Der Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung fand am 3. November 2013 im Land Berlin statt. Auslöser war ein gleichnamiges Volksbegehren, mit dem die Rücküberführung des Berliner Stromnetzes in den Besitz der Landes Berlin (Rekommunalisierung) und die Gründung eines Stadtwerkes angestrebt wurde. Das öffentliche Unternehmen BEWAG, die ursprüngliche Betreibergesellschaft des Berliner Stromnetzes, war im Verlauf der 1990er Jahre in mehreren Schritten privatisiert worden und zum Zeitpunkt des Volksentscheids als Stromnetz Berlin GmbH im Eigentum von Vattenfall.

Beim Volksentscheid stimmten 83 % der Abstimmenden mit „Ja“, diese machten jedoch nur 24,1 % der Stimmberechtigten aus, das Volksbegehren war damit unecht gescheitert. Das in Berlin geltende 25-%-Zustimmungsquorum wurde somit um 21.374 „Ja“-Stimmen verfehlt, die Abstimmung galt mithin als ungültig.

Gleichwohl trat das Land Berlin in Verhandlungen mit Vattenfall über einen Rückkauf der Stromnetz GmbH, der schließlich 2021 erfolgte. Zumindest eines der Kernanliegen des Volksbegehrens wurde damit umgesetzt, wenngleich der Vorschlag zur Gründung eines Stadtwerks nicht aufgegriffen wurde.

Hintergrund Im Jahr 1997 verkaufte das Land Berlin seine Mehrheit von zuletzt 50,7 Prozent an dem städtischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Bewag an ein Industriekonsortium aus VEBA, VIAG und Southern Electric. Nach mehreren Weiterverkäufen wurde die Bewag zu einer Tochtergesellschaft von Vattenfall. Das operative Geschäft wurde zunächst ausgegliedert und dann in einem zweiten Schritt aufgeteilt. Das Berliner Verteilnetz wurde auf die Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH übertragen, Kundenservice und Vertrieb übernahmen zwei Gesellschaften mit Sitz in Hamburg.

In den 2000er Jahren nahm die Kritik in Teilen der Berliner Stadtgesellschaft an den Privatisierungen verschiedener öffentlicher Betriebe zu. Nachdem durch eine Verfassungsänderung im Jahr 2006 die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheid in Berlin gesenkt wurden, entstand die Idee, mit den Mitteln der direkten Demokratie eine Rekommunalisierung verschiedener vormals öffentlicher Unternehmen der Daseinsvorsorge zu erreichen. Den ersten Schritt in diese Richtung unternahm das Volksbegehren für die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben, das im Februar 2011 im Volksentscheid angenommen wurde. Von diesem Erfolg angespornt entstand die Idee, ein vergleichbares Volksbegehren für die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung zu unternehmen. Weiterhin lief die Konzession für den Betrieb des Berliner Stromnetzes zum Jahresende 2014 aus, wodurch ein planmäßiger Betreiberwechsel möglich gewesen wäre.

Der Weg zum Volksentscheid Antrag auf ein Volksbegehren mini|Logo des Berliner Energietischs mini|Der Berliner Energietisch sammelt Unterschriften für den Antrag auf das Volksbegehren beim Myfest Im Sommer 2011 formierte sich der Berliner Energietisch, ein Bündnis von rund 50 Organisationen, mit dem Ziel die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung durch einen Volksentscheid zu erwirken. Dazu gehörten unter anderem die Berliner Sektionen von Attac, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Grünen Liga, der Volkssolidarität und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie lokale Organisationen wie der Berliner Mieterverein, die Berliner MieterGemeinschaft und die in der Interventionistischen Linken organisierte Gruppe Für eine linke Strömung. Das Bündnis verstand sich als parteiunabhängig, wenngleich es von verschiedenen Berliner Gliederungen der SPD, der Grünen, der Linken, Piraten und ÖDP unterstützt wurde.

