alternativtext=Fälschung Franz von Stuck Es war einmal, 1891 (Bayerisches Landeskriminalamt)|mini|Fälschung von Franz von Stucks Es war einmal, 1891 (Bayerisches Landeskriminalamt) Ein Kunstwerk gilt als Kunstfälschung, wenn es vorsätzlich als Werk eines bestimmten Künstlers angefertigt und/oder einem Interessenten als originales Werk eines Künstlers oder Kunstkreises vorgestellt wurde, ohne dass dies zutrifft.

Grundlagen Kunstfälschungen können durch falsche Signierung, nachträgliche Signierungen, Kopie, Pastiche, Schönung, Übermalung, Überarbeitung einer Reproduktion oder durch Nachempfindung eines Kunstwerkes im Stil eines Künstlers entstehen. Den Kunstfälschungen zuzuordnen ist auch der Kunstbetrug durch betrügerische Manipulationen mit unwahren Aussagen und/oder gefälschten Dokumenten (Gutachten, Provenienz).

Nachträgliche Signierung Ein großer Teil der noch vorhandenen Gemälde wurde von den Künstlern nicht signiert oder besitzt keine Signatur mehr. Signierte Bilder aber sind leichter zu identifizieren und versprechen einen größeren Gewinn auf dem Kunstmarkt. Man versuchte deshalb zu allen Zeiten, unsignierte Gemälde aufzuwerten, indem man sie mit einer gefälschten Signatur versah. Man findet: Ursprünglich unsignierte originale Werke eines Künstlers, die nachträglich mit seiner nachgeahmten (gefälschten) Signatur versehen wurden, Bilder eines weniger bedeutenden Künstlers, die mit der Signatur eines höher bezahlten versehen und damit preislich „aufgewertet“ wurden, und Bilder, die durch eine unsachgemäße Restaurierung ihre Signatur teilweise oder ganz verloren haben und vom Restaurator neu signiert wurden.

In der Frühen Neuzeit war es allerdings durchaus üblich, dass Maler größere Werkstätten mit mehreren Mitarbeitern unterhielten und alle Produkte der Werkstatt mit der Signatur des Werkstattinhabers versehen wurden, auch wenn sie ausschließlich von Mitarbeitern gemalt worden waren, beispielsweise in Rembrandts Werkstatt. Dies stellte nach damaligem Verständnis keine Fälschung dar.Ingeborg Ruthe: Werkstatt der Wahlverwandten. Frankfurter Rundschau vom 3. September 2018.

Kopie Eine Kopie ist eine möglichst genaue Nachahmung eines Kunstwerkes durch einen Künstler oder Laien. Dabei muss nicht bereits von vorneherein eine Betrugsabsicht vorgelegen haben, bevor es möglich wurde, Gemälde auf drucktechnischem Weg farbig zu reproduzieren waren gemalte Kopien die einzige Möglichkeit ein bestimmtes Gemälde originalgetreu nachzubilden. Zudem gehörte das Kopieren von Werken bekannter Künstler zur Ausbildung an vielen Kunstakademien. Ist das Original verschollen oder dem Käufer unbekannt, kann jede Kopie unbewusst oder durch bewussten Kunstbetrug zur Fälschung werden. Letzteres ist vor allem dann leicht möglich, wenn die von seriösen Kopisten angebrachten Beschriftungen entfernt werden.

Werden charakteristische Bildteile aus zwei oder mehreren Gemälden eines oder mehrerer Künstler zu einem neuen Gemälde zusammenkopiert, spricht man von einem Pastiche. Das Pastiche ist im weitesten Sinne eine Kopie. Sie ist aber schwerer als Kunstfälschung zu entlarven, da kein direktes Vorbild zum Vergleich vorliegt. Sie besteht aber oft mindestens teilweise aus Elementen, die von dem Werk des angeblichen Künstlers bekannt sind und daher als Argument für eine Zuschreibung an diesen herangezogen werden können.

Schönung Entspricht ein Kunstwerk durch eine umfangreiche Restaurierung oder partielle Übermalung nicht mehr seinem ursprünglichen Erscheinungsbild, spricht man von einer Schönung. Sind die Restaurierungen leicht erkennbar, handelt es sich um „normale“ Restaurierungen. Wurde aber weiträumig übermalt und „Verbesserungen“ vorgenommen, Formen hinzugefügt oder abgedeckt, um eine bessere Qualität vorzutäuschen und das Kunstwerk leichter verkäuflich zu machen, handelt es sich, je nach Umfang, um eine Schönung oder Übermalung. Die Grenzen zwischen Schönung und Übermalung sind fließend. Auch bei anderen Kunstgattungen können solche Überarbeitungen vorkommen, so z. B. wenn ursprünglich schlichte alte Möbel mit zusätzlichen Ornamenten oder Intarsien versehen werden, um sie zu einem höheren Preis verkaufen zu können.

