mini|Das weltweit exportierte und nach der Kalaschnikow am meisten verbreitete Sturmgewehr ist das Heckler & Koch G3.Hier sieht man die Waffe bei den Guyana Defense Forces.
Der deutsche Rüstungsexport ist der Außenhandel von Unternehmen, Konsortien und der Bundeswehr aus der Bundesrepublik Deutschland mit Rüstungsgütern und Kriegswaffen. Der Export eines Großteils dieser Güter unterliegt dem Kriegswaffenkontrollgesetz und bedarf der Genehmigung des Nationalen Sicherheitsrats der deutschen Bundesregierung.
Für den deutschen Rüstungsexport stehen verschiedene Datenquellen zur Verfügung: Die seit 1999 jährlich erscheinenden Rüstungsexportberichte der deutschen Bundesregierung führen die erteilten Exportgenehmigungen für alle Rüstungsgüter nach Ländern, nach Ausfuhrlistenpositionen sowie die tatsächlichen Ausfuhren nach Ländern für die Teilmenge der Kriegswaffen auf. Eine Aufschlüsselung der Exportgenehmigungen nach Ländern und Ausfuhrlistenpositionen gleichzeitig erfolgt in den gemeinsamen EU-Jahresberichten („Jahresbericht gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“). Zudem erhebt das Stockholmer Friedensforschungsinstitut SIPRI seit 1950 internationale Daten zum Im- und Export schwerer konventioneller Waffen (major conventional weapons).
2024 wurden Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter im Wert von 12,8 Milliarden Euro erteilt, was einen neuen Höchstwert darstellte. Der Anteil von EU-Ländern lag bei 5,7 Prozent, der von NATO- und NATO-gleichgestellten Ländern bei 6,5 Prozent und der von Drittländern bei 87,7 Prozent. Der starke Anstieg des Drittländer-Anteils war vor allem darauf zurückzuführen, dass nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine viel Material an die Ukrainischen Streitkräfte geliefert wurde. Exportgenehmigungen für die Ukraine machten 8,2 Milliarden Euro (63,5 %) aus. Laut SIPRI-Daten war Deutschland 2024 mit einem Weltmarktanteil von 7,1 Prozent hinter den Vereinigten Staaten (47,0 %) und Frankreich (7,9 %) der drittgrößte Waffenexporteur.
Entwicklung + Deutsche Rüstungsexporte nach Empfängerländern seit 1996.Wert der Ausfuhrgenehmigungen des Bundessicherheitsrats/Nationalen Sicherheitsrats EU-Länder NATO(-gleich-gestellte) Länder Drittländer Gesamt Jahr Mio. € Anteil Mio. € Anteil Mio. € Anteil Mio. € 1996 615 28,2 % 720 33,0 % 850 38,9 % 2.185 1997 732 35,5 % 733 35,6 % 596 28,9 % 2.061 1998 632 22,0 % 1.208 42,0 % 1.033 36,0 % 2.874 1999 702 23,2 % 1.543 51,0 % 783 25,9 % 3.028 2000 1.284 45,1 % 964 33,8 % 600 21,1 % 2.847 2001 1.330 36,1 % 1.011 27,4 % 1.346 36,5 % 3.686 2002 1.364 41,9 % 1.150 35,3 % 745 22,9 % 3.258 2003 1.892 38,9 % 1.359 27,9 % 1.613 33,2 % 4.864 2004 1.916 50,3 % 811 21,3 % 1.080 28,4 % 3.807 2005 1.440 34,2 % 1.120 26,6 % 1.656 39,3 % 4.216 2006 1.863 44,5 % 1.174 28,0 % 1.151 27,5 % 4.189 2007 1.297 35,4 % 1.141 31,1 % 1.230 33,5 % 3.668 2008 1.839 31,8 % 809 14,0 % 3.141 54,3 % 5.788 2009 1.445 28,7 % 1.106 21,9 % 2.492 49,4 % 5.043 2010 2.315 48,7 % 1.056 22,2 % 1.383 29,1 % 4.754 2011 1.954 36,1 % 1.163 21,5 % 2.298 42,4 % 5.415 2012 971 20,7 % 1.129 24,0 % 2.604 55,4 % 4.704 2013 1.168 20,0 % 1.071 18,3 % 3.606 61,7 % 5.846 2014 817 20,6 % 753 18,9 % 2.404 60,5 % 3.974 2015 2.474 31,5 % 763 9,7 % 4.621 58,8 % 7.859 2016 1.353 19,8 % 1.827 26,7 % 3.668 53,6 % 6.848 2017 1.483 23,8 % 965 15,5 % 3.795 60,8 % 6.242 2018 1.054 21,8 % 1.221 25,3 % 2.550 52,9 % 4.824 2019 3.142 39,2 % 1.342 16,7 % 3.531 44,1 % 8.015 2020 1.904 32,7 % 1.001 17,2 % 2.919 50,1 % 5.824 2021 1.620 17,3 % 1.781 19,0 % 5.951 63,3 % 9.352 2022 3.366 40,3 % 1.760 21,0 % 3.237 38,7 % 8.362 2023 3.278 27,0 % 2.791 23,0 % 6.061 50,0 % 12.131 2024 763 5,7 % 840 6,5 % 11.256 87,7 % 12.832 mini|Umfang deutscher Rüstungsexportgenehmigungen mini|Verhandlungen zu den Pariser Verträgen 1954 u. a. mit Franz Josef Strauß: Mit der Wiederbewaffnung Deutschland wurde eine Deutsche Rüstungsindustrie genehmigt, die im Rahmen der Westbindung auch weltweit exportieren durfte. mini|Das Wieger 941 wurde für den Export entwickelt und produziert, aber wegen des Zusammenbruchs der DDR nicht mehr exportiert. Die Aufrüstung der kaiserlichen Marine vor dem Ersten Weltkrieg sicherte in Deutschland aufstrebenden Unternehmen Aufträge und unterstützte den Ausbau ihrer Kapazitäten. Der Marinebedarf galt vor 1914 als der technologisch anspruchsvollste und innovativste Rüstungssektor. Von den damals produzierten Schiffen wurden keine exportiert.
