mini|hochkant|Wappen derer von Rautenberg-Klinski 1357 Klinski, auch Klinski von Rautenberg bzw. von Rautenberg-Klinski ist der Name eines alten pommerellischen Adelsgeschlechts.Marianna von Klinski-Wetzel: Stammliste der Familie v. Klinski, v. Rautenberg-Klinski, in: Altpreußische Geschlechterkunde. Familienarchiv Zv. 21 (1999), 121–171
Daneben gab es noch ein weiteres Adelsgeschlecht des Namens Klinski mit dem Wappen Swiat.
Entgegen einer anders lautenden QuelleEmilian von Źernicki-Szeliga: Der Polnische Adel und die demselben hinzu getretenen andersländischen Adelsfamilien, 2 Bände, Hamburg 1900 gab es kein Adelsgeschlecht Klinski mit dem Wappen Newlin. Zu dem Irrtum kam es offensichtlich durch Auswertungen der Huldigungsliste von 1772 durch den Autor Emilian von Źernicki-Szeliga. Beim Huldigungsakt auf der Marienburg siegelte ein Herr v. Lukowitz-Newlin mit dem eigenen Wappen Newlin im Auftrag des Franz von Klinski (Wappen Junosza), Fähnrich von Braclaw auf dem Rittergut Niezorowo bei Tuchel, der nicht persönlich zur Huldigung erscheinen konnte.Genealogie Klinski
Rautenberg-Klinski (Wappen Junosza) Geschichte Ursprung mini|100px|Rautenberg (Hildesheim) Die Herren von Rautenberg-Klinski entlehnten ihren Namen dem Stammsitz Klinsch im Kreis Berent in Westpreußen, der im Jahr 1295 mit einem Privileg als adliges Landgut erstmals erwähnt wird. Sie entstammten jedoch nicht der kaschubischen Urbevölkerung, sondern sind als Kolonisatoren aus dem Heiligen Römischen Reich ins Land gekommen (sogenannte „Landeseinzöglinge“).Gottfried Lengnich: Geschichte der preußischen Lande, Bd. IV, S. 56, 107, 109 Die Abkunft der Familie von Rautenberg-Klinski von der Familie von Rautenberg (Hildesheim) wird angenommen (näheres zur Verbindung der Geschlechter siehe unter Rautenberg (Adelsgeschlecht)).Gustav Kratz, Johann Ludwig Quandt, George Adalbert von Mülverstedt, Wilhelm Stettin: Geschichte des Geschlechts v. Kleist, 2. Teil, Allgemeine Geschichte, 2. Auflage Bergisch Gladbach 2007, S. 92, 201 Die Herren von Klinski zählten zum Lehnsadel des Deutschen Ordens im Deutschordensstaat und im ausgehenden Mittelalter zum Adel in Preußen Königlichen Anteils. Mit den Teilungen Polens wurden die Herren von Klinski in den preußischen Adel aufgenommen. Nach Abschaffung der Adelsprivilegien mit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung zu Beginn der Weimarer Republik im Jahre 1919 waren sie Mitglied in der Deutschen Adelsgenossenschaft. Am 26. Oktober 2002 erfolgte durch das Deutsche Adelsarchiv in Marburg die erneute adelsrechtliche Anerkennung der Zugehörigkeit zum Deutschen Adel für die ehelichen Nachkommen des Viktor v. Klinski im Mannesstamm.Genealogie Klinski
Nationale Ausrichtung Die nationale und religiöse Ausrichtung der Familie von Rautenberg-Klinski ist eng mit den politisch-religiösen Umbrüchen der Zeit und Region verknüpft.
Im Preußischen Bund forderten auch Mitglieder der Familie von Klinski nach der Schlacht bei Tannenberg mehr Rechte bei der Regierung des Ordensstaates, was im Dreizehnjährigen Krieg mündete. So waren Steffen und Jocob von Clinsch (auf Groß Clinsch) bis 1452/53 Mitglieder im Preußischen Bund.Max Toeppen (Hrsg.): Die Ständetage Preussens unter der Herrschaft des Deutschen Ordens, Leipzig 1878, Reprint Aalen 1974, Bd.III, S. 477/654 Im Ergebnis konnte sich der westliche Teil des Bundes der Ordensherrschaft entziehen und verband sich als „Preußen königlichen Anteils“ in einer Union mit dem Königreich Polen.