Als Begründung für die Notwendigkeit der Rekommunalisierung führte das Bündnis die Klimakatastrophe an, der bislang nicht wirksam begegnet werde. Deshalb sei eine grundlegende Energiewende sowohl bei der Energieerzeugung als auch beim Verbrauch erforderlich. Dies müsse sozial verträglich geschehen, da bei steigenden Energiepreisen auch die Energiearmut zunehme. Nach den Privatisierungen der Landesbank Berlin und der Berliner Wasserbetriebe hielt das Bündnnis darüber hinaus einen Ausbau der demokratischen Kontrolle in dem angestrebten neuen Berliner Stadtwerk für notwendig.

Der Antrag auf ein Volksbegehren wurde Anfang 2012 der Senatsverwaltung für Inneres angezeigt, die Unterschriftensammlung zum 6. März 2012 zugelassen. Unter dem Slogan „Neue Energie für Berlin – demokratisch, ökologisch, sozial“ wurden bis zum 3. Juli 2012 insgesamt 30.660 gültige Unterschriften gesammelt. In einer dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegebenen Stellungnahme vom 17. August 2012 äußerte der Senat von Berlin inhaltliche Bedenken, erhob jedoch keine rechtlichen Einwände gegen das beantragte Volksbegehren. Das Abgeordnetenhaus selbst verzichtete innerhalb der gesetzlichen Frist auf eine Behandlung des Anliegens. Entsprechend beantragte der Berliner Energietisch die Durchführung des eigentlichen Volksbegehrens, wobei der Titel formal geändert wurde in „Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung“.

Volksbegehren Volksbegehrenskampagne mini|Unterschriftensammlung durch den Omnibus für Direkte Demokratie am 7. Mai 2013 mini|350px|Abschlusskundgebung des Berliner Energietischs zum Volksbegehren „Neue Energie für Berlin“ am 31. Oktober 2013 am Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus Am 25. Januar 2013 wurde das Volksbegehren im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht, die Eintragungsfrist begann am 11. Februar und endete am 10. Juni 2013. Bis zum Ende der Eintragungsfrist konnten 271.496 Unterstützungsbekundungen gesammelt werden, von denen 227.748 als gültig anerkannt wurden. Das geforderte Unterschriftenquorum von 7 % der Berliner Stimmberechtigten wurde somit überschritten.

Unterstützungsbekundungen für das Volksbegehren nach Berliner Bezirken(Unterschriftenquorum: 7 % der Stimmberechtigten = 173.855 Personen) Bezirk Anzahl Anteil der Stimm-berechtigten21.17610,5 %32.71518,9 %35.19212,4 %18.3418,4 %6.7204,1 %16.3267,5 %20.1988,7 %19.7419,7 %21.20310,6 %11.3565,6 %16.6778,2 %8.1034,5 %227.7489,2 %

Ziele des Volksbegehrens Gegenstand des Volksbegehrens war das „Gesetz für die demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung in Berlin (EnergieVG)“.Der Volltext des begehrten Gesetzes wurde im Amtblatt für Berlin am 20. September 2013 veröffentlicht und war ebenfalls in der Abstimmungsbroschüre aufgeführt: Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung, S. 4–14. Zu den zentralen Inhalten des Volksbegehrens gehörte: Die Errichtung von Stadtwerken als Anstalt öffentlichen Rechts, um Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen und Energieeinsparmöglichkeiten zu nutzen, die Errichtung einer Netzgesellschaft als Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Ziel, die Stromnetze zum 1. Januar 2015 zu übernehmen, dem Entgegenwirken von Energiearmut sowie die Schaffung von demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten in den neuen zu errichtenden öffentlichen Unternehmen.

Konkret sah der Gesetzentwurf die vor, öffentliche Stadtwerke für die Steuerung der Energiewende in Berlin zu errichten. So sollten die Stadtwerke sich hundertprozentig auf die Erzeugung und den Vertrieb von Erneuerbaren Energien konzentrieren und als integrierter Energiedienstleister ihre Kundinnen und Kunden gezielt bei der Energieeinsparung unterstützen. Weiterhin wäre es ihre Aufgabe gewesen, Energiearmut entgegenzuwirken, indem sie sozial verträgliche energetische Gebäudesanierungen ermöglicht, für einkommensschwache Haushalte die Anschaffung sparsamer Haushaltsgeräte fördert und generell keine Stromsperren verhängt.

