mini|hochkant|Der amtierende Papst Leo XIV. (2025) Die Liste der Päpste führt alle Bischöfe von Rom (Päpste) auf. Diese tragen seit dem 5. Jahrhundert, nach dem Vorbild ihrer Amtsbrüder aus Alexandria, den Ehrentitel Papa.

Die katholische Kirche zählt offiziell 267 Päpste. Dabei ist die Herrschaft von Benedikt IX. im Zuge der seinerzeitigen Machtkämpfe auf drei Pontifikate in den Jahren 1032 bis 1048 aufgeteilt; er wird daher als einziger Papst mehr als einmal gezählt. Somit umfasst die Liste 265 natürliche Personen, von denen aber einige der ersten nicht historisch gesichert sind. Aufgrund der ungesicherten Legitimität einiger Päpste bzw. Amtszeiten verzichtet die offiziöse, im Annuario Pontificio veröffentlichte Papstliste der katholischen Kirche seit 1947 auf eine durchgehende Nummerierung der Päpste. Für einige frühe Päpste gibt die Liste im Annuario keine exakte Amtsdauer an, für einige Zeiträume nennt sie mehr als einen möglichen legitimen Papst.

Einführung

Die Frage des Monepiskopats Es ist nicht dokumentiert, ob – gemäß der Frage nach der Herausbildung des Monepiskopats – die Gemeinde in Rom in den ersten 200 Jahren von einem einzigen Bischof (wird von katholischer Seite traditionell so gelehrt) oder von einem Rat von Presbytern (griechisch πρεσβύτεροι, Ältestenrat) geleitet wurde. Es wird angeführt, dass sich schon bei Clemens I. (vermutlich etwa 88 bis 97) zeige, dass ein einziger Bischof besondere Leitungsfunktionen innehaben konnte. Darüber hinaus genüge es (laut Irenäus von Lyon) zur Sicherung der apostolischen Sukzession, lediglich seinen Namen festzuhalten. Die spezifische, historisch nicht sichere Quellenlage ist deshalb in Bezug auf potentielle Bischöfe mindestens der ersten 200 Jahre zu beachten.

Ein frühes Zeugnis stammt von Eusebius von Caesarea (um 260 – um 340). Er bezeichnet Hippolyt als Bischof, allerdings ohne den Ort anzugeben.Eusebius von Caesarea: Historia Ecclesiastica. VI 20 (= Sources Chrétiennes. Band 41) Editions du Cerf, Paris 1955, S. 119 f. (französisch). Gleichzeitig nennt er ihn einen Zeitgenossen von Zephyrin († 217), weswegen er hier als Gegenpapst geführt wird. Den Bischofstitel bestätigt allerdings auch Apollinaris von Laodicea (um 315 – um 390), der Hippolyt darüber hinaus jedoch ausdrücklich „Bischof von Rom“ nennt,Angelo Mai: Scriptorum veterum nova collectio e vaticanis codicibus editio. Band I, 2. Typis Vaticanis, Rom 1825, S. 173 (lateinisch). was auf mehrere Christengemeinden in der Stadt bzw. der Region hinweist.

Zur Entstehung des Titels

Der später im Mittelalter offiziell verwendete römische Titel Papa ist vom griechischen Πάππα (kindliche Anrede des Vaters) entlehnt. Im griechischen Kulturkreis wurde diese familiäre, vertraute Anrede für ältere Würdenträger (Presbyter) auch in den sich etablierenden christlichen Gemeinden der ersten Jahrhunderte verwendet. (Bis heute ist παπάς die Bezeichnung für den einfachen Pfarrer einer griechischen Gemeinde,Die Ehrenbezeichnung, später Berufsbezeichnung παπάς wurde traditionell als Vorsilbe in den Familiennamen des Pfarrers und auch seiner Kinder integriert. Vergleiche zum Beispiel Παπανδρέου (Papandreou) oder Παπαδήμος (Papademos). während παππού der deutschen Anrede Opa entspricht.) Patriarch Heraklas (reg. 232–248) gilt als erster Bischof, der diesen Ehrentitel (Πάππας) führte. Seine Nachfolger, die Päpste der koptisch-orthodoxen Kirche (aktuell seit November 2012 Tawadros II.), tragen diesen Titel bis heute. Erst 70 Jahre nach Heraklas wurde erstmals ein römischer Amtsbruder mit diesem Titel bezeichnet.

Marcellinus, 304 n. Chr. gestorben, ist der erste römische Bischof, für den durch eine zeitgenössische Inschrift die Bezeichnung Papa bezeugt ist; Siricius, von 384 bis 399 Papst, der erste, der sie auch als Eigenbezeichnung verwendete. Seit Leo dem Großen von 440 bis 461 etabliert sie sich als übliche Bezeichnung auch des Bischofs von Rom. Erst seit Gregor VII. von 1073 bis 1085 nimmt die römische Kirche den Titel als exklusives Vorrecht des römischen Bischofs in Anspruch. Der davon abgeleitete deutsche Begriff Papst tritt ab dem späten Mittelalter in unterschiedlichen Schreibweisen auf. Nichtsdestoweniger werden auch die frühen Bischöfe Roms heute traditionell in der deutschen historischen Literatur als Päpste bezeichnet.

