Eigenverbrauch von Solarstrom bedeutet, dass der durch Solaranlagen selbst erzeugte Strom direkt vor Ort vom Betreiber genutzt wird. Falls mehr Strom generiert wird als vom Betreiber verbraucht werden kann, fließt der Überschussstrom je nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen – die nach Staat und Anlagengröße variieren können – in das öffentliche Netz oder muss abgeregelt werden. Im Regelfall wird dem Betreiber für nicht selbstverbrauchten Solarstrom bei Einspeisung ins öffentliche Netz eine Einspeisevergütung ausbezahlt. In Deutschland wird das durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Während bis in die 2010er Jahre in Deutschland die vollständige Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom in das öffentliche Netz der Regelfall war, gewann seitdem vor dem Hintergrund der sinkenden Einspeisevergütung der Eigenverbrauch an Bedeutung. Der Eigenverbrauch kann durch intelligenten Stromverbrauch erhöht werden, wenn Verbraucher gezielt tagsüber oder sogar zu besonders sonnigen Zeiten eingeschaltet werden. Ebenso kann durch Einsatz von Batteriespeichern der zeitliche Versatz zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch gepuffert und damit der Eigenverbrauchsanteil erhöht werden.
Regelung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz Der Gesetzgeber hat die Vergütungssätze im EEG historisch durch Degressionsmechanismen regelmäßig abgesenkt; mit dem „Osterpaket“/EEG 2023 wurden die Sätze für Dach-PV jedoch (insbesondere bei Volleinspeisung) wieder angehoben, um den Ausbau zu beschleunigen. Die eigenständige Vergütung des Eigenverbrauchs wurde zum 1. April 2012 abgeschafft. Für Neuanlagen ab 2016 ist ab 100 kW installierter Leistung die Direktvermarktung Pflicht (heute in § 20 / § 21 EEG 2023 geregelt). Solarpaket I (2024) bringt u. a. Erleichterungen für Steckersolargeräte/Balkonkraftwerke (z. B. 800 W-Wechselrichtergrenze, Sonderregeln im EEG für Inbetriebnahmen ab 16. Mai 2024).
Situation Schweiz Laut Artikel 17 des schweizerischen Energiegesetzes (EnG 730.0) können sich mehrere Grundeigentümer und Endverbraucher zum gemeinsamen Eigenverbrauch zusammenschließen, sofern die gesamte Produktionsleistung im Verhältnis zur Anschlussleistung am Messpunkt erheblich ist.
Netzparität
Die Netzparität – das heißt, dass der Selbstverbrauch günstiger ist als der Kauf des Stroms vom Versorger – ist im deutschen Energiemarkt bei neuen Anlagen seit den 2010er Jahren Realität. Die durchschnittliche Kilowattstunde (kWh) kostet aus der Eigenverbrauchsanlage nur noch 5–11 Cent (2023, siehe Stromgestehungskosten), während die durchschnittliche kWh bei den deutschen Energieversorgern durchschnittlich rund 37 Cent (Stand 2026) liegt.
Ein Teil der Ersparnis kommt daher, dass für den Selbstverbrauch keine Netzentgelte und sonstige Umlagen anfallen, die einen erheblichen Anteil des Haushaltskundenpreises ausmachen. Seit dem Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 ist dieser Anteil etwas gesunken. Die Befreiung des Selbstverbrauchs von Netzentgelten wird den Selbstverbrauchern nach wie vor zugestanden, obwohl die dezentrale Erzeugung nachweislich nicht zu einer Senkung, sondern zu einer Erhöhung der Gesamtkosten in den Verteilnetzen führt.
Seit der Vereinfachung der Anmeldung und Installation von Balkonkraftwerken (Steckersolargeräten) in Deutschland können auch Mieter und Bewohner ohne eigenes Dach am Eigenverbrauch von Solarstrom teilhaben. Mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 W und einer vereinfachten Registrierung im Marktstammdatenregister ermöglichen Balkonkraftwerke einen unkomplizierten Einstieg in die solare Eigenversorgung.
Wirtschaftlichkeit
Um den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen, können sog. Solarbatterien installiert werden. Inwiefern die Gesamtwirtschaftlichkeit der Anlage dadurch beeinflusst wird, sollte jedoch gründlich geprüft werden. Insbesondere bei Balkonkraftwerken sind die Kosten für einen Speicher im Vergleich zur umgesetzten Energie recht hoch, sodass sich ein Speicher meist erst nach vielen Jahren amortisiert.