Übermalung Wird ein Kunstwerk durch eine andere Hand als die des ursprünglichen Künstlers weiträumig mit einer oder mehreren Farbschichten bedeckt, spricht man von einer Übermalung. Sie wird unter anderem dazu benutzt, den schlechten Erhaltungszustand eines Gemäldes zu verbergen und es dadurch aufzuwerten. Fälscher haben auch bewusst alte, schlecht erhaltene oder künstlerisch wertlose Gemälde komplett mit anderen, auf dem Kunstmarkt besser verkäuflichen Motiven (z. B. dem Porträt einer bedeutenden Persönlichkeit statt eines Heiligenbildes) übermalt, damit der auf der Rückseite sichtbare alte Bildträger etwaige Zweifel zerstreut.

Die Übermalung wurde aber auch oft vom Künstler selbst angewandt, wenn er mit dem Ergebnis nicht zufrieden war. Für viele ältere Gemälde ist das oft ein entscheidendes Kennzeichen der Originalität, weil entsprechendes Material wie Leinwand und Holzrahmen nicht immer ausreichend zur Verfügung standen oder für den einzelnen Künstler verhältnismäßig teuer waren.

mini|Um eine originale Ikone vorzutäuschen, wurde die Reproduktion einer Ikone auf eine alte, verwurmte Holztafel geklebt und leicht mit Farbe überarbeitet. Bei leichter Vergrößerung ist deutlich das Druckraster der Reproduktion zu erkennen (Abbildung rechts)

Ein interessantes Beispiel einer Übermalung ist das berühmte Gemälde „Brieflesendes Mädchen am offenen Fenster“ von Jan Vermeer.

Auch drucktechnisch, fototechnisch oder elektronisch hergestellte Reproduktionen wurden als „Grundlage“ für Gemäldefälschungen verwendet, indem sie zum Beispiel auf alte Bildträger doubliert und mehr oder weniger dünn mit Farbe überarbeitet wurden. Solche Werke sind jedoch leicht zu entlarven.

Nachempfindung Entspricht ein Kunstwerk stilistisch, maltechnisch und thematisch dem Werk eines Künstlers, ohne dass es von ihm gemalt wurde, spricht man von einer Nachempfindung. Die wirklich „guten“ und in der Regel nicht oder nur schwer nachweisbaren Fälschungen sind falsch signierte und/oder mit falschen Expertisen versehene zeitgenössische Nachempfindungen. Oftmals stammen solche Werke auch aus der Werkstatt des Künstlers und werden diesem zugeschrieben. Dies bedeutet nicht in jedem Fall eine Wertminderung.

Nachweis Der Nachweis, dass eine Kunstfälschung vorliegt, erfolgt mit Hilfe der Stilkritik, der Untersuchung der Herstellungstechnik und mit Hilfe naturwissenschaftlicher Methoden. So gehört zum Beispiel zu einer Gemäldeuntersuchung auch eine Untersuchung der Maltechnik. Ursachen dafür, dass immer wieder Kunstfälschungen auf dem Kunstmarkt auftauchen und hochpreisig verkauft werden, sind fehlende naturwissenschaftliche Untersuchungen, die meist aus Kostengründen nicht erfolgten, und mangelnde Auffindbarkeit in einschlägigen Verzeichnissen zu bereits bekannten Fälschungen.

Seit 2005 existiert eine Datenbank der kritischen Werke, die durch den Bundesverband deutscher Kunstversteigerer e. V. betrieben wird und im Internet zu finden ist. Sie ist allerdings nur für Mitglieder des Verbands zugänglich. Eine allgemein zugängliche Datenbank gefälschter Kunstwerke wird seit langem gefordert, existiert bislang aber nicht.Tim Heilbronner, Original, Imitation oder Fälschung. Eine augenscheinlich spätromanisch-protogotische Sitzmadonna aus dem Augsburger Kunstauktionsmarkt und ihre Beziehung zur spätromanischen Madonna im Ulmer Museum. Unter Berücksichtigung materialtechnologischeraBefundeavonaAnnaaKosar, in: Original – Kopie – Fälschung / Original – Copy – Forgery, hg. von Angela Dressen, Susanne Gramatzki und Berenike Knoblich, in: kunsttexte.de, Nr. 1, 2018 (11 Seiten), www.kunsttexte.de, hier S. 7. Somit ist es für die Forschung, aber auch für private Sammler kaum möglich, aufgedeckte Fälschungen zu identifizieren, und es besteht die Gefahr, dass auch als solche bereits erkannte Fälschungen früher oder später erneut auf dem Kunstmarkt auftauchen und bewusst oder mangels Wissens um die Herkunft als Originale angeboten werden.

