Der Verfassungsschutz Niedersachsen ist der Nachrichtendienst des Landes Niedersachsen mit Sitz in Hannover. Er wurde 1953 gegründet und ist eine Abteilung des Innenministeriums Niedersachsen, das als Landesbehörde für Verfassungsschutz bezeichnet wird. Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes Niedersachsen gehören die Beobachtung von politischem und religiösem Extremismus, die Abwehr von Spionage und Sabotage sowie der Geheimschutz. Im Haushaltsjahr 2025 verfügte die Abteilung über 365 MitarbeiterNiedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung: Daten und Fakten, abgerufen am 1. Juli 2026 mit einer Arbeitskraft von 327 Vollzeiteinheiten und ein Gesamtbudget von 32,1 Millionen Euro.Innenministerium Niedersachsen: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF), S. 21 und 22, veröffentlicht am 11. Juni 2026, abgerufen am 11. Juni 2026 Aktueller Leiter ist Dirk Pejril.Dirk Pejril wird neuer Präsident des Verfassungsschutzes, NDR, 23. Dezember 2022

Geschichte mini|Gebäude des Niedersächsischen Innenministeriums in Hannover Bekannte Operationen Wie erst 1986 bekannt wurde, führte der niedersächsische Verfassungsschutz 1978 mit dem Celler Loch eine verdeckte Operation durch, um unter „falscher Flagge“ einen Informanten in die Rote Armee Fraktion einzuschleusen.

Im Jahr 1999 wurden zwei russische Spione im Eurofighter Projekt vom niedersächsischen Verfassungsschutz entdeckt.Spiegel Online vom 9. August 1999: Verfassungsschutz: Zwei Top-Spione gefasst

Interne Spionagefälle 1990 wurden durch Aussagen des ehemaligen Offiziers der Hauptverwaltung A (HV A) Karl-Christoph Großmann die beiden Mitarbeiter des niedersächsischen Verfassungsschutzes Hans-Joachim Armborst und Wilhelm Balke als Doppelagenten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR enttarnt. Durch Armborsts und Balkes Informationen hatte die Stasi über Jahre bis zur Wende Einblick in Aktivitäten und Planungen des Landesamtes.Angelika Henkel, Stefan Schölermann: Zwei Top-Spione unterwandern den Verfassungsschutz, NDR, 15. September 2014 Armborst war Sachgebietsleiter Methodische Spionageabwehr. Er verriet unter anderem die Methode der Reisewegsuchmaßnahmen. Er war häufig dabei, wenn sich die Chefs der Spionageabwehr der Landesbehörden für Verfassungsschutz mit den Vertretern der für Spionageabwehr zuständigen Abteilung 4 des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) trafen. Er wurde als Inoffizieller Mitarbeiter Maurer (XV 3199/82) geführt und erhielt jährlich 40.000 DM, insgesamt etwa 430.000 DM. Auf ihn gehen 499 Quellenmeldungen zurück. Anfang Mai 1986 nahm er an einer Expertentagung zur Neuaufstellung der Spionageabwehr nach dem Überlaufen des Hansjoachim Tiedge teil sowie Mitte Oktober 1987 zur Diskussion des neuen Rahmenkonzeptes für die Spionageabwehr im BfV. Armborst wurde am 18. Januar 1996 nach fünfmonatiger Hauptverhandlung im Alter von 52 Jahren vom Oberlandesgericht Celle zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Balke stellte sich 1977 in den Dienst der HV A des MfS. Er war frustriert, nicht angemessen befördert worden zu sein sowie von der Inkompetenz seiner Vorgesetzten überzeugt. Von der HV A erhielt er den Decknamen Gräber (XV-2982/78) und jährlich 20.000 DM. Dafür lieferte er ausführliche Informationen über die Grenzüberwachung der Bundesrepublik, war jedoch nicht direkt in Aktivitäten der Spionageabwehr involviert. Von Mai 1980 bis August 1989 gehen auf ihn 658 Informationen mit überwiegendem Bezug zur operativen Arbeit des Verfassungsschutzes zurück. Balke wurde 1994 vom Oberlandesgericht Celle zu neun Jahren Freiheitsstrafe wegen Landesverrats und Bestechlichkeit verurteilt. Aufgaben mini|Entwicklung der Mitwirkungsaufgaben des Verfassungsschutzes Niedersachsen von 2017 bis 2025 Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes Niedersachsen gehört es politischen und religiösen Extremismus, der sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, zu beobachten. Hierzu zählen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus, Ausländerextremismus sowie die Reichsbürgerbewegung.Verfassungsschutz Niedersachsen: Extremismus - Begriffserläuterungen, abgerufen am 18. August 2026 Der Verfassungsschutz Niedersachsen ist darüber hinaus für Spionageabwehr und Geheimschutz zuständig. Er wirkt bei Sicherheitsüberprüfungen und technischen Schutzmaßnahmen mit.Verfassungsschutz Niedersachsen: Die Notwendigkeit der Spionageabwehr, abgerufen am 18. August 2026Verfassungsschutz Niedersachsen: Materieller und personeller Geheimschutz, abgerufen am 18. August 2026 Die Aufgaben des Verfassungsschutzes sind in § 3 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz festgelegt.§ 3 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz, online abrufbar hier

