Die Evangelische Kirche von Luxemburg (luxemburgisch Protestantesch Kierch vu Lëtzebuerg, ) ist die älteste und größte im Großherzogtum Luxemburg ansässige evangelische Kirche. Aus der preußisch-niederländischen Militärgarnison entstanden, wurde die vormalige Militärgemeinde unter Großherzog Adolph die Evangelische Landeskirche von Luxemburg und die Dreifaltigkeitskirche zugleich Hofkirche der evangelischen Monarchen. Der Bekenntnisstand dieser Landeskirche ist uniert. Die in Luxemburg offiziellen Sprachen (Luxemburgisch, Deutsch, Französisch) werden im kirchlichen Leben ebenso verwendet wie Niederländisch. Englisch ist im ökumenischen Miteinander mit den weiteren Auslandsgemeinden und Freikirchen von Bedeutung. Eine Besonderheit im kirchlichen Leben sind regelmäßige zweisprachige Gottesdienste und waren die internationalen Allianzgottesdienste, in denen fünf bis sechs Sprachen verwendet wurden.
Geschichte Reformation bis 18. Jahrhundert Luxemburg blieb im 16.–18. Jahrhundert im Kerngebiet weitgehend katholisch; reformatorische Bewegungen erreichten nur Randherrschaften wie Manderscheid oder Schleiden und konnten sich nie landesweit durchsetzen. Bis zur Französischen Revolution war eine Niederlassung von Protestanten und Juden im Großherzogtum nur in sehr eingeschränktem Maße und nur in Luxemburg-Stadt möglich.Geschichte der Luxemburger Protestanten Gründe waren politische Rahmenbedingungen, Gegenreformation, fehlende kritische Masse an Protestanten sowie eine eher punktuelle statt systematische Verfolgung, die Reformation eher begrenzte als gewaltsam bekämpfte.
Französische Gesetzgebung und Toleranz Mit der Französischen Revolution und dem Gesetz vom 18. Germinal Jahr X (1802) wurden Katholiken, Lutheraner, Reformierte und Juden als „anerkannte Kulte“ definiert, aber für ein evangelisches Konsistorium waren rund 6.000 Mitglieder je Bekenntnis vorgeschrieben, eine Zahl, die in Luxemburg in jener Zeit nicht erreicht wurde. Zwar galten Religionsfreiheit und bürgerliche Rechte, faktisch gab es aber weder evangelische Gemeinden noch Pfarrer im Land, weshalb die gesetzlichen Möglichkeiten der Organisation einer eigenen Kirche für die Protestanten im Land zunächst ins Leere liefen.Geschichte der Luxemburger Protestanten
Militärgemeinde ab 1815 Ersten nennenswerten Zuzug von Protestanten gab es erst nach 1815 unter der Herrschaft des protestantischen Wilhelm I. von Oranien-Nassau aus dem niederländischen Haus Oranien-Nassau und als Luxemburg nach dem Wiener Kongress zur Bundesfestung mit preußischer Garnison wurde.
Die Militärkonvention von 1816 garantierte den evangelischen Soldaten freie Religionsausübung und einen Gottesdienstraum. Daraus entstand eine unierte evangelische Militärgemeinde (preußische Union von Lutheranern und Reformierten), die ab 1818 die ehemalige Kongregationskirche (heutige Dreifaltigkeitskirche) als Kirche nutzte und später auch evangelische Zivilisten mitbetreute.
Erste evangelische Zivilgemeinde und vergebliche Anerkennungsversuche Ab den 1830er/1840er Jahren wuchs durch Beamte und Handwerker eine kleine evangelische Zivilgemeinde in Luxemburg-Stadt und einigen Provinzorten. Mehrere Bittschriften (1840, 1841, 1842, 1850er Jahre) zur staatlichen Anerkennung und eigenen Zivilpfarrstelle scheiterten an:
Der Berufung der Regierung auf die „Organischen Artikel“ (6.000er-Quorum, nur lutherisch oder reformiert, keine unierte Kirche). Dem Hinweis, dass die meisten Evangelischen Ausländer seien und sich der Militärgemeinde anschließen könnten.
Gleichzeitig wurden aber schrittweise wachsende Zuschüsse für die Seelsorge an Zivilisten, Predigtstellen etwa in Diekirch und Echternach sowie evangelische Friedhofsteile gewährt.
