Das Hochstift Paderborn, auch als Fürstbistum Paderborn oder zeitgenössisch als Stift Paderborn bezeichnet, war ein Ständestaat und geistliches Territorium des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im östlichen Westfalen, das sich im Hochmittelalter herausbildete und bis zur Neuzeit 1802/03 bestand. Es war der weltliche Herrschaftsbereich der Fürstbischöfe von Paderborn. Davon zu unterscheiden ist der größere Bereich der kirchlichen Diözese, der geistliche Seelsorgebereich des Bistums Paderborn. Seit dem 16. Jahrhundert war das Stift Teil des Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreises.
Geografie Das Hochstift Paderborn umfasste in etwa das Gebiet der heutigen westfälischen Kreise Paderborn und Höxter mit Ausnahme des Bereiches um die Stadt Höxter, der das Territorium der Fürstabtei Corvey (ab 1779 Fürstbistum) bildete. Essentho, Meerhof, Oesdorf und Westheim des früheren Amtes Wünnenberg im ehemaligen Kreis Büren sind heute Teil der Stadt Marsberg im Hochsauerlandkreis. Das Amt Lügde (heute Kreis Lippe) war spätestens ab 1618 integraler Bestandteil des Hochstifts und bildete eine Exklave des Hochstifts. Eine gemeinsame paderbornisch-lippische Verwaltung existierte seit dem 14. Jahrhundert für die Samtämter Oldenburg, Stoppelberg und Schwalenberg. Grevenhagen bildete eine lippische Exklave im Hochstift. Der Kernbereich des ehemaligen Hochstifts liegt beiderseits des Eggegebirges zwischen Senne und Warburger Börde, zwischen Weser und Sauerland, gegliedert in den durch die Egge getrennten östlichen Oberwaldischen und den westlichen Unterwaldischen Distrikt.
Die Diözese umfasste stets weitere Gebiete, so auch die meisten nördlichen, südlichen und östlichen (nach der Reformation oft nicht mehr katholischen) Nachbarterritorien des Hochstifts.
Nachbarländer des Territoriums waren die Fürstentümer Lippe, Braunschweig-Wolfenbüttel und Waldeck, die Grafschaften Ravensberg (Brandenburg-Preußen), Pyrmont und Rietberg, die Landgrafschaft Hessen-Kassel, das Fürstentum Calenberg-Göttingen/Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg, das Herzogtum Westfalen und das Stift Corvey.
Geschichte Auf dem Gebiet des Bistums entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte das Territorium Hochstift Paderborn, das erst 1802 durch preußische Besetzung aufgelöst wurde. Von einer Landeshoheit bzw. Staatlichkeit des Hochstifts kann nur vom Hochmittelalter (14. Jahrhundert) bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts gesprochen werden.
Paderborner Bischöfe als Landesherren Die Liste der Bischöfe von Paderborn ist lang. Seit dem 8. Jahrhundert sind 66 Bischöfe bekannt. Etwa 28 Landesherren waren seit dem 14. Jahrhundert bis 1802 Fürstbischöfe im heutigen Verständnis. Hathumar (806–815) war der erste Bischof von Paderborn, Bernhard V. (1321–1341) gilt als der erste Fürstbischof. Franz Egon (seit 1789) war das letzte Landesoberhaupt; blieb aber bis 1825 der kirchliche Oberhirte der Diözese. Zu den bedeutendsten Fürstbischöfen zählen neben dem Schöpfer der ersten Landesverfassung „Privilegium Bernhardi“ Bernhard V. und Heinrich III., der als erster Landesherr wirklich zwischen seinen geistlichen und weltlichen Aufgaben trennte. In den folgenden Jahrhunderten bedienten sich die meisten Landesherren der Weihbischöfe, die das geistliche Amt ausführten. Während der Reformationszeit war mit Heinrich IV. sogar ein Protestant Landesherr.
Als neuzeitlich bedeutendster Fürstbischof trat zunächst Dietrich IV. in Erscheinung. Trotz der Forcierung der Hexenprozesse war er der Gründer der ersten westfälischen Universität. Eine kulturelle und geistige Blüte verschaffte dem kleinen Territorium Bischof Ferdinand II. (1661–1683). Seine hervorragenden Kontakte zur Römischen Kurie des Papstes ließen das Hochstift eine eigenständige Rolle spielen. Beide Bischöfe aus dem Hause von Fürstenberg konzentrierten sich auf ihr Land und waren wissenschaftlich interessierte Stifter und Bauherren des Hochbarock. Als später aufgeklärter Reformer kann Bischof Friedrich Wilhelm gelten, auch wenn seine Reformen vor dem Untergang des geistlichen Territoriums keinen Schutz boten. Insgesamt sind nur diejenigen Bischöfe auch erfolgreich gewesen, die sich auf das Paderborner Territorium konzentrieren konnten und überwiegend dort regierten. Auf der anderen Seite boten die auswärtigen Landesherren, die in Personalunion mit anderen geistlichen Territorien standen, einen gewissen, und wie das Beispiel Clemens August zeigt, oft vergeblichen außenpolitischen Schutz vor Annexion größerer weltlicher Territorialstaaten.
