Basisdaten Titel: Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz Abkürzung: TVA-L BBiG Unterzeichnung: 12. Oktober 2006 Inkrafttreten: 1. November 2006 Letzte Änderungdurch: 1) Tarifeinigung 9. März 2013 Inkrafttretender letzten Änderung: 1) 1. Januar 20131) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung!
Der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz – (TVA-L BBiG) ist ein inhaltlich weitgehend mit dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) identischer Tarifvertrag für Auszubildende in den Landesverwaltungen in Deutschland mit Ausnahme von Berlin und Hessen, die jeweils eigene Tarifverträge abgeschlossen haben.
Für Auszubildende in Pflegeberufen gibt es eine abweichende Fassung des Tarifvertrages, den Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege).
Weblinks https://www.tdl-online.de/auszubildende-dual-studierende-praktikanten/tva-l-bbig.html
Kategorie:Tarifvertrag Kategorie:Öffentliche Verwaltung (Deutschland) Kategorie:Berufsbildung in Deutschland Kategorie:Recht des Öffentlichen Dienstes (Deutschland)