mini|Logo des Europäischen Ausschusses der Regionen Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der Europäischen Union (EU), die den subnationalen Gebietskörperschaften (d. h. Regionen, Bezirken, Provinzen, Städten und Gemeinden) im institutionellen Gefüge der EU unmittelbar Gehör verschafft. Durch ihn soll gewährleistet werden, dass diese ihren Standpunkt zur Politik der EU einbringen können und regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden. Im April 2009 hat der Ausschuss seine Rolle im Politischen System der Europäischen Union in einer Grundsatzerklärung dargestellt.

Der AdR wurde 1994 aus zwei Erwägungen heraus errichtet: Erstens werden etwa drei Viertel der EU-Rechtsvorschriften auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt, sodass es durchaus sinnvoll ist, wenn Vertreter der lokalen und regionalen Ebene bei der Entwicklung neuer EU-Gesetze ein Mitspracherecht haben. Zweitens sorgte man sich darum, dass sich zwischen der Öffentlichkeit und dem Prozess der europäischen Integration eine zunehmende Kluft auftun könnte; die Einbeziehung der gewählten Vertreter derjenigen Regierungs- und Verwaltungsebene, die den Bürgern am nächsten ist, war eine Möglichkeit, diese Kluft zu überwinden.

Der Sitz des Ausschusses der Regionen ist das Delors-Gebäude in Brüssel.

Hintergrund Die Regionen der Europäischen Union, insbesondere die deutschen Bundesländer, haben Lobbyarbeit für ein stärkeres Mitspracherecht in EU-Angelegenheiten betrieben. Dies führte zur Schaffung des Europäischen Ausschusses der Regionen durch den Vertrag von Maastricht und eröffnete den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, im Rat der EU (auch EU-Ministerrat genannt) durch Minister ihrer Regionalregierungen vertreten zu werden.

Zusammensetzung, Organisation und Aufgaben des AdR sind in den sowie 305 bis 307 AEUV geregelt. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurden zusätzliche fünf Bereiche der verbindlichen Konsultation aufgenommen. Zudem wurde festgelegt, dass ein Mitglied des AdR nicht gleichzeitig Mitglied des europäischen Parlaments sein darf. Der Vertrag von Lissabon gibt dem AdR das Recht, wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips gegen Rechtsakte vor dem Europäischen Gerichtshof Klage zu erheben, wenn der AdR im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens anzuhören war.vgl. Artikel 8 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

Grundsätze Für die Arbeit des AdR sind drei Grundsätze maßgeblich:

Subsidiarität Dieses Prinzip, das gleichzeitig mit der Errichtung des AdR in den Verträgen verankert wurde, besagt, dass Entscheidungen in der Europäischen Union möglichst bürgernah getroffen werden sollen. Die Europäische Union soll daher keine Aufgaben übernehmen, für die die nationale, regionale oder kommunale Ebene besser geeignet ist.

Bürgernähe Sämtliche Ebenen sollen sich um „Nähe zum Bürger“ bemühen, indem sie ihre Arbeit vor allem transparent gestalten, damit die Bürger genau wissen, wer wofür zuständig ist und an wen sie sich mit ihren Anliegen wenden können.

Partnerschaft Die Zusammenarbeit der europäischen, nationalen, regionalen und kommunalen Ebene ist die Voraussetzung für solides Regieren in Europa – jede dieser vier Ebenen ist unverzichtbar und sollte in den gesamten Entscheidungsfindungsprozess auf mehreren Ebenen („Multi-level governance“) eingebunden sein.

Geltungsbereich In den Verträgen ist festgelegt, dass die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union den Ausschuss der Regionen in Bereichen, in denen Legislativvorschläge der EU Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, um Stellungnahme ersuchen müssen. Kommission, Rat und Europäisches Parlament können den AdR außerhalb dieser Bereiche auch in Fällen befassen, in denen ein Legislativvorschlag ihres Erachtens erhebliche Auswirkungen auf die regionale oder lokale Ebene hat. Der AdR kann auch eine Initiativstellungnahme veröffentlichen und hat dadurch die Möglichkeit, Themen auf die Agenda der EU zu setzen.

