miniatur|Bondefunkstelle der Deutschen Flugsicherung mit VHF-Koaxial-Antennen des Mobilen Flugfunkdienstes (R) auf dem Deister bei Hannover miniatur|ATIS-Aussendung am Flughafen Schiphol auf UKW

Der Mobile Flugfunkdienst (R), früher Beweglicher Flugfunkdienst (R) oder kurz einfach Flugfunkdienst (R)‚ (engl. Aeronautical Mobile (Route) Service, abgekürzt AM(R)S) ist entsprechend der Definition der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO FunkRadio Regulations, Article 1.34, Edition of 2020) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) ein Mobilfunkdienst der Unterkategorie Mobiler Flugfunkdienst (engl. Mobile Service).

Dieser Funkdienst ist ein sicherheitsrelevanter- oder Safety-of-Life Service, ist zwingend vor Störungen zu schützen und dient in der Regel der Funkkommunikation vorwiegend auf nationalen oder internationalen zivilen Luftverkehrs- oder Flugverkehrsrouten. Das (R) symbolisiert in diesem Zusammenhang für Flüge auf zivilen Routen (route).

Frequenzbereiche Diesem Funkdienst stehen in der ITU-Region 1 und insbesondere auf deutschem Hoheitsgebiet u. a. folgende Frequenzbereiche zur Verfügung.

Zuweisung an Funkdienste (Primäre Zuweisung gemäß VO Funk in Versalschrift) DeutschlandNutzerBemerkung Frequenzbereiche kHz542 850–3 025Mobiler Flugfunkdienst (R)ziv., mil.ziv – zivile Nutzermil – militärische NutzerFußnoten: D111Fußnote D111: Die Trägerfrequenzen 2182 kHz, 3023 kHz, 5680 kHz und 8364 kHz sowie die Frequenzen 121,5 MHz, 156,8 MHz und 243 MHz dürfen in Übereinstimmung mit den Verfahren, die für die terrestrischen Funkdienste gelten, zusätzlich für Such- und Rettungsarbeiten benutzt werden, wenn diese bemannte Weltraumfahrzeuge betreffen. Dies gilt auch für die Frequenzen 10003 kHz, 14993 kHz und 19993 kHz, jedoch müssen die Aussendungen auf jeder dieser Frequenzen innerhalb der Grenzen von ±3 kHz der betreffenden Frequenz gehalten werden. D115Fußnote D115: Die Trägerfrequenzen 3023 kHz und 5680 kHz dürfen zusätzlich von den Funkstellen des mobilen Seefunkdienstes, die an koordinierten Such- und Rettungsarbeiten teilnehmen, benutzt werden. 2Fußnote 2: Für Induktionsfunkanlagen können Frequenzen bis 30 000 kHz genutzt werden. Die Grenzwerte der störrelevanten Parameter von Induktionsfunkanlagen werden im Frequenzplan oder der erforderlichen Frequenzzuteilung festgelegt. Induktionsfunkanlagen dürfen keine Störungen bei anderen gegenwärtig und zukünftig betriebenen Funkanlagen und Funkdiensten, denen die entsprechenden Frequenzbereiche auf primärer oder sekundärer Basis zugewiesen sind, verursachen. Störungen durch diese anderen Funkanlagen und Funkdienste müssen von Induktionsfunkanlagen hingenommen werden. 5Fußnote 5: ISM-Anwendungen können Frequenzbereiche mitbenutzen, die Funkdiensten im Frequenzbereich 9 kHz – 300 GHz zugewiesen sind, wenn die für diese Nutzung erforderlichen Frequenzen aufgrund des gewünschten physikalischen Effekts vorgegeben und nicht frei wählbar sind. Die Grenzwerte der zulässigen Abstrahlung und sonstigen störrelevanten Parameter für diese ISM-Anwendungen werden aus der Sicht der Funkverträglichkeit in der erforderlichen Frequenzzuteilung festgelegt. Die ISM-Nutzungen nach dieser Nutzungsbestimmung dürfen keine Störungen bei anderen gegenwärtig und zukünftig betriebenen Funkanlagen und Funkdiensten verursachen. Die Mitnutzung von Frequenzen durch ISM-Anwendungen in Frequenzbereichen, die sicherheitsrelevanten Funkanwendungen gewidmet sind, ist ausgeschlossen.583 400–3 500Mobiler Flugfunkdienst (R)ziv., mil.2 5674 650–4 700Mobiler Flugfunkdienst (R)ziv., mil.2 5775 480–5 680Mobiler Flugfunkdienst (R)ziv., mil.D111 D1152 5836 525–6 685Mobiler Flugfunkdienst (R)ziv., mil.2 5938 815–8 965Mobiler Flugfunkdienst (R)ziv., mil.2 510310 005–10 100Mobiler Flugfunkdienst (R)ziv., mil.D1112 510711 275–11 400Mobiler Flugfunkdienst (R)ziv., mil.2 511613 260–13 360Mobiler Flugfunkdienst (R)ziv., mil.2 514217 900–17 970Mobiler Flugfunkdienst (R)ziv., mil.2 515821 924–22 000Mobiler Flugfunkdienst (R)ziv., mil.2 5 Frequenzbereich MHz205117,975–137,000Mobiler Flugfunkdienst (R) ziv., mil.D111 D200Fußnote D200: Im Frequenzbereich 117,975 – 137 MHz ist die Frequenz 121,5 MHz die Notfrequenz für den Flugfunkdienst und, falls erforderlich, die Frequenz 123,1 MHz die Hilfsfrequenz zur Frequenz 121,5 MHz. Mobilfunkstellen des mobilen Seefunkdienstes dürfen auf diesen Frequenzen in Not- und Sicherheitsfällen mit Funkstellen des mobilen Flugfunkdienstes verkehren.5 31

Siehe auch Flugfunk Mobiler Flugfunkdienst (OR)

Weblinks Internationale Fernmeldeunion Frequenzplan der Bundesnetzagentur Deutsche Flugsicherung

Einzelnachweise

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