Mitarbeiter und Budget mini|Entwicklung der Vollzeiteinheiten beim Niedersächsischen Verfassungsschutz von 2017 bis 2025 Im Haushaltsjahr 2025 waren dem Verfassungsschutz Niedersachsen 365 Mitarbeiter zugewiesen. Diese Zahl umfasste neben 305 Planstellen für Beamte auch 60 Stellen für Tarifbeschäftigte.Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung: Daten und Fakten, abgerufen am 1. Juli 2026 Das Land Niedersachsen rechnet die Arbeitskraft von Vollzeit- und Teilzeitmitarbeitern in sogenannte Vollzeiteinheiten um. Demnach umfasste das Beschäftigungsvolumen des Landesverfassungsschutzes im Jahr 2025 insgesamt 427,20 Vollzeiteinheiten. Die tatsächliche Mitarbeiterzahl liegt durch Teilzeitbeschäftigte höher. 2022 waren etwa 21 Prozent der Beschäftigten im operativen Bereich weiblich.

Das Behördenbudget lag 2025 bei 32,1 Millionen Euro. Hiervon entfiel mit rund 23,1 Millionen Euro der Großteil auf Personalkosten, 9,1 Millionen Euro wurden für Sachmittel aufgewendet. Die Personalausgaben lagen damit etwa 2,6 Millionen Euro höher als im Vorjahr, die Sachmittel um rund 1,6 Millionen Euro höher.

Organisation Der Verfassungsschutz Niedersachsen ist als Abteilung 5 im niedersächsischen Innenministerium organisiert und gliedert sich wie folgt (Stand: Juni 2026):Innenministerium Niedersachsen: Organisationsplan des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, veröffentlicht am 1. Juni 2026, abgerufen am 12. Juni 2026

Referat 51 – Recht, Datenschutz, G 10 Referat 52 – Linksextremismus/-terrorismus, Terrorismus und Extremismus mit Auslandsbezug, Referatsübergreifender Grundsatz Referat 53 – Rechtsextremismus/-terrorismus, Extremismusprävention Referat 54 – Islamismus/Islamistischer Terrorismus Referat 55 – Wirtschaftsschutz, Spionageabwehr, Observation, Geheimschutz Referat 56 – Zentrale Dienste

Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für die Arbeit des Verfassungsschutzes Niedersachsen ist das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG). Zur Anwendung kommen zudem weitere Rechtsgrundlagen wie das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG), das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sowie das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10-Gesetz).Verfassungsschutz Niedersachsen: Der Verfassungsschutz - eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern, abgerufen am 12. Juni 2026

Befugnisse Der Verfassungsschutz darf zur verdeckten Informationsbeschaffung, insbesondere zur verdeckten Erhebung personenbezogener Daten, nachrichtendienstliche Mittel anwenden, die in § 14 des Landesverfassungsschutzgesetzes abschließend aufgeführt sind. Dazu zählen der Einsatz von V-Personen, verdeckte Mitarbeiter, Observationen, Beobachtung des Funkverkehrs, Verwendung von Legenden, Tarnpapieren und -kennzeichen, Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs nach Artikel 10-Gesetz und das verdeckte Beobachten des Internets. Zudem darf der Verfassungsschutz bei öffentlichen Stellen geführte Dateien, Akten und Register einsehen.§ 14, 24 NVerfSchG