Das Christentum als Institution des öffentlichen Rechts Mit dem Toleranzedikt des Galerius von 311 wurde die Christenverfolgung im Römischen Reich beendet. In der Mailänder Vereinbarung gewährte der halbgriechische Kaiser Konstantin der Große 313 gemeinsam mit dem im griechischen Osten amtierenden Mitkaiser Licinius die Freiheit zur Ausübung jeglicher Religion im Reich und stellte damit das sich unter den Griechen ausbildende Christentum mit den anderen Religionen gleich.

324 übernahm Konstantin die Alleinherrschaft und verlegte ein Jahr später seine kaiserliche Hauptresidenz ins griechische Byzantion, also in die Region der Heimatstadt seiner Mutter Helena, einer griechischen Christin. Mit einigem finanziellen Aufwand organisierte er dort im Jahr 325 eine erste Ökumenische Synode im nahen Nicäa. Seine Einladung erging an die Επίσκοποι (Bischöfe)Επίσκοποι (Bischöfe) waren in den frühen christlichen Gemeinden ausgebildete Theologen, ähnlich dem heutigen Pfarrer/Priester. Sie wurden von der Gemeinde für meist kurze Zeit als ihre Vertretung demokratisch gewählt (demos, δήμος = Gemeinde). Später wurden sie von Kollegen der umliegenden Episkopaten (fachlich) ausgewählt und dann der betreffenden Gemeinde zur Wahl vorgeschlagen. aller christlichen Gemeinden und deckte sämtliche Reisekosten für ca. 2000 Gäste. Auf der Synode erwirkte er eine Niederlegung der innerchristlichen Richtungskämpfe und ein gemeinsames Glaubensbekenntnis. In Nicäa verkündete Konstantin seinen Anspruch, den Kirchen auch als „Bischof der Bischöfe“ und nicht nur generell als Augustus vorzustehen. Da in jener Zeit alle Bischöfe, als gewählte Vertreter ihrer Gemeinden, gleichberechtigt waren, schloss Konstantin damit eine unabhängige Kirchenhierarchie innerhalb der Jurisdiktion des Römischen Reiches aus.

Legitimität des Bischofs von Rom Die seit dem Mittelalter viel diskutierte Frage der Rechtmäßigkeit einzelner römischer Bischöfe (Gegenpapst) erlangte erst lange nach der „Verstaatlichung“ des römischen Episkopats überhaupt Bedeutung. Die römisch-katholische Kirche führt Silvester I. (4. Jahrhundert) als legitimen Papst unter Konstantin, dessen Episkopat mit 22 Jahren ungewöhnlich lange gedauert haben soll, bis zum 19. Jahrhundert das längste der Geschichte. Über sein Wirken ist dennoch kaum etwas bekannt. Zudem wurden im Mittelalter mehrere Fälschungen erstellt, insbesondere die Symmachianischen Fälschungen (um 500) und die Konstantinische Schenkung (um 800), die im Nachhinein den päpstlichen Anspruch der Vorrangstellung im Abendland propagierten.

Bis zum Konzil von Konstanz von 1414 bis 1418 kam es immer wieder zu Schismen, die die Frage aufwarfen, wer rechtmäßiger Papst sei und wer nicht. Die jeweilige Sachlage ist nicht immer geklärt und lässt sich oft nicht mehr klären. In der Folge nannte sich zum Beispiel Angelo Roncalli 1958 nicht Johannes XXIV. (vergleiche Papstname), weil er die – schon seit dem Konstanzer Konzil offene – Frage nach der Rechtmäßigkeit des Gegenpapstes Johannes XXIII. (15. Jahrhundert) durch seine Namenszählung nicht nachträglich zu dessen Gunsten entscheiden wollte.