Es gibt mittlerweile Dienstleister, die bei der Bürokratie helfen, wenn Mehrfamilienhäuser Strom vom eigenen Dach oder aus der Nachbarschaft beziehen wollen. Das Potential für Solarstrom in Städten ist groß. Der Strombezug vom eigenen Dach senkt die Stromkosten um 25 bis 40 Prozent, da gegenüber Netzstrom die Kosten für Netzentgelte und Stromsteuer entfallen.taz.de „Ein Münchner Dienstleister hilft bei der Bürokratie, wenn Mehrfamilienhäuser Strom vom eigenen Dach oder aus der Nachbarschaft wollen.“ und „Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Münchner Stadtrats ergab, dass von den insgesamt 42 Millionen Quadratmetern Dachfläche in der Stadt sich rund 15 Millionen für die Erzeugung von Solarstrom eignen.“ und „Schütze spricht von Einsparungen pro Haushalt in Höhe von 50 bis 100 Euro jährlich, weil der Strombezug aus dem teuren Netz durch Photovoltaik um 25 bis 40 Prozent sinkt.“ und „Da die Nutzer des lokal erzeugten Stroms in der Regel nicht die Eigentümer der Kraftwerke sind, fällt auf den verkauften Lokalstrom auch die EEG-Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien an. Aber immerhin wird für den Strom auf dem Weg vom Dach ins Hausnetz kein öffentliches Netz genutzt, weshalb die Netzentgelte gespart werden. Auch die Stromsteuer entfällt.“ Das könnte sich zukünftig ändern, da in der Debatte steht, für eingespeisten Strom auch Netzentgelte zu erheben. (Stand 2025)
Durch Anlagenteilverpachtung können auch Mieter den kostengünstigen Eigenverbrauchsstrom vom Mietshaus nutzen.
Einige Energieversorger bieten bereits eine Mixtur aus Solarstrom vom Dach und Ökostrom aus dem Netz an. Der damit erzielte Stromtarif liegt deutlich unter dem sonstigen Netztarif. Dies ist insbesondere für Mieter interessant, die beim kostengünstigen Eigenverbrauch von Solarstrom eher eingeschränkt sind.pv-magazine.de "In Berlin-Hellersdorf können Mieter seit Monatsbeginn den „ZuhauseStrom“ beziehen – der eine Kombination aus lokal erzeugtem Solarstrom vom Dach und Ökostrom aus dem Netz ist. Es sei das größte kommerzielle Projekt zur Direktbelieferung von Mietern mit erneuerbaren Energien, teilte Lichtblick mit. Das Anliegen dahinter sei, die Mieter den Hausbesitzern gleichzustellen, die schon lange Solarstrom vom Dach selbst verbrauchen können."pv-magazine.de " In einem Pilotprojekt sollen Mieter der Wohnbauten-Gesellschaft Stadt und Land im Gelben Viertel in Berlin-Hellersdorf Strom aus Solaranlagen direkt verbrauchen können, der von Photovoltaikanlagen auf den Dächern von 50 Mietshäusern erzeugt wird. Dazu wird der vor Ort produzierte Sonnenstrom mit zertifiziertem Ökostrom von Lichtblick kombiniert und zu einem sogenannten ZuhauseStrom-Tarif gebündelt. Die Belieferung der Haushalte soll im März 2014 beginnen. Laut Lichtblick hat dieses Modell zwei Vorteile für die Mieter. Zum einen sei der vor Ort erzeugte Strom billiger als bei herkömmlichen Stromtarifen, zum zweiten werde auch die Allgemeinheit finanziell entlastet, weil der lokal verbrauchte Strom nicht mehr ins Netz eingespeist werden muss. Daher müsse auch keine umlagefinanzierte Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz mehr gezahlt werden."pv-magazine.de „Der japanische Elektronikkonzern will in Baden-Württemberg Photovoltaikanlagen für Apartmenthäuser realisieren. Der Solarstrom soll dann kostengünstig an die Mieter verkauft werden. Bei Engpässen will Toshiba Strom am Großhandelsmark zukaufen. Das Modell soll jenseits von Photovoltaik-Einspeisevergütungen des EEG funktionieren.“
In einem etwas größeren Rahmen, aber mit dem Zweck des Eigenverbrauchs, agieren Bürgerenergiegenossenschaften und Bioenergiedörfer.
In Bayern gibt es in Zusammenarbeit mit einer Energiegenossenschaft einen Stromtarif (sog. Öko-Regionalstromtarif), der den in der Region gewonnenen Solarstrom vor Ort vermarktet. Der Solarstrom wird den Betreibern von Solaranlagen direkt abgekauft zu einem höheren Preis als die Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung entfällt also. Dieser Strom wird dann wiederum direkt an die Verbraucher am Ort verkauft. Der Strom bleibt im örtlichen Stromnetz, wodurch Netzentgelte entfallen und der Stromtarif damit günstig ist.