Trotz dieser politischen Annäherung an Polen wurde mit dem ius indigenatus (sog. „Recht der Einheimischen“) gleichzeitig wieder von einer Einheit mit Polen abgerückt und die eigene Unabhängigkeit verteidigt. Noch bis in das Ende des 17. Jahrhunderts bleibt das ius indigenatus ein Leitmotiv ständischer Politik. Ein gutes Beispiel hierfür stellt der Kampf des Christoph von Klinski um seine Stellung als Abt im Kloster Pelplin dar. Auch nach den Teilungen Polens wurde noch bei der Besetzung von Ämtern (z. B. im Kloster Pelplin) auf das ius indigenatus Bezug genommen und, wenn auch häufig erfolglos, auf das Selbstverwaltungsrecht der pommerellisch-westpreußischen Stände gedrungen.
Nach den Teilungen Polens wendet sich ein Teil der Familie wieder dem ursprünglichen deutschen Kulturkreis zu, ein anderer Teil verbleibt polnisch orientiert. So heiratete z. B. Vincentina Malvina von Klinski (1847–1913), Tochter des Michael von Rautenberg-Klinski, den polnisch-nationalistischen Historiker Adalbert von Winkler, der unter dem später wieder polonisierten Namen Wojciech Kętrzyński bekannt wurde.
Religiöse Ausrichtung Auch die religiösen Umbrüche der Zeit gingen an der Familie von Klinski nicht spurlos vorüber. So fand die Reformation nicht nur im östlichen Teil des Ordensstaates Zuspruch, der 1525 die Reformation einführte und den Ordensstaat in das weltliche Herzogtum Preußen umwandelte. Auch im Preußen Königlichen (polnischen) Anteils führten die meisten Städte die Reformation durch. Das Ermland wiederum blieb katholisch, und von hier aus wirkte Stanislaus Hosius als Hauptinitiator der Gegenreformation in Polen. Entsprechend neigten auch jene Mitglieder der Familie von Rautenberg-Klinski dem Lutherischen Glauben zu, die in das Danziger Patriziat eingeheiratet hatten.Gottfried Lengnich, Bd. IV S. 191; Hans-Jürgen Bömelburg, Konfessionspolitische Deutungsmuster und konfessionsfundamentalistische Kriegsmotive in Polen-Litauen um 1600, in: Heinz Schelling (Bearbeiter), Konfessioneller Fundamentalismus: Religion als politischer Faktor im europäischen Mächtesystem um 1600, De Gruyter Oldenburg 2016 Andere Familienmitglieder wiederum hielten am katholischen Glaubensbekenntnis fest und finden sich in katholischen Kirchenämtern wieder (so z. B. Christoph von Klinski).
Und so mutet es damals wie heute skurril an, dass sich Georg von Klinski (1560–1631), der dem lutherischen Glauben angehört, für die Einsetzung seines katholischen Vetters Christoph von Klinski als Abt im Kloster Pelplin einsetzt. Die Tatsache, dass Georg von Klinski lutherischen Glaubens und somit ein „Ketzer“ sei, wird gegen ihn ausgelegt.
Im Zuge der Gegenreformation und zur Wahrung ihrer Karrierechancen im zunehmend polnisch dominierten Pommerellen sind die Mitglieder der Familie bis zu den Teilungen Polens wieder katholischen Glaubens.
Mit den Teilungen Polens ist ein Zweig der Familie von Rautenberg-Klinski wieder lutherischen Glaubens, während ein anderer Teil der Familie weiterhin dem katholischen Glauben verhaftet bleibt.
Verbreitung und Güter Die Familie stammt ursprünglich aus Rautenberg, Gemeinde Harsum, nördlich von Hildesheim als Vasallen der Grafen zu Stolberg. Hauptverbreitungsgebiet der Familie von Rautenberg-Klinski in Westpreußen waren Kreis Berent, Kreis Dirschau, Kreis Konitz sowie Kreis Preußisch Stargard.
Zwischen 1415 und 1430 gab der Deutsche Orden im Gebiet Graudenz bei Hoch Stüblau (polnisch: Zblewno) auf den Resten einer älteren Siedlung ein neues Dienstgut aus, dem der Gründer den Namen Rautenberg gab.Lotar Weber, Preussen vor 500 Jahren, Danzig 1878, S. 411/412; Karl Kasiske, Das deutsche Siedelwerk des Mittelalters in Pommerellen, Einzelschrift der Historischen Kommission für ost- und westpreußische Landesforschung, Königsberg 1938 , S. 121 Im Jahr 1484 war ein Joannes von Rathembergk urkundlich auf Rautenberg nachgewiesen. Im Jahr 1526 erhielt Leonardus Klynski (verheiratet mit Emerencia von der Damerau-Wojanowski) ein erneuertes Besitzprivileg für das Gut Radzieiow, das auch zu späterer Zeit noch mit dem Zusatz „alias Rautenbergk“ bezeichnet wurde. Auch dieses Dokument sollte (wie im Fall von Garczyn) ein älteres Besitzprivileg für die von Rautenberg-Klinski ersetzen, das noch aus der Ordenszeit stammte.Genealogie Klinski am 30. März 2015 Noch im Jahr 1695 war Rautenberg im Besitz der Anna Cäcilia v. Klinski.
