Das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs, kurz StORMG, ist ein deutsches Änderungsgesetz. Es soll die Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bei der Durchführung von Strafverfahren davor schützen, zusätzlich traumatisiert zu werden (sekundäre Viktimisierung).

Stellungnahmen zum Entwurf

Der Referentenentwurf des deutschen Bundesministeriums der Justiz stammte vom 7. Dezember 2010.

Es ist aus Sicht des Deutschen Richterbundes .Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG). Nr. 02/11, Januar 2011. ()

Die Bundesrechtsanwaltskammer hingegen schreibt: Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG). Juni 2011 (Bundesratsdrucksache 213/11) (online)

Der Deutsche Anwaltverein kommentiert: Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG). Februar 2011 (; PDF; 42 kB)

Der Weisse Ring moniert unter anderem die Ruhensregelung im Strafrecht und schlägt vor:; PDF; 49 kB:

Die Opfervereinigung netzwerkB ist mit der Reform nicht zufrieden:Stellungnahme von netzwerkB. (online)

Die BAG FORSA stieß anBAG FORSA (; PDF; 78 kB)

Beschlussfassung

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags beriet zuletzt am 13. März 2013 den Entwurf.; PDF; 161 kB Das Gesetz wurde am 14. März 2013 im Bundestag von CDU/CSU/FDP beschlossen. SPD, Linke und Grüne enthielten sich.

Weblinks Entwurf Synopse Information des Bundesgerichtshofs Information des deutschen Bundestages

Einzelnachweise

Kategorie:Sexueller Missbrauch Kategorie:Bundesgesetz (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert) Kategorie:Sexualität in Deutschland