Basisdaten Titel: Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen Abkürzung: TVA-L Pflege Unterzeichnung: 12. Oktober 2006 Inkrafttreten: 1. November 2006 Letzte Änderungdurch: 1) Tarifeinigung 10. März 2011 Inkrafttretender letzten Änderung: 1) 1. November 20061) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung!

Der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen – (TVA-L Pflege) ist ein inhaltlich weitgehend mit dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) identischer Tarifvertrag für Auszubildende in den Landesverwaltungen in Deutschland mit Ausnahme von Berlin und Hessen, die jeweils eigene Tarifverträge abgeschlossen haben.

Für Auszubildende der Länder in Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz gibt es eine abweichende Fassung des Tarifvertrages, den Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG).

Weblinks https://www.tdl-online.de/auszubildende-dual-studierende-praktikanten/tva-l-pflege.html

Kategorie:Tarifvertrag Kategorie:Öffentliche Verwaltung (Deutschland) Kategorie:Berufsbildung in Deutschland Kategorie:Pflege und Betreuung in Deutschland Kategorie:Recht des Öffentlichen Dienstes (Deutschland)