mini|Stammwappen der Grafen von Schönburg mini|hochkant|Torflügel von Schloss Forderglauchau mit dem Wappen der Schönburger, hinterlegt mit dem Reichsadler, als Zeichen der ReichsunmittelbarkeitAutorenkollektiv, u. a. Helmut Bräuer, Robby Joachim Götze, Steffen Winkler und Wolf-Dieter Röber: Die Schönburger, Wirtschaft, Politik, Kultur. Broschüre zur gleichnamigen Sonderausstellung 1990–1991 in Museum und Kunstsammlung Schloss Hinterglauchau, Glauchau 1990, Kap. Wappen S. 17.
Schönburg (auch Schumburg; tschechisch: ze Šumburka oder als Wort „Schönburger“: „Šumburkové“) ist der Name eines alten sächsisch-thüringischen edelfreien Adelsgeschlechts, das zeitweilig auch in Böhmen ansässig wurde und die Schönburgischen Herrschaften besaß, teils als reichsunmittelbare Herrschaften, teils als kursächsische Lehen. 1700 wurde das Gesamthaus Schönburg in den Reichsgrafenstand erhoben, 1790 die Obere Linie in den Reichsfürstenstand. Die Familie zählt zum historischen Hochadel.
Geschichte mini|Die Schönburg an der Saale
Das mit Ulricus de Schunenberg (Sconenberg) im Jahr 1130 erstmals auf der Schönburg an der Saale urkundlich erwähnte GeschlechtCodex diplomaticus Saxoniae regiae I, 2, Nr. 83 (S. 65, Z. 26 f.) und Otto Dobenecker: Regesta histor. Thuring. 1, Nr. 1249, bzw. 2, Nr. 166, 210 und 320. besaß um 1182 ein reichsunmittelbares Gebiet in der Gegend von Geringswalde, das sie 1590 an Kursachsen abtraten.
Wohl schon im letzten Viertel des 12. Jahrhunderts verlagerten die Herren von Schönburg ihren Herrschaftsschwerpunkt von der Saale in den Raum um die Zwickauer Mulde und wechselten vermutlich unter Hermann I. (1212–1224/25 belegt) in die Reichsministerialität über. Wie andere edelfreie und ministerialische Familien konnten sie im Reichsland Pleißen vor allem durch Rodung eine Landesherrschaft aufbauen. Um 1170 gründeten sie die Burg Glauchau. Die als sicher angenommene Stammreihe beginnt mit Hermannus de Sconeberg (Hermann I. von Schönburg) der 1212 bis 1224 urkundlich auftrat. Hermann II., sein Sohn, stiftete 1233 das Benediktinerinnenkloster Geringswalde, das bis zur Reformation als Grablege der Familie diente.
Jahrhundertelang bestimmten die Herren von Schönburg die Geschichte in Südwestsachsen. Zu ihren Besitzungen, den Schönburgischen Herrschaften, gehörten unter anderem: Glauchau (Eigenbesitz seit 1256), Lichtenstein (seit 1286), Waldenburg (seit 1378) und die Grafschaft Hartenstein (seit 1406). Während sie Hartenstein vom Kurfürstentum Sachsen als Reichsafterlehen bekamen, trugen die Schönburger ihre drei frühen Reichslehen Glauchau, Lichtenstein und Waldenburg den böhmischen Königen des Hauses Luxemburg, die auch die deutschen Kaiser stellten, als Reichsafterlehen auf, um sie vor kursächsischem Einfluss zu bewahren. Dazu kamen im 16. Jahrhundert die kursächsischen Lehnsherrschaften Penig und Wechselburg (seit 1543) sowie Rochsburg (seit 1548), die im Tausch gegen die Herrschaften Lohmen, Wehlen und Hohnstein an die Schönburger fielen. Die gesamten Güter hatten zeitweise einen Umfang von 16 Quadratmeilen mit 14 Städten und 61.000 Einwohnern. Der größte Teil waren somit Reichsafterlehen, der übrige Besitz kursächsische Lehen.
