Diese Liste beinhaltet alle Flaggen im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen.

Nach der Gemeindeordnung des Landes müssen Wappen und Flaggen genehmigt werden. Genehmigungsbehörde war bis 1969 der Innenminister, seitdem sind es die Regierungspräsidenten. Zu der Genehmigung sind Zeichnungen der Wappen/Flaggen und Gutachten der Landesarchive notwendig. Genehmigt wird explizit die Flaggenform, die auf der Urkunde erwähnt ist.

Kreis Hissflagge Banner Kommentare Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen.150px rand|150px rand|100px kein Banner genehmigt Genehmigt durch den RP Köln am 20. April 1976: „Der Kreis führt folgendes Wappen: Unter grünem Schildhaupt, darin ein silberner (weißer) Wellenbalken, gespalten vorne in Gold (gelb) ein rotbewehrter und rotbezungter schwarzer Löwe, hinten in Silber (weiß) ein durchgehendes schwarzes Balkenkreuz.“ […] „Der Kreis führt eine Flagge als Hissflagge in den Farben schwarz-gelb-schwarz im Verhältnis 1:4:1 längsgestreift und mit dem zur Stange ausgerichteten Wappenschild des Kreises auf der mittleren Bahn in der vorderen Hälfte.“§ 2 Absatz 1 und 3 der (PDF; 47 kB)

Städte und Gemeinden Stadt oder Gemeinde Hissflagge Banner Kommentare Stadt Bedburg 200px rand|150px rand|100px Genehmigt vom RP Köln am 7. November 1977: „Die Flagge der Stadt zeigt als Banner Rot – Weiß – Rot im Verhältnis 1 : 4 : 1 (längsgestreift mit dem Wappenschild der Stadt in der Mittelbahn leicht über die Mitte hinaus nach oben verschoben) und als Hissflagge Rot – Weiß – Rot im Verhältnis 1 : 4 : 1 (längsgestreift mit dem Wappenschild der Stadt in der Mittelbahn etwas über die Mitte hinaus zur Fahnenstange hin verschoben).“§ 2 der Stadt Bergheim 200px rand|150px rand|100px Genehmigt vom RP Köln am 6. April 1976: "Die Flagge: als Banner: Gelb-Schwarz im Verhältnis 1:1 längsgestreift mit dem über der Mitte nach oben verschobenen Wappenschild der Stadt."

Am 6. April 1977 wurde die Hissflagge genehmigt: "Die Flagge: als Hißflagge: Gelb-Schwarz Verhältnis 1:1 längsgestreift mit dem zur Stange gewendeten Wappenbild der Stadt in der Mitte."Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, BR 2496, Nr. 40 Stadt Brühl 200px rand|150x150px rand|100px „Die Stadt führt ein Wappen, ein Siegel und eine Flagge. Die Flagge hat die Farben blau-gold.“§ 2 der Auf Fotos vom Rathaus sind neben wappenlosen Flaggen auch Flaggen zu sehen, die das Wappen tragen. Stadt Elsdorf 200px rand|150px rand|234x234px kein Banner genehmigt Genehmigt vom RP Köln am 13. Dezember 1976: „Grün-Weiß-Grün im Verhältnis 1 : 4 : 1, längsgestreift mit dem zur Stange verschobenen Wappenschild.“§ 2 der Stadt Erftstadt 200px rand|150px rand|100px Genehmigt vom RP Köln am 15. März 1974: „Als Banner: Grün/gelb/grün im Verhältnis 1 : 4 : 1, längsgestreift mit dem Wappenschild der Stadt etwas oberhalb der Mitte. Als Hissflagge: Grün/gelb/grün im Verhältnis 1 : 4 : 1, längsgestreift mit dem Wappenschild der Stadt in der Mitte der vorderen Hälfte.“§ 2 der Stadt Frechen 200px rand|150x150px rand|100px Genehmigt vom Preußischen Staatsministerium am 22. August 1928: „Die Flagge der Stadt Frechen zeigt die Farben schwarz und gold.“ Es werden auch Flaggen mit dem Wappenschild in der Mitte gezeigt.§ 2 der Hauptsatzung der Stadt Frechen (PDF) Stadt Hürth 200px rand|150px rand|100px Genehmigt vom RP Köln am 22. Februar 1984: „Von Rot und Weiß im Verhältnis 1:1 langs gestreift, darauf zur Stange verschoben das Wappen der Stadt. Die Flagge kann in Form eines Banners und einer Hissflagge geführt werden.“§ 2 der Hauptsatzung der Stadt Hürth (PDF) (PDF; 339 kB) Stadt Kerpen 200px rand|150px rand|100px Genehmigt vom RP Köln am 20. September 1976: „Als Banner: Gold(Gelb)-Rot-Gold(Gelb) im Verhältnis 1:4:1, längsgestreift mit dem über die Mitte nach oben verschobenen Wappenschild der Stadt. Als Hissflagge: Gold(Gelb)-Rot-Gold(Gelb) im Verhältnis 1:4:1, längsgestreift mit dem zur Stange verschobenen Wappenschild. der Stadt. Die Flagge kann in Form eines Banners und einer Hissflagge geführt werden.“§ 2 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen (PDF; 100 kB) Stadt Pulheim 200px rand|150x150px keine Hissflagge genehmigt rand|100px Genehmigt vom RP Köln am 26. September 1977: „Weiß-Blau-weiß längsgestreift im Verhältnis 1:3:1 mit dem über die Mitte nach oben verschobenen Wappenschild der Stadt auf der mittleren Bahn.“§ 2 der Hauptsatzung der Stadt Pulheim (PDF) Stadt Wesseling 200px rand|150px rand|100px Genehmigt vom RP Köln am 14. Oktober 1988: „Das Banner ist im Verhältnis 1:1 längsgestreift: Weiß, darin in der Mitte ein roter Löwe, und Rot, darin in der Mitte ein weißer Lilienstab mit Querbalken am unteren Ende und zwei darauf stehenden einander zugekehrten weißen Vögeln. Die Flagge ist im Verhältnis 1:2 quergestreift: Weiß, darin in der Mitte ein roter Löwe, und Rot, darin in der dem Löwen zugewandten Hälfte ein weißer Lilienstab mit Querbalken am unteren Ende und zwei darauf stehenden einander zugekehrten weißen Vögeln.“§ 3 der (Symbole des Wappens) (Wappen genehmigt durch den Oberpräsidenten der preußischen Rheinprovinz am 4. Januar 1937 und bestätigt durch den RP Köln am 2. Juni 1977) Historische Flaggen und eingemeindete Orte Bedburg Neugliederung am 1. Januar 1975

Bergheim Neugliederung am 1. Januar 1975

Erftstadt Neugliederung am 1. Juli 1969

Kerpen Neugliederung am 1. Januar 1975 Siehe auch Liste der Wappen im Rhein-Erft-Kreis

Einzelnachweise und Anmerkungen

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