Übergang nach Auflösung der Festung 1867 Mit der Londoner Konferenz 1867 wurden Festung und Garnison aufgehoben; damit drohte die evangelische Gemeinde ihren bisherigen institutionell gesicherten Rahmen zu verlieren. Die Zivilgemeinde versuchte erneut Anerkennung und Sicherung der Dreifaltigkeitskirche, erhielt aber nur begrenzte finanzielle Zuschüsse; rechtlich blieb ihr Status ungeklärt.
Anschluss an Sachsen-Weimar (Auslandsgemeinde) 1868 schloss sich die Luxemburger Zivilgemeinde – mit Unterstützung von Prinz Heinrich der Niederlande und Prinzessin Amalia von Sachsen-Weimar – der evangelischen Landeskirche Sachsen-Weimar an.
Wichtige Folgen:
Die Gemeinde wurde de facto zur „Auslandsgemeinde“ mit Pfarrerberufung, Aufsicht und Finanzen durch das Weimarer Konsistorium. Sie erhielt eine Satzung, ein gewähltes Presbyterium und eine gesicherte Versorgung, blieb aber nach luxemburgischem Recht ohne eigene Rechtspersönlichkeit. 1870 wurde die Amalienschule als evangelische Gemeindeschule gegründet, und die Gemeinde wuchs im Zuge von Zollvereinsbeitritt und Industrialisierung deutlich.
Industrialisierung und Ausweitung ins Land Im späten 19. Jahrhundert führte der Industrie- und Eisenbahnausbau insbesondere im Süden (Esch, Dudelange, Rumelange etc.) zu einer starken Zuwanderung evangelischer Arbeiter und Angestellter.
In Dommeldange, Redange, Oberkorn, Esch, aber auch in Ettelbrück, Diekirch und Wiltz organisierte sich evangelisches Gemeindeleben. Im Jahr 1885 wurden im Großherzogtum 1100 Protestanten gezählt.Geschichte der Luxemburger ProtestantenKlaus Loetsch:
Unter Pfarrern wie Neumärker und Kranichfeld entstanden Filialgemeinden, regelmäßige Gottesdienste, Religionsunterricht, Friedhofsteile wurden eingerichtet und schließlich der Bau eines eigenen Bethauses bzw. einer Kirche in Esch-Alzette begonnen (Fertigstellung Ende der 1880er Jahre).
Spannungen um Rechtsstatus und Bekenntnis Die Verbindung zu Weimar widersprach formal dem in Luxemburg weiter geltenden französischen Religionsrecht, das ausländische kirchliche Oberhoheit verbot und nur lutherisch oder reformiert, nicht aber „uniert“ kannte. Versuche, die Gemeinde als Kultusgemeinschaft mit Rechtsfähigkeit anzuerkennen, scheiterten zunächst unter Staatsminister Thilges, auch weil das Luxemburger Presbyterium die Bindung an Weimar nicht aufgeben wollte.
Gründung der Konsistorialkirche 1894 Mit der Thronbesteigung des evangelischen Großherzogs Adolph I. (Haus Nassau-Weilburg) kam neuer politischer Wille in die Frage; er wollte die Lage der Protestanten klären. Unter Vermittlung von Finanzkammervorsitzendem Freiherr von Dungern wurde eine Kirchenordnung ausgearbeitet, die:
Die gesamte protestantische Kirche Luxemburgs als eine Konsistorialkirche nach dem Gesetz vom 18. Germinal X organisierte. Ein Konsistorium als einzig rechtsfähige Vertretung einrichtete; lokale Gemeinden hatten keine eigene juristische Persönlichkeit. Die Union von lutherischen und reformierten Christen im Rahmen einer evangelischen Kirche zuließ, aber formell an die französische Begrifflichkeit angepasst wurde.
Am 16. April 1894 genehmigte Großherzog Adolph diese Ordnung; am 23. April 1894 wurde sie im „Mémorial“ veröffentlicht – damit war die „Protestantische Kirchengemeinde in Luxemburg“ als Konsistorialkirche staatlich anerkannt und rechtsfähig.
Folgen der Anerkennung Mit der Anerkennung erhielten die Protestanten:
Einen klaren Rechtsstatus, regelmäßige Staatszuschüsse und die Dreifaltigkeitskirche als Hofkirche, die Großherzog Adolph repräsentativ ausstatten ließ. Eine nationale Struktur mit Konsistorium, Gemeinden in Stadt, Norden und Süden sowie breitem Vereins- und Bildungswesen.
