Die Schweizerische Gefangenengewerkschaft (SGG), auch Bund zum Schutze der Gefangenen genannt, war ein Schweizer Verein, der vorgab, die Interessen von Strafgefangenen zu verteidigen. Die SGG wurde 1968 von bekannten Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Bern gegründet; ihr langjähriger Präsident war Walter Haesler. Politisch war sie der Mitte zuzuordnen; so erntete sie zu Beginn Kritik vonseiten rechter Medien, nach der Generalversammlung von 1973 jedoch starke Kritik von der Linken, die den Begriff „Gewerkschaft“ für sich beanspruchte. Wegen ihrer Zusammenarbeit mit den Schweizer Justizbehörden wurde sie (nicht nur) von Strafgefangenen zunehmend kritisiert, gar keine Gewerkschaft im eigentlichen Sinne zu sein bzw. nicht die Interessen von Strafgefangenen, sondern des Staates zu vertreten. Regionale Sektionen der SGG existierten bis in die 1980er Jahre, ehe der Verein sich auflöste.

Gründung und erste Jahre Am 18. November 1968 gründeten der Berner Fürsprecher und Notar Hans Ellenberger, der Zürcher Psychologe Walter Haesler, der Berner Pfarrer Kurt Marti, der Fribourger Bankdirektor René Meuwly, der Berner Geschäftsführer Hans Schmid und die beiden Berner Gemeinderäte Klaus Schädelin und Hans Martin Sutermeister in Bern die Schweizerische Gefangenengewerkschaft als „Verein im Sinne von Art. 66 ff des Schweiz. ZGB“.Schweizerische Gefangenengewerkschaft: Statuten der schweizerischen Gefangenengewerkschaft – Bund zum Schutze der Gefangenen. Artikel 1. Bern, 1968 oder 1971. „Die Namensgebung sei … mit Rücksicht auf internationale Uebereinstimmung – in Deutschland gibt es eine solche Gewerkschaft – erfolgt.“ Gemäss ihren Statuten bezweckte sie „die Wahrung der Interessen von Personen, die in der Schweiz [, ausnahmsweise auch im Auslande,] im Freiheitsentzug stehen oder gestanden sind“;Schweizerische Gefangenengewerkschaft: Statuten der schweizerischen Gefangenengewerkschaft – Bund zum Schutze der Gefangenen. Artikel 2. Bern, 1968 oder 1971. insbesondere bezweckte sie „eine teilweise Änderung der Rechtsnormen über das Strafrecht, das Strafprozessrecht, den Strafvollzug und das Disziplinarrecht.“ Der Mitgliederbeitrag betrug „jährlich 20 Franken: für Mitglieder im Freiheitsentzug wird kein Beitrag erhoben. Daneben hofft[e] man auf freiwillige Zuwendungen“. Das Sekretariat der SGG befand sich an der Aarbergergasse 46 in Bern.

Die Gründung der SGG wurde zunächst in rechten Medien misstrauisch zur Kenntnis genommen; so schreibt das katholisch-konservative Luzerner Vaterland:

Arthur Villard stand mit der SGG in Verbindung.findmittel.ch

1969 gründete die SGG zusammen mit der Deutschen und Österreichischen Gefangenengewerkschaft in Bad Nauheim den Internationalen Gefangenengewerkschaftsbund. 2 Seiten. (Auch die Deutsche Gefangenengewerkschaft galt in Linken Kreisen als skurrile Organisation.direkteaktion.org)

Ab 1970 publizierte sie ein für vierteljährliche Erscheinung konzipiertes Mitteilungsblatt mit Kommentaren zu Strafrechtsreformen, Literaturbesprechungen, Berichten über Gefängnisbesuche, Tätigkeitsprogrammen ihrer regionalen Sektionen sowie „Mitteilungen“ an ihre Mitglieder.

Im Frühjahr 1971 wurden in Bern und Zürich Sektionen der SGG gegründet; wenig später auch in Basel und in der Romandie. „Kontakte mit Anstaltsdirektoren, Behörden und ähnlichen Organisationen im Ausland“ wurden hergestellt; „ein Dokumentationszentrum für Strafrecht und Strafvollzug“ sollte aufgebaut werden.

Die Generalversammlung von 1973 und danach

Zunehmend wurde die SGG von linken Medien angegriffen. Ausschlag dazu gab vor allem die Generalversammlung der SGG vom 30. Juni 1973 im Stadtcasino Basel, bei der über 80 Angehörige, meist Jüngere, der Offenen Arbeitsgruppe zur Erneuerung des Strafvollzugs, „einem losen Zusammenschluss verschiedener lokaler Arbeitsgruppen, die sich mit der Betreuung von Gefangenen und dem Strafvollzug“ befassten, der SSG beitreten wollten. Der Vorstand der SGG lehnte aber diese Aufnahmegesuche „gesamthaft“ ab, worauf sich die „Offene Arbeitsgruppe zur Erneuerung des Strafvollzugs“ als Konkurrenzverein zur SSG herausbildete. Gemäss der Offenen Arbeitsgruppe verdiente die SGG den Namen „Gewerkschaft“ nicht, da „der Vorstand und die meisten Mitglieder nicht Gefangene, sondern Vertreter der Behörden und diesen nahestehende Kreise sind. Dies wird mit Interesselosigkeit der Gefangenen begründet“.

