Das Motto Fördern und Fordern (gelegentlich auch Fordern und Fördern oder auch Fördern durch Fordern) bringt auf plakative Weise die Grundlage des sozialpolitischen, arbeitsmarktpolitischen, integrationspolitischen und bildungspolitischen Konzeptes des aktivierenden Staates auf den Punkt. Klienten bzw. Schüler sollen sowohl „aktiviert“ („gefordert“) als auch in ihrem Streben nach Eigenverantwortung und Erfolgsorientierung unterstützt („gefördert“) werden. Zur Förderung gehört allerdings auch die Unterstützung nicht (mehr) Leistungsfähiger, allerdings nach Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips.

Das Motto „Fördern und Fordern“ ist dem Motto „Zuckerbrot und Peitsche“ sprachlich nachempfunden,Siehe auch die literarisch-dystopische Bearbeitung dieses Themas bei Joachim Zelter: Schule der Arbeitslosen, Tübingen 2006, ISBN 978-3937667713. wird allerdings überwiegend auf die Verhältnisse in demokratisch verfassten Staaten angewandt.

Geschichte des Mottos In Deutschland wurde die Diskussion zum aktivierenden Staat zunächst zur Bundestagswahl 1998 von der SPD unter dem Stichwort „Neue Mitte“ geführt. Die sozial- und steuerungspolitischen Ziele eines aktivierenden Sozialstaates im Sinne eines Gewährleistungsstaates wurden nach dem Regierungswechsel unter anderem vom damaligen Kanzleramtsminister Bodo Hombach ausführlich skizziert: „Der Staat muss nicht nur die negativen Auswirkungen eines Subsystems (Wirtschaft, Gesellschaft, Politik) auf das andere ausgleichen bzw. regulativ verhindern, sondern gewährleisten und organisieren, dass Subsysteme optimal aufeinander bezogen sind. Beispielsweise muss das Sozialsystem so konzipiert sein, dass es die Wiederaufnahme von Erwerbsarbeit und die Eigeninitiative optimal vorbereitet und unterstützt. Eine neue Balance von individuellen Rechten und Pflichten, die Forderung, der verwaltende, Recht setzende und Daseinsvorsorge betreibende Staat müsse seinen Bürgern wieder mehr zutrauen und zumuten - das alles bedeutet nicht den kaltschnäuzigen Rückzug des Staates aus der Verantwortung. Im Gegenteil: Es geht um ein neues Steuerungsmodell, das sehr viel mehr Kreativität braucht, Innovationsbereitschaft und den langen Atem vorausschauender, aktivierender Politik.“

Da das Schröder-Blair-Papier heftigen Widerstand von Seiten der Gewerkschaften sowie in der politischen Öffentlichkeit hervorrief, wurden Reformen in Richtung einer aktivierenden Sozialpolitik im Anschluss daran eher verhalten propagiert. Der Slogan Fordern und Fördern [sic!] wurde gleichwohl zur Legitimation der schließlich realisierten Reformen in der Arbeitsmarktpolitik genutzt, die ihren vorläufigen Höhepunkt in den Hartz-Gesetzen fanden.Irene Dingeldey: Aktivierender Wohlfahrtsstaat und sozialpolitische Steuerung. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 8–9/2006. 17. Februar 2006 Aufschlussreich ist es, dass im Laufe der Zeit die beiden Begriffe „Fordern“ und „Fördern“ zunehmend in umgekehrter Reihenfolge benutzt wurden.

In der Bildungspolitik wurde das Motto Fördern und Fordern erstmals 2006 von der staatlichen Exekutive (der Kultusministerkonferenz) benutzt.

