Eine Leihmutter ist eine Frau, die ein Kind für fremde Personen austrägt und bereit ist, es diesen nach der Geburt zu übergeben und dauerhaft zur Ausübung der elterlichen Sorge zu überlassen. Leihmutterschaft ist eine Methode der Reproduktionsmedizin und wird zumeist durch künstliche Befruchtung herbeigeführt.
In der kommerziellen Variante der Leihmutterschaft wird das Kind nach der Geburt den bestellenden Eltern überlassen. Diese sind durch das Verfahren der In-vitro-Fertilisation in der Regel die genetischen Eltern des gezeugten Kindes. Insbesondere schwule Paare benötigen hingegen eine Eizellspende, lesbische Paare eine Samenspende. Die Leihmutter bietet gegen Bezahlung an, die Schwangerschaft zu durchleben und das Kind zu gebären. In den meisten dieser Fälle besteht ein erhebliches Wohlstandsgefälle zwischen den Bestellern und der Austrägerin. Daneben besteht in geringerem Ausmaß eine altruistische, also nicht-kommerzielle Variante der Leihmutterschaft. Es gibt keine belastbaren weltweiten Statistiken über die Leihmutterschaft. Aus den Leihmutterschaftsprogrammen wird berichtet, dass 19–33 % der Embryotransfers zu Schwangerschaften führen.
Die ethische Beurteilung der Leihmutterschaft wird intensiv diskutiert. In Deutschland ist jegliche Form der Leihmutterschaft verboten.
Terminologie Im deutschen Recht wird eine Leihmutter Ersatzmutter genannt ( Adoptionsvermittlungsgesetz, Abs. 1 Nr. 7 Embryonenschutzgesetz), es findet sich auch der Begriff Tragemutter oder der Anglizismus Surrogatmutter.
Die kommerzielle Leihmutterschaft macht den weitaus größten Teil der Leihmutterschaften aus. Daneben existiert die sogenannte „altruistische“, d. h. nicht-kommerzielle Leihmutterschaft, bei welcher der Leihmutter kein Gehalt, sondern nur eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Die Anwendung des Altruismus-Begriffs ist umstritten, da bereits jede Eizellspende in einen „global expandierenden, reproduktionsmedizinischen Markt eingebettet ist“, in dem reine Uneigennützigkeit kaum vorkommen kann.
Jede Mutterschaft besteht aus verschiedenen Elementen: aus genetischer, austragender, sozialer und rechtlicher Mutterschaft. Das Verfahren der Leihmutterschaft spaltet diese verschiedenen Aspekte auf, indem es das Austragen eines Kindes von den übrigen Mutterschaftsaspekten abtrennt.
Nach der genetischen Beziehung der Empfänger-Eltern mit dem ausgetragenen Kind werden zwei Formen unterschieden:
Traditionelle Leihmutterschaft, auch natürliche oder partielle Leihmutterschaft: Die Eizelle stammt von der Leihmutter selbst. Die Befruchtung geschieht durch Geschlechtsverkehr oder künstliche Befruchtung. Gestationelle Leihmutterschaft: Die Eizelle stammt nicht von der Leihmutter. Nach einer extrakorporalen Befruchtung der fremden Eizelle mit dem Sperma des späteren Vaters trägt die Leihmutter ein genetisch fremdes Kind aus. Die Leihmutter übernimmt allein die „Gebärfunktion“ und ist nicht mit dem Kind verwandt.
Faktenlage und Geschichte Die erste Leihmutter war 1979 die Amerikanerin Elizabeth Kane, damals 37 Jahre alt und Mutter von drei Kindern, zum Preis von 11.500 Dollar. Die Geschichte wurde ohne ihre Zustimmung medial vermarktet.
Statistiken sind für die Leihmutterschaft fast nicht vorhanden. Es gibt keine nationale oder internationale Auswertung. Insofern kann es nur stückweise Annäherungen an die Realität der Leihmutterschaft geben. Auch in Deutschland fehlen offizielle Zahlen. Geschätzt wird, dass zwischen 50 und 100 Paare jährlich auf eine Leihmutterschaft zurückgreifen.
Unter den gestationellen Leihgeburten (USA, 2017) sind ca. 30 % Zwillingsgeburten und 2 % Drillinge oder mehr.