Mieter-Strom Einige Hauseigentümer in Deutschland installieren Solaranlagen auf dem Dach eines Mietshauses und auch Blockheizkraftwerke und verkaufen den selbsterzeugten Strom an ihre Mieter bzw. beauftragen eine Firma, welche die Installation der Anlagen und den Verkauf des Stroms übernimmt. Der selbsterzeugte Strom ist günstiger als der Strom aus dem Netz, da u. a. Transportkosten für den Strom durch das Stromnetz entfallen sowie einige Steuern. Die Teilnahme ist für die Mieter freiwillig. Die Stromlücken werden mit Strom aus dem Netz gefüllt. Mit Mieterstrom steigern Immobilienbesitzer die Attraktivität der eigenen Immobilie, weil die Nebenkosten sinken. Das Potential in Deutschland liegt bei etwa 1,5 Millionen Wohnungen.sueddeutsche.de „Mieter-Strom: Vom Dach in die Steckdose“ vom 17. März 2016, abgerufen am 18. März 2016
Komponenten einer Eigenverbrauchsanlage Eine Photovoltaikanlage für Eigenverbrauch besteht aus mehreren Komponenten. Zum einen benötigt man die Photovoltaik-Module auf dem Dach, Garagen oder an Fassaden. Zusätzlich werden Wechselrichter, Solar-Laderegler, Solarbatterien aus Lithium-Ionen und ein Energiemanagement-System benötigt. Optional kann ein intelligenter Stromzähler verwendet werden. Optional kann ein Blockheizkraftwerk verwendet werden, um bei ungünstiger Wetterlage kein Strom aus dem Netz beziehen zu müssen. Optional kann eine Wärmepumpe verwendet werden, um überschüssigen Solarstrom in das Warmwassersystem bzw. Heizsystem zu überführen.
Über die PV-Module wird Sonnenenergie genutzt und Gleichstrom erzeugt. Der Wechselrichter wandelt diesen in Wechselstrom um und speist ihn in das Hausstromnetz ein. Ein Energiemanagement-System steuert den Verbrauch der einzelnen Geräte und koordiniert die Einspeisung in das Batteriesystem. Solar-Laderegler sorgen dafür, dass die Batterie mit dem richtigen Strom geladen wird, und fangen zu hohe oder niedrige Ladespannungen bzw. -ströme ab. Die Abrechnung des Eigenverbrauchs mit dem öffentlichen Energieversorger findet über eine spezielle Anordnung der Stromzähler statt.
Bereits bestehende PV-Anlagen können mit dem Solar-Laderegler, Energiemanagementsystem und der Batterie nachgerüstet werden. Für neue Anlagen gibt es Produkte, welche Wechselrichter, Solar-Laderegler und intelligentes Energiemanagement-System in einem Gerät vereinen. Dies macht die Errichtung leicht und schnell (komplette Anlage innerhalb eines Tages) und für den Besitzer einfach zu bedienen.
Speicherung der Energie
Ein Energiemanagement-System speichert überschüssige Sonnenenergie, die produziert, aber nicht sofort selbst verbraucht wird, in eigenen Solarbatterien. Strom aus dem Öffentlichen Netz wird meist nicht zur Beladung der Batterie verwendet. Ausnahme ist z. B. die Einbindung der Solarbatterie in einen Schwarmspeicher für Netzdienlichkeiten. Mit Batterie-Speichersystemen lassen sich Netzausfälle überbrücken bzw. instabile Netze absichern. Steigende Strompreise einerseits und der Preisverfall bei Wechselrichtern und Batterien andererseits führten dazu, dass gespeicherter Solarstrom günstiger als Netzstrom ist. Mittlerweile (2/2014) sind die Preise für Akkus stark gefallen. Ebenso sind die Stromgestehungskosten für Solaranlagen stark gefallen, so dass man trotz Speicherung deutlich unter den Kosten für Netzstrom bleibt.
Neben der Speicherung elektrischer Energie sind auch andere Speicherformen in geringem Umfang nutzbar: Kältespeicherung, z. B. durch Aufladen von Gefriertruhen auf Tags −32 °C mittels Solarstrom, Nachts Anhebung auf −18 °C Wärmespeicherung bei Erdwärmepumpensystemen durch Umkehrung des Wärmeflusses oder durch bevorzugte Aufladung des Pufferspeichers