Anwendungen Deutschland Sozial- und Arbeitsmarktpolitik Nach dem Konzept einer aktivierenden Sozialpolitik wird „soziale Gerechtigkeit“ stärker als Verfahrensgerechtigkeit und weniger als Ergebnisgerechtigkeit und „soziale Sicherheit“ stärker als Grundsicherung und weniger als Sicherung des relativen sozialen Status interpretiert.Werner Schönig: Aktivierende Sozialpolitik. Lexikon der Sozialen Marktwirtschaft (Hrsg.: Konrad-Adenauer-Stiftung) Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ist der Sozialstaat nur dann verpflichtet, einem mittellosen Menschen in Not zu helfen, wenn dieser sich nicht selbst helfen kann bzw. wenn andere Instanzen nicht vorrangig zur Hilfe verpflichtet sind. Falls dem Hilfebedürftigen im Kontext des Fürsorgeprinzips Hilfe zusteht, erfolgt diese als Hilfe durch den Staat in einer Höhe, die seine Existenz und die seiner Angehörigen sichert.

Der Ökonom und Philosoph Birger P. Priddat formuliert es so: Der Staat beginnt, sich als social investor zu verstehen, der Sozialtransfers nicht aufgrund von Bedarfen auszahlt, sondern aufgrund von Kriterien, die vornehmlich dazu dienen, einen re-entry der Anspruchsberechtigten in eigene Einkommensselbständigkeit zu erwirken. Erreicht der Staat das Ziel dieser modifizierten Sozialpolitik, erreicht er einen return on investment in Form von, erstens, eingesparten Sozialzahlungen und, zweitens, in reellen Steuereinnahmen. Der Staat bekommt ein Kriterium der Effektivität seiner Sozialleistungen. Erreicht der Staat das Ziel nicht, bleiben weiterhin tradierte Formen des Sozialtransfers bestehen. Doch werden diese Zahlungen jetzt aufgrund erwiesener Inkompetenz der Bürger für einen re-entry gezahlt, nicht aufgrund von schematischen Anspruchsberechtigungen. S. 1.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige Mit der Durchsetzung des Konzepts der aktivierenden Sozial- und Arbeitsmarktpolitik seit den 1990er Jahren in den meisten westlichen Industriestaaten wurde die Parole: „Workfare, Work First und ‚Fordern und Fördern‘“ ausgegeben.Regina Konle-Seidl: Hilfereformen und Aktivierungsstrategien im internationalen Vergleich. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. IAB-Forschungsbericht 7/2008, S. 47 Die entsprechenden Konzeptionen beziehen sich auf Arbeitslose, die nicht (mehr) Anspruch auf Leistungen aus Systemen wie (in Deutschland) der Arbeitslosenversicherung haben (welche nicht Hilfebedürftigkeit als Leistungsbedingung voraussetzen).

Kapitel 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch trägt die Überschrift „Fördern und Fordern“. Das Zweite Buch beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeit Suchende, d. h. für erwerbsfähige Arbeitslose. Anders, als es der Wortlaut der Kapitelüberschrift vermuten lässt, beginnt das Kapitel mit dem „Grundsatz des Forderns“. SGB II lautet in der Fassung vom 24. März 2011:

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen. (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

Erst SGB II befasst sich mit „Leistungsgrundsätzen“, also mit Grundsätzen für die Förderung bedürftiger Arbeitsloser. Der Regelung zufolge können Leistungen zur Eingliederung in Arbeit „erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind.“ Das ist dann nicht der Fall, wenn ein Antragsteller im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sich selbst helfen kann (z. B. indem er auf eventuell vorhandene Ersparnisse zurückgreift), wenn Angehörige zum Unterhalt des Antragstellers verpflichtet sind, wenn es andere Zahlungspflichtige (z. B. Sozialversicherungen) gibt, deren Leistung als vorrangig gilt, oder wenn der Antragsteller eine vom Staat als zumutbar erklärte Arbeit annehmen und damit seinen Unterhalt verdienen kann.