Statistik mini|hochkant|Tafel der im Petersdom bestatteten Päpste (2015) mini|Päpste auf Münzen der Vatikanischen Lira Bis zum heutigen Tage gab es, ohne Rücksicht auf die Legitimation, insgesamt 308 kirchenhistorisch relevante Päpste. Davon waren 31 Gegenpäpste in Rom, zwei in Pisa und fünf in Avignon. Bei vier Päpsten ist die Legitimität unklar. Von den verbleibenden 267 Päpsten amtierten 260 in Rom und 7 in Avignon, die jedoch von dort aus Bischöfe von Rom blieben. Drei Päpste (Stephan (II.), Coelestin IV. und Hadrian V.) starben vor der zeremoniellen Amtseinführung in ihr päpstliches Amt. Coelestin IV. war immerhin Kardinalbischof (von Sabina), Stephan war nur Priester (ohne Bischofsweihe), Hadrian war sogar nur Diakon (er hatte weder die Priester- noch die Bischofsweihe empfangen). Zwei Päpste (Coelestin V. und Benedikt XVI.) traten aus freien Stücken von ihrem Amt zurück, weil sie sich ihren Aufgaben nicht mehr gewachsen fühlten. Andere Päpste (u. a. Pontianus, Silverius und Gregor XII.) verzichteten unter äußerem Druck auf ihr Amt. 82 Päpste und ein Gegenpapst werden als Heilige verehrt. Neun Päpste wurden seliggesprochen, für drei Päpste läuft ein Seligsprechungsprozess. Der am häufigsten gewählte Name ist mit 24-mal Johannes bis Papst Johannes XXIII.: 21 legitime Päpste (I.–XV., XVII.–XIX., XXI.–XXIII.) und drei Gegenpäpste (VIII., XVI. und XXIII.). Johannes VIII. und XXIII. wurde für einen rechtmäßigen und einen Gegenpapst vergeben, XVI. nur für einen Gegenpapst und XX. wurde nicht vergeben. Außerdem kommt der Name nach Papst Johannes XXIII. bisher zzgl. zweimal im Doppelnamen Johannes Paul vor. Coelestin II., ein Papstelekt, war 1124 als Papst gewählt, trat aber nach einem Tag vor seiner Krönung zurück. Zwei Päpste erhielten den Titel eines Kirchenlehrers: Gregor der Große (590–604) und Leo der Große (440–461). Zwischen dem Jahr 33, dem Beginn des Pontifikats des Petrus, und dem Jahr 2025, dem Ende des Pontifikats Franziskus’, liegen 1992 Jahre. Das Päpstliche Jahrbuch erkennt in dieser Zeit 266 Päpste an. Alle sieben längeren Sedisvakanzen dauerten zusammen etwa 16,5 Jahre. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Pontifikatsdauer von 7 Jahren und 5 Monaten: (1992 – 16,5) / 266 = 7,43. Der Papst mit der längsten Amtszeit war Pius IX. (1846–1878) mit 31 Jahren und 8 Monaten. Dahinter folgen Johannes Paul II. (1978–2005) mit 26 Jahren 5 Monaten und 18 Tagen sowie Leo XIII. (1878–1903) mit 25 Jahren 5 Monaten.Pontifikate: Päpste mit den längsten Amtszeiten, de.statista.com Der Papst mit der kürzesten Amtszeit war Stephan (II.) im Jahr 752 mit 4 Tagen. Darauf folgen Urban VII. im Jahr 1590 mit 12 Tagen und Bonifatius VI. mit 15 Tagen. Johannes Paul I. war 1978 nur 33 Tage der 263. Bischof von Rom Papst Leo XIII. (1878–1903) war, als er mit 93 Jahren und 140 Tagen starb, der bisher älteste Papst. Ihm folgt Franziskus (2013–2025) mit 88 Jahren und 125 Tagen als zweitältester Papst im Amt. Franziskus’ Vorgänger Benedikt XVI. hatte schon 2013 im Alter von 85 Jahren und 318 Tagen auf sein Amt verzichtet, übertraf als emeritierter Papst das Lebensalter aller anderen Päpste und wurde 95 Jahre und 259 Tage alt

Bischöfe von Rom und Päpste

Anmerkungen: Die Nummerierung erfolgt gemäß der Zählung des Vatikans. Gegenpäpste sind mittelgrau hinterlegt und kursiv gesetzt. Heiliggesprochene oder seliggesprochene Päpste sind mit (hl.) beziehungsweise (sel.) gekennzeichnet. Die sogenannte Päpstin Johanna (Johannes Anglicus) ist nicht aufgeführt, da ihre Existenz historisch nicht belegt ist und sie als legendäre Gestalt gilt. Es existierten keine Päpste mit den Namen Martin II. oder Martin III., da im späten Mittelalter Marinus I. und Marinus II. irrtümlich unter diesen Namen gelistet waren. Ebenso gibt es keinen Johannes XX., der irrtümlich übersprungen wurde. Es existiert kein legitimer Papst mit dem Namen Johannes XVI., wohl aber ein Gegenpapst. Ebenso existiert kein legitimer Benedikt X. Auch Alexander V., Anaklet II., Felix V., Konstantin II., Paschalis III., Silvester III. und Silvester IV. kommen bislang nur als Gegenpäpste vor. Es gab zwei Päpste mit dem Namen Stephan II.: Stephan (II.) und Stephan II. Der Erstere hatte eine nur viertägige Amtszeit und wird wegen fehlender Bischofsweihe heute nicht gezählt. Überdies gibt es zwei Gegenpäpste mit dem Namen Viktor IV., aber keinen legitimen Papst dieses Namens. Die sieben außerordentlich langen Sedisvakanzen sind mit (Sedisvakanz) markiert und violett hinterlegt.