Der Preis war die Trennung von Sachsen-Weimar, die Schließung der Amalienschule und wachsende interne Spannungen; Pfarrer Kranichfeld verließ 1895 nach heftigen öffentlichen Angriffen die Gemeinde, sein Nachfolger Schenck wurde erster Hofprediger.
Insgesamt kann man in der Zeit zwischen 1815 und 1894 erkennen, wie sich die evangelische Kirche in Luxemburg von einer marginalen Minderheit zu einer kleinen, aber anerkannten nationalen Konsistorialkirche entwickelte.
Das 20. Jahrhundert Das kirchliche Leben nahm bis zum Ersten Weltkrieg einen raschen Aufschwung, über 6000 Evangelische wurden im ganzen Land gezählt, in Esch/Alzette hatte die Evangelische Kirche von Luxemburg unter großen finanziellen Anstrengungen mit Hilfe des Gustav-Adolf-Werkes eine eigene Kirche mit Gemeinderäumen und Pfarrwohnung errichtet.
In der Zeit zwischen den Weltkriegen, die für die Evangelische Kirche von Luxemburg mit einem starken Mitgliederverlust durch eine einsetzende Abwanderung verbunden war, begann nach dem kurzen Aufschwung in der Zeit der Zollunion eine Phase wachender Spannungen zwischen Esch und Luxemburg. Dabei ging es einerseits um finanzielle und administrative Fragen, aber es entwickelte sich in den 30er Jahren und der Besatzungszeit auch eine theologische Distanz zwischen dem Konsistorium von Luxemburg-Stadt und der den Deutschen Christen nahestehenden Kirchengemeinde in Esch/Alzette.
Der aus dem Elsass kommende und in Luxemburg durch volkskundliche Publikationen bekannte und angesehene Hofprediger Adolf Jacoby hatte als Kirchenpräsident der Evangelischen Landeskirche von Luxemburg eine klar ablehnende Haltung gegen die Annexion Luxemburgs durch Deutschland vertreten und bewahrte geschickt die Unabhängigkeit der Evangelischen Kirche von Luxemburg von der Deutschen Reichskirche bzw. dem „Anschluss“ an die Rheinischen Kirchenprovinz.
Die Bevölkerung im Großherzogtum hatte unter der Besatzung der Deutschen, der sogenannten „Zivilverwaltung“ und der Kriegshandlungen (insbesondere der Norden des Landes) sehr gelitten. Zwangsrekrutierung, willkürliche Inhaftierung, Verschleppung und Tötung von Juden, Folter, Gewaltverbrechen, Streikunterdrückung, Verschleppung von Schülern ins Konzentrationslager Hinzert, Erschießungen und kulturelle Hegemoniebestrebungen wie die systematische Bevorzugung der deutschen Sprache - die Liste an Verbrechen und Unrecht ist lang. In der Nachkriegszeit war die Evangelische Kirche von Luxemburg als Kirche der Deutschen mit der Gleichung „Deutsch = Preußisch = Evangelisch = Nazi“ konfrontiert. Man bemühte sich als Reaktion darauf um ein klareres Profil als „Luxemburger“ Kirche und versuchte sich von der eigenen „preußischen“ und „deutschen“ Vergangenheit zu distanzieren.
Die Kirchengemeinde in Esch/Alzette ihrerseits suchte nach dem Krieg ebenfalls nach einer neuen Identität. Diese fand sich, indem man sich in Abgrenzung zur Landeskirche als „reformiert“ deklarierte und damit sowohl eine ideologische Differenz zur eigenen „deutsch-nationalen“ Vergangenheit als auch eine theologische Differenz zur „unierten“ Mutterkirche in Luxemburg-Stadt behauptete. Die Escher Gemeindekirche wurde Mitglied im weltweiten Bund der reformierten Kirchen und griff dabei argumentativ auf die nach wie vor in Luxemburg geltende napoleonische Gesetzgebung zurück, um sich als juristisch unabhängige zweite evangelische „reformierte“ Landeskirche neben der von Großherzog Adolph 1894 anerkannten „unierten“ Landeskirche zu legitimieren. Die internationale Anerkennung hat auch auf nationaler Ebene Folgen.
Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg sagte Anfang der 1980er Jahre die Übernahme der Gehälter der in Esch/Alzette ansässigen Protestantisch-Reformierten Kirche von Luxemburg H. B. zu und regelte die wechselseitigen Beziehungen in einem eigenen Vertragswerk.