Bald nach der Gründung der DDR begann deren Rüstungsindustrie mit der Produktion von Wehrtechnik. Die Nationale Volksarmee verwendete bis zu ihrem Ende vor allem sowjetische Waffen. Das Gesamtvolumen an wehrtechnischen Gütern und Dienstleistungen der DDR betrug 1989 insgesamt 3,7 Milliarden Mark, davon wurde Wehrtechnik in einem Wertvolumen von 1,4 Milliarden Mark exportiert. Hauptabnehmer war die Sowjetunion. Aus der UdSSR erhielt die DDR Lizenzen zur Produktion von z. B. Sturmgewehren der Serie AK-47 („Kalaschnikow“), die beim VEB Geräte- und Werkzeugbau Wiesa (GWB) gefertigt wurden. Die DDR entwickelte im GWB Wiesa auf der Grundlage des AK47 ab 1985 die Wieger-Waffenfamilie und exportierte auch in das „Nichtsozialistische Wirtschaftsgebiet“. Um 1980 gingen Rüstungslieferungen für etwa 200 Millionen Mark jährlich an afrikanische Länder. Außerdem wurden Reparaturen von sowjetischen Militärflugzeugen (VEB Flugzeugwerft Dresden, heute Elbe Flugzeugwerke GmbH) für befreundete Länder durchgeführt, wie auch für Iran und den Irak während deren gegeneinander geführtem Krieg.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die deutsche Rüstungsindustrie im Rahmen der Demilitarisierung Deutschlands zunächst aufgelöst. In der Bundesrepublik Deutschland erlebte sie im Rahmen von Westintegration und Wiederbewaffnung in der Mitte der 1950er Jahre eine neue Blüte mit ersten Exportprodukten. In der Öffentlichkeit wollte keine Bundesregierung offen Stellung zu ihrer Exportpolitik nehmen.
Unter der ersten sozialliberalen Koalition wurden 1971 die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ festgelegt, die für NATO-Staaten grundsätzlich keine Beschränkung von Rüstungsexporten vorsahen, während andere Staaten grundsätzlich keine Kriegswaffen erhalten und auch Exporte sonstiger Rüstungsgüter „so weit wie möglich“ beschränkt werden sollten. Die vom Kabinett Schmidt III 1982 eingeführte Neufassung der Grundsätze sah vor, für in NATO-Länder exportierte Rüstungsgüter den Endverbleib im NATO-Bereich sicherzustellen. Für die ausnahmsweise Genehmigung von Exporten in andere Länder sollten vor allem außen- und sicherheitspolitische Interessen statt beschäftigungspolitischer Gründe berücksichtigt werden, um den Aufbau zusätzlicher, exportspezifischer Kapazitäten zu verhindern.
Nach dem Ende des Kalten Krieges um 1990 sanken in vielen Ländern die Rüstungs- und Verteidigungsausgaben stark. Im Rahmen von Abrüstungsvereinbarungen wurden viele Waffen verschrottet. Friedensdividende bezeichnet die Entlastung der Staatshaushalte bzw. den gesellschaftlichen Wohlstandsgewinn, der durch anderweitige Verwendung dieser Gelder entstehen konnte / kann.
Durch die Aufrüstung im Zuge des Kriegs gegen den Terror seit 2001 (9/11) expandierte die Rüstungsindustrie und ihre Exporte. So stieg der Jahresdurchschnitt des internationalen Handels mit schweren konventionellen Waffen in den Jahren 2005 bis 2009 um 22 Prozent im Vergleich zum Jahresdurchschnitt für die Jahre 2000 bis 2004. Unternehmen, die militärische und zivile Produkte herstellen, versuchen teilweise, den zivilen Anteil zu verkaufen (z. B. BAE Systems hat seinen Airbusanteil 2006 verkauft), um den militärischen Anteil zu erhöhen.