Vorgeschichte
Bistumsgründung durch die Karolinger Das Bistum Paderborn wurde in Sachsen 799 durch Papst Leo III. und den fränkischen König Karl den Großen im Pfalzort Paderborn errichtet. Ein genaues Datum ist nicht überliefert. Schon Jahre zuvor wurde die Bistumsgründung durch die Franken vorbereitet. Der Gründung dienten seit 798 Enteignungen altsächsischen Eigentums. Im Jahre 799 floh Papst Leo III. vor römischen Unruhen zu Karl nach Paderborn. Die Bistumsgründung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Flucht Leos III. aus Rom und den sich anschließenden Verhandlungen mit Karl in Paderborn zur Wiederbegründung des weströmischen Kaisertums. Nur ein Jahr später ließ sich Karl in Rom zum neuen römischen Kaiser krönen. Dem Bistum Würzburg unterstehend war das Bistum in den ersten Jahren noch nicht eigenständig. Schon der erste Bischof, der Sachse Hathumar, wurde in Würzburg ausgebildet. Um 805 erst ist das Wirken des ersten Bischofs im Bistum selbst nachweisbar. Zahlreiche Reichsversammlungen sind auch nach Karl im damals wichtigsten Bistum des alten Sachsens nachweisbar: bei Ludwig dem Frommen 815 und bei Ludwig dem Deutschen 840 und 845. Eine erste rechtliche Aufwertung erfuhr das Bistum 822 durch Ludwig den Frommen mit der Verleihung der Immunität, die adlige Gerichtsbefugnisse im Territorium ausschloss. Karl III. übertrug 885 dem Domklerus das Recht der freien Bischofswahl. Eine in der Geisteswelt des frühen Mittelalters nicht minder wichtige religiöse Aufwertung erfuhr das Bistum durch zahlreiche Stifts- und Klostergründungen (Corvey 822, Böddeken 836, Niggenkerken 863, Neuenheerse 868) und Reliquientranslationen: Hl. Liborius nach Paderborn und St. Veit nach Corvey 836.
Ottonische Blütezeit Ende des 9. Jahrhunderts führten die Streitigkeiten um das Erbe der Karolinger im Frankenreich auch im Bistum Paderborn zu Konflikten zwischen dem fränkischen Haus der Konradiner und dem (ost-)sächsischen Haus der Liudolfinger, den späteren Ottonen. Das Bistum lag am handelspolitisch wichtigen Hellweg zwischen dem Hausbesitz der Liudolfinger im Harz/Magdeburgischen und dem niederrheinischen Königsbesitz und Aachen. Der liudolfingisch geprägte Bischof Meinwerk (1009–1036) verstand es, die Nähe zu den neuen Königen aus Sachsen für sich und sein Bistum zu nutzen. In seiner Zeit kam es zur eigentlichen Konsolidierung des Bistums. Er selbst vermachte diesem seine Erbgüter und erwarb weiteren Grundbesitz. Nicht zuletzt sicherte er dem Bistum mehrere Grafschaften. In diese setzte er Ministeriale ein. Diese Maßnahmen schwächten die Macht des alten Adels. Große Bedeutung hatte er auch für den monastischen Bereich. Heinrich II. überließ ihm das Reichskloster Helmarshausen und das Stift Schildesche. Neu gegründet wurden das Abdinghofkloster sowie das Kloster Busdorf. Damit verfügten die Bischöfe über sechs Eigenklöster oder -stifte. Wirtschaftlich und politisch erlebte das Bistum unter Meinwerk eine zweite Blütezeit, die als Musterbeispiel eines königsnahen Reichsbischofs gelten konnte.