Kontrolle Der niedersächsische Verfassungsschutz unterliegt diversen Kontrollmechanismen. Hierzu zählt zuvörderst das ständige Parlamentarische Kontrollgremium, welches ausschließlich mit der parlamentarischen Aufsicht über die Behörde befasst ist. Hinzu kommt die allgemeine parlamentarische Kontrolle durch die Abgeordneten des niedersächsischen Landtages aufgrund von Berichtspflichten des Innenministers im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Großen Anfragen oder Petitionen sowie die Möglichkeit der Einberufung von Untersuchungsausschüssen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz beaufsichtigt den Verfassungsschutz in Bezug auf die Einhaltung von Datenschutzvorschriften. Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat ein Überprüfungsrecht in Bezug auf den Haushalt. Das Handeln des Verfassungsschutzes kann zudem anlassbezogen justiziell überprüft werden. Im Übrigen unterliegt der Verfassungsschutz einer ständigen und intensiven Beobachtung durch Medien und Öffentlichkeit, die seine Arbeit kritisch würdigen.

Kontroversen Hans Dieter Lepzien (NSDAP-Aufbauorganisation) konstruierte in den 1980er-Jahren die Bomben für die Attentate der in Niedersachsen operierenden „Gruppe Otte“. Er hatte im Auftrag des niedersächsischen Verfassungsschutzes bei den Bombenlegern mitgemacht.Verfassungsschutz: Was dürfen die eigentlich, Der Spiegel 39/1984 vom 24. September 1984.

Die Journalistin Andrea Röpke wurde von 2006 bis 2012 vom niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet. Eine Anfrage der Journalistin beim Verfassungsschutz im Jahr 2012, ob Daten über sie gespeichert wurden, wurde verneint. Diese Aussage war jedoch falsch.

Im September 2013 informierte der Verfassungsschutz Niedersachsens den Sportjournalisten Ronny Blaschke, dass er unrechtmäßig in einer Extremismusdatei gelandet sei.Ronny Blaschke: Unter Verdacht Süddeutsche Zeitung vom 26. September 2013 Wie sich kurze Zeit später herausstellte, war er nur versehentlich beobachtet worden. Es handelte sich um eine Namensverwechslung. Gemeint war Ronald Blaschke, Jahrgang 1959, wissenschaftlicher Mitarbeiter von Linken-Chefin Katja Kipping und Sprecher des Netzwerks Grundeinkommen. Verfassungsschutz-Panne: Bespitzelter Journalist wurde offenbar verwechselt auf Spiegel Online, 27. September 2013

Im November 2018 wurde eine V-Person in Göttingen enttarnt, weil eine Verfassungsschutzakte, die an ein Gericht verschickt wurde, nicht ordnungsgemäß im Sinne des Quellenschutzes bereinigt worden war. Daraufhin musste die damalige Präsidentin ihren Posten räumen.

Am 14. Oktober 2024 kommentierte der Verfassungsschutz Niedersachsen im Sozialen Netzwerk „X“ einen Beitrag mit den Worten „Auch wir sind Antifa. Selbstverständlich.“.Beitrag des Verfassungsschutz Niedersachsen auf X, abgerufen am 20. Juni 2025 Dies führte aufgrund einer unterschiedlichen Interpretation des Begriffes „Antifa“ zu einer Kontroverse. Die CDU kritisierte die „Begriffe Antifa oder auch Antifaschismus“ seien „bedingt durch Linksextremisten im Westen und durch den Unrechtsstaat DDR politisch besetzt“. Der niedersächsische Verfassungsschutz hingegen vertrat die Ansicht: „Jede Person, die hinter der fdGO steht, ist antifa(schistisch).“ Dieser Position schlossen sich SPD und Grüne an. Der ursprüngliche Tweet wurde mehr als 460.000 Mal aufgerufen.

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