Die Rheinprovinz (auch Provinz Rheinland, Rheinpreußen oder Rheinlande genannt) war eine von 1822 bis 1945 bestehende Provinz Preußens am namensgebenden Rhein. Sie entstand 1822 als Fusion der Provinzen Jülich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein und umfasste ursprünglich das Rheinland von Kleve bis Saarbrücken, später bis Trier. Als Exklave gehörte ein Gebiet um Wetzlar und Braunfels dazu. Infolge des Ersten Weltkriegs wurden das Saargebiet abgetrennt und die damaligen Landkreise Eupen und Malmedy an Belgien abgetreten. Nach dem Zweiten Weltkrieg fiel der nördliche, unter britischer Besatzung stehende Teil an das neugebildete Land Nordrhein-Westfalen und der französisch besetzte Süden an Rheinland-Pfalz. Der Landkreis Wetzlar, eine Exklave der Provinz, wurde Hessen zugeschlagen.

Der Oberpräsident und die staatliche Verwaltungsbehörde der Rheinprovinz hatten ihren Sitz in Koblenz. In Düsseldorf wiederum waren der Landtag und der Provinzialverband ansässig, eine kommunale Selbstverwaltungskörperschaft für überkommunale Aufgaben. Die Hauptorgane dieses Gemeindeverbands waren der Landeshauptmann und der Provinziallandtag.

Geschichte Historisch ist das Rheinland vor allem durch das Römische Reich, durch das Fränkische Reich, durch die Entwicklung von Territorialstaaten unter dem Dach des Heiligen Römischen Reichs, durch die mit dem Begriff „deutsch-französische Erbfeindschaft“ bezeichneten Konflikte und durch die Industrialisierung geprägt worden.

Vor 1792 verteilte sich das spätere Gebiet der Rheinprovinz auf vier Reichskreise, den Burgundischen, Kurrheinischen, Niederrheinisch-Westfälischen und Oberrheinischen Kreis, mit über 50 Territorien, die etwa ebenso vielen Landesherren gehörten. Im Herzogtum Kleve, Teilen des Herzogtums Geldern und im Fürstentum Moers war dies der König von Preußen. Hinzu kamen etwa 30 Herrschaften, die nicht in einen Kreisverband aufgenommen waren und als reichsunmittelbar bezeichnet wurden, sowie die Reichsritterschaft in zwei Kantonen des Rheinischen Ritterkreises mit 75 Besitzern von Herrschaften oder geschlossenen Gütern.Gottfried Kentenich: Die Entstehung des Landkreises Trier. In Trierische Chronik. Lintz, Trier 1913, S. 66, dilibri.de

Im Zuge der Befreiungskriege kamen die Gebiete entlang des Rheins unter preußische Verwaltung und wurden nach dem Wiener Kongress, das die nördlichen Rheinlande im Laufe der Verhandlungen definitiv Preußen zuschlug, grundlegend neu geordnet. Die Basis für die Rheinprovinz bildeten dabei die vorübergehend geschaffenen Generalgouvernements Mittelrhein, Niederrhein und Berg.

Seine neuen Untertanen begrüßte der preußische König Friedrich Wilhelm III. in der Proklamation An die Einwohner der mit der preußischen Monarchie vereinigten Rheinländer am 5. April 1815:

Indes empfanden sich die Einwohner der Rheinprovinz oft als „Musspreußen“. Viele fürchteten insbesondere den Verlust des „Rheinischen Rechts“, was sich etwa im Köln-Düsseldorfer Verbrüderungsfest von 1843 manifestierte. Da das rheinische Bürgertum viele Errungenschaften der Französischen Revolution schätzte, war die Rheinprovinz eine Hochburg eines antiborussischen Partikularismus und der demokratischen Bewegung, besonders auch der Idee der Volkssouveränität in der Deutschen Revolution 1848/1849. Nach der Rheinkrise (1840) wurde Preußens Stellung im Westen Deutschlands andererseits zunehmend als „Wacht am Rhein“ wahrgenommen und patriotisch stilisiert.