Der AdR hat das Recht (privilegierter Status) erhalten, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, seitdem der Vertrag von Lissabon nach seiner Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten in Kraft getreten ist (Artikel 8, Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit).

Zusammensetzung mini|Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Der AdR hat 329 MitgliederRat der EU: Ausschuss der Regionen: Rat ernennt Mitglieder für die Mandatsperiode 2020–2025, Pressemitteilung, 10. Dezember 2019. und ebenso viele stellvertretende Mitglieder, wobei jedes Land in etwa proportional zu seiner Bevölkerungszahl vertreten ist. Ein Mitglied vertritt allerdings recht unterschiedlich viele Einwohner (z. B. 88.087 Malteser, 3,45 Mio. Deutsche). In Artikel 300, Abs. 5 des AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird hinsichtlich der Zusammensetzung des AdR erstmals Bezug auf die demographische Entwicklung in der EU genommen. Die Mitgliederzahlen je Land lauten wie folgt: Anzahl der Mit­glieder Staatenje 24 je 21 15 je 12 je 9 je 7 6 je 5

Die Mitglieder des AdR sind Kommunal- und Regionalpolitiker wie zum Beispiel Abgeordnete aus Landtagen, kommunale Ratsmitglieder oder Bürgermeister von Städten.

Vorgeschlagen werden die Mitglieder des AdR von den Regierungen der EU-Mitgliedsländer und vom Rat der EU ernannt. Meist wird die Liste der Mitglieder von der ganzen Regierung oder von einem Regierungsmitglied (meist dem Innen- oder Außenminister, in manchen Fällen auch vom Regierungschef) erstellt. Subnationale Akteure sind generell in den Prozess der Aufstellung einer solchen Liste integriert, aber nur in den föderalen Staaten (z. B. Belgien, Deutschland, Italien, Österreich oder Spanien) besteht dafür eine gesetzliche Basis. ( ISBN 978-92-895-0468-3, englisch, 2009; pdf, 99 S.)

Die Kriterien für die Aufnahme sind geographischer und politischer Natur, d. h., es wird darauf geachtet, dass die Mitglieder aus verschiedenen Landesteilen kommen und die Parteienlandschaft widerspiegeln. Solche Kriterien sind überall von Belang, wenngleich in den Niederlanden, Irland und Italien nicht ausdrücklich festgeschrieben. In Finnland und den Niederlanden wird auch auf Genderkriterien geachtet.

Ernannt werden die Mitglieder dann durch den Rat der EU aufgrund der Vorschläge der Mitgliedstaaten. Seit dem Vertrag von Nizza erfolgt die Ernennung mit qualifizierter Mehrheit (vorher: Einstimmigkeit). Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre (Art. 305 AEUV), wobei eine Wiederernennung möglich ist. In ihrer Arbeit sind sie an keine Weisungen gebunden, sie agieren daher (theoretisch) politisch völlig unabhängig.

Seit dem Vertrag von Nizza müssen die Mitglieder außerdem ein Wahlmandat der von ihnen vertretenen Gebietskörperschaft innehaben oder einer gewählten Versammlung gegenüber politisch verantwortlich sein.