Naturwissenschaftliche Analysen kritischer Kunstwerke erfolgen durch das Doerner Institut in München und das Rathgen-Forschungslabor in Berlin. Des Weiteren können in Köln das Institut für Restaurierungs- und Konservierungswissenschaften, in New York die International Foundation for Art Research, in London das Art Analysis & Research und in der Schweiz die Geneva Fine Art Analysis GmbH konsultiert werden.Hubertus Butin: Kunstfälschung – Das betrügliche Objekt der Begierde, S. 191.

Restaurierung Solange es als Ziel der Restaurierung angesehen wurde, ein Kunstwerk in seinen ersten Originalzustand scheinbar zurückzuversetzen, war die Tätigkeit des Restaurators immer in der Nähe der Kunstfälschung angesiedelt. Aus dieser Nähe wurde sie erst erlöst, als sich das Prinzip der Neutralretusche (Tratteggio), in Rom entwickelt vom Istituto superiore per la conservazione ed il restauro unter seinem langjährigen Direktor Cesare Brandi, immer mehr durchsetzte. Heute gehört es zum Berufsethos des Restaurators, eben nicht originale Echtheit vortäuschen zu wollen.Hinnerk Scheper: Restaurieren und Berufsethos. In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege. Jahrgang 1955 Seite 109 ff. Deutscher Kunstverlag München/Berlin 1955.Siehe auch: Ein Berufsbild im Wandel. Restaurieren heißt nicht wieder neu machen. Katalog herausgegeben von Ralf Buchholz und Hannes Homann, Hannover (Schäferart), 1994, 1997, Wanderausstellung 1994ff in Museen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Recht Im deutschen Recht wird die Kunstfälschung nicht ausdrücklich erwähnt. Für eine Verfolgung sind UrhG (Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung), (Betrug) und StGB (Urkundenfälschung) maßgeblich. Das Kopieren oder Nachahmen an sich ist rechtlich zulässig, unzulässig ist lediglich die betrügerische Absicht, die sich in der Absicht äußert, Gewinn zu erzielen. Die betrügerische Absicht unterscheidet die Fälschung von allen anderen Formen des Kopierens oder Nachahmens. Ein unwissentliches Kopieren wird vom Urheberrecht nicht als Fälschung beurteilt, wohl aber das Beharren, wenn ein Werk als Nachahmung von geistigem Eigentum erkannt wurde, als Urheberrechtsverletzung. Auch das Kopieren einer Nachbildung statt vom Original wird rechtlich unter Umständen als unzulässig beurteilt.Stefan Römer: (PDF; 1,3 MB).

Im Falle der unautorisierten identischen Kopie eines fremden Originalwerks hat dessen Urheber Anspruch auf Vernichtung der Kopie.Dirk Lehr: Copy Right. 2018, dort S. 230 bis 231, Salon Verlag, ISBN 978-3-89770-536-4. Handelt es sich um eine bloße Nachahmung mit fremder Urheberbezeichnung, d. h. ein Werk im Stile eines Künstlers, ist lediglich die falsche Urheberkennzeichnung, wie beispielsweise die Signatur, zu entfernen.Dirk Lehr: Copy Right. 2018, dort S. 231, Salon Verlag, ISBN 978-3-89770-536-4.

Insgesamt erweist sich jedoch jedenfalls die deutsche Rechtslage als kaum tauglich und bietet zu wenige Anreize, Kunstfälschungen und damit der Gefahr für die Integrität des kulturellen Erbes wirksam begegnen zu können.

Einen Grenzfall zwischen Kunstfälschung und Produktpiraterie bilden Fälle nicht autorisierter Nachbauten von Klassikern des Industriedesigns bei Möbeln, wie etwa des Rietveld-Stuhls. Dient die Kunstfälschung nicht der unmittelbaren Bereicherung, sondern dem beruflichen Renommee (z. B. Funde in der Archäologie), so rechnet man diese der Fälschung in der Wissenschaft zu.

Fälschung der Signatur, Zuschreibung