Schon im späten Mittelalter wurden die Schönburgischen Herrschaften verschiedentlich geteilt (u. a. zwischen der Glauchauer, ab ca. 1300 der Crimmitschauer sowie der böhmischen Pürsteiner Linie). Im Gegensatz dazu sahen die brüderlichen Teilungen von 1524 und 1556 nur eine Nutzungsteilung vor, während die Belehnungen stets zur gesamten Hand erfolgten und an der gemeinsamen Regierung in Glauchau festgehalten wurde. Die Familie zerfiel fortan in die Hauptlinien Glauchau (bis 1610), Waldenburg (später auch als Obere – ab 1790 fürstliche – Linie bezeichnet und geteilt in die Äste Waldenburg und Hartenstein) sowie Penig (die 1610 Glauchau erbte), letztere auch als Untere (gräfliche) Linie bekannt. Die Zweige blieben als „Gesamthaus“ verbunden, was in Familienverträgen von 1556 und 1566 näher geregelt wurde. Die Regierung des Gesamthauses wechselte jährlich zwischen den drei Linien. Da keine Primogeniturordnung erlassen wurde, kam es in der frühen Neuzeit zeitweilig zur Bildung weiterer Zweige.
Die Herren von Schönburg zählten zu den Reichsständen des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation, und zu den Landständen der sächsischen Kurfürsten sowie der Könige von Böhmen. Die Reichsstandschaft übten die Grafen von Schönburg als Mitglieder des wetterauischen Grafenkollegiums aus.
mini|Durch die Gebietsänderungen in Sachsen und Thüringen nach der Wittenberger Kapitulation 1547 wurde das Schönburger Land (weiß, von Waldenburg bis Hartenstein) von einem zwischen Ernestinern und Albertinern gelegenen Grenzpuffer zu einer Insel im albertinischen Kurfürstentum. Nur das Altenburger Land kam 1554 an die Ernestiner zurück. mini|Lage der Schönburgischen Herrschaften (gelb, im Zentrum) ab 1547 (große Karte) und ab 1815 (kleine)
Unter Ernst I. (1480–1489) und Ernst II. († 1534) wurden sowohl das Städtewesen als auch der Bergbau gefördert; die Bergstädte Hohenstein, Scheibenberg und Oberwiesenthal sind ihre Gründung. Nach dem Tod Ernsts II. 1534 führte die Vormundschaftsregierung ab 1542 die Reformation in den Schönburgischen Herrschaften ein. Da die Grafschaft Hartenstein im Gegensatz zu den anderen Herrschaften kursächsisches Reichsafterlehen war, wurde die Reformation dort bereits 1539/40 eingeführt und somit drei Jahre früher als in den damals böhmischen Reichafterlehensherrschaften Glauchau, Lichtenstein und Waldenburg. Georg II. Herr von Schönburg-Waldenburg (1558–1611) und Wolfgang II. Herr von Schönburg-Penig (1532–1581) unterzeichneten die Konkordienformel von 1577 und das Konkordienbuch von 1580.BSLK, S. 16 und S. 765. Der Besitz des in der Reformation aufgehobenen Klosters Geringswalde, wo 1566–1568 eine Schönburgische Landesschule bestand, ging 1590 an Kursachsen über.
Seit dem 17. Jahrhundert kam es zu wachsender Schuldenlast, Erbteilungen und innerfamiliären Spannungen. Mehrfache kursächsische Übergriffe auf die Schönburgischen Herrschaften, u. a. 1617, nach der Ermordung Otto Wilhelms durch seinen Bruder Wolf Ernst (1582–1622) auf Schloss Hinterglauchau, waren die Folge. Unter Georg Ernst (1601–1664) begannen 1652 mit Frondienstverweigerungen Bauernunruhen, die bis 1684 immer wieder aufflammten. Christian Ernst (1655–1718) gründete 1679/80 die Stadt Ernstthal. Am 7. August 1700 wurde das Gesamthaus Schönburg von Kaiser Leopold I. in den Reichsgrafenstand mit der Anrede Hoch- und Wohlgeboren erhoben.