Die Zuordnung des Rheinlands zu Preußen wurde mit der Unterzeichnung der Wiener Kongressakte am 9. Juni 1815 völkerrechtlich besiegelt. Der Historiker Thomas Nipperdey bewertete dies als grundlegend für die Geschichte Deutschlands:Wolfgang Stenke: Vereinigung der Rheinlande mit Preußen. Artikel vom 5. April 2015 im Portal deutschlandfunk.de, abgerufen am 17. Oktober 2015Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und starker Staat. Verlag C. H. Beck, München 1994, ISBN 3-406-09354-X, S. 91 (Google Books)

Noch während des Wiener Kongresses wurde durch die Verordnung über die verbesserte Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 für den absehbar wesentlich wachsenden Umfang des preußischen Staates eine Einteilung in zehn Provinzen geplant und angeordnet.Digitalfassung des Gesetzblatts auf dem Reader der Bayerischen Staatsbibliothek Die Einzelheiten der neuen Grenze mit den Niederlanden wurde am 26. Juni 1816 in einem Grenzvertrag in Aachen festgelegt. Die zunächst gebildeten beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg mit Sitz in Köln und Großherzogtum Niederrhein mit Sitz in Koblenz wurden durch Kabinettsorder vom 22. Juni 1822 zu einer Provinz vereint, die nach der Vereinigung beider Konsistorien und Medizinalkollegien die Rheinprovinzen und spätestens ab Mai 1830 Rheinprovinz genannt wurde.Max Bär: Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815. Bonn 1919, S. 144 f. Die Eingliederung blieb stets problematisch, da sowohl das Rheinland als auch Westfalen an dem Zivil- und Handelsrecht, den Handelskammern und der Gemeindeverfassung festhielten, die während der napoleonischen Herrschaft eingeführt worden waren.

Sitz des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, also der Provinzialregierung, war Koblenz. Das Oberpräsidium hatte dort zunächst seinen Sitz im ehemaligen Kurfürstlichen Schloss und ab 1911 in einem neubarocken Gebäude an der heutigen Stresemannstraße (jetzt Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord). Die Rheinprovinz gliederte sich in die fünf Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf (einschließlich des 1822 aufgelösten Kleve), Koblenz, Köln und Trier. Die Regierungsbezirke waren wiederum in Landkreise mit je etwa 30.000 bis 40.000 Einwohnern eingeteilt.

Das Gebiet der Rheinprovinz war nahezu geschlossen. Es gab drei Enklaven: Das Fürstentum Birkenfeld, später Kreis Birkenfeld, gehörte bis 1937 als Exklave zum Großherzogtum Oldenburg beziehungsweise zum Freistaat Oldenburg, bevor Birkenfeld im Rahmen des Groß-Hamburg-Gesetzes in die Rheinprovinz eingegliedert wurde. Eine weitere Enklave bildete von 1816 bis 1834 eine Exklave des Herzogtums Sachsen-Coburg, die 1819 zum Fürstentum Lichtenberg erhoben wurde. Lichtenberg wurde 1834 an Preußen verkauft, mit dem es seit 1830 in Zollunion verbunden war, und der Rheinprovinz eingegliedert. Das hessische Oberamt Meisenheim wurde 1866 angegliedert. Die einzige Exklave der Rheinprovinz bildete bis 1932 der Landkreis Wetzlar.

Als die beiden Fürstentümer Sigmaringen und Hechingen 1850 an Preußen kamen, erhielten sie vereinigt als Hohenzollernsche Lande den Status einer preußischen Provinz. Sie bildeten den Regierungsbezirk Sigmaringen, für den verschiedene Verwaltungsbeziehungen zur Rheinprovinz bestanden.

Die politische und kulturelle Eingliederung der Rheinprovinz in den Staat Preußen war eine große Herausforderung. Schließlich war das Rheinland, was Industrie und Handel betraf, weiter fortgeschritten als die übrigen, weitgehend agrarisch geprägten Provinzen, und das rheinische Bürgertum war entsprechend selbstbewusst, während im übrigen Preußen der Vorrang des Adels noch unumstritten war. Außerdem war die Rheinprovinz mehrheitlich katholisch, was ebenfalls zu Vorbehalten gegenüber der neuen Obrigkeit führte.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das westliche Rheinland 1918 durch französische, belgische, britische sowie US-amerikanische Truppen besetzt (vgl.: Alliierte Rheinlandbesetzung); die letzten Besatzungstruppen räumten 1930 und damit fünf Jahre vor dem im Friedensvertrag von Versailles vorgesehenen Termin das Rheinland. Im Versailler Vertrag wurde 1919 auch die räumliche Aufteilung neu geregelt. Der südliche Teil der Provinz Rheinland (zu den einzelnen Kreisen und Städten siehe Übersicht unten) wurde 1920 ausgegliedert und bildet mit dem ehemals bayerisch-pfälzischen Gebiet des Saarpfalz-Kreises das Saargebiet. Die Grenzziehung orientierte sich dabei an den Wohnorten der Bergleute, die in den Kohlegruben der Region arbeiteten. 1920 wurde es mit einem Mandat des Völkerbundes für 15 Jahre unter französische Verwaltung gestellt.

