedeutung, auch wenn in den Inlandspässen eine „Nationalität“ einzelner Teilrepubliken eingetragen war.
Es gab Sonderbestimmungen hinsichtlich des Wilna-Gebiets,Das aus litauischer Sicht 1919/20 bis Oktober 1939 polnisch besetzt war. Hier 1939 lebende Bewohner, die 1920 Anspruch auf die litauische Staatsbürgerschaft gehabt hätten, wurden im Nov. 1939 Litauer, schon im Juni 1940 dann Sowjetmenschen. Auslandsbalten oder die ggf. mögliche Eintragung in die Deutsche Volksliste (1941–44 im Bezirk Bialystok) und der Ausreise von PolenAnkommen mit dem Lubliner Komitee 22. Sept. 1944 und Polen 25. März 1957..
Staatsbürgerschaftsgesetz 1989 Noch zu Zeiten der Sowjetunion erließ die LiSSR am 3. November 1989 eine eigene Staatsbürgerschaftsregelung. Die Zuständigkeit lag beim Präsidium des obersten Sowjets Litauens. Sie verlieh nach dem ius soli-Prinzip jedem innerhalb geborenen Kind mit litauischen Eltern oder Großeltern die Staatsbürgerschaft. Andere Dauereinwohner (also mit ) konnten sie durch Ablegen des Eides ohne weitere Sprachkundeprüfung o. ä. erhalten. Ein Abkommen mit Russland sicherte auch Personen, die 1989–91 dorthin verzogen waren, weiter diese Option. Doppelstaatlichkeit war generell verboten.
Seit 1991 mini|Der Besitz eines litauischen Reisepasses war nach dem Gesetzen 1991 und 2002 zugleich Staatsangehörigkeitsnachweis.
Staatsrechtstheoretiker der baltischen Länder gehen davon aus, dass diese Republiken durch ihren Annexion zur Sowjetunion 1940 nicht als Völkerrechtssubjekte erloschen, sodass die 1991 (wieder) unabhängig gewordenen Staaten rechtsidentisch mit denen seien, die bereits von 1919 bis 1940 bestanden. Daraus ergäbe sich die durchgehende Existenz einer litauischen Staatsbürgerschaft. Die moderne litauische Verfassung bestimmt, dass die Staatsbürgerschaft durch Geburt und in den per Gesetz vorgesehenen Fällen erworben wird.
Staatsbürgerschaftsgesetz 1991 Im Gegensatz zu den anderen baltischen Staaten, blieb Litauen mehr agrarisch geprägt, die Zuwanderung geringer, so dass um 2000 der Minderheitenanteil bei neun Prozent Russen und sieben Prozent Polen lag. Die in Lettland und Estland praktizierte Schaffung staatenloser „Nichtbürger“ fand nicht statt. Jeder in Litauen ansässige Sowjetbürger wurde schon ipso iure Litauer. Die Einwohnerzahl des Landes hat 1991–2018 um 24 % abgenommen.
Zuständige Verwaltungsorgane sind die Staatsbürgerschaftskommission (Verfahrensfragen und Vorprüfungen für den Präsidenten in dessen Namen die Einbürgerung erfolgt) sowie das Innenministerium mit nachgeordneten Dienststellen als Entscheidungsorgan. Zuständiges Verwaltungsgericht ist der Gerichtshof von Vilnius. Staatsangehörigkeitssachen wurden im Staatsanzeiger Valstybės žinios gedruckt veröffentlicht.