Gut Hebscheid ist ein denkmalgeschützter Gutshof in Aachen-Lichtenbusch, nahe dem deutsch-belgischen Grenzübergang an der Bundesautobahn 44. Das Anwesen ist in der Liste der Baudenkmäler in Aachen-Forst eingetragen. In der enzyklopädischen Darstellung Die Kunstdenkmäler der RheinprovinzP. Clemen (Hrsg.): Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz. Band 10 III: Die profanen Denkmäler und die Sammlungen der Stadt Aachen. L. Schwann, Düsseldorf 1924. und der Bibliographie général Les délices du duché de LimbourgGuy Poswick: Les délices du duché de Limbourg. Archives veriétoises, Tome IV, Verviers 1951, . wird Hebscheid als bemerkenswertes profanes Baudenkmal beschrieben.
Neben der historischen Bedeutung verdient die aktuelle Nutzung Beachtung. In einem für die Region Aachen beispielhaften Projekt dient Hebscheid seit der Jahrtausendwende der Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderung.
Geschichtliche Bedeutung mini|Hebscheid – ein Weiherhaus umgeben von Wassergräben und Teichen mini|Infotafel Der historische Wehrhof wurde im Mittelalter als Weiherhaus mit Ökonomie erbaut. Der Wohnturm trägt einen Schornstein, der laut Überlieferung von alters her als Grenzmarke zwischen dem Herzogtum Limburg, dem Herzogtum Jülich sowie der Reichsabtei Kornelimünster diente. Es sind Vorgänge wie Belehnung, Erbe, Heirat, Kauf, Teilung, Stiftung, Schenkung und gewaltsame Inbesitznahme, die das Schicksal dieser Territorien über die Jahrhunderte bestimmt haben. Schließlich waren im 18. Jh. der Kaiser in Wien, der Kurfürst in München und der Abt in Kornelimünster Landesherren und Obereigentümer von Hebscheid.H. Zintzen: Hebscheid, ein historischer Hof in der Region Aachen. Meyer & Meyer, Aachen 1995.
Es war diese exponierte Lage als Grenzpunkt zwischen den Territorien souveräner Fürsten, die Hebscheid seine historische Bedeutung bis ins 19. Jh. verlieh. Im Auftrag der französischen Regierung hat der Ingenieur und Geograph Oberst Jean Joseph Tranchot die Region 1804/07 vermessen und kartiert. Das Blatt 95 EynattenLandesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen, Hrsg.: Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und v. Müffling 1803–1820, Blatt 95 Eynatten, Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde XII, 2. Abtlg. – Neue Folge 1973. zeigt Hebscheid mit den Jahrhunderte alten Territorial-Grenzen zwischen Limburg, Jülich und Kornelimünster, die am Schornstein des Herrenhauses zusammentreffen.
Es ist diese territoriale Verflechtung, welcher der Hof auch seine ersten urkundlichen Erwähnungen verdankt. Mehrere Schöffenurkunden der Hochbank Walhorn,B. Willems: Ostbelgische Chronik. Band 1 u. 2, Verlag des Verfassers, Ixelles 1948/1949. ein Verwaltungsbezirk im Herzogtum Limburg, sind erhalten, die Hebscheid als Grenzpunkt erwähnen. Die früheste wird auf das Jahr 1391 angesetzt. In einer weiteren Urkunde vom 19. Oktober 1423 bestätigte König Sigismund fast in wörtlicher Übereinstimmung mit dem Schöffenprotokoll aus Walhorn Hebscheid als Grenzmarke.W. Kaemmerer: Aachener Quellentexte. Veröffentlichungen des Stadtarchivs Aachen 1980. Ebenso testierte Herzog Philipp der Gute von Burgund, dem Limburg durch Erbe zugefallen war, am 12. August 1431 den Schornstein von Hebscheid als Grenzpunkt.Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins. Band 33, 1911.
Auch in den folgenden Jahrhunderten taucht Hebscheid wiederholt in Schöffenbriefen, Abgabenlisten, Lehensbüchern, Gerichtsprotokollen und anderen Urkunden auf – allerdings in verschiedenen Schreibweisen. Noch in den Jahrbüchern für Preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung von 1835Jahrbücher für Preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung. Band 46, Berlin 1835. wird der Scheitelpunkt der Grenze auf Hebscheid beschrieben.
