Im Zuge der Gleichschaltung des Staates, der NSDAP und weiter Bereiche der Gesellschaft im NS-Staat kam es zu einer Vermengung staatlicher Strukturen und solcher, die außerhalb dieses Zeitraums, typischerweise dem Privatrecht zugeordnet werden. Den hierbei geschaffenen Organisationseinheiten wurde häufig der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts eingeräumt.

Rechtsfolgen Diese Gegebenheiten sind nicht nur von unmittelbarer historischer Bedeutung. Sie haben unter anderem auch Bedeutung im Hinblick auf die Rechtsnachfolge und auf das Urheberrecht. Hinsichtlich Urhebergesetz und Normen aus vorkonstitutionellem Recht, wie beispielsweise dem KUG und dem LUG, kann sich hieraus eine andere Berechnung der Schutzdauer von Werken derartiger juristischen Personen ergeben.

Liste

Nationalsozialistische Deutsche ArbeiterparteiGesetz zur Sicherung von Einheit von Staat und Partei vom 1. Dezember 1933 RGBl. I, S. 1016 Nationalsozialistisches FliegerkorpsRGBl. Jg. 1937, Teil 1, S. 529 - Erlaß des Führers und Reichskanzlers über das Nationalsozialistische Fliegerkorps vom 17. April 1937 ReichskulturkammerReichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 RGBl. I, S. 661 (§§ 1 und 2) Reichsschrifttumskammer Reichspressekammer Reichsfilmkammer Reichsrundfunkkammer Reichstheaterkammer Reichsmusikkammer Reichskammer der bildenden Künste

ReichsärztekammerReichsärzteordnung vom 14. Dezember 1935 RGBl. I, S. 1433 (1435) (§ 20)

Deutsche Film-AkademieErlass des Führers und Reichskanzlers über die Errichtung der deutschen Film-Akademie vom 18. März 1938 „Anstalt des Reiches“

Reichsakademie für LeibesübungenErlass des Führers und Reichskanzlers über die Reichsakademie für Leibesübungen vom 7. April 1937 „Sie ist eine Reichsbehörde.“ ReichssportamtErlaß über die Errichtung des Reichssportamtes vom 23. April 1936 „Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung Reichssportführer“ („betreut“: Nationalsozialistischer Reichsbund für LeibesübungenErlaß des Führers und Reichskanzlers über den Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen vom 21. Dezember 1938 siehe auch Durchführungsbestimmungen zum Erlaß des Führers und Reichskanzlers über den Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen vom 15. Mai 1939 des Reichssportführers „von der NSDAP betreuter Verband“)

Siehe auch: :Kategorie:Nebenorganisation der NSDAP

Weblinks Gesetz zur Gleichschaltung der Aufsichtsräte von Körperschaften des öffentlichen Rechts vom 15. Juni 1933, RGBl. I, S. 371

Einzelnachweise

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