Die Symmachianischen Fälschungen sind eine Sammlung von unechten Texten, die um das Jahr 500 im Zusammenhang mit einem Konflikt zwischen Papst Symmachus und dem Gegenpapst Laurentius verfasst wurden.
Entstehung Im Jahre 498 kam es zu einer Doppelwahl des römischen Bischofs durch konkurrierende Adelsparteien. Der Ostgotenkönig Theoderich bestimmte daraufhin Symmachus zum rechtmäßigen Amtsinhaber. Um den Jahreswechsel 500/501 kam es jedoch neuerlich zu einem Konflikt, da Symmachus von den Anhänger des Laurentius wegen verschiedener Verfehlungen angeklagt wurde, u. a. einer verkehrten Berechnung des Ostertermins. In den Jahren 501 und 502 fanden vier Synoden statt, die schließlich Symmachus in allen seinen Rechten bestätigten. Einer weiteren Synode im Jahr 506 beugte sich Laurentius endlich und zog sich aus Rom zurück.Wolfgang Kaiser: Authentizität und Geltung spätantiker Kaisergesetze: Studien zu den „Sacra privilegia concilii Vizaceni“ , München 2007, S. 343f
Dokumente Um die Position des Symmachus zu stärken, verfassten seine Anhänger im Verlauf der Auseinandersetzung verschiedene in der Vergangenheit angesiedelte Schriften. Entstanden sind sie vermutlich schon Anfang 501 in Rom. Die Schriften beinhalten im EinzelnenWolfgang Kaiser: Authentizität und Geltung spätantiker Kaisergesetze: Studien zu den „Sacra privilegia concilii Vizaceni“ , München 2007, S. 343f
die Synode des Papstes Silvester, die Gesta Liberii, die Gesta de Xysti purgatione, die Gesta de Polychronii accusatione, die Synode zu Sinuessanae.
Herausragend unter diesen Fälschungen ist die Synode des Papstes Silvester, die angeblich mit fast 300 namentlich genannten Geistlichen und unter Teilnahme Kaiser Konstantins stattgefunden haben soll. Als letzter ihrer zwanzig Beschlüsse wird dort unter der Überschrift Ut nullus dijudicet primam sedem justitiae postuliert:
Wirkung Ohne dass zunächst direkt auf die Symmachianischen Fälschungen Bezug genommen wurde – erst in der Zeit des Reformpapsttums im 11. Jahrhundert wurden verstärkt die überlieferten Schriften für das Rechtsverständnis herangezogenHorst Fuhrmann: Überall ist Mittelalter: Von der Gegenwart einer vergangenen Zeit, München, 2010, S. 54 –, ging der Anspruch der Nichtjudizierbarkeit des römischen Bischofs (prima sedes a nemine iudicatur: Der erste Stuhl wird von niemandem gerichtet) in den folgenden Jahrhunderten in das kirchliche Recht ein und findet sich auch heute noch mit diesen Worten im kanonischen Kirchenrecht (CIC Can. 1404).
Drucke und Editionen
(Editionen und deutsche Übersetzung.)
Literatur Wolfgang Kaiser: Authentizität und Geltung spätantiker Kaisergesetze: Studien zu den „Sacra privilegia concilii Vizaceni“ , München 2007, ISBN 978-3-406-55121-5 Walter Ullmann: Kurze Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Berlin, New York, 1978, ISBN 3-11-006505-3
Fußnoten
Kategorie:Geschichtsfälschung Kategorie:Christentum (6. Jahrhundert) Kategorie:Geschichte des Papsttums Kategorie:Rechtsquelle (kanonisches Recht) Kategorie:Recht (Mittelalter) Kategorie:Kirchenrechtsgeschichte Kategorie:Konzilien