miniatur|Die Tat ereignete sich in der heutigen Friedenskirche in Saarbrücken, wo das Gymnasium untergebracht war. Julius Becker (* 3. Januar 1853 in Saarbrücken;Tanja Bialojan: Das Saarbrücker School Shooting vom 25. Mai 1871. † 1. April 1912 in Saffig) schoss am 25. Mai 1871 auf zwei Mitschüler am Saarbrücker Gymnasium (heute: Ludwigsgymnasium). In einem Aufsatz bezeichnet Peter Wettmann-Jungblut, Historiker und Archivar des Landesarchivs des Saarlandes, die Tat als „‚Prototyp‘ des School Shootings“.Peter Wettmann-Jungblut: Revolverschüsse statt Pausenbrot. Zudem zog er Parallelen zu den vergleichbaren Taten von Winnenden, Erfurt und Littleton. Die Tat, die einen deutlichen zeitlichen Abstand zu ähnlichen Amoktaten von Schülern zeigt, geriet lange in Vergessenheit.

Hintergrund Das Saarbrücker Gymnasium war zwischen 1820 und 1891 im Ober- und Dachgeschoss der Garnisonkirche (heute: Friedenskirche) untergebracht. Im Schuljahr der Tat, wenige Monate nach dem für die Stadt geschichtsträchtigen Ereignis der Schlacht bei Spichern, besuchten acht Schüler die Prima des Gymnasiums.

Julius Becker stammte aus einer angesehenen Saarbrücker Familie. Der Vater war Rechnungsrat bei der Königlichen Eisenbahn. Ab 1850 war dieser mit der Mutter von Becker, einer Witwe aus einer Bäcker- und Wirtsfamilie, verheiratet. Julius Becker war an der Schule ein Einzelgänger, der vergebens um die Anerkennung seiner Lehrer und Mitschüler kämpfte. Im Nachgang seiner Tat wurde er von Mitschülern und Lehrern als „hochmütig, eingebildet und hoffärtig“, aber auch als „sprunghaft und äußerst misstrauisch“ beschrieben. Hinzu kam Geltungsdrang sowie Selbstüberschätzung. Überliefert sind Gedichtsduelle mit einem älteren Schüler, der zum Tatzeitpunkt als Soldat diente. Bei diesen Duellen trug einer ein Gedicht vor und der jeweils andere versuchte, in möglichst despektierlicher Weise am nächsten Tag oder nach Überlegungszeit zu kontern. Becker verlor diese in regelmäßiger Folge unter dem höhnischen Beifall seiner Mitschüler. Außerdem wurde er von ihnen gehänselt und gedemütigt. Besonders Beckers Mitschüler Gustav Eybisch hatte sich in dieser Hinsicht durch Spott, Schmähgedichte und eine scheußliche Kreidezeichnung an einer Wand des Gymnasiums hervorgetan, Becker soll sich auch öfter mit ihm geschlagen haben. Zudem verschlechterten sich Beckers Schulnoten.

Tat Am 25. Mai 1871 wurde Beckers Vater schriftlich über den Leistungsabfall seines Sohnes informiert. Der Vater konfrontierte ihn daraufhin in der Mittagspause mit dem Schreiben. Vor Beginn des Nachmittagsunterrichts lud der Schüler einen sechsläufigen Taschenrevolver, den er am 10. Mai legal bei einem Büchsenmacher erstanden hatte – erst 1922 wurden gesetzliche Besitzbeschränkungen eingeführt. Nach der ersten Stunde schoss Julius Becker ohne Vorwarnung auf den Kopf von Gustav Eybisch, der dreimal getroffen wurde: am rechten Scheitelbein, hinter dem rechten Ohr und mit einem Streifschuss am rechten Augenlid. Je ein weiterer Schuss traf ihren Mitschüler Adolph Brandt am rechten Scheitelbein und am linken Oberarm. Becker feuerte noch einen sechsten Schuss ab, wobei unklar ist, ob der Revolver versagte oder der Schuss fehlging und in die Wand einschlug. Becker ließ sich daraufhin neben Eybisch nieder und rief dem panisch flüchtenden Rest der Klasse hinterher, sie sollten die Polizei rufen. Becker ließ sich dann widerstandslos festnehmen.

