Die Geschichte der Juden im Herzogtum Westfalen begann im Hochmittelalter. Allerdings sind Spuren jüdischen Lebens außerhalb von Soest spärlich. Nach der Großen Pest und den folgenden antijüdischen Übergriffen kam es zu einem Bruch und einem vorläufigen Ende jüdischen Lebens. Einen Aufschwung erlebte das Judentum im Herzogtum Westfalen seit dem 17. Jahrhundert. Neben den jüdischen Einwohnern in den Städten entstand ein Landjudentum in den Dörfern. Im Wesentlichen lebten die Juden der Region von Geld- und Handelsgeschäften. Mit Hilfe von Judenordnungen reglementierten die Kölner Kurfürsten als Landesherren das jüdische Leben, ihre Abgaben und das Verhältnis zur Mehrheitsgesellschaft. Ihre inneren Angelegenheiten regelten die Juden in Form einer korporativen Landjudenschaft weitgehend autonom. Das Ende des Kurstaates und der Übergang der Region an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (1803) und das Königreich Preußen (1816) änderten rechtlich gesehen nichts Grundsätzliches. Trotz gewisser Liberalisierungen galt die alte Judenordnung weiter. Während die Judenschaften als jüdische Korporation anderswo 1803 aufgehoben wurden, blieben diese im ehemaligen Herzogtum Westfalen bestehen. Erst 1847 kam es zur rechtlichen Gleichberechtigung der Juden der Region mit anderen preußischen Staatsbürgern und einige Zeit später traten an die Stelle der Judenschaft Synagogengemeinden oder -bezirke.

Mittelalter miniatur|Der Prophet Ezra in einer Handschrift des Klosters Wedinghausen um 1220. Der Prophet trägt den Judenhut als Kennzeichen der Zugehörigkeit zum Judentum Im 13. Jahrhundert lassen sich Juden im Herzogtum Westfalen 1247/55 in Soest und im näheren Umfeld des Landes in Siegen 1253 oder Iserlohn 1237 nachweisen. Alle diesbezüglichen Quellen stehen in Zusammenhang mit Köln. In dieser Zeit haben sich die Kölner Erzbischöfe um die Entwicklung ihrer westfälischen Besitzungen bemüht und dabei auch den Zuzug von Juden gefördert. Im Jahr 1255 ist von Juden im Herzogtum die Rede. Nicht sicher, aber wahrscheinlich ist, dass es außer in Soest in einigen größeren Orten, die genügend Erwerbsmöglichkeiten boten, Juden gegeben hat. Als Erzbischof Walram von Jülich 1339 Graf Gottfried IV. von Arnsberg zum Marschall von Westfalen ernannte, nahm er die Juden, „die in den Städten und befestigten Orten“ lebten, ausdrücklich aus. Nähere Angaben, welche Städte dies gewesen waren, fehlen.Diethard Aschoff: Die Juden im kurkölnischen Herzogtum Westfalen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen, Bd. 1: Das kölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der Kölner Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisation 1803. Münster 2009 S. 670

Soest als das wirtschaftliche Zentrum des kölnischen Westfalen spielt hinsichtlich des jüdischen Lebens eine Sonderrolle. Hier lassen sich am frühsten Juden nachweisen. Auch spielt die Darstellung Juden in der Kunst der Stadt eine Rolle, wie kaum sonst in Westfalen. Ein Beispiel ist die Altarretabel der Wiesenkirche aus der Zeit um 1230/40 mit der Darstellung einer Frau als personifizierte Synagoge. Aus Soest ist aus der Zeit um 1300 auch einer der wenigen westfälischen Judeneide überliefert.

