mini|hochkant=1.3|Der Koran, wichtigste Quelle der Rechtsprechung im Königreich Das Recht Saudi-Arabiens () bezeichnet die Gesamtheit der gesellschaftlichen Normen im Königreich Saudi-Arabien, die unter der absoluten Autorität des Königs stehen. Saudi-Arabien ist eine absolute Monarchie, in der der König die höchste und letzte Instanz in allen rechtlichen und politischen Fragen darstellt.
Rechtsquellen mini|Anfang des Ṣaḥīḥ al-Buchārī in der Ausgabe Bulaq (1893–1894) mit Randvermerken von al-Yunini In Saudi-Arabien basiert die Rechtsprechung auf einer sunnitisch-orthodoxen Interpretation des islamischen Rechts mit starken Einflüssen des Salafismus. Anders als in vielen anderen islamischen Staaten orientiert sich die saudische Justiz nicht ausschließlich an einer bestimmten Rechtsschule (Madhhab) des sunnitischen Islam. Stattdessen wird der Idschtihād praktiziert, eine Methode zur Interpretation der Rechtsquellen. Die hanbalitische Interpretation spielt eine bedeutende Rolle, insbesondere in Fragen der öffentlichen Moral. Als Hauptquellen des Rechts gelten der Koran, die Sunna (Hadith), der Idschmāʿ (Konsens der Gelehrten), der Qiyās (Analogieschluss) und die Ra'y (Istihsan, juristische Präferenz). Dabei werden auch die Ansichten früherer Gelehrter wie Ahmad ibn Hanbal, Ibn Taimiya und Ibn Kathīr berücksichtigt.
In der Praxis stützen sich Gerichte häufig auf Präzedenzfälle, Fatwas und Dekrete, darunter die Rechtsfragensammlungen Fatawa al-Ladschna ad-Da'ima und Fatawa Islamiyya des Ständigen Komitees für Rechtsfragen. Richter haben jedoch die Befugnis, von früheren Urteilen abzuweichen und den Idschtihād anzuwenden, was zu unterschiedlichen Urteilen in ähnlichen Fällen führen kann. Diese Rechtspraxis unterscheidet sich von anderen islamischen Rechtsschulen, wie beispielsweise der hanafitischen Schule, die als flexibler in ihrer Auslegung gilt. Die saudische Herangehensweise zielt darauf ab, Gesetze primär aus dem Koran, der Sunna und dem Konsens der frühen Generationen (salaf as-salih) abzuleiten.Jan Michiel Otto: Sharia Incorporated: A Comparative Overview of the Legal Systems of Twelve Muslim Countries in Past and Present. Leiden University Press 2010, ISBN 978-90-8728-057-4, S. 161–162.
Obwohl sich die saudische Justiz formal an islamischen Rechtsquellen wie Koran, Sunna, Idschmāʿ und Qiyās orientiert, unterliegt die Interpretation und Anwendung dieser Quellen letztendlich der Autorität des Königs. Die Flexibilität in der Rechtsauslegung ermöglicht es dem Monarchen, Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
Islamische Gesetzgebung links|mini|hochkant=1.3|Aus dem Koran: Sure 96, Verse 1–4 In Saudi-Arabien hat das religiöse Recht (Scharia), das von Religionsgelehrten (ʿUlamā', Fuqaha) in der islamischen Jurisprudenz definiert wird, mit einigen Ausnahmen allgemeine Gültigkeit. Dies unterscheidet das saudi-arabische Rechts- und Justizsystem grundlegend von dem anderer arabischer und islamisch geprägten Staaten, wo die Verfassung zwar meist eine Klausel enthält, dass das religiöse Recht (die Scharia) eine oder gar die bedeutendste Quelle der Gesetzgebung sei, diese Floskel jedoch in weitgehend säkular geprägten Rechtssystemen nur stark eingeschränkte Wirkung entfaltet. Von der Justiz oder direkt vom König erlassene Gesetze werden „Dekret“ (Nizām) genannt, da nach islamischer Auffassung allein Gott (Allah) Gesetzgeber ist. In Saudi-Arabien ist im Gegensatz zu anderen Ländern das Recht und somit auch die Scharia nicht im Einzelnen, sondern in ihrer Gesamtheit im Staate kodifiziert. Ein vereidigter Richter gilt allgemeinhin als Qādī, wobei es hier verschieden hohe Ämter gibt.