Regionale Beschränkung Machtpolitische und erste territoriale Freiheiten, die Meinwerk dem Bistum verschafft hatte, wurden in der Folgezeit, als das deutsche Königtum im 12. Jahrhundert mit den Staufern seinen Schwerpunkt nach Süddeutschland verschob, eingeschränkt. Das nun nicht mehr zentral liegende und damit in seiner überregionalen Bedeutung eingeschränkte Bistum geriet in regionale Konflikte, die auch durch den Investiturstreit verschärft wurden. Vor allem die Grafen von Werl und später insbesondere die Erzbischöfe von Köln suchten eine territoriale Ausweitung auf Kosten des Bistums Paderborn. Bei der Zerschlagung des Herzogtums Sachsen 1180 durch Barbarossa nach der Entmachtung Herzog Heinrichs des Löwen wurde das Bistum dem neuen Herzogtum Westfalen und Engern zugeschlagen; die Herzogswürde erhielt der Erzbischof von Köln. Ein wichtiges Mittel, die Macht zu behaupten und möglichst zu erhalten, waren die recht zahlreichen Städtegründungen.
Kölnisch-Paderbornischer Konflikt Die regionale Schwäche des Bistums führte zunächst zu Konflikten mit den unmittelbaren Nachbarn. Die Grafen von Schwalenberg, die Edelherren von Brakel und die Grafen von Everstein, die Erzbischöfe von Mainz, die Herren von Schöneberg, die Herren von Büren und die Edelherren zur Lippe ließen die weltliche Herrschaft auf ein Minimum beschränkt.
Gleichzeitig emanzipierte sich die Stadt Paderborn von der Bischofsmacht. Die Erzbischöfe von Köln suchten auch in der Bürgerschaft Verbündete zur Schwächung des Paderborner Bischofs. So bewegten die Kölner Erzbischöfe Philipp von Heinsberg (1167–1191) und Engelbert I. von Berg (1216–1225) Klöster und Stifte zum Abschluss von Bündnissen mit Köln. Engelbert unterstützte 1217 die Selbstbestimmung der Stadt Paderborn. Auch die Gründung und Aufwertung von Städten im Herzogtum Westfalen wurden von ihm unterstützt (unter anderem Werl, Geseke, Brilon, Obermarsberg und Rüthen).
Nach Engelberts Ermordung 1225 ließ der Druck Kölns auf Paderborn zunächst nach, aber schon Konrad von Hochstaden setzte als Kölner Erzbischof den Expansionskurs seiner Vorgänger fort. Da mit Bischof Simon I. (1247–1277) erstmals auch ein Paderborner Bischof eine aktive Territorialpolitik betrieb, kam es zur gewaltsamen Konfrontation. In der Schlacht auf dem Wülferichskamp 1254 bei Dortmund schlugen die Kölner die Paderborner Truppen. Das Paderborner Bistum drohte nun ganz an Köln zu fallen. Die Schlacht von Worringen am 5. Juni 1288 beendete jedoch die Kölner Expansion jäh. Köln musste sich auf das Territorium Herzogtum Westfalen und der Erzbischof sich auf den Titel eines Herzogs von Westfalen-Engern beschränken. Die Auseinandersetzungen zwischen Paderborn und Köln sollten für das kommende Jahrhundert ausgesetzt werden, da sich beide Herrschaften um den inneren Ausbau ihrer Territorien kümmerten.
Die Entstehung der fürstlichen Landesherrschaft und Verwaltung mini|Der Begründer des Hochstifts Bernhard V. (1321–1341)
Waren die Bischöfe seit dem 9. Jahrhundert Gerichtsherren über ihre Bauern auf ihrem Hausbesitz, so entwickelten sich unter Bischof Bernhard II. erste weltliche Amtsträgerschaften auch anderer Gebiete des Bistums. Die Grafen von Schwalenberg-Waldeck übergaben dem Bischof das wichtige Vogtei-Amt, das eigentlich die weltliche Vertretung des Bischofs darstellte. Nunmehr waren geistliche und weltliche Aufgaben in Bernhards II. Hand. Auch die wachsende Bedeutungslosigkeit des Königsdienstes der sächsischen Paderborner Bischöfe ließ Raum für den Ausbau der territorialen Herrschaft.
Bischof Bernhard V. gilt als der eigentliche Schöpfer des Hochstifts Paderborn. Schon unter seinen direkten Vorgängern Günther I. und Dietrich II. war er der eigentliche Kopf der Landesherrschaft. Auf der einen Seite verdankte er seine Macht den erstarkten Landständen,Vgl. auf der anderen Seite konnte er durch ein neues Grundgesetz seine Macht durch Einbindung der ständischen Macht des Adels, des Domkapitels und der Städte für sich nutzen. Erstmals 1309 wurde ein ständischer Rat geschaffen, der aus je vier Domherren und Ministerialen und je zwei Bürgern der Städte Warburg und Paderborn bestand. Die gegenseitige Abhängigkeit, zumal in einer krisenhaften Situation, formte allmählich verfassungsähnliche Gesetze heraus, die mehr und mehr das Hochstift Paderborn herauskristallisierten.