Dem IAB zufolge gibt es vier Strategien der Aktivierung arbeitsloser Hilfebezieher, bezogen auf „(1) fähige und arbeitswillige; (2) fähige aber unwillige; (3) willige aber unfähige; (4) unfähige und unwillige“ Arbeitslose.Regina Konle-Seidl: Hilfereformen und Aktivierungsstrategien im internationalen Vergleich. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. IAB-Forschungsbericht 7/2008, S. 46 Da als arbeitslos nur derjenige gilt, der im Prinzip auf dem Ersten Arbeitsmarkt vermittelbar ist, ist mit „Fähigkeit“ nicht die Erwerbs- bzw. Arbeitsfähigkeit, sondern die Beschäftigungsfähigkeit gemeint.

Nicht-erwerbsfähige Hilfebedürftige Im Alter und bei Erwerbsminderung können erwerbsunfähige Hilfebedürftige nach denselben Bedingungen wie Erwerbsfähige Leistungen vom Staat auf der Grundlage des Fürsorgeprinzips (als Grundsicherung) beanspruchen. Lediglich zur Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit sind solche Personen nicht verpflichtet.Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. 20. Januar 2017 Der Aspekt des Forderns ist bei diesem Personenkreis stark reduziert; er beschränkt sich weitgehend auf das Gebot des Rückgriffs auf vorhandenes Vermögen. In Deutschland werden Leistungen für diesen Personenkreis auf der Grundlage des Zwölften Buches Sozialgesetzbuches gewährt.

Pädagogik und Schulpolitik 2006 tauchte der Begriff „Fordern“ zum ersten Mal an zentraler Stelle in der deutschen Bildungspolitik auf: „Fördern und Fordern – eine Herausforderung für Bildungspolitik, Eltern, Schule und Lehrkräfte“ heißt die gemeinsame Erklärung der Bildungs- und Lehrergewerkschaften und der Kultusministerkonferenz. Hier wurde Fordern in unauflöslicher Kopplung mit Fördern zu einem „Prinzip“ in Schule und Unterricht, das

helfen soll, dass Lehrkräfte sich stärker den einzelnen Schülern widmen können; bei Schülern und Eltern und in der Gesellschaft zu einem positiveren Verständnis von Lernen und Leistung führen soll; helfen kann, die Ergebnisse interner und externer Evaluation in schulische Qualitätsentwicklung und individuelle Förderung einzubeziehen; dafür sorgen soll, einzelne Phasen der Bildungsbiographie miteinander zu verzahnen.Gerhard Eikenbusch: Ein bescheidener Vorschlag zur Abschaffung von Ängsten und Wunschträumen über „Fordern“. In: Pädagogik. Ausgabe 3/2014

Das Niedersächsische Kultusministerium betonte im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform Anfang der 2000er Jahre, dass es aus der Sicht der Sonderpädagogik immer selbstverständlich gewesen sei, dass mit Förderung die gezielte Förderung des jeweils einzelnen Schülers als Individuum gemeint sei. Dieser Ansatz gelte nunmehr auch für die allgemeine Pädagogik. In allen Schulen müssten Förderpläne entwickelt werden; denn „Fördern setzt immer die Erhebung des aktuellen Lernstandes und der Lernvoraussetzungen des einzelnen Schülers bzw. der Schülerin voraus, mit der Absicht auf der Grundlage dieser Lernstandsanalyse die Planung der nächsten Lernschritte vorzunehmen.“Karlheinz Drechsel: . Niedersächsischer Bildungsserver Dieser Ansatz werde jedoch von einigen Pädagogen und Politikern als „Kuschelpädagogik“ abgewertet. Die Kategorie des Forderns komme Drechsel zufolge in einer Schulstruktur ins Spiel, in der Förderung bedeute, bestimmten „Schülern zu helfen, ihre Leistungsdefizite im Vergleich zur Bezugsgruppe auszugleichen.“ Eine solche Schulstruktur gehe von „jahrgangsgleichen, weitgehend leistungshomogenen Lerngruppen [aus], die zur selben Zeit mit dem selben Tempo den selben Stoff aufnehmen. Wer in einem so geschaffenen Lernarrangement unter dem Leistungsdurchschnitt bleibt, bedarf der Förderung; wer dagegen höhere als Durchschnittsleistungen zu bringen vermag, kommt in den Genuss des Gefordert-Werdens.“