Die Krönung des britischen Monarchen ist eine Zeremonie der Church of England und der Anglikanischen Gemeinschaft mit fast tausendjähriger Tradition, mit der ein neuer König oder eine neue Königin im Rahmen eines feierlichen Abendmahlsgottesdienstes durch den Erzbischof von Canterbury durch Salbung und Krönung in sein Amt eingeführt wird.

Die Krönung erfolgt traditionell in Westminster Abbey in London und üblicherweise einige Monate nach dem Tod des vorherigen Monarchen. Zum einen braucht es Zeit, die aufwändige Zeremonie vorzubereiten, zum anderen soll sie als freudiges Ereignis nicht während der Trauerzeit um den Verstorbenen stattfinden, der in der Regel ein Elternteil oder naher Verwandter des neuen Königs ist. So hat beispielsweise Elisabeth II. den Thron bereits am Todestag ihres Vaters Georg VI., dem 6. Februar 1952, bestiegen, wurde aber erst am 2. Juni 1953 gekrönt. Die Krönung ist also nicht konstitutiv für den tatsächlichen Herrschaftsantritt. Dies zeigt auch das Beispiel von Georgs Vorgänger Edward VIII.: Er wurde nach dem Tod seines Vaters Georg V. automatisch König mit allen Rechten und Pflichten, wurde aber nie gekrönt, da er schon wenige Monate später wegen seiner als nicht standesgemäß geltenden Beziehung auf den Thron verzichtete. Die Krönung des amtierenden Königs Charles III. fand am 6. Mai 2023 statt.

Geschichte mini|Die Krönung König Georgs IV. 1821. Blick über das „Theater“ zum Hochaltar während der Anerkennung.

Die zeitliche Einordnung der Krönung variiert in der britischen Geschichte. Der erste normannische Monarch, Wilhelm der Eroberer, wurde am 25. Dezember 1066, dem Tag der Thronbesteigung gekrönt, die meisten seiner Nachfolger innerhalb einiger Wochen oder Tage nach ihrem Amtsantritt. Da Eduard I. zum Zeitpunkt seiner Thronfolge 1272 auf dem neunten Kreuzzug war, wurde er kurz nach seiner Rückkehr im Jahr 1274 gekrönt. In ähnlicher Weise wurde die Krönung von Eduard II. durch sein Eingreifen in Schottland im Jahr 1307 verzögert. Heinrich VI. war bei seinem Amtsantritt 1422 erst wenige Monate alt und wurde daher erst sieben Jahre später gekrönt; die Regierungsgeschäfte übernahm er offiziell erst 1437, als er für reif genug gehalten wurde. Unter den hannoverschen Monarchen im späten 18. und 19. Jahrhundert galt es als angemessen, die Trauerzeit auf einige Monate auszudehnen. Beginnend mit Georg IV. verging bei jedem Monarchen mindestens ein Jahr zwischen dem Amtsantritt und der Krönung. Eine Ausnahme bildet hierbei Georg VI., dessen Vorgänger nicht verstarb, sondern abdankte.

Aufgrund der Zeitspanne, die oftmals zwischen Amtsantritt und Krönung verstrich, wurden einige Monarchen nie gekrönt. Eduard V. und Jane Grey wurden 1483 bzw. 1553 abgesetzt, bevor sie offiziell gekrönt werden konnten. Eduard VIII. dankte 1936 ebenfalls ungekrönt ab, weil das gebräuchlich gewordene Trauerjahr zum Zeitpunkt seiner Abdankung noch nicht vollendet war.

Die Orte für die Krönung variierten. Die angelsächsischen Könige wurden in Bath, Kingston upon Thames, Oxford, London oder Winchester gekrönt. Schließlich wurden seit Harald II., dem letzten angelsächsischen Monarchen, alle Krönungen in der Westminster Abbey durchgeführt. Eine Ausnahme war die erste Krönung von Heinrich III. Nach dem plötzlichen Tod von König Johann Ohneland war die Thronfolge von dessen neunjährigen Sohn wegen des Ersten Kriegs der Barone nicht gesichert. Dieser wurde deshalb am 28. Oktober 1216 in einer provisorischen Zeremonie in der Kathedrale von Gloucester von den Bischöfen von Winchester, Worcester und Exeter gekrönt, da London in der Hand der mit Frankreich verbündeten Rebellen und der Erzbischof von Canterbury außer Landes war. Nach dem Ende des Bürgerkriegs wurde der junge König am 17. Mai 1220 in Westminster vom Erzbischof von Canterbury ein zweites Mal gekrönt, um seine Herrschaft weiter zu festigen. Zwei Jahrhunderte später wurde Heinrich VI. ebenfalls zweimal gekrönt: einmal als König von England in London im Jahr 1429 und das zweite Mal als König von Frankreich in Paris im Jahr 1431.