Ältester nachgewiesener Güterbesitz in Westpreußen bestand an den Rittergütern Groß-Klinsch und Klein-Klinsch Krs. Berent von 1357 bis 1567, nach denen sich Mitglieder der Familie von Rautenberg fortan in Westpreußen benannten. Im Jahr 1570 umfasste Groß Klinsch 26 Hufen. Hinzu zählten eine Mühle und ein Gärtner. Das Gut ging dann auf die Familie v. Stojentin-Waglikowski über, deren Stammgut Waglikowice (dtsch.: Funkelkau) im Kreis Berent ist.
Bereits in der Zeit des Deutschen Ordens war das Rittergut Garczyn im Besitz der Familie von Klinski: Im Jahr 1526 erhielten Laurentius, Martinus Mathäus und Franciscus v. Klinski für ihr Rittergut Garczyn anstelle des Besitzprivilegs aus der Ordenszeit, das noch in deutscher Sprache abgefasst war, ein neues Besitzprivileg in lateinischer Sprache.Theodor Wierzbowski (Hrsg.), Matricularum Regni Poloniae summaria, Bd. I–IV, Varsoviae (Warschau) 1905–1919, Band 4, Nr. 4985 Seit Mitte des 15. Jahrhunderts trugen die Besitzer von Garczyn wechselweise den Namen Garczynski (1481) oder Klinski (Laurentius Klinski im Jahr 1522). Gegen Mitte des 16. Jahrhunderts teilte sich die Familie in die Zweige von Rautenberg-Klinski und v. Rautenberg-Garczynski auf. In den Steuerlisten aus dem Jahr 1570 wurden dann schließlich die Herren Johannes und Franciscus Garczynski als Besitzer von Garczyn aufgeführt.Waldemar Bendomir, Landkreis Berent/Westpreussen : In alten und neuen Bildern, Selbstverlag Langen 1981, S. 148.
Joannes von Rautenberg-Klinski (1460–1522) erwarb um 1484 das Rittergut Simkau (Sueinekowe (1310), Czemke, Szimkowo) „für 28 geringe Mark“ von einem „Bürgerlichen“, dokumentiert im Schöffenbuch Graudenz. Xaver Froelich, Das älteste Schöppenbuch des Graudenzer Archivs, in: Königliche Deutsche Gesellschaft zu Königsberg und Verein für die Geschichte Ost- und Westpreußens (Hrsg.), Altpreußische Monatsschriften, Bd. VIII, Königsberg 1871, S. 436 Dessen Sohn Leonardus von Rautenberg-Klinski (1500–1558) war mit einer Emerencia aus der Familie von der Damerau-Woyanowski verheiratet, an die im Jahr 1616 Simkau kam.Hans Maercker, Geschichte des Schwetzer Kreises, Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins, Heft XVII, Danzig 1888. S. 48 Im Jahr 1669 war dann „die edle Sophia Anna de Wojanowski“ als Besitzerin von Simkau angegeben. Iwan Baron von der Damerau-Dambrowski, Waren die „v. Dombrowski“ der Kaschubei „v. Mondri“ oder waren die „v. Mondri“ der Kaschubei „Dombrowski“?, Eine heraldisch-genealogische Skizze zur Geschichte des kaschubischen Uradels, Teil 2, in: DR. F. Lorentz und I. Gulgowski (Hrsg.), Mitteilungen des Vereins für kaschubische Volkskunde, Heft 2, Leipzig 1908, S. 46 f.
Durch die Verbindung des Georg von Rautenberg-Klinski (1530–1570) mit Anna von Nostitz-Jackowski, Tochter des Michael von Nostitz-Jackowski, gingen Erbanteile an Niedamowo Krs. BerentNiedamowo in Google Maps sowie am Rittergut Klein Bölkau (Bielkowko) Krs. Danziger Höhe auf die Familie von Rautenberg-Klinski über. Deren Sohn Georg Klinski von Rautenberg (1560–1631) erwarb dann die übrigen Anteile beider Güter von Achatius von Nostitz-Jackowski. Klein Böhlkau ging 1685 in den Besitz des Klosters der Dominikaner in Danzig über und ging nach Enteignung der katholischen Kirche nach der Teilung Polens 1772 in preußischen Kronbesitz über. Niedamowo blieb bis 1788 im Familienbesitz und umfasste in dieser Zeit eine Fläche von 252 Hektar.handschriftliche Contributionsakte vom 9. Februar 1773 im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin, Nr. II HA Abt. Westpreußen, Titel XCIII, Nr. 14, Vol. 1