Sowohl Eybisch als auch Brandt überlebten schwerverletzt. Adolph Brandt musste länger aussetzen und konnte sein Abitur erst ein Jahr später ablegen. Eybisch verlor für kurze Zeit die Sehfähigkeit auf dem rechten Auge, konnte aber die Schule nach fünf Wochen wieder besuchen. Brandt schilderte den Fall 1910 in einem Buch von Wilhelm Glabbach.

Prozess Julius Becker blieb sechs Monate in Untersuchungshaft und wurde am 15. November 1871 vor einem Assisengericht des versuchten Mordes und des versuchten Totschlags angeklagt. Im Prozess war vor allem die Frage zu klären, ob die Tat vorsätzlich begangen wurde und ob Becker schuld- und zurechnungsfähig war.

In Vernehmungen durch die Polizei hatte Becker angegeben, er habe Eybisch, nicht aber Brandt erschießen wollen. Zahlreiche Zeugen und Sachverständige machten zum Teil widersprüchliche Aussagen: Für seine Mitschüler war Becker zwar ein „Sonderling“, bemerkten bei ihm aber nie eine Geistesstörung. Seine Lehrer wollten dagegen bei ihm „närrisches Verhalten“ und eine „Art der Sinnesverwirrung“ gesehen haben. Der Schuldirektor hatte keinen Zweifel an Beckers Motiv: „Abgrundtiefer Hass gegen Eybisch.“

Becker wurde von Heinrich Boltz verteidigt, der darauf plädierte, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt keine völlig freie Willensbestimmung gehabt habe. Er sei vielmehr „Gegenstand einer systematischen Missachtung und Verfolgung“ gewesen und sei schon von früher Jugend an von seinen Mitmenschen gemieden worden. Becker widerrief während der Gerichtsverhandlung sein Geständnis und gab an, vom Lachen seiner Mitschüler gereizt worden zu sein und dann im Affekt gehandelt zu haben. Tatsächlich plädierten die Geschworenen auf eine zeitweilige Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten und sprachen ihn frei.

Julius Beckers weiteres Leben Becker selbst litt zeit seines restlichen Lebens unter seiner Tat. Er kehrte nie wieder an das Saarbrücker Gymnasium zurück und galt in seiner Umgebung seitdem als „harmloser Irrer“, der bei seinem Vater lebte. Seine Mutter starb bereits kurz nach dem Vorfall im Alter von 50 Jahren. Becker konnte bereits im Juli 1872 sein Abitur erfolgreich am Großherzoglichen Wormser Gymnasium (heute Rudi-Stephan-Gymnasium) ablegen, an das er im Winter 1871 gewechselt war. Da Worms nicht zu Preußen gehörte, sondern Teil des Großherzogtums Hessen war, lagen hier keine Berichte der Tat vor. Nach seinem Abitur begann er ein Studium der Bauwissenschaften am Polytechnikum in Karlsruhe, von wo er bereits nach wenigen Monaten verschwand und daraufhin zum ersten Mal im Dezember 1873 in die private Nervenheilanstalt des Psychiaters Albrecht Erlenmeyer in Bendorf eingewiesen wurde. Vier Jahre später kam er in die damals noch neue Rheinische Provinzial Irrenanstalt Merzig. Weitere Anstaltsaufenthalte folgten in Pforzheim, Bendorf, Pützchen und Andernach.

Julius Becker verließ die Rheinische Provinzialirrenanstalt Andernach am 25. Oktober 1905 ungeheilt mit der Diagnose Dementia praecox. Zur weiteren Pflege wurde er in die Irren-Pflegeanstalt der Barmherzigen Brüder zu Saffig bei Koblenz überführt. Hier lebte er sechseinhalb Jahre eher apathisch und ruhig vor sich hin und starb am 1. April 1912 im Alter von 59 Jahren. Er wurde morgens tot im Bett liegend aufgefunden. Eine Todesursache ist nicht bekannt.Madlen Sell: Anatomie des Amoklaufs., S. 139.

Nachwirkungen Über den Fall wurde zum Zeitpunkt der Tat und während des Gerichtsprozesses berichtet, nicht nur in der Saarbrücker Tagespresse, sondern auch über Saarbrücken hinaus. Er wurde als merkwürdiger Rechtsfall betrachtet und wie ein kleiner Skandal in der Boulevardpresse aufgegriffen. Eine öffentliche Reaktion blieb jedoch weitestgehend aus. Es handelte sich um einen Einzelfall, der keine Nachahmer anzog.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

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