Während des englischen Bürgerkriegs lehnte Oliver Cromwell die Krone ab, gab sich aber 1657 in einer krönungsartigen Zeremonie den Titel Lord Protector (Beschützer).

Die englische Krönungsmusik hatte immer eine besondere Bedeutung. Zahlreiche zeitgenössische Komponisten wie zum Beispiel Purcell, Händel, Elgar und viele andere schrieben Auftragswerke und machten so die jeweilige Krönung zu einem Festkonzert.

Beteiligte Siehe auch: Liste der in Krönungen des britischen Monarchen involvierten Personen

Der Erzbischof von Canterbury, der protokollarisch vor allen Klerikern und Laien mit Ausnahme der engeren königlichen Familie rangiert, leitet traditionell die Krönung; im Falle seiner Abwesenheit kann diese Aufgabe aber auch von einem anderen Bischof übernommen werden.

In der Tat gab es einige solcher Ausnahmen. Wilhelm I. wurde vom Erzbischof von York gekrönt, weil der Erzbischof von Canterbury vom Papst exkommuniziert worden war. Eduard II. und Heinrich III. wurden vom Bischof von Winchester gekrönt, weil der Erzbischof von Canterbury zu diesem Zeitpunkt nicht in England war. Maria I., eine Katholikin, lehnte es ab, vom protestantischen Erzbischof von Canterbury gekrönt zu werden; die Zeremonie wurde stattdessen vom Bischof von Winchester durchgeführt. Als Elisabeth I. gekrönt wurde, war der Erzbischof von Canterbury unabkömmlich, daher übernahm der Bischof von Carlisle diese Aufgabe. Als schließlich Jakob II. abgesetzt und durch Wilhelm III. und Maria II. ersetzt wurde, weigerte sich der Erzbischof von Canterbury, die neuen Staatsoberhäupter anzuerkennen, und wurde daher durch den Bischof von London vertreten.

Fast immer also, wenn der Erzbischof von Canterbury nicht an der Zeremonie teilnehmen konnte, wurde sein Platz durch einen führenden Kleriker eingenommen. Hier existiert eine gewisse Hierarchie: Der Erzbischof von York ist der Zweite in der Rangfolge, der Bischof von London der Dritte, der Bischof von Durham der vierte und der Bischof von Winchester der fünfte. Aufgrund festgesetzter Ansprüche begleiten seit 1189 der Bischof von Bath und Wells sowie der Bischof von Durham den zu krönenden König während seines Aufenthaltes in der Abteikirche. Im Fall von Elisabeth I. übernahm der mit keinem besonderen Vorrang ausgestattete Bischof von Carlisle die Zeremonie; die höhergestellten katholischen Prälaten widersprachen der religiösen Grundhaltung der protestantischen Königin. Die bischöfliche Begleitung einer Königsgemahlin ist nicht traditionell geregelt, sondern wird jeweils von der Königin bestimmt.

Traditionell Anwesende der Zeremonie sind die Great Officers of State (staatliche Bedienstete, die ihr Amt entweder erben oder vom König/von der Königin dazu ernannt werden). Die Posten von Lord High Steward und Lord High Constable (zwei dieser Great Officers of State) sind seit dem 15. und 16. Jahrhundert nicht mehr durchgängig besetzt, aber für Krönungen werden sie ins Leben zurückgerufen. Der Lordkämmerer bekleidet den Monarchen mit seiner Robe, mit Hilfe des Master of the Robes (bei einem König) oder der Mistress of the Robes (bei einer Königin) nebst ihren Gehilfen, dem Groom of the Robes.

Die Barone der Cinque Ports nehmen ebenfalls an der Zeremonie teil. Formell betrachtet sind die Barone Mitglieder aus dem House of Commons und repräsentieren die Cinque Ports. Reformen im 19. Jahrhundert jedoch integrierten die Cinque Ports in ein System von Wahlbezirken, das sich seitdem über die gesamte Nation erstreckt. Bei späteren Krönungen wurden aus den Reihen der Stadträte Beigeordnete ausgewählt, um an der Krönung teilzunehmen. Ursprünglich war es die Aufgabe der Barone, bei der Festprozession von der Westminster Hall zur Abtei und zurück einen Baldachin über dem Monarchen zu tragen. Bei allen weiteren Krönungen seit 1821 waren die Barone anwesend, trugen aber keinen Baldachin. Seit dem 17. Jahrhundert tragen vier Ritter des Hosenbandordens einen Baldachin zur Salbung des Monarchen.

