Escroquerie () ist ein Vermögensdelikt im französischen Strafrecht und die französische Bezeichnung für das Schweizer Delikt Betrug.

Gesetzestext

Tatbestand Die Weite des französischen Diebstahlstatbestandes macht eine restriktive Handhabung des Betruges erforderlich. Die Ablehnung unechter Unterlassenstatbestände führt entsprechend zur Strafbarkeit des Betruges nur bei positiver Täuschungshandlung; Betrug durch Unterlassen ist deshalb nur bei Bestehen von Sondertatbeständen wie Zechprellerei (filouterie) strafbar.

Die Strafbarkeit des Betrugs erhöht sich nach Art. 313-4 bei Schutzbedürftigkeit des Opfers wegen seines Alters und nach Art 313-2 bei Vortäuschen eines karitativen Zweckes.

Literatur

Einzelnachweise

Kategorie:Strafrecht (Frankreich) *