Regelung in einzelnen Ländern In Paragraph 14 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union wurden die Kompetenzen für die Bestimmung der deutschen AdR-Delegation festgelegt. In Deutschland übernimmt die Bundesregierung die Vorschläge der Ministerpräsidentenkonferenz. Diese hat am 27. Mai 1993 folgende grundlegende Formel beschlossen: Jedes der 16 Bundesländer erhält mindestens einen Sitz, und weitere fünf Sitze rotieren nach dem Kriterium der Bevölkerungszahl. Die verbliebenen drei Sitze stehen den drei kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), Deutscher Städtetag (DST) und Deutscher Landkreistag (DLkrT) zu. +Deutsche Mitglieder (Stand: Oktober 2026)NameBundeslandAmtParteiFlorian HerrmannBayernStaatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und MedienCSUMartin DuligSachsenMitglied des LandtagsSPDAnnika FohnNordrhein-WestfalenMitglied des LandtagsCDUSimone GroßnerSachsen-AnhaltStaatssekretärin für Bundes- und EuropaangelegenheitenCDUAntje GrotheerBremenLandtagspräsidentinSPDStephan GrügerHessenMitglied des LandtagsCDUTilo GundlackMecklenburg-VorpommernMitglied des LandtagsSPDFlorian HaßlerBaden-WürttembergStaatssekretär für EuropaGrüneFlorian HauerBerlinStaatssekretär für EuropaCDUDanial IlkhanipourHamburgMitglied der BürgerschaftSPDEka von KalbenSchleswig-HolsteinMitglied des LandtagsGrüneAnna KebschullNiedersachsenLandrätin des Landkreises Osnabrück(auf Vorschlag des Städtetages)GrüneAndré KnappThüringenOberbürgermeister von SuhlCDUMelanie Kühnemann-GrunowBerlinMitglied des AbgeordnetenhausesSPDChristoph LandscheidtNordrhein-WestfalenBürgermeister von Kamp-LintfortSPDWolfram LeibeRheinland-PfalzOberbürgermeister von TrierSPDKarin MüllerHessenStaatssekretärin für EuropaCDUMarkus NiggemannBrandenburgStaatssekretär für EuropaCDUHeike RaabRheinland-PfalzMitglied der Verbandsgemeinderats Cochem(auf Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes)SPDIsolde RiesSaarlandMitglied im Bezirksrat West von SaarbrückenSPDThomas Gottfried SchmidtSachsenMitglied des LandtagsCDUChristoph SchnaudigelBaden-WürttembergLandrat des Landkreises Karlsruhe(auf Vorschlag des Landkreistages)CDUMelanie WalterNiedersachsenMinisterin für Europa und Regionale LandesentwicklungSPDTorsten WellingRheinland-PfalzStaatssekretär für EuropaCDU „Die deutsche Delegation hält jeweils zwei Wochen vor einer Plenartagung eine Arbeitssitzung ab, um gemeinsame Änderungsanträge und den Inhalt der Stellungnahmen sowie organisatorische Fragen zu besprechen. Zudem bieten monatliche Sitzungen der Koordinatorinnen und Koordinatoren ein Forum für den Austausch über die Sitzungsergebnisse der einzelnen Fachkommissionen. Die Delegation tritt jeweils unmittelbar vor jeder Plenartagung zu einer politischen Besprechung zusammen und verständigt sich über die politische Vorgehensweise, wobei die Standpunkte des Deutschen Bundesrats entsprechend berücksichtigt werden.“

In Österreich hat jedes Bundesland einen Sitz und die drei verbliebenen Sitze gehen an lokale Vertreter (Gemeinde- und Städtebund).Österreichische Delegation Die österreichische Delegation trifft sich jeweils zwei Wochen vor einer Plenartagung auf Assistentenebene und unmittelbar vor Beginn der Plenartagung auf der Ebene der AdR-Mitglieder.

In Belgien gehen alle 12 Sitze an die Regionen oder Gemeinschaften. Sechs Sitze gehen an die Region Flandern, vier an die Region Wallonien, zwei an die Hauptstadtregion Brüssel. Der Sitz für die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens wird abwechselnd von der französischen bzw. flämischen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt.

In den zentralistischen Staaten sind die Regionen tendenziell weniger gut repräsentiert, hier gehen mehr Sitze an lokale Vertreter.

Aufbau Präsident Der Präsident, der auf der Plenarversammlung für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt wird, leitet die Arbeiten des AdR, sitzt den Plenartagungen vor und vertritt die Einrichtung nach außen. Karl-Heinz Lambertz (Belgien/Sozialdemokratische Partei Europas, SPE), Präsident des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, wurde am 12. Juli 2017 zum Präsidenten des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) gewählt.Karl-Heinz Lambertz neuer Vorsitzender des Ausschusses der Regionen. BRF, 13. Juli 2017, abgerufen am 15. Juli 2017. Vom 12. Februar 2020 bis 2022 war Apostolos Tzitzikostas (Griechenland/Europäische Volkspartei, EVP), Gouverneur Zentralmakedoniens, neuer Vorsitzender des Ausschusses der Regionen.Gouverneur Zentralmazedoniens neuer Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen, 12. Februar 2020, abgerufen am 21. Mai 2020.

Die Präsidenten des Ausschusses der Regionen