mini|150px|König Georg V. und Königin Mary in ihrer Parlamentsrobe

Viele Würdenträger haben bezüglich der Krönungszeremonie einige Privilegien. Streitigkeiten um solche Privilegien werden von einem eigens dafür eingerichteten Court of Claims (dt.: Gerichtshof für Beschwerden) gelöst. Den Vorsitz über diesen hat traditionell der Lord High Steward inne. Diesen Posten bekleidete im Jahr 1952 beispielsweise der Lord President of the Council, welcher ein weiterer der Great Officers of State ist. Im selben Jahr bestätigte der Court of Claims den Antrag des Dekans von Westminster, die Königin während der Zeremonie auf das richtige Verhalten hinzuweisen, und den Antrag des Fürstbischofs von Durham und des Fürstbischofs von Bath und Wells, beim Einzug neben der Königin schreiten zu dürfen. Das erste nachweisbare Eingreifen des Court of Claims war 1377 für die Krönung von Richard II. Während der Tudor-Periode hatte sich die Abstammungslinie der Lords High Steward mit der des Königsgeschlechts vermischt, daher begann Heinrich VIII. die noch heute bestehende Tradition, nur zeitweise einen Steward für die Krönung zu ernennen; einige Beigeordnete stehen ihm zur Seite, die die eigentliche Arbeit übernehmen.

Zu den Gästen bei der Krönungszeremonie gehören auch etliche Gäste aus dem politischen Bereich. Darunter sind alle Mitglieder des Kabinetts des Vereinigten Königreichs, der Premierminister, der Oppositionsführer, alle Generalgouverneure und Premierminister der Commonwealth Realms, alle Staatsoberhäupter der anderen unabhängigen Nationen im Commonwealth of Nations und alle Regierungschefs der britischen Kronkolonien. Würdenträger und Vertreter aus anderen Nationen werden üblicherweise ebenfalls eingeladen. Regierende Monarchen befreundeter Länder nehmen an der Krönung grundsätzlich nicht teil, sondern entsenden in der Regel ihre Kronprinzen bzw. Kronprinzessinnen.

Bekleidung und Amtstrachten mini|100px|Robe eines Earls

Verschiedene Teilnehmer der Zeremonie tragen besondere Amtstrachten, Uniformen oder Roben. Die Robe eines Peers besteht aus einem purpurnen Mantel aus Samt und einem Umhang aus Hermelinfell. Streifen aus Seehundfell auf dem Umhang zeigen den Rang des Peers an. Ein Duke trägt vier Streifen, ein Marquess dreieinhalb, ein Earl drei, ein Viscount zweieinhalb und ein Baron oder Lord of Parliament zwei. Königliche Dukes tragen sechs Hermelinstreifen, Hermelin auf der Vorderseite des Umhangs und eine lange Schleppe. Die Ränge der weiblichen Peers werden nicht durch Streifen aus Seehundfell angezeigt, sondern durch die Länge der Schleppe und die Breite der Hermelinborte an deren Ende. Für eine Duchess ist die Schleppe zwei Yard lang, für eine Marchioness eindreiviertel Yard, für eine Countess eineinhalb Yard, für eine Viscountess eineinviertel Yard und für eine Baronin oder Lady ein Yard. Diese Roben werden alle ausschließlich für Krönungen verwendet.

Peers tragen Diademe, ähnlich wie die königliche Familie. Diese Diademe zeigen Wappensymbole auf der Grundlage des Ranges oder der Verbindung zum Monarchen. Das Diadem des Thronanwärters zeigt vier Kreuze im Wechsel mit vier Lilien, umgeben von einem Bogen. In derselben Art, jedoch ohne den Bogen, sind die Diademe für die weiteren Kinder und Angehörigen des Monarchen. Die Diademe der Kinder von Thronanwärtern zeigen vier Lilien, zwei Kreuze und zwei Erdbeerblätter. Die Kinder der Söhne und Brüder des Monarchen tragen vier Kreuze und vier Erdbeerblätter. Die zuvor genannten Diademe werden anstelle aller Diademe getragen, die sonst den Stand eines Peers ausdrücken. Das Diadem eines Dukes zeigt acht Erdbeerblätter, das eines Marquess vier Erdbeerblätter abwechselnd mit vier erhöhten silbernen Bällen, das eines Earl acht Erdbeerblätter im Wechsel mit acht erhöhten silbernen Bällen, das eines Viscounts sechzehn silberne Bälle und das eines Barons sechs silberne Bälle. Die Diademe weiblicher Peers sind im Wesentlichen identisch.