In Indien sind zwischen 1999 und 2013 wahrscheinlich bis zu 25.000 Kinder für Leihmutterschaftsprogramme ausgetragen worden. In den Vereinigten Staaten waren es knapp über 30.000. In der Ukraine wurden vor dem Ukraine-Krieg jährlich über 2000 Kinder pro Jahr per Leihmutterschaft ausgetragen, in über 50 Reproduktionskliniken.
In einer israelischen Studie wurde unter den Befragten ein Durchschnittsalter der Leihmütter von ca. 32 Jahren festgestellt.
Situation nach ausgewählten Ländern mini|450px|Rechtliche Lage zur Leihmutterschaft weltweit: Ein Teil der Staaten weltweit verbietet die Leihmutterschaft, insbesondere in ihrer kommerziellen, nicht-altruistischen Form. Teilweise gibt es keine gesetzlichen Regelungen. In der Europäischen Union ist sie in 15 der 27 Mitgliedstaaten der EU verboten (Stand: 2014). Die Rechtslage ist in der EU nicht einheitlich. Jegliche Form der Leihmutterschaft ist in den folgenden 12 der 27 EU-Mitgliedsstaaten verboten: Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Österreich, Schweden, Slowenien, Spanien, und Ungarn. In Italien ist auch die im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft strafbar und wird nach italienischem Recht geahndet. Die meisten Staaten, die Leihmutterschaft verbieten, dulden jedoch Leihmutterschaften im Ausland.
In wenigen Ländern wie Russland, Ukraine, Ghana sowie einzelnen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten sind Leihmutterschaften sowohl in altruistischer als auch kommerzieller Form möglich und können von homosexuellen Paaren in Anspruch genommen werden. Einige Staaten erlauben ausschließlich die altruistische (d. h. nichtkommerzielle) Form der Leihmutterschaft, beispielsweise Australien, Griechenland, Indien, Kanada, Neuseeland die Niederlande, Belgien, Dänemark, Thailand und das Vereinigte Königreich.
Georgien In Georgien ist die kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt, aber auf verheiratete heterosexuelle Paare beschränkt.
Seit 1997 sind in Georgien die Leihmutterschaft und Sperma- oder Eizellspende gesetzlich zugelassen. Laut diesem Gesetz besitzen der Spender oder die Leihmutter kein Elternschaftsrecht. Bereits in der Geburtsurkunde wird nur das auftraggebende Paar als Eltern registriert. Diese rechtliche Festlegung geschieht auch dann, wenn Spermien und Eizellen nicht vom auftraggebenden Paar, sondern von fremden Spendern stammen. Die Geburtsurkunde wird innerhalb eines Tages nach der Geburt des Kindes ausgestellt. Zur Eintragung des Paares in der Geburtsurkunde des Kindes ist die Zustimmung der Leihmutter nicht erforderlich. Für die Ausstellung der Geburtsurkunde ist kein Anwalt erforderlich.
Jedoch wird nach deutschem Recht „kein rechtliches Abstammungsverhältnis“ zwischen dem Kind und den bestellenden Eltern begründet.
Griechenland Unter ähnlichen Bestimmungen wie im Vereinigten Königreich ist in Griechenland die Leihmutterschaft erlaubt. Griechische Leihmutterschaftskliniken betreuen auch ausländische Paare. Allerdings werden die gesetzlichen Regelungen in Griechenland oft nicht oder nur unzureichend eingehalten. Dies führt zu zunehmender Kritik und bisweilen zur Forderung, die Leihmutterschaft wieder zu verbieten.
Indien mini|Pressekonferenz zum Thema „Die nationale Konsultation zu Leihmutterschaftsfragen“, 15. Oktober 2015 in Neu-Delhi Indien war im ersten Jahrzehnt der 2000er Jahre die „Drehscheibe“ des Geschäfts mit der kommerziellen Leihmutterschaft. Jahrelang stand das Verbot der kommerziellen Ausübung und der Zugang für Ausländer im Raum. Mit der sich abzeichnenden Veränderung der Rechtslage etablierten sich zunächst Kambodscha und schließlich Georgien als neue Zielorte.
2019 wurde das Verbot der kommerziellen Leihmutterschaft für Ausländer rechtskräftig. Seit 2022 ist die Leihmutterschaft auch für Inländer verboten.
