mini|Ehemaliges Amtshaus in Gladenbach: Sitz des Landrates des Landratsbezirks Gladenbach mini|Detail des ehemaligen Amtshauses in Gladenbach

Der Landratsbezirk Gladenbach war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen mit Sitz in Gladenbach. Gegründet 1821, ging er 1832 im Kreis Biedenkopf auf.

Geschichte Entstehung Im Zuge der Verwaltungsreform von 1821 im Großherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter in Landratsbezirken – zuständig für die Verwaltung – und Landgerichtsbezirken – zuständig für die Rechtsprechung – neu organisiert. Der Landratsbezirk Gladenbach entstand dabei aus: dem Amt Blankenstein ohne den Ort Krumbach, dem rechts der Lahn gelegenen Teil des Amtes Biedenkopf ohne den Ort Wolfsgruben,Die links der Lahn gelegenen Teile und Wolfsgruben kamen zum Landratsbezirk Battenberg (). den Orten Roßbach, Ober- und Nieder-Weidbach, Bischoffen und Wilsbach aus dem Amt Königsberg, dem Patrimonialgericht Grund Breidenbach, einem Kondominat zwischen Hessen und den Freiherren von Breidenbach zu Breidenstein und dem Patrimonialgericht Elmshausen der Herren von Elmshausen.

Die Aufgaben, die die Ämter im Bereich der erstinstanzlichen Rechtsprechung wahrgenommen hatten, wurde auf das Landgericht Gladenbach übertragen.

Weitere Entwicklung 1823 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit im Grund Breidenbach und in Elmshausen an den Staat abgetreten.So: und Die Primärquellen waren nicht zu ermitteln.

Ende In einer Gebietsreform 1832 wurden die Landratsbezirke aufgelöst und zu größeren Kreisen zusammengelegt.Art. 1 Edict, die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 55, 4. Juli 1832, S. 365–376. Deren Zuschnitt wurde kurz darauf mit einer weiteren Verordnung festgelegt, wobei die Landratsbezirke Gladenbach, Battenberg und Vöhl zum Kreis Biedenkopf vereinigt wurden.Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (563).

Sitz Sitz des Landrates war das stattliche großherzogliche Amtshaus (Marktstraße 9). Das dreistöckige Fachwerk-Gebäude von 1757 war zuvor Sitz des Amtes Blankenstein gewesen.

Anmerkungen

Literatur Willi Görich: Verwaltungs-Einteilung 1821 [Karte] = Tafel 25a. In: Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Marburg 1960–1978. [de/subjects/idrec/sn/ga/id/45 Digitalisat] Ulrich Reuling: Verwaltungs-Einteilung 1821–1955. Mit einem Anhang über die Verwaltungsgebietsreform in Hessen 1968–1981. In: Fred Schwind (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Text- und Erläuterungsband. Thorbecke, Sigmaringen 1984, ISBN 3-921254-95-7; [downloads/ga/24-26b.pdf#zoom=50 Digitalisat] (PDF)

Einzelnachweise

Gladenbach Kategorie:Gladenbach Kategorie:Ehemalige Verwaltungseinheit (Landkreis Marburg-Biedenkopf) Gladenbach Kategorie:Aufgelöst 1832