Der Name und seine Deutungen Der Name Hebscheid ist ein Kompositum,G. Breuer: AQUISGRANUM … von den warmen Waesern, Siedlungsnamen der Stadt Aachen. Shaker Verlag, Aachen 2003. das verschieden gedeutet wird. Zunächst bezeichnet das Grundwort ...scheid eine territoriale Grenze, eine Weg- oder Wasserscheide. Eine andere Deutung steht im Zusammenhang mit der Besiedlung. In der Zeit der großen Rodungen im 12./13. Jh. entstanden linksrheinisch zahlreiche Ansiedlungen mit der Silbe ...scheid im Namen. Das Wort wird verschieden ausgelegt:F. Cramer: Rheinische Ortsnamen aus vorrömischer und römischer Zeit. Dr. Martin Sändig, 1901. (Nachdruck 1970) Es kann sinngemäß das für die Siedlung ausgeschiedene Land bedeuten oder aber der Name steht im Zusammenhang mit dem älteren keltischen/gallischen Wort keiton/cetum in der Bedeutung von Wald/Heide. Für diese Deutung spricht ferner, dass Hebscheid zu Ende des Mittelalters auch unter dem Namen VorstbuschOidtman Sammlung: Haus Hebscheid b/Aachen. Stadtarchiv Aachen Band 2 genannt wird, eigentlich eine Dopplung für Wald, die hier in dem Sinn von Busch (Wald) beim Kirchdorf Vorst zu verstehen ist. Es ist jenes Vorst oder Forst, das in einer Besitzurkunde der Herren von Schönforst aus dem Jahre 1369 genannt wird.F. Mainz: Das alte Forst. Hrsg. von der Stadtsparkasse Aachen, 1985. Im Ortsnamen Burtscheid findet sich das Grundwort –scheid ebenfalls: In früherer Schreibweise heißt Burtscheid borcetum – in der Bedeutung wahlweise von Wald am Biberbach, Wald am braunen Bach, Wald zur Schweinemast. Ähnliche Elemente in der Bildung von Ortsnamen, die auf Lage und Besiedlung hinweisen, sind die Grundworte ...rod, ...hagen oder ...busch. Letzteres ist im Ortsnamen Lichtenbusch erhalten, der Ortsteil von Aachen, dem Hebscheid heute zugehörig ist.
Das Bestimmungswort Hep-/Heb- könnte von einem Eigennamen abgeleitet sein, wie er in den althochdeutschen Anthroponymen Habi, Habo oder Happo erscheint. Weniger wahrscheinlich ist, dass das Bestimmungswort auf den bestimmten Artikel des Niederländischen het (das) zurückzuführen ist. Jedenfalls deutet auch der Name darauf hin, dass Hebscheid bereits deutlich vor der ersten urkundlichen Erwähnung bestanden hat. Anzumerken ist, dass es ein weiteres Hepscheid in der belgischen Eifel gibt – ein Dorf in der Gemeinde Amel, Kreis Malmedy.
Die Besitzer des Hofes Hebscheid war ein Ritterlehen,Brockhaus Enzyklopädie. Band 13, F. A. Brockhaus, Mannheim 1990.Lexikon des Mittelalters. Band V, Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2002. das bis zum Ende des 18. Jh. im Besitz von Adeligen niedrigen Ranges war. Der Lehnsherr und Obereigentümer – auf Hebscheid waren dies die Herzöge von Jülich und Limburg sowie der Abt von Kornelimünster – überließ dem Lehnsmann das Gut im Untereigentum zu Besitz und Nutzung, der im Gegenzug dem Lehnsgeber Abgaben in Naturalien oder in Geld zu leisten hatte. Beim Tod des Herrn (Herrenfall) oder des Lehnsmannes (Mannfall) musste sich der Nachfolger erneut belehnen lassen und dem Grundherrn huldigen. Dieser Vorgang wurde in Lehnsbüchern oder Lehensregistern festgehalten, so etwa wurde Theodor von Brachel 1729 mit Hebscheid belehnt und siegelte im Lehensbuch von Schönforst. Lehen wurden jedoch schon im frühen Mittelalter erblich, sodass ein Anspruch auf Belehnung bestand. Als lehensfähig galten zunächst nur die Söhne von Ritterbürtigen, die waffenfähig und im Vollbesitz der Ehre waren. Waren diese Bedingungen nicht erfüllt, bedurfte es eines Lehnsträgers. Als Johann de Corte von Landau 1657 mit Hebscheid belehnt wurde, ist er vermutlich als Lehensträger der Erbin von Hebscheid, Gertrude von Bock, eingesetzt worden, die als Frau nicht voll lehnsfähig