Italien Grundlage ist Art. 12 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 40/2004 zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung. Der Gesetzestext verbietet ausdrücklich die Leihmutterschaft ohne zwischen kommerzieller und altruistischer Form zu unterscheiden. Beide Formen sind verboten, nicht nur die bezahlte Variante. Die Strafe variiert von 3 Monaten bis 2 Jahren Haft und 600.000 Euro bis 1 Million Euro Geldstrafe. Seit 2024 gilt Leihmutterschaft als „reato universale“ (universelles Verbrechen): Auch italienische Staatsbürger, die im Ausland eine Leihmutter beauftragen, können bei Rückkehr nach Italien strafrechtlich verfolgt werden.
Japan In Japan hat die Japanische Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie (japanisch , Nihon sanka fujinka gakkai, englisch The Japan Society of Obstetrics and Gynecology) im Oktober 1983 In-vitro-Fertilisation und Embryotransfer untersagt. 2001 wurde dieser Beschluss auf einer Generalversammlung kollektiv bestätigt. Die Gesellschaft hat jedoch keine Durchsetzungsmöglichkeit dieses Beschlusses. So gab es laut Hiro Netsuya () zwischen 1999 und 2008 15 Versuche von Leihmutter-Schwangerschaften, 8 davon erfolgreich, 4 der Leihmütter waren bereits im Alter zwischen 55 und 61 Jahren, 5 leibliche Mütter und eine ungenannte Zahl der Leihmütter waren Schwestern. (japanisch). Daher hat sich April 2008 der Japanische Wissenschaftsrat für ein prinzipielles Verbot von Leihmutter-Schwangerschaften auf gesetzlicher Basis ausgesprochen.
Kambodscha In Kambodscha stieg die Zahl der Leihmutterschaften 2016 stark an, nachdem der Nachbarstaat Thailand die Leihmutterschaft verboten hatte; im selben Jahr wurde die Leihmutterschaft auch in Kambodscha verboten. Leihmutterschaft ist dort jedoch weiterhin verbreitet, was vor allem mit dem Ende der Ein-Kind-Politik in China in Zusammenhang gebracht wird. Auch die Vermittlung zwischen einem Adoptivelternteil und einer schwangeren Frau ist strafbar; kommerziellen Leihmutterschafts-Anbietern drohen höhere Haftstrafen.
Im Juni 2018 wurden 32 Frauen, die für chinesische Bestelleltern schwanger geworden waren, wegen Menschenhandels angeklagt und im Dezember 2018 unter der Auflage freigelassen, das Kind selbst großzuziehen. Sollten sie gegen die Auflage verstoßen, drohen ihnen bis zu 15 Jahre Haft. Im Dezember 2024 wurden in Kambodscha 13 philippinische Frauen, die im Rahmen einer Leihmutterschaft schwanger geworden waren, wegen Menschenhandels zu vier Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Ihnen wurde vorgeworfen, den Verkauf der Kinder beabsichtigt zu haben. Was mit den Kindern geschehen soll, wurde nicht bekanntgegeben. Ein Vertreter der philippinischen Behörden erklärte, die Frauen seien selbst Opfer von Menschenhandel; die kambodschanische Innenministerin Chou Bun Eng erklärte jedoch, die Frauen seien selbst verantwortlich. Weitere ausländische Frauen, die zur gleichen Zeit festgenommen worden waren aber nicht schwanger waren, wurden abgeschoben.
Kanada In Kanada verschafft der Assisted Human Reproduction Act seit 2004 Klarheit über die Rechtslage: Leihmutterschaften sind erlaubt, solange diese uneigennützig sind. Ein Paar, welches die Leihmutterschaft in Anspruch nehmen möchte, darf der Leihmutter kein Geld anbieten, damit diese das Kind austrägt. Allerdings können Kosten von dem Paar übernommen werden, um die Leihmutter für gewisse Ausgaben zu entschädigen, wenn der Staat diese Art der Zahlung zugelassen hat.
Die Provinz Québec jedoch erlaubt weder die kommerzielle noch die nichtkommerzielle Form der Leihmutterschaft.
Russland Die Leihmutterschaft über IVF, darunter auch kommerziell, ist in Russland rechtmäßig, dabei ist sie praktisch für alle interessierten Erwachsenen verfügbar.Konstantin Svitnev: Surrogacy and its legal regulation in Russia. In: Reprod BioMed Online. Supplement 3. Abstracts of the 5th Congress of the World Association of Reproductive Medicine, 2010 (; PDF; 1,1 MB). Seit Dezember 2022 ist sie jedoch für Ausländer verboten, wenn nicht mindestens ein Teil des bestellenden Paares die russische Staatsangehörigkeit besitzt. Es muss eine bestimmte medizinische Indikation zur Leihmutterschaft geben.