In der Stadt hatte es eine religiös aktive Gemeinde gegeben. Großes Aufsehen hat erregt, dass ein Scholaster und Kanoniker mit Namen Robert zum Judentum konvertiert war. Ein jüdischer Frommer verbrannte 1310/1335 „Ketzerbücher“ in der Stadt. Die Gemeinschaft war also so groß, dass es zu innerjüdischen religiösen Streit kommen konnte. In etwa in diese Zeit bekam der städtische Rat das Recht die Juden der Stadt zu besteuern. Eine Steuerliste aus der Zeit um 1330/50 weist 20 Einträge auf. Sie kamen aus der näheren Umgebung (Lippstadt) oder vom Niederrhein. Insgesamt hat es in dieser Zeit etwa 50–60 Juden in der Stadt gegeben. Bereits vor der großen Pest dürfte auch der Judenfriedhof bestanden haben. Die Stadt war so etwas wie Vorort für die Juden im Herzogtum.Diethard Aschoff: Die Juden im kurkölnischen Herzogtum Westfalen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen, Bd. 1: Das kölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der Kölner Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisation 1803. Münster 2009 S. 674–680, ein Soester Judeneid abgedruckt in: Alfred Bruns: Juden im Herzogtum Westfalen. Dokumentation der zentralen Quellen. Fredeburg, 1994 S. 10

Nach der großen Pest 1350 kam es auch in Westfalen etwa in der Grafschaft Mark zu Verfolgungen. Auch Soest war davon betroffen. Möglicherweise steht auch ein dieser Zeit vergrabener Geldhort bei Albringhausen bei Attendorn mit dieser Verfolgungswelle in Zusammenhang.Diethard Aschoff: Die Juden im kurkölnischen Herzogtum Westfalen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen, Bd. 1: Das kölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der Kölner Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisation 1803. Münster 2009 S. 670f.

Die Vorgänge nach der Pest beendeten jüdisches Leben für längere Zeit im Herzogtum. Hinzu kam, dass sich in dem Gebiet die jüdischen Erwerbsmöglichkeiten verringerten. Teile der Region waren wie kaum andere Gebiete vom spätmittelalterlichen Wüstungsprozess betroffen. Mit der Vertreibung der Kölner Juden 1424 fehlten den Juden im Herzogtum zudem ein wichtiger Rückhalt. Nur vereinzelte Nachrichten wie eine Schadensersatzleistung für einen Juden in Rüthen 1447 oder ein Hinweis aus Attendorn 1451 lassen einzelne Juden in der Region vermuten.Diethard Aschoff: Die Juden im kurkölnischen Herzogtum Westfalen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen, Bd. 1: Das kölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der Kölner Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisation 1803. Münster 2009 S. 672f.

Die Vemegerichte der Region beschäftigten sich im Spätmittelalter bis in die Frühe Neuzeit vielfach mit Juden und luden immer wieder insbesondere Juden aus Frankfurt vor. Damit missachteten sie eine Anordnung von Kaiser Ludwig dem Bayern aus dem Jahr 1342, in der dieser verbot, Juden vor Vemegerichte zu laden. Graf Gottfried IV. von Arnsberg hat 1348 zugesagt, keine Juden mehr richten zu lassen.Michael Gosmann: "... in hiesigem geringen Stättlein, so lange dasselbe gestanden, kein Jude iemahlß gewöhnet hat. In: Juden in Arnsberg. Arnsberg, 1991 S. 11, Alfred Bruns: Juden im Herzogtum Westfalen. Dokumentation der zentralen Quellen. Fredeburg, 1994 S. 37 Mehrere Freigrafen kamen 1429 zu einer Rechtsweisung, dass Juden nicht vor die heimlichen Gerichte geladen werden dürfen, weil sie keine Christen und nicht zu dem Rechte des heiligen Reiches geboren seien und deshalb das heimliche Recht des Reiches nicht wissen. Auch wenn es in der Region keine oder kaum Juden gab, spielten sie in der Vorstellungswelt der Einwohner, wie die Beschäftigung der Veme mit den Juden zeigt, doch eine gewisse Rolle.Diethard Aschoff: Die Juden im kurkölnischen Herzogtum Westfalen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen, Bd. 1: Das kölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der Kölner Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisation 1803. Münster 2009 S. 673f.