Gleichzeitig sank im deutschen Rüstungssektor die Zahl der Beschäftigten von etwa 290.000 (1990) auf 80.000 im Jahr 2002.Michael Dauer: Deutsche Rüstungsindustrie vor dem Rohrkrepierer? In: Manager-Magazin. 5. Juli 2002
Die deutsche Rüstungsindustrie steigerte in dem Zeitraum ab 1996 ihr Exportvolumen deutlich, von durchschnittlich 2,6 Milliarden Euro im 5-Jahres-Zeitraum 1996–2000 auf 6,4 Milliarden Euro 2016–2020. Dies ist vor allem auf eine Steigerung der Exporte in Drittstaaten zurückzuführen, auf die 1996–2000 noch 29,7 Prozent der Exportgenehmigungen entfielen und 2016–2020 51,8 Prozent. Politisch wurde die Aussage „Alles was schwimmt, geht!“ zu einer Art „rüstungspolitischem Grundsatz“ (Die Welt). Deutlich wird dies vor der Realität, dass 2010 von 36 Staaten, die weltweit über nicht-nukleare U-Boote verfügen, mehr als die Hälfte U-Boote deutscher Herkunft im Einsatz haben. Kriegsschiffe machten 1999 fast die Hälfte aller Exportgenehmigungen aus, 2020 betrug der Anteil 26,4 Prozent.
Ab 2014 genehmigte der Bundessicherheitsrat zahlreiche Ausfuhren in arabische Länder (VAE, Katar, Jordanien, Saudi-Arabien u. a.) mit der Begründung, die Staaten müssten sich gegen die Bedrohung des Islamischen Staates wehren.
Im Jahr 2019 erhielten deutsche Unternehmen Genehmigungen für Rüstungsexporte von in Summe acht Milliarden Euro, was die höchste jemals erfasste Summe für derartige Exporte ist.
Die Bundesregierung unter Kanzler Scholz wollte bei ihrem Antritt 2021 die deutschen Waffenexporte zurückfahren und vereinbarte eine restriktive Rüstungsexportpolitik im Koalitionsvertrag. Dazu war ein neues Kontrollgesetz mit strengeren Auflagen für deutsche Waffenverkäufe vorgesehen. Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine wurde das Gesetz ad acta gelegt.
2024 exportierte Deutschland so viele Rüstungsgüter wie in keinem Jahr ihrer Geschichte zuvor. Die Bundesregierung unter Kanzler Scholz hatte den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im Wert von 12,8 Milliarden Euro genehmigt; rund zwei Drittel des Volumens (8,2 Milliarden Euro) waren Ausfuhren an die Ukrainischen Streitkräfte.
2025 stellte eine Gruppe von deutschen Juristen einen Strafantrag beim Generalbundesanwalt (GBA) gegen sieben Mitglieder der zu dem Zeitpunkt amtierenden (Kabinett Merz) und vorherigen Bundesregierung (Kabinett Scholz) sowie vier CEOs deutscher Rüstungsfirmen. Der Vorwurf lautete auf Beihilfe zu israelischen Kriegsverbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Rahmen des Gaza-Krieges auf Grundlage des Römischen Statuts sowie im deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB). Begründet wurde der Vorwurf damit, dass die elf Personen an Exporten von Rüstungsgütern an Israel seit 2023 Jahre in verschiedenen Rollen beteiligt qaren. Die Völkerrechtlerin Stefanie Bock nannte den Beihilfestraftatbestand gegenüber LTO „nicht gänzlich abwegig“, jedoch wird nicht mit einer Strafverfolgung gerechnet.
Rechtlicher Rahmen In der Bundesrepublik regelt das Kriegswaffenkontrollgesetz die Herstellung, den Handel, die Vermittlung und die Ausfuhr von Kriegswaffen. Formal hat kein Antragsteller das Recht auf eine Genehmigung. Unter Kriegswaffen werden laut dem Kriegswaffenkontrollgesetz jene Waffen verstanden, die tatsächlich zur Kriegsführung eingesetzt werden. Der Begriff „Rüstungsgüter“ ist weiter gefasst und bezeichnet Produkte, die für militärische Zwecke hergestellt werden. Hierunter fallen beispielsweise auch LKW mit Tarnanstrich oder Aufklärungsdrohnen.
Wichtige Kriterien sind zudem die Menschenrechtslage im Empfängerland und die Frage, ob sich das Empfängerland in einem Krisengebiet befindet. 2008 beschloss der Europäische Rat einen „Gemeinsamen Standpunkt“, worin die Staats- und Regierungschefs ebenfalls Menschenrechte und regionale Stabilität als zentrale Kriterien hervorhoben. In dem Papier forderten sie eine Vereinheitlichung der Bestimmungen, die aber bisher nicht umgesetzt wurde.