Der Zweck der Netzgesellschaft war die Übernahme der Stromnetze, wobei ein landeseigener Betrieb, der den Zuschlag in dem laufenden Vergabeverfahren für das Stromnetz erhalten hätte, in der neuen Netzgesellschaft aufgegangen wäre. Die Netzgesellschaft sollte neben dem Betrieb des Netzes auch für dessen Ausbau entsprechend der sich ändernden Produktions- und Verbrauchsstrukturen durch die Energiewende sorgen. Allen bisher im Netzbetrieb Beschäftigten sollte die Übernahme durch die zu gründende Netzgesellschaft angeboten werden, bei Übernahme der bestehenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Die Zahl der Beschäftigten soll während der Laufzeit des Konzessionsvertrags stabil bleiben.

In beiden öffentlichen Unternehmen sollten Struktruren der demokratischen Mitsprache durch Bürgerbeteiligung und direktdemokratische Instrumente deutlich ausgebaut werden. Stadtwerke und Netzgesellschaft sollten jeweils durch einen 15-köpfigen Verwaltungsrat kontrolliert werden, dem neben der Wirtschafts- und der Umweltsenatorin oder -senator sieben Personen zur Vertretung der Beschäftigten angehören, sowie sechs direkt von allen in Berlin mit Erstwohnsitz Gemeldeten Mitgliedern. Die Sitzungen des Verwaltungsrates sollten grundsätzlich öffentlich sein. Mindestens einmal jährlich sollte eine berlinweite Versammlung zu den Angelegenheiten der Unternehmen abgehalten werden, bei der die Anwesenden Empfehlungen und Themen an den Verwaltungsrat beschließen könnten. Weiterhin sollte die Möglichkeit eine direktdemokratische Initiative an den Verwaltungsrat geschaffen werden, mit der Anliegen dort eingebracht (3000 Unterstützungsbekundungen) oder auch Befragungen der Kundinnen und Kunden (5000 Unterstützungsbekundungen) angestoßen werden können sollten. Zuletzt war die Berufung einer Ombudsperson in beiden Unternehmen beabsichtigt, die als Beschwerdestelle für Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte dienen sollte.

Stellungnahmen zum Volksbegehren In der Abstimmungsbroschüre stellte der Berliner Energietisch die Vorteile des begehrten Gesetzentwurfes heraus: Durch die Rekommunalisierung komme ein wesentlicher Baustein der Daseinsvorsorge wieder in öffentliche Hand, das ermögliche eine demokratische Kontrolle und Steuerung der Energieversorgung, wodurch einerseits die Energiewende in sozial verträglicher Weise umgesetzt werden könne und zudem alle erwirtschafteten Gewinne dem öffentlichen Haushalt und damit der Allgemeinheit zugute kämen.Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung, S. 16–23.

Sowohl der Berliner Senat als auch das Abgeordnetenhaus (mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD und CDU) empfahlen die Ablehnung des Volksbegehrens. In seiner Stellungnahme hielt der Berliner Senat den zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf „in wesentlichen Teilen für überflüssig und in anderen Teilen für falsch“.Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung, S. 24–26. Die Gründung eines Stadtwerks als Anstalt des öffentlichen Rechts berge Haftungsrisiken für die Öffentliche Hand in Milliardenhöhe. Die Gründung einer Netzgesellschaft sei bereits erfolgt, mit der sich Berlin für die Konzession des Energienetzes bewerben werde, das begehrte Gesetz sei daher in diesem Punkt schlicht überflüssig. Die Festlegung auf Energie aus erneuerbaren Energien ignoriere teilweise bundesgesetzliche Vorhaben und sei schlicht nicht umsetzbar. Das Abgeordnetenhaus schloss sich diesen Argumenten im Wesentlichen an und strich vor allem die hohen finanziellen Risiken der vorgeschlagenen Rechtsform (Anstalt des öffentlichen Rechts) heraus, in dem zudem das Parlament keine Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden könnten.Die Landesabstimmungsleiterin Berlin (Hrsg.): Amtliche Information zum Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung, S. 27–28.

Kritik am Umgang mit dem Volksbegehren Neben den inhaltlichen Stellungnahmen zum Volksbegehren wurde auch der politische Umgang mit ihm seitens des Senats des kritisiert.