Es gelang den Herren und Grafen von Schönburg, als einem von nur wenigen sächsischen Herrengeschlechtern, bis ins 18. Jahrhundert eine verfassungsrechtliche Sonderstellung gegenüber dem Kurfürstentum Sachsen und damit eine eingeschränkte Souveränität mit eigenen staatlichen Strukturen zu bewahren. In einem Rezess mit dem sächsischen Kurfürsten verzichteten sie am 4. Mai 1740, nach langwierigen Verhandlungen mit dem Minister Heinrich Graf von Brühl, auf die meisten aus der Reichsunmittelbarkeit resultierenden Autonomierechte. In den folgenden Jahrzehnten wurden die Schönburgischen Herrschaften schrittweise in den Kurstaat integriert. Glauchau, Lichtenstein/Sa., Waldenburg, Hartenstein und Stein gingen nach dem Rezess von 1740 als Schönburgische Rezessherrschaften allmählich im sächsischen Staat auf, während Remse, Penig, Rochsburg und Wechselburg schon immer kursächsische Lehen und Ämter waren. 1768 versuchte das Gesamthaus Schönburg, den Rezess rückgängig zu machen. Es entzündete sich ein Konflikt, der im Rahmen des Bayerischen Erbfolgekrieges zu militärischen Aktionen führte („Glauchauer Krieg“); jedoch erlangte Kursachsen im Frieden von Teschen 1779 von Maria Theresia als böhmischer Königin die oberlehensherrlichen Rechte über die Schönburgischen Rezessherrschaften und setzte sich damit endgültig als alleiniger Landesherr durch.
Otto Karl Friedrich Graf von Schönburg wurde von Kaiser Leopold II. am Tag seiner Krönung, am 9. Oktober 1790, in den Fürstenstand erhoben. Seit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 waren die Mitglieder des Geschlechts sogenannte „Standesherren“, also Familien mit ehemals souveräner Herrschergewalt, die ihre souveränen Rechte weitgehend eingebüßt hatten, jedoch den noch regierenden Häusern ebenbürtig blieben. Im Jahr 1818 stellte das Haus Schönburg bei der deutschen Bundesversammlung den Antrag auf Bestimmung seiner beim Deutschen Bund auszuübenden Rechte, insbesondere hinsichtlich der Stimmberechtigung. Die Bundesversammlung gewährte 1828 jedoch nur die persönlichen und Familienrechte der im Jahr 1806 mediatisierten reichsständischen Familien. Das Gesamthaus hatte seit 1831 zwei Sitze in der Ersten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen. Nach dem Übergang des Königreichs Sachsen zur konstitutionellen Monarchie mit der Verfassung vom 4. September 1831 wurde zwischen der sächsischen Regierung und dem Haus Schönburg ein Erläuterungsrezess abgeschlossen, der den Rezess von 1740 modifizierte und 1836 unter den Schutz des Deutschen Bundes gestellt wurde. Er schrieb zwar ein begrenztes Eigenleben der Schönburgischen Herrschaften fest, beschleunigte aber den Prozess der Eingliederung in den sächsischen Staat. Während der Revolution von 1848 wurde das Waldenburger Schloss geplündert und niedergebrannt.
Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 hob Patrimonialgerichte für Deutschland vollständig auf. Die sächsische Regierung übernahm auf der Grundlage eines weiteren Rezesses zum 1. Dezember 1878 die volle Justiz- und Verwaltungshoheit über die Schönburgischen Rezessherrschaften. Danach waren die Fürsten und Grafen von Schönburg nicht mehr Träger staatlicher Hoheitsrechte, bis auf ihren Sonderstatus als Standesherren und Mitglieder der Ersten Kammer. Sie behielten jedoch ihren umfangreichen Grundbesitz mit Schlössern, gewerblichen Unternehmen und Kunstvermögen. Die Linien Hartenstein und Forderglauchau konvertierten im 19. Jahrhundert zum Katholizismus, während die Waldenburger Linie protestantisch blieb. Das Haus Schönburg prägte über viele Jahrhunderte Kultur und Wirtschaft in Teilen Südwestsachsens und Nordböhmens. Artikel 51 der Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1. November 1920 lautete: „Die öffentlich-rechtlichen Sonderrechte der Häuser Schönburg und Solms-Wildenfels werden aufgehoben.“ Im Zuge der Bodenreform vom September 1945 wurde die Familie entschädigungslos enteignet und vertrieben. Nach der Deutschen Wiedervereinigung kehrte ein Zweig der Hartensteiner Linie in das Schönburger Land zurück und erwarb die Burg Stein in Hartenstein und das Alte Schloss in Penig.
Besitzungen mini|Karte des Landkreises Zwickau mit rot markiertem Gemeindegebiet von Waldenburg, angrenzend die weiteren ehemals in den schönburgischen Herrschaften gelegenen Orte Remse, Oberwiera (Anteile), Schönberg, Meerane, Dennheritz, Crimmitschau, Glauchau, Callenberg, St. Egidien, Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Bernsdorf, Gersdorf, Lichtenstein, Mülsen, Hartenstein, damit in etwa die nordöstliche Hälfte des heutigen Landkreises.