Noch am gleichen Tag der SGG-Generalversammlung beschloss die Offene Arbeitsgruppe zur Erneuerung des Strafvollzugs, „einen gesamtschweizerischen Verein zu gründen; die Gründungsversammlung wurde auf den 29. September 1973 festgesetzt. Die in der Romandie aktive „Groupe Action Prison“ arbeitete ab April 1974 mit der ASTRA zusammen und gab ab Sommer 1976 eine eigene Zeitschrift heraus: Le passe-muraille.“Aktion Strafvollzug ASTRA im Schweizerischen Sozialarchiv (Die ASTRA wurde „formell aufgelöst per Ende 1978“)

Ende Juli 1973 kündigten die drei Basler Strafgefangenen Lukas Althaus, Fritz Breitenstein und Walter Stürm in einem offenen Brief ihren Austritt aus der SGG an. Als Grund sieht Dieter Zeller

Die Basler National-Zeitung druckte den offenen Brief anonymisiert (d. h. nur mit den Initialen der drei Autoren) am 15. August ab, obwohl er zwei Wochen davor mit vollen Namen bereits in der Basler Abend-Zeitung gedruckt wurde; anders als die Abend-Zeitung gab die National-Zeitung der SGG aber gleichzeitig Gelegenheit für eine Replik. Darin verteidigte sich die Gefangenengewerkschaft u. a. wie folgt:

In folgenden Jahren machte die SGG wenig von sich reden.

1980er Jahre

Ca. 1981 erschien die Nr. 1 des Durchblick der Schweizerischen Gefangenengewerkschaft.findmittel.ch

Im Januar 1983 forderte die SGG mit einer Eingabe erfolglos „die eidgenössischen Räte auf, «Inhaftierten, die wegen Cannabiskonsum oder Cannabishandel verurteilt wurden, eine generelle Amnestie zu gewähren»“.

Im Mai 1983 protestierte die SGG „dagegen, dass beim Fluchtversuch eines 19jährigen Insassen im Bezirksgefängnis Zurzach (AG) in der Nacht zum Freitag gleich zur Pistole gegriffen wurde“ und wollte „in einer Petition den Grossen Rat des Kantons Aargau als Aufsichtsinstanz auffordern, eine unabhängige Untersuchungskommission einzusetzen, welche die Zustände im Bezirksgericht Zurzach überprüft.“

Im Oktober 1983 reichte sie beim Basel-landschaftlichen Landrat Petitionen „betreffend Verwirklichung der Anstaltsreform nach Art. 93ter StGB“ und „betreffend die Abschaffung der Arreststrafen in schweizerischen Strafanstalten, Untersuchungsgefängnissen und Erziehungsheimen“ ein.

Im November 1983 forderte die SGG „den Berner Grossen Rat auf, eine unabhängige Untersuchungskommission in der kantonalen Frauen-Strafanstalt Hindelbank (BE) einzusetzen“, da Insassinnen dort „von männlichem Personal geschlagen worden“ sei.

Im April 1984 trat die SGG mit einer „Forderung nach einem Insassenrat in der Strafanstalt Regensdorf“ an die Öffentlichkeit. Das grösste Problem ihrer Glaubwürdigkeit waren dabei erneut Zweifel an ihrer Repräsentativität.

Über die Auflösung der SGG ist nichts bekannt.

Quellen

Eine sehr kleine Dokumentensammlung der SGG mit Zirkularen, Statuten/Reglementen und Zeitungsausschnitten befindet sich im Schweizerischen Wirtschaftsarchiv.

Monografien

Über die Schweizerische Gefangenengewerkschaft hinterliessen die Mitgründer Kurt Marti und Hans Martin Sutermeister folgende Schriften:

Kritische Bücher:

Zeitschriftenartikel

In der Dokumentensammlung der SGG finden sich die folgenden Zeitungsausschnitte:

Petitionen

Weblinks

Dossier über die Schweizerische Gefangenengewerkschaft im Schweizerischen Bundesarchiv. Dossier über die Schweizerische Gefangenengewerkschaft im Staatsarchiv Basel-Stadt. „Stellungnahme zur neu gegründeten Gefangenengewerkschaft“ im Staatsarchiv Thurgau.

„Eingabe der Schweizerischen Gefangenengewerkschaft betreffend gesamtschweizerische Regelung des Strafvollzugs“ im Staatsarchiv Luzern.

Einzelnachweise

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