war. mini|hochkant|Gut Hebscheid – die Wappensteine der Familien von Bock/von Goltstein und von Brachel/von Hompesch in der Tordurchfahrt Die Besitzer des Herrengutes in der Frühzeit sind nicht bekannt. Im ersten erhaltenen Dokument von 1431 legierte der Aachener Schöffe Peter von den Buck vier Aachener Klöstern, darunter dem Augustinerkloster Aachen, das Hofgut Vorstbusch oder Hebscheid. Schon 1459 verkauften die drei anderen Klöster ihre Anteile an die Augustiner, die bereits 1431 den benachbarten Schellartshof mit Wald teils durch Schenkung, teils durch Kauf in ihren Besitz gebracht hatten.Ch. Quix: Beiträge zur Geschichte der Stadt Aachen und ihrer Umgebung. Band 2, J.A.Mayer, Aachen 1838. 1544 wird Junker Colyn von Bock oder Colin Buck als Besitzer genannt, er ist wahrscheinlich der Erbauer des Herrenhauses. In einem Notariatsakt vom 13. Januar 1537 wird bestätigt, dass der Junker die Ehe mit Catharina von Weims, gen. Wambach, einging.Hermann Ariovist von Fürth: Beiträge und Material zur Geschichte der Aachener Patrizier-Familien. 1. Band/074 Aachen 1890. Laut Lehnsregister des Aachener MarienstiftesLuise Freiin von Coels von der Brügghen: Die Lehensregister der Propsteilichen Mannkammer des Aachener Marienstifts. Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf, Signatur Aachen Marienstift, 4a, Buch 1–12 und 4b, Buch 1- x besteht die Ehe noch 1565. In einem weiteren Eintrag aus dem Jahr 1574 wird Catharina von Weims als Witwe des Colyn Buck genannt. Dem steht jedoch entgegen, dass der Keilstein in der Tordurchfahrt von Hebscheid das Allianzwappen von Bock – von Goltstein mit der Jahreszahl 1544 trägt. Das spräche für eine Liaison zwischen dem Junker und dem angesehenen Hause von Goltstein, dessen Familiensitz Burg Goltstein im Herzogtum Jülich war.
Bis auf ein kurzes Zwischenspiel (1657) wird der Hof durch Erbe oder Heirat über mehr als 200 Jahre (bis 1780) von Generation zu Generation weitergegeben. Der Sohn des Colyn, Johannes von Bock, war zu Beginn des 17. Jh. Besitzer. Spätestens jetzt trägt die Familie von Bock den Freiherrntitel. Johannes von Bock war mit Margarethe Katharina von Lysur (Lisoir) zu Freilingen verheiratet. Die Tochter Gertrude, die 1651 in einem Kaufvertrag als Tochter zu HebscheidCh. Quix: Beiträge zu einer historisch-topographischen Beschreibung des Kreises Eupen. J. A. Mayer, Aachen 1837. genannt wird, heiratete in erster Ehe Johann Crümmel von Eynatten zu Raaf. Nach seinem Tod (vor 1637) ging sie die Ehe mit Hermann Adrian Theodor von Hanxler ein. Ihr Heiratsgut war Hebscheid. 1657 wurde Johann de Corte von Landau mit Hebscheid belehnt. Welche Beziehungen zwischen Gertrude von Bock und Johann de Corte bestanden, ist nicht bekannt. Auch sind die Umstände unklar, die zur Belehnung des Johann de Corte geführt haben. Möglicherweise nahm Gertrude von Bock den Johann de Corte als ihren Lehensträger für Hebscheid, da sie als Frau nicht voll lehnsfähig war.
Dann kam das Gut durch Heirat an die Familie von Brachel. Die Tochter der Gertrude von Bock (verh. Crümmel / v. Hanxler) war Agnes Isabella Crümmel von Eynatten zu Raaf. Sie schloss 1649 die Ehe mit Philipp von Brachel zu Angelsdorf. Diese Familie nannte sich jetzt nach der neuen Besitzung v. Brachel zu Hebscheid. In den Preußischen AdelslexikaNeues Preussisches Adels-Lexicon. Gebrüder Reichenbach, Leipzig 1839; Leopold v. Ledebur: Dynastische Forschungen. Ludwig Rauh, Berlin 1855; Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon. Friedrich Voigt, Leipzig 1860. finden sich entsprechende Eintragungen über die Familie der Freiherren von Brachel oder Brackel: Diese vornehme Familie zerfiel nach ihren Besitzungen in die Häuser Hebscheid, Angelsdorf, Breidtmar, Oberembt usw.