Das islamische Gesetz regelt sowohl die kultischen und rituellen Vorschriften () des Menschen als auch seine Beziehungen zu seinen Mitmenschen (). Das Gesetz achtet darauf, dass die religiösen Verpflichtungen des Einzelnen gegenüber Gott erfüllt werden und alle Beziehungen des Einzelnen zu seinen Mitmenschen – Vermögensrecht, Familien- und Erbrecht, Strafrecht unter anderem – stets diesem Gesetz entsprechen.
Das islamische Rechtssystem ist nicht kodifiziert; der Mangel an Kodifizierung führt zu Variation in Auslegung und Anwendung des Rechtes, da die Rechtsprechung nicht nur von Koran und Sunna, sondern auch vom Meinungs- oder Handlungskonsens der Gelehrten (Idschmāʿ) abhängt.
Während die Scharia offiziell als Grundlage des saudischen Rechtssystems gilt, liegt die letztendliche Interpretation und Anwendung beim König. Dies unterscheidet das saudische System von anderen islamisch geprägten Staaten, wo religiöses Recht oft nur eine begrenzte Rolle spielt.
Schiitisches Recht In den schiitischen Regionen al-Hasa und Qatif wird das Dschafaritenrecht im Bereich des Familien- und Zivilrechts ausgeübt. In den restlichen Bereichen gilt wie im gesamten Königreich das klassische Recht der Hanbaliten. Insgesamt gibt es in den schiitischen Provinzen sieben Gerichte, die das Familien- und Zivilrecht ausüben.[Human Rights Watch (2009). Denied dignity: systematic discrimination and hostility toward Saudi Shia citizens. p. 12. ISBN 1-56432-535-0].
Gewohnheitsrecht Eine Reihe von Dekreten und Gesetze in Saudi-Arabien entspringen dem sog. Gewohnheitsrecht (urf), das auf saudischer Kultur (inkl. Stammeskultur) und Tradition basieren soll. Sehr umstritten ist das Frauenfahrverbot. In Saudi-Arabien war es Frauen untersagt, Kraftfahrzeuge zu führen. Politiker und Juristen betonen immer wieder, dass der Islam selbst keine Einwände ausspreche, das Verbot sei jedoch aus den Landestraditionen ableitbar. Der König selbst soll einerseits die Aufgabe des Verbotes gutheißen, macht dies andererseits aber abhängig von der Akzeptanz im Land. Im September 2011 wurde eine Frau von einem Bezirksgericht zu 10 Peitschenhieben verurteilt, weil sie gegen das Verbot verstoßen hatte. Es handelte sich um das erste Urteil gegen eine Frau am Steuer. Die Frau ging in Berufung und letztlich griff der König gemäß Artikel 12 und 50 der Verfassung in die Justiz ein und annullierte das Urteil, weshalb die Rechtskraft der Urteile ausblieb. Eine erneute Anklageerhebung wurde vom König blockiert. Offiziell gibt es kein Verbot für Frauen, Auto zu fahren. Nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis (Führerschein) ist nicht erlaubt. Da Frauen andererseits kein Führerschein ausgestellt werden darf, liegt dieser Tatbestand stets vor, wenn eine Frau sich an das Steuer eines Fahrzeugs setzt. Am 27. September 2017 wurde vom Saudischen Königshaus angekündigt, dass es Frauen ab Juni 2018 erlaubt sein soll, Auto zu fahren. Am 24. Juni 2018 wurde das Verbot aufgehoben.
Gerichtsorganisation Die Justiz wird von einem System von Bezirksgerichten, Allgemeinen Gerichten und denen übergeordneten Kassationsgerichten (Bezirksobergerichten) sowie dem Sondergericht und Obersten Gerichtshof nach den Regeln der Scharia ausgeübt. Während bei kleinerer Kriminalität ein einzelner Richter entscheidet, sind bei einer Verhandlung im Bereich schwere Kriminalität drei Richter anwesend. Ein Richter gilt als Qādī. Die einzelnen Richter werden vom König (derzeit: Salman ibn Abd al-Aziz) auf Vorschlag des Hohen Rates in Justizfragen ernannt. Dieser Rat besteht aus zwölf erfahrenen Juristen. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist gemäß Artikel 46 der Grundordnung gesetzlich geschützt. Allein der König ist hiervon ausgenommen. Basierend auf den Artikeln 12 und 50 der Grundordnung, kann er Gerichtsurteile aufheben, ändern und Urteile sprechen. Er ist damit de facto oberster Richter mit unbegrenzten Befugnissen. Die Gewaltenteilung für Ämter und Behörden ist begrenzt, jedoch nicht eindeutig festgehalten. Die obersten Appellationsgerichte befinden sich in Mekka und Riad.