In Soest scheint es erst 1434 wieder Juden gegeben zu haben. Im Jahr 1438 hat der Jude Nachem aus Wien für die Erhebung eines Judenpfennigs für die Juden des Erzbischofs von Köln einen Betrag von 10.000 Gulden vorgesehen. 1000 Gulden entfielen auf die Juden des Herzogtums.Diethard Aschoff: Die Juden im kurkölnischen Herzogtum Westfalen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen, Bd. 1: Das kölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der Kölner Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisation 1803. Münster 2009 S. 680

Soest gehörte seit der Soester Fehde von 1444–1449 nicht mehr zum Herzogtum. Dennoch sei erwähnt, dass die dortigen Juden 1564 aus der Stadt vertrieben wurden.Diethard Aschoff: Die Juden im kurkölnischen Herzogtum Westfalen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen, Bd. 1: Das kölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der Kölner Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisation 1803. Münster 2009 S. 681 In Arnsberg deuten Urkunden aus dem Kloster Wedinghausen auf die Anwesenheit von Juden im 15. Jahrhundert hin. Noch 1847 existierte hinter dem Alten Rathaus eine Judengasse. Auch sie ist ein Hinweis auf eine jüdische Bevölkerung. Durch die Erweiterung des Rathauses ist die Gasse überbaut worden.Michael Gosmann: "... in hiesigem geringen Stättlein, so lange dasselbe gestanden, kein Jude iemahlß gewöhnet hat. In: Juden in Arnsberg. Arnsberg, 1991 S. 12

Frühe Neuzeit Quantitative Entwicklung miniatur|Jüdischer Friedhof unterhalb der Stadtmauer von Obermarsberg Ab den 1560er Jahren gab es eine Zuwanderungswelle von Juden nach Westfalen. Dies trifft auch für das Herzogtum Westfalen zu. Bereits vorher waren Juden offenbar geschäftlich in der Region aktiv. In einer Bergordnung von 1559 wurde ausdrücklich untersagt, dass Juden Erz und Silber aufkaufen und außer Landes bringen durften. Nachweisbar sind Juden in Attendorn (zuerst 1568), Werl (1565), Hallenbergvergl. zu Hallenberg auch: Georg Glade: Die Hallenberger Juden. Kurköln - KZ - Kibbuz. 400 Jahre einer wechselvollen Geschichte. Hallenberg, 1991 (1563), Medebach (1568), Brilon (1578), Geseke (1585/97), Rüthen (1587), Oestinghausen (1591), Arnsberg (vor 1600). Die Zahl der Familien lag um 1600 bei höchstens 16. Die weitere Entwicklung verlief unterschiedlich. Im bergigen südlichen Teil der Region verschwanden die Juden bis um etwa 1600 zunächst wieder. An anderen Orten konnten sie sich halten. Es gab aber selten mehr als ein halbes Dutzend Familien an einem Ort. Zwischen 1600 und 1650 gab es sieben Siedlungsorte (Brilon, Geseke, Marsberg, Neheim, Rüthen, Volkmarsen und Werl). Insgesamt gab es 22 Familien. In der Folgezeit nahm die Zahl jüdischer Einwohner stark zu. Im Jahr 1672 waren es bereits 59 Familien mit geschätzt 300 bis 350 Personen, die in 18 Orten lebten. Dies waren weniger als im benachbarten Hochstift Paderborn (55 Familien 1671), aber mehr als im Hochstift Münster (44 Familien 1678) und der Grafschaft Mark (47 Familien 1661).Diethard Aschoff: Die Juden im kurkölnischen Herzogtum Westfalen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen, Bd. 1: Das kölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der Kölner Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisation 1803. Münster 2009 S. 682f. Hinter der recht geringen Zahl von Haushalten konnte eine beachtliche Anzahl von Personen stehen. Die durchschnittliche Kernfamilie hatte 4 Mitglieder. Hinzu kamen die „Brotgenossen“ also Mägde und Lehrjungen und eventuell ein Schulmeister. Damit kamen weitere sechs bis zehn Personen hinzu. Außerdem kamen die sogenannten Handelsknechte hinzu. Diese waren mehr Partner als Knechte. Diese waren vielfach verheiratet und hatten Kinder. Hinter den vier jüdischen Familien in Werl im Jahr 1649 verbergen sich so dreißig bis vierzig Personen. Claus Heinemann: Die jüdische Familie Cohen aus Werl und ihre Verbreitung im Herzogtum Westfalen (Neheim, Erwitte, Anröchte, Rüthen, Brilon) im 17. und 18. Jahrhundert. In: Südwestfalenarchiv 12/2012 S. 62f.