Mit dem Preußenschlag von 1932 wurde auch in der Rheinprovinz die Regierungsgewalt des Oberpräsidenten faktisch aufgehoben, was die nach der NS-Machtübernahme energisch betriebene Gleichschaltung erleichterte. Als nach der Saarabstimmung am 13. Januar 1935 das Saargebiet wieder an das Deutsche Reich kam, wurde es nicht wieder an die Rheinprovinz angegliedert, sondern behielt eine politische Sonderstellung, in der es faktisch immer enger mit der bayerischen Pfalz verflochten wurde, was in der Proklamation des Reichsgaues Westmark gipfelte. Im März 1936 setzte Hitler mit der deutschen Rheinlandbesetzung die Remilitarisierung durch.

mini|hochkant|Wappen der Rheinprovinz von 1926 nach einem Entwurf von Wolfgang Pagenstecher,Rheinische Heimatblätter, 1926, Nr. 8, S. 339 (Digitalisat) heute Wappen des Landschaftsverbands Rheinland: Das Wappen zeigt oben den Preußischen Adler, unten im grünen Feld einen schrägen, silbernen Wellenbalken für den Rhein, ursprünglich Symbol des Großherzogtums Niederrhein.

Noch vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs richteten die Vereinigten Staaten von Amerika in der Rheinprovinz eine Provinzialregierung mit Sitz in Bonn ein. Am 30. April 1945 beriefen sie den ehemaligen Oberpräsidenten Hans Fuchs als deren Leiter. Mit der unter den Alliierten auf der Konferenz von Jalta vereinbarten Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen wurde gemäß der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 und der am gleichen Tage erlassenen Feststellung über Besatzungszonen der nördliche Teil der Rheinprovinz – die Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf und Köln – zunächst als Nordrheinprovinz zum Teil der britischen Besatzungszone, während die südlich gelegenen Regierungsbezirke Koblenz und Trier der französischen Besatzungszone zugewiesen wurden. Nach diesem Schritt verlegten die Briten das Oberpräsidium der Provinz Nordrhein von Bonn nach Düsseldorf, entließen Fuchs und bestimmten den ehemaligen Oberbürgermeister Robert Lehr zum Oberpräsidenten.Hans-Joachim Behr: nrw2000.de, mit weiteren Dokumenten und Einzelnachweisen; abgerufen am 17. März 2013 Durch die Verordnung Nr. 46 der Militärregierung vom 23. August 1946 „Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“Verordnung Nr. 46, Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder (1946) vom 23. August 1946. In: Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, Britisches Kontrollgebiet. Jahrgang 1946, Nr. 12 S. 305 (Digitalisat des Landtags NRW) verschmolzen die Briten das Gebiet der Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf und Köln (Provinz Nordrhein) mit der ehemaligen preußischen Provinz Westfalen zum Land Nordrhein-Westfalen, um territoriale Fakten zu schaffen, da Frankreich nach dem Krieg die gesamte linke Rheinseite für sich beanspruchte (siehe Geschichte Nordrhein-Westfalens – Unmittelbare Nachkriegszeit und Gründung Nordrhein-Westfalens).Kurt Düwell: (PDF) debrige.de, Vortragsmanuskript, Düsseldorf 2006; abgerufen am 17. März 2013 Am 11. Oktober 1946 wies William Asbury, der britische Zivilgouverneur für Nordrhein-Westfalen, die nordrhein-westfälische Landesregierung schließlich an, durch eine Verordnung die noch bestehenden Oberpräsidien der Provinzen Nordrhein und Westfalen in Düsseldorf und Münster aufzuheben und ihre Befugnisse zu übernehmen, was dann am 20. Oktober 1946 auch geschahAufhebung der Oberpräsidien in Düsseldorf und Münster. „Westfälische Geschichte“, abgerufen am 8. Juli 2013 und die Provinzialgeschichte beendete.