Das Rechtssystem in Saudi-Arabien unterscheidet sich von dem eines Rechtsstaates im Wesentlichen dadurch, dass nicht nur international anerkannte Verbrechen und schwere Straftaten wie z. B. Mord, Vergewaltigung oder Raub als solche angesehen werden, sondern auch Apostasie, Korruption, Diebstahl (sariqa), Rebellion und Verrat. Das Justizwesen gilt nach Menschenrechtsorganisationen weiterhin als undurchsichtig; Informationen über Häftlinge, speziell gewaltlose politische Gefangene, werden geheim gehalten, so Amnesty International im Länderbericht 2012.
Der Großmufti und stellvertretende Justizminister Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich gilt als der allgemein höchste Religionsgelehrte, dessen Meinung die Justiz mitprägt. So erklärte er in einer Fatwa im April 2005 die Zwangsehe für verboten und forderte eine schärfere Kontrolle und Bestrafung durch die Justiz, da die Zwangsehe gegen den Islam verstoße und der Prophet Muhammed einem Hadith zufolge eine Zwangsehe annullieren ließ. Zuvor wurden solche Ehen durch das Prinzip des Walī mudschbir gerechtfertigt.Women in Saudi Arabia – Grand Mufti Pronounces End of Forced Marriages. Auf qantara.de, 21. April 2005. Die Justiz beschäftigt über 700 Richter (Stand: 2011). Das Amt des Richters setzt voraus, dass ein Studium als Mufti oder Ulama absolviert ist.
Anklagen vor Gericht werden von der Staatsanwaltschaft erhoben, diese unterteilt sich in Bezirksstaatsanwaltschaften, die Sonderstaatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft. Während die Bezirksstaatsanwaltschaft der Generalstaatsanwaltschaft untergeordnet ist, ist die Sonderstaatsanwaltschaft eine unabhängige Einrichtung, die dem Innenministerium untersteht.
Der Oberste Gerichtshof 2009 wurde der „Oberste Gerichtshof“ geschaffen. Er dient der Überprüfung der Urteile durch die Bezirksgerichte und hat das Recht, sie zu kassieren. Eine primäre Aufgabe liegt darin, Verfahrensfehler zu überprüfen. Strafen mit körperlichen Sanktionen, die regelmäßig von Bezirksgerichten verhängt werden, sind in jedem Falle vom Obersten Gerichtshof zu bestätigen, andere Urteile nur, wenn der „Oberste Richterrat“ das Urteil nicht verhängen will. Der Oberste Gerichtshof wird bei strittigen Urteilen der Bezirksgerichte und Kassationsgerichte (Bezirksobergericht) auch vom Obersten Richterrat eingeschaltet, der die Urteile der Bezirksgerichte überprüft, bevor sie Rechtskraft erlangen. Gegen ein Urteil des Obersten Gerichtshofes kann der Verurteilte in Berufung gehen. Todesurteile werden vom Obersten Gerichtshof geprüft, falls der Oberste Richterrat dies wünscht. Werden sie bestätigt, werden sie an den König weitergeleitet, der als letzte Instanz endgültig entscheidet.
Der Fall Nafeek Rizana Nafeek aus Sri Lanka war im Mai 2005 als 17-Jährige verhaftet worden, da sie ein in ihrer Obhut befindliches Kind getötet haben soll. Am 16. Juni 2007 wurde sie durch ein Bezirksgericht zum Tode verurteilt. Das zuständige Bezirksobergericht hielt das Urteil aufrecht und leitete es an den Obersten Richterrat zur Gegenzeichnung weiter. Der Rat sah jedoch zusätzlichen Klärungsbedarf und verwies das Urteil deshalb zurück an die Vorinstanz. Der Fall ging daraufhin an verschiedene Gerichte zur Erörterung, bis er schließlich zum Obersten Gerichtshof zur Überprüfung eingereicht wurde. Am 25. Oktober 2010 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Todesurteil trotz bestehender Bedenken des Obersten Richterrates. Der König bestätigte das Urteil im November 2012, woraufhin es am 9. Januar 2013 vollstreckt wurde. Der Fall sorgte international für großes Aufsehen, da das Urteil trotz Bedenken innerhalb der saudischen Justiz vollstreckt wurde